Protokoll der Sitzung vom 12.10.2011

(Beifall FDP)

Soweit meine Interpretation.

Die Bestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung sind in Deutschland deutlich schärfer als in anderen Ländern, das hörten wir bereits. So wurde Sie gestatten, dass ich auf das Thema Alkersleben eingehe - auch die Schweinezuchtanlage in Alkersleben nach ihrer Fertigstellung im November 2010 anlässlich der Inbetriebnahme sehr massiv kontrolliert durch die Immissionsschutzbehörde des IlmKreises, die untere Wasserbehörde, das Amt für Brandund Katastrophenschutz, den Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Vor der Inbetriebnahme wurden auch die Blitzschutzanlage, Elektroanlagen durch die Prüfingenieure geprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt in Bezug auf tierschutzrechtliche Anforderungen sowie keine Gründe gefunden, die technische Inbetriebnahme zu versagen oder zu verzögern. Die Tierhaltungsanlagen werden in den Landkreisen zwei- bis dreimal jährlich inspiziert und hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Anforderungen werden Kontrollen einmal jährlich oder auch anlassbezogen durchgeführt. Auch in der Nachfrage zur Drucksache 5/3326 wurde festgehalten, dass alle Angaben nach der Tierschutz- und Nutztierhaltungsverordnung eingehalten werden, wobei das Platzangebot pro Tier in der benannten Anlage sogar über dem vorgeschriebenen Mindestmaß liegt. Dennoch kam es durch diesen Blitzeinschlag zum Ausfall der raumlufttechnischen Anlagen und zum Anstieg der Raumtemperatur, was den bedauerlichen Tod von 3.021 Ferkeln zur Folge hatte. Die

bestehenden Kontrollen sowie auch die zusätzlichen täglichen Kontrollen durch das Personal konnten die Naturgewalt nicht verhindern. Das macht uns natürlich auch ganz deutlich, die Natur ist ein unabhängiger Akteur und sie ist nicht kalkulierbar, auch wenn man versucht, so viel wie möglich dazu beizutragen, dass solche Katastrophen nicht eintreten. Alkersleben ist nach meiner Auffassung ein tragischer Einzelfall und es handelt sich hier keineswegs um wiederkehrende Missstände.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Woher wissen Sie das denn, Frau Hitzing?)

Das habe ich gerade genannt. Hören Sie mir doch einfach zu. Ich habe jetzt hier meine Zeit, die ich hier abarbeiten muss und auch will.

(Beifall FDP)

Wir haben vorhin von Massentierhaltung gesprochen und zu dem Thema Massentierhaltung möchte ich Ihnen noch eins sagen: Massentierhaltung, da ist ja in sich der Bergriff nicht ganz genau definiert, aber durch die Vereinten Nationen wird von Intensivtierhaltung dann gesprochen, wenn mehr als zehn Großvieheinheiten auf 1 Hektar gehalten werden. Als Massentierhaltung wird die konzentrierte Haltung von Tieren, u.a. auch Geflügel, Rinder, Schweine, in großer Zahl auf engem Raum zur Erzeugung tierischer Nahrungsmittel bezeichnet. Massentierhaltung erfolgt mit sehr großen Beständen und in meist nur einer Tierart. Jetzt ist die Frage, wenn das die Definition Massentierhaltung ist, dann kommen wir natürlich dazu, dass auch Ökobauernhöfe wie der Hühnerhof Windmühle mit 20.400 Hennen oder der Ökohühnerhof Weidensee mit 26.275 Hennen auch Massentierhaltung ist. Jetzt müssen wir reden, wie negativ ist dieser Begriff „Massentierhaltung“ besetzt.

(Beifall FDP)

Die Frage wäre dann auch, Frau Kollegin Mühlbauer hatte in einer Nachfrage zu ihrer Mündlichen Anfrage den Herrn Minister gefragt, ob denn in Alkersleben auch nachts die Tiere kontrolliert bzw. mal überprüft werden, dann wäre eben die Frage, ob dass auch bei Hennen und in diesen Haltungen so der Fall ist. Ich finde gut, das sollte man zumindest noch sagen, die Einführung eines eigenständigen Tierschutzlabels, das wird jetzt vom BMELV vorgeschlagen. Das finde ich sehr gut, dass der bewusste Verbrauch der Lebensmittel durch den Verbraucher mehr unterstützt wird und die Produzenten, die sich an solche Vorgaben halten u. a. auch aus ihrer Eigeninitiative heraus, entsprechend belohnt werden. Das, denke ich, ist der richtige Weg. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Hitzing. Es hat sich noch einmal zu Wort gemeldet Herr Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter, das Mikro bitte.

Jetzt ist das Mikro wieder an. Frau Hitzing, Sie sind sonst so eine Nette und jetzt unterstellen Sie mir etwas, was ich, glaube ich, in ganz vielen Äußerungen immer ganz anders dargestellt habe. Mir geht es um den Erhalt genau dieser Dinge, nämlich der Landwirtschaft, die vorhin auch Tilo Kummer hier skizziert hat, Albert Seifert aus Milz, viele andere Betriebe. Ich habe hier vorhin, glaube ich, zum Ausdruck gebracht, dass genau diese Betriebe Gefahr laufen, dichtmachen zu müssen, weil sie natürlich diesen Großanlagen überhaupt keinen Widerstand entgegensetzen können. Der Irrglaube, dass dann die Importe abgelöst werden, habe ich vorhin schon einmal gesagt, ist so, wie ich es hier dargestellt habe. Genau um den Erhalt dieser Landwirtschaft, die wir in Thüringen haben, geht es mir. Denn bei einem Selbstversorgungsgrad von 110 Prozent in der EU kann man sich ja vorstellen, was der Bau einer so großen Anlage bedeutet für die Kleinen, die in der Nachbarschaft sind, die werden darunter zu leiden haben.

Meine Damen und Herren, ich bin aber vor allen Dingen vor - verflixte 5 Minuten bei Aktuellen Stunden -, weil mir natürlich eins noch einmal wichtig ist, Frau Hitzing, Sie haben da das Stichwort gegeben. Natürlich ist Alkersleben kein einmaliger Fall. Ich habe mich auch sehr geärgert, dass auf die Antwort auf die Kleine Anfrage von mir, welche Fälle denn der Thüringer Landesregierung bekannt sind, dann nur die genannt wurden, die ich schon reingeschrieben hatte in die Frage. Es gibt eine ganze Reihe von Fällen in den letzten Jahren, wo in der Bundesrepublik solche Dinge passiert sind, erstickte Tiere, verbrannte Tiere.

Meine Damen und Herren, das, was wir hier zum Ausdruck bringen wollen mit diesem Antrag, ist auch, dass es doch nicht sein kann - da verweise ich auf die erste Aktuelle Stunde -, dass in einem wissenschaftlichen Gutachten für die Diskussion, die wir gerade haben, ob man denn nicht Evakuierungsmöglichkeiten schaffen muss für Tierhaltungsanlagen, wirklich drinsteht, mittlerweile sind Tierhaltungsanlagen so groß, dass man überhaupt nicht mehr evakuieren kann und deswegen Evakuierungspläne sinnlos sind. Ich gebe meinen eigenen Kommentar dazu ab und dass wir das qualvolle Sterben von Tieren in solchen Fällen einfach mal dahingestellt lassen und dass wir das hinnehmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wenn wir uns nicht verständigen können über Kriterien, wie solche Tierhaltungsanlagen aussehen müssen, dann lassen Sie uns doch wenigstens darüber reden, dass man doch nicht zulassen kann, dass Tiere sterben bzw. jämmerlich verbrennen.

Herr Abgeordneter Augsten, die 2 Minuten.

Das muss doch mindestens eine Maßgabe sein für uns für eine angemessene Anzahl von Tieren, die man in solchen Stätten halten kann. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die Landesregierung, Herr Minister Reinholz. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Tierhaltung ist eine ganz bedeutende Säule der Thüringer Landwirtschaft. Ca. zwei Drittel der 24.000 Beschäftigten in der Landwirtschaft des Freistaats sind nun mal in der Tierhaltung tätig. Moderne Produktionsmethoden, verbesserte Haltungsbedingungen, qualifizierte Arbeitskräfte und ein, glaube ich, solides Management ermöglichen natürlich auch hohe Produktionsleistungen. In der tierischen Erzeugung steckt erhebliches Wertschöpfungspotenzial, was es künftig noch stärker zu nutzen gilt. Bezogen auf einen Hektar landwirtschaftliche Fläche wird mit Milchund Fleischproduktion im Vergleich zu Marktfruchtanbau der Umsatzerlös nahezu verdreifacht. Herr Dr. Augsten weiß das.

Tierische Erzeugung generiert natürlich auch Arbeitsplätze. Mit diesen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum tragen wir im erheblichen Maße zur Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Infrastruktur bei. Leider zählt Thüringen zu den vieharmen Regionen in Deutschland. Bayern und die nordwestlichen Länder haben nahezu den doppelten Viehbesatz. Und jetzt kommen wir wieder beim Durchschnitt an. Herr Dr. Augsten, Sie wissen, dass ich sechseinhalb Jahre Wirtschaftsminister war, und auch da ist es mir nicht gelungen, Unternehmen dort anzusiedeln, wo ich das nach dem Proporz der Landkreise und der Verteilung gerne hätte. Das gelingt uns im landwirtschaftlichen Bereich auch nicht. Der Investor wird unter anderen

Bedingungen entscheiden, außer auf eine gleichmäßige Verteilung im Land.

Meine Damen und Herren, daher ist es auch mein Ziel, die Tierbestände zu stabilisieren und die standortgerechte und umweltschonende, tiergerechte und zukunftsfähige Tierhaltung möglichst weiter auszubauen. Ich weiß, das ist ein sehr ambitