Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der tschechische Autor Milan Kundera schreibt: „Die wahre moralische Prüfung der Menschlichkeit äußert sich in der Beziehung der Menschen zu denen, die ihnen ausgeliefert sind den Tieren.“
Meine Damen und Herren, Tierschutz hat in unserem Land einen hohen Stellenwert. Der Artikel 20 a des Grundgesetzes erhebt den Schutz der Tiere zum Staatsziel. Zudem besitzt Deutschland eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze. Es definiert Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen, deren Leben und Wohlbefinden zu schützen sind. § 1 dieses Gesetzes bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Das bringt uns nun zu dem konkreten Anlass für diese Aktuelle Stunde. Herr Dr. Hartung hat es schon gesagt, dem bevorstehenden Urteil des Geraer Verwaltungsgerichts zur Klage einer Ronneburger Firma gegen das Landesamt für Lebensmittelsicherheit. Dieses hatte der Firma untersagt, zur Schulung von Sanitätern Operationen an lebenden Schweinen durchzuführen. Den Schweinen sollen - und ich möchte das noch mal deutlich machen - schwere Hieb- und Stichwunden zugefügt werden, ihnen werden Löcher in Brust und Gliedmaßen geschnitten, ihre Blutgefäße werden durchgetrennt, ihnen wird ins Herz gestochen und Gliedmaßen werden abgetrennt - alles zu dem Zweck, Sanitäter in der Versorgung frischer Wunden zu schulen. Nach diesen Verstümmelungen werden die Tiere getötet.
Diese Experimente sind grausam, sind unnötig und ich bin sicher, sie verstoßen gegen geltendes Recht. Das Tierschutzgesetz gibt einen klaren Bewertungsmaßstab vor, unter welchen Voraussetzungen nämlich Eingriffe an Tieren vorgenommen werden dürfen. In diesem konkreten Fall regelt das der § 10, dass zur Fort-, Aus- und Weiterbildung Eingriffe an Tieren, die mit Schmerzen und Leiden oder Schäden verbunden sind, nur vorgenommen werden dürfen, wenn ihr Zweck nicht auf eine andere Art und Weise erreicht werden kann. Sowohl das oberpfälzische Regierungspräsidium als auch das Landesamt für Lebensmittelsicherheit sind der Auffassung, dass da ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt und dass die Eingriffe auch auf andere Weise sich erübrigen und der Ausbildungserfolg anderweitig erreichbar ist.
Tatsächlich stehen längst sinnvollere und vor allem auch moralisch vertretbare Ausbildungsmethoden zur Verfügung. An Patientensimulatoren können
Verletzungen aller Art nachgeahmt sowie der Transport von Verwundeten trainiert werden. Zudem gibt es Hautsimulatoren, an denen die Wundversorgung und die Injektion geübt werden kann. Auch die Bundeswehr führt nach eigener Aussage keine Tierversuche zu Trainingszwecken mehr durch. Ich bin der Überzeugung, dass die Thüringer Behörden mit dem Verbot solcher Tierversuche richtig gehandelt haben.
Das gebietet der gesunde Menschenverstand, hier geht es nicht um Tierversuche zur medizinischen Forschung. Es geht um die Verstümmelung lebender Tiere, ohne dass hierfür eine wissenschaftliche Notwendigkeit besteht.
Laut Thüringer Verbraucherschutzbericht, der in der letzten Woche der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, werden in Thüringen rund 38.500 Versuche durchgeführt, davon 1.061 auf der Grundlage des § 10 zur Aus- und Weiterbildung nach dem Tierschutzgesetz. Das sind zwar nur 3 Prozent, aber die Zahl 1.000 ist doch sehr gravierend. Eine weitere Tabelle zeigt deutlich, dass vor allen Dingen in den letzten beiden Jahren die Zahl der Versuche sich verdoppelt hat auf 38.500. Meine Damen und Herren, da stelle ich die Frage: Ist das in jedem Fall notwendig? Wir werden es im Auge behalten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Marian Koppe.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir das Problem ja schon von mehreren Seiten belichtet. Ich will es noch einmal versuchen zusammenzufassen. Es ist ja klar, Tierversuche sind schon lange in der Diskussion. Es ist wichtig, dass man sich auch politisch damit auseinandersetzt, denn genau da werden auch die Entscheidungen getroffen. Die aktuelle Diskussion ist, wie wir bereits gehört haben, schon mit dem Antrag einer Firma DMI erneut in den Fokus gerückt worden. Dort sollen, auch das ist hier schon einmal angesprochen worden, betäubte, aber noch lebende Schweine zu Versuchen für Angehörige der USStreitkräfte herangezogen werden, um dort die Behandlung von Schwerstverwundeten zu simulieren. Warum natürlich die US-Armee nicht auf dem Stand z.B. der Bundeswehr ist, die ja das schon lange mit Simulationen macht, das mag ihr Ge
heimnis sein. Fakt ist aber eins, auch die US-Armee hat sich an hiesige Gesetze zu halten und das ist gut so.
Die Intention der Aktuellen Stunde hat sich mir trotzdem auch mit den Redebeiträgen, die wir jetzt gehört haben, noch nicht richtig erschlossen; die Fakten haben wir gehört, es gibt einen Antrag, es gibt eine klare Stellungnahme des zuständigen Ministeriums. Auch das betone ich noch einmal, das ist gut so und das ist aus meiner Sicht auch vollkommen richtig so und wir sind uns auch alle einig, das haben wir auch schon gehört, dass wir dort die Landesregierung auch in dieser Frage vollstens unterstützen. Aber wie gesagt, den Tenor der Aktuellen Stunde kann ich immer noch nicht richtig erkennen, weil ich kein Fehlverhalten des Beteiligten erkennen kann, ich habe auch keine konträren Meinungen zu dem Sachverhalt, auch jetzt nicht gehört. Von daher noch einmal, das Ministerium hat im Oktober diesen Antrag abgelehnt, wie es das im Übrigen schon mit Anträgen in der Oberpfalz gemacht hat, auch das ist gut so. Der Antragsteller, auch das gehört zur Wahrheit, hat gegen diese Entscheidung am Verwaltungsgericht Gera Klage eingereicht. Die Beweggründe mögen auch sein Geheimnis sein. Das Recht steht natürlich in einem Rechtsstaat jedem zu, dagegen Einspruch einzureichen. Noch einmal, ich glaube nicht, dass da im Ministerium, auch wenn ich die Pressemitteilungen der zuständigen Ministerin mir ins Gedächtnis rufe, ein Umdenken eingesetzt hat. Wir fänden es richtig, wir finden es gut, wir haben in dieser Frage jedenfalls auch volles Vertrauen zu dem Ministerium und von daher, denke ich mal, ist es gut, dass wir uns darüber unterhalten haben, aber wirklich neue Erkenntnisse haben sich mir nicht erschlossen.
Zum Schluss, lieber Kollege Dr. Hartung, wenn Sie auch den Begriff „Ausbildung von Humanmedizinern“ jetzt in den Titel der Akutellen Stunde dort mit einfließen lassen haben, hat sich für mich auch kein substanzieller Gewinn herausgestellt. Ein Teil Ihrer Rede war bestimmt wichtig und fachlich richtig, wäre aber wahrscheinlich auf einem medizinischen Fachkongress besser angesiedelt gewesen. Aber trotzdem, wir haben uns darüber unterhalten, ich finde die Entscheidung richtig. Bleiben Sie dabei, unsere Unterstützung haben Sie. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich mache vielleicht vorab ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen von Herrn Augsten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung sich bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes und Umsetzung der EU-Richtlinie 67/2010 dafür einsetzen wird, den Tierschutz weiterhin zu verbessern. Auch zum Thema Tierversuche wird es von uns einige Anträge geben, die wir schon in der Vorbereitung haben, aber das Gesetz ist jetzt noch nicht einmal im Referentenentwurf vorhanden. Dass wir uns für den Tierschutz einsetzen, sehen Sie auch darin, dass am Freitag im Bundesratsplenum eine Abstimmung zur Klarstellung des Themas „Fundtiere“, von Thüringen eingebracht, ansteht. Wie es aussieht, haben wir erreichen können, dass da auch eine Mehrheit der Bundesländer dahinter steht, dass auch bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes eine klare Regelung einmal geschaffen wird, ab wann Tiere Fundtiere sind und wann sie dann herrenlose Tiere geworden sind, um hier auch die Tierschutzvereine und die Tierheime besser finanziell auszustatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem deutschen Tierschutzgesetz sind Eingriffe zur Behandlung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung an lebenden Tieren nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. Laut § 10 Tierschutzgesetz dürfen solche Projekte allerdings nur durchgeführt werden, soweit ihr Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Mit anderen Worten, soweit Alternativen vorhanden sind, sind Tierversuche nicht zu rechtfertigen. Außerdem muss für jedes Projekt an lebenden Tieren nachvollziehbar dargestellt werden, dass das unerlässliche Maß hinsichtlich der Zahlen der Belastung der Tiere nicht überschritten wird. Darüber hinaus bedarf es für jedes einzelne Aus- und Weiterbildungsvorhaben an lebenden Tieren durch die zuständige Behörde - das ist in Thüringen das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz - einer ethischen Abwägung. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Projektes ein Optimum an Schmerzvermeidung und ausschaltung gewährleistet sind. Außerdem wird kritisch hinterfragt, welcher Personenkreis geschult wird und ob zu erwarten ist, dass das am Tier Erlernte tatsächlich hinterher nutzbringend eingesetzt werden kann. Auch die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass in allen Versuchsvorhaben die EUweiten besonders hervorzuhebenden Ziele, Reduzierung und möglichst Ersatz bzw. Vermeidung von Tierversuchen eingehalten werden. Nach der neuen Versuchstierrichtlinie der EU ist dies von überragender Bedeutung bei der Planung, Genehmigung und Untersagung von Tierversuchen. Um diese Ziele zu erreichen, ist es unabdingbar, über speziell
qualifiziertes Personal sowohl bei den Forschungseinrichtungen als auch bei den Behörden zu verfügen. Tierversuche sind, wie dargestellt, nur unter ganz engen Voraussetzungen auch im Rahmen der medizinischen Ausbildung zu rechtfertigen. Zwingend ist darauf zu achten, dass die am Tier erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten tatsächlich unmittelbar weiter verwendet werden können.
Aus diesen beiden von mir jetzt genannten Gründen lässt sich erkennen, weshalb das derzeit in der öffentlichen Diskussion und auch in der heutigen Diskussion befindliche Ausbildungsvorhaben für Militärangehörige abgelehnt werden musste.
Ich muss jetzt sagen, bei der ganzen Thematik handelt es sich um ein laufendes Verfahren, was vor Gericht anhängig ist. Deswegen bin ich jetzt auch sehr formal in meinen Ausführungen vorgegangen, denn jede Äußerung kann das Verfahren natürlich auch in gewisser Weise beeinflussen. Für das umstrittene Projekt bestanden erstens Zweifel daran, ob alle möglichen Alternativmethoden ausgeschöpft wurden, um sodann adäquat auszubilden. Außerdem bestanden erhebliche Zweifel daran, ob die Situation während der Fortbildungsmaßnahme auch nur annähernd geeignet sein kann, die schwerst traumatisierenden und lebensbedrohlichen Situationen während eines Gefechtes widerzuspiegeln. Nach ausführlicher fachlicher Prüfung kam das TLLV - also die von mir vorher genannte zuständige Behörde - in Abstimmung mit unserem Ministerium als Fachaufsicht zu dem Ergebnis, dass für das geplante Versuchsvorhaben Alternativen zur Verfügung stehen und der zu erwartende Nutzen den Schaden bei den Tieren nicht rechtfertigen kann. Nach dieser Abwägung war das Vorhaben abzulehnen. Das ist nach wie vor unsere Position, auch ein Jahr nachdem diese Entscheidung so getroffen worden ist. Herzlichen Dank.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Sondervermögen Ökologische Altlasten - Vertrag als Schuldenfalle für Thüringen?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/3368
Was ist der Kampf von Kali + Salz auf dem Kaliweltmarkt gegen Vertretungen der Landesregierung und des Bundes?
Zurzeit überschlagen sich die Ereignisse. Aber die Gegenwart ist nur schwer verständlich ohne den Blick in die Vergangenheit. Erlauben Sie mir, diesen kurz zu machen. Die Geschichte ließe sich wunderbar in ein Theaterstück bringen. Der Titel wäre aus meiner Sicht passend mit „Die Politik und die Kali-Lobby“ - ein Drama für den Steuerzahler in mindestens vier Akten. Erster Akt - Untergang der DDR-Kaliindustrie und deren Vertingeln durch die Treuhandanstalt: Das Ganze gipfelt mit dem Höhepunkt der Unterzeichnung des Kalifusionsvertrages im Jahre 1993. Schon hier wird der Spannungsbogen deutlich, keiner kennt den Vertrag wirklich. Aber wir wissen, er beinhaltet die Säuberung des Weltmarktes. Herr Vogel - ehemaliger Ministerpräsident - drückte es sehr passend aus mit der Formulierung, es wird deutlich die hässliche Fratze des Kapitalismus.
