Herr Minister, wenn jetzt der Fischereiverein Interesse hätte, die Stauanlage zu übernehmen, wäre es dann vorstellbar, dass für diesen Verein auch die Möglichkeiten des Thüringer Wassergesetzes, die dort nur Gemeinden eingeräumt sind, greifen können?
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3266.
Die Neue Influenza A/H1N1 (sogenannte Schwei- negrippe) hat in den vergangenen beiden Jahren zu erheblichen Aufwendungen im Gesundheitswesen und der öffentlichen Verwaltung geführt. Insbesondere wurden große Mengen Impfstoffe eingekauft, die dann nur zu einem geringen Teil genutzt wurden.
3. Welche Kosten sind dem Land durch den Einkauf, die Lagerung und die Entsorgung der nicht genutzten Impfstoffe entstanden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Ministerin Taubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert in Drucksache 5/3266 antwortet die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Thüringen hat 962.200 Impfdosen Pandemrix und 4.300 Dosen CSL pandemischen Impfstoff für Schwangere angeschafft. 120.235 Impfdosen wurden verimpft. Unverimpft blieben 841.965 Impfdosen Pademrix.
Zu Frage 2: Die Hauptmenge des unverimpften Pandemieimpfstoffes gegen die neue Influenza A/ H1N1 wird derzeit in einem gemeinsamen Zentrallager der Länder in Hessen eingelagert. Das Haltbarkeitsdatum für den dort eingelagerten Pademieimpfstoff Pandemrix wird Ende des Jahre 2011 abgelaufen sein. Eine geringe Menge lagert in Thüringen. Der Beschluss zur Vernichtung verfallener Impfdosen wurde von der 84. Gesundheitsministerkonferenz im Juli 2011 gefasst, da der Impfstoff mit Ablauf des Haltbarkeitsdatums nicht mehr zu verwenden ist.
Zu Frage 3: Insgesamt werden dem Land bis Ende des Jahres für den Kauf und die Lagerung des unverimpften Pandemieimpfstoffes Kosten in Höhe von ca. 7.056.326 € entstanden sein. Die Entsorgungskosten für die zentral eingelagerten Impfdosen können derzeit noch nicht exakt beziffert werden, da hierzu noch die Einholung der entsprechenden Angebote für die Entsorgung erfolgt. Für den in Thüringen verbliebenen Impfstoff wird mit Entsorgungskosten in Höhe von ca. 100 € gerechnet.
Zu Frage 4: Im Rahmen der Seuchenabwehr wird bei ähnlichen Grippewellen grundsätzlich genauso vorzugehen sein wie bei der abgelaufenen Pandemie in 2009. Der Bevölkerungsschutz bedingte diese Maßnahmen. Die Evaluation der Pandemie und die Fortschreibung des nationalen Pandemieplans sind noch nicht abgeschlossen. Die 84. Gesundheitsministerkonferenz hat allerdings auf der Grundlage der Arbeit der eingesetzten Sonderarbeitsgemeinschaft „Evaluation der Pandemie“ bereits festgestellt, dass eine zentrale Beschaffung von Impfstoffen über die EU angesichts der völlig unterschiedlichen Interessenlagen der Mitgliedstaaten, der lang dauernden Entscheidungswege, der beabsichtigten Gremienvielfalt sowie der unterschiedlichen nationalen Haftungsrechte nicht im Interesse der Länder liegt. Die GMK hat damit nochmals ihren Beschluss vom Juni 2010 bekräftigt, nachdem die Sicherung der Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen für die Pandemievorsorge und für vergleichbare biologische Gefahrenlagen als Aufgabe des Bundes zu normieren ist. Die Länder, auch Thüringen, halten nach wie vor an der Auffassung fest, dass die Beschaffung von Impfstoffen und antiviralen Mitteln Aufgabe des
Bundes ist. Dies gilt es für die zukünftigen Ereignisse zu konkretisieren. Nach wie vor werden Schutzimpfungen gegen die Influenza als wirksamste und kosteneffizienteste Maßnahme zur Prävention der Erkrankung auch im Pandemiefall angesehen. Die Verpflichtung zur Durchführung von Schutzimpfungen ist im nationalen Pandemieplan beschrieben. Die Bereitstellung des pandemischen Impfstoffes ist Voraussetzung zur Durchführung von Schutzimpfungen. Danke.
Wie fließt denn in die weitere Evaluation folgende Erkenntnis hinein - das wurde auch von Experten in den Zeitungen diskutiert -, dass die Schweinegrippe im Grunde genommen nicht gefährlicher ist als andere Grippeviren und statistisch gesehen gleich viele oder sogar weniger Todesopfer fordert?
Sie müssen sehen, dass die Feststellungen nach Ablauf der Pandemie stattgefunden haben und das fließt natürlich mit ein. Man muss einfach sehen, dass man in dem Moment, als man bei der WHO die Pandemie ausgerufen hat, davon ausgegangen ist, dass es eine nicht nur hoch ansteckende, sondern auch eine Pandemie ist, die mit einer Reihe von Todesfällen einhergeht und deswegen sind die Schutzmaßnahmen ergriffen worden. Wir haben natürlich in der allerersten Auswertung auch schon mal geschaut, warum ist diese erste Einschätzung dann auch in Deutschland und Europa gar nicht so eingetreten, weil das meines Erachtens zur Aufarbeitung dazugehört. Da muss es in Zukunft auch mit bedacht werden, auch vonseiten der WHO, da haben die Bundesländer über den Bund mit Europa auch schon gesprochen, dass man das auf der Ebene mitdiskutiert, weil man es nicht nur auf Länder- und Bundesebene diskutieren kann, dass man schon schaut, bevor man den Pandemiefall ausruft, welche Bedingungen sind im Ursprungsland, in der die Pandemie entsteht und sind solche Maßnahmen wie z.B. hygienische Maßnahmen dort möglich oder sind bei uns Maßnahmen in einer anderen Form möglich, um die Erkrankung im Rahmen zu halten, auch dann mit einem nicht tödlichen Verlauf enden zu lassen. Da sitzt die Fachkommission momentan dabei, auch das mit einfließen zu lassen und es wird mit Sicherheit auch für die Zukunft die Entscheidung beeinflussen, wie man damit umgeht. Aber ich will auch sagen, wir müssen - ich habe es erwähnt in der Anfrage - natürlich auch mit dem
Bund klären, wie das weitergeht. Wenn die Bundesländer weiterhin allein entscheidungsverpflichtet bleiben, so wie das momentan ist, dann müssen die Bundesländer auch ohne das Einschreiten des Bundes dann die Entscheidung treffen dürfen. Das war im Fall der Pandemie nicht der Fall. Wir sind gedrängt worden, mehr Impfdosen zu bestellen als wir es für vernünftig gehalten haben. Von uns wird gefordert, dass die Finanzierung beim Bund angesiedelt ist in solchen Fällen und wenn das nicht erreicht werden kann, dann müssen wir auch gemeinsam als Bundesländer dann die Entscheidung treffen können. Das halte ich für wichtig.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Ministerin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3267.
Am 23. September 2011 steht das Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) im Bundesrat zur Abstimmung. Auch wenn die Kohlendioxid-Abscheidung und Verpressung in Thüringen bisher keine Rolle spielt, hat die Haltung des Freistaats im Bundesrat Auswirkungen auf andere Bundesländer.
1. Welche Haltung vertritt die Thüringer Landesregierung zur Abscheidung und Lagerung von CO2 und wie begründet sie diese Einschätzung?
3. Wie beurteilt die Thüringer Landesregierung die Erfolgsaussichten, durch die sogenannte Länderklausel im CCS-Gesetz die Lagerung von Kohlendioxid sowohl in Thüringen als auch im gesamten Bundesgebiet zu verhindern?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.
Zu Frage 1: Die Landesregierung sieht grundsätzlich die Notwendigkeit, die Möglichkeit der Abtrennung und Lagerung von CO2 zu erproben. Bei erfolgreichem Abschluss der Demonstrationsprojekte können die CCS-Technologien zum Erreichen der politisch definierten Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen. Sie befinden sich allerdings derzeit noch im Entwicklungsstadium und sind deshalb von einer flächendeckenden Anwendung auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt im großtechnischen Maßstab zu prüfen.
Zu Frage 2: Das Kabinett wird hierzu in seiner Sitzung am kommenden Dienstag beraten. Eine abschließende Aussage über das Stimmverhalten ist daher zum heutigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich.
Zu Frage 3: Ob und in welchem Umfang die Bundesländer von der Länderklausel Gebrauch machen werden, kann die Landesregierung zurzeit nicht einschätzen. Durch die Länderklausel werden die Länder ermächtigt, sowohl Positiv- als auch Negativausweisungen von Gebieten für eine dauerhafte Speicherung von CO2 vorzunehmen. Bei einer derartigen Festlegung nach § 2 Abs. 5 sind energie- und industriebezogene Nutzungsoptionen der Speicherstätten, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen, z.B. Umwelt- und Tourismusbelange, natürlich abzuwägen. Bei einem Überwiegen der öffentlichen Belange ist ein Ausschluss einer CO2-Speicherung möglich.
Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt von der sogenannten Länderklausel nach § 2 Abs. 5 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 des Gesetzentwurfs Gebrauch zu machen. Dazu wird die Landesregierung zur gegebenen Zeit auch einen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass aufgrund der geologischen Situation eher nur ein geringes Speicherpotenzial vorhanden ist. Aufgrund der jetzigen Erkenntnisse zur Möglichkeit einer CO2-Speicherung im Bereich des Territoriums des Freistaats Thüringen wird kein Antrag für ein Demonstrationsvorhaben erwartet. Die Prüfung, ob vor diesem Hintergrund die Anwendung der Länderklausel erfolgen sollte, ist derzeit aber noch nicht abgeschlossen.
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zwei Fragen. Zum einen zur Frage 2 bzw. zur Antwort: Welchen Vorschlag, Herr Minister, werden Sie denn im Kabinett machen in dieser Frage? Was ist die Meinung des Hauses?
Zu Frage 3: Ich hatte das ein bisschen anders gemeint. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die es da gibt, und vor allen Dingen noch mal zum Ausdruck gebracht, dass die Varianten oder die Möglichkeiten, wie man das dann prüft, dass das ausgesprochen aufwendig wäre und dann selbst, wenn es eine Entscheidung gäbe, nicht rechtsfest wäre. Die Frage ist, ob die Länderklausel ausreichend ist bzw. ob das, was sich die Länder da versprechen, die damit sehr kritisch umgehen - das konnte ich ja Ihren Ausführungen auch entnehmen -, ob dann die Länderklausel ausreichend ist an dieser Stelle gerade vor dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Herr Dr. Augsten, dann würde ich die zweite Frage zuerst beantworten. Das kann ich im Moment auch nicht abschätzen, ob das rechtlich hält.
Aber zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen sagen, dass ich dem Kabinett vorschlagen werde, dass wir das nicht machen aufgrund der geologischen Situation, die uns in Thüringen allen bekannt ist.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3268.
Durch einen Erlass des Thüringer Umweltministeriums vom 26. November 2010 ist die entsprechende Anlage 2 der geltenden Kalihalden-Richtlinie hinsichtlich des Abfallschlüssels 17 08 02 - Baustoffe auf Gipsbasis - nicht mehr anzuwenden. Der Einsatz gipshaltiger Abfälle zur Haldenrekultivierung auf ehemaligen Kalihalden ist damit nicht mehr erlaubt.
Nach Presseberichten vom 23. und 24. August 2011 trifft das auf erheblichen Widerstand der Kalihaldenbetreiber in Nordthüringen, die mit der prakti