Der zweite Akt im Jahr 1999 der Abschluss des Generalvertrages mit dem schönen Titel „Der Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen“: Hier vertraglich geregelt, dass Thüringen 450 Mio. DM vom Bund pauschal erhält, wobei aus meiner Sicht - das will ich ausdrücklich sagen - das Ganze im Zusammenwirken mit dem Fusionsvertrag eines deutlich macht: Beide Verträge zusammen ergeben eine fantastische Mischung, einer ist immer auf dem Sonnendeck, nämlich Kali + Salz, und einer immer an den Rudern, nämlich der Steuerzahler.
Kali + Salz erhält in diesem Generalvertrag eine fast allumfassende Freistellung von Sanierungskosten in alten DDR-Bergwerken und einen Rechtsanspruch auf die Finanzierung der Bergsicherheit und damit eben nicht irgendwo mit einer Deckelung oder endgültigen Finanzierung, nein, wirklich alle entstehenden Kosten. Und wir sprechen hier - das will ich ausdrücklich sagen - in diesem Bereich von Ewigkeitskosten. Die Formulierungen zu Neuverhandlungen sind aus meiner Sicht - und da gebe ich gern, wenn Kollegen den Vertrag nicht dabei haben oder ihn nicht kennen, ihn hier auch zur Kenntnis - eindeutig. Neuverhandlungen sind nämlich nur möglich nach zehn Jahren mit Ablauf einer Frist von einem Jahr, also am Ende mit 11 Jahren. Das - das will ich ausdrücklich sagen - ist aus meiner Sicht im letzten Jahr vorbei gewesen, diese Frist ist abgelaufen.
Wir kommen beim dritten Akt unseres zugegeben nicht besonders amüsanten Theaterstücks - das Geständnis - an: Wir haben Ende des letzten Jahres erlebt, wie die Landesregierung hier - ich will fast sagen - gekrochen kam mit dem Geständnis „Das Geld ist alle.“ und eine Aufstockung der Mittel beschlossen werden musste.
Damit sind wir schon beim vierten Akt, der derzeitig scheinbar kopflosen Verzweifelung: Alle Zahlungen an Kali + Salz wurden trotz deren Rechtsanspruch derzeitig gestoppt und mit dem Bund wird ein Rechtsstreit offensichtlich begonnen.
Mein Fazit: Kali + Salz ist offenbar immer auf der Gewinnerseite. Das Risiko liegt derzeit einseitig beim Land. Gewinner - das will ich dazusagen sind offensichtlich auch die Juristen, weil wir bei dem gigantischen Streitwert hier mit juristischen Kosten rechnen, die uns allen einfach die Ohren schlackern lassen. Konkret bedeutet das: Wir leben derzeit schon mit einem Sondervermögensdefizit von ca. 44 Mio. €. Schätzungen bis 2016 gehen bis auf 218 Mio. € hoch, wobei die Schätzung seriös kaum möglich ist. Die aktuelle Haushaltsdiskussion wird damit irgendwo zur Farce, weil es hier natürlich ein Schattenhaushalt ist.
Die Folgen trägt einseitig der Thüringer Steuerzahler, das will ich ausdrücklich sagen, weil die Verantwortung ganz klar die CDU-Landesregierung von 1990 an trägt. Ich will hier im Besonderen noch mal Herrn Stephan Illert nennen, der ausdrücklich hier einseitig zugunsten von Kali + Salz verhandelt hat. Die Verantwortung trägt die Landesregierung.
Ich komme zum Ende und will ausdrücklich darauf hinweisen, wir fordern die Offenlegung des Kalifusionsvertrages. Ohne die Kenntnis dieses Vertrages wird es mit uns keine weiteren Verhandlungen über Aufstockung von Mitteln geben. Wir fordern Gespräche auf Spitzenebene, weil alles andere aus unserer Sicht derzeit keinen Sinn mehr bringt. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist richtig, dass wir uns hier dem Thema widmen. Fraktionsübergreifend besteht selbstverständlich die Sorge, dass die Altlastensanierung mehr kosten wird als 1999 angenommen. Bei dem, was wir gerade zum Fusionsvertrag von 1993 gehört haben, haben Sie teilweise recht. Ich hätte ihn auch gern gesehen und würde ihn auch gern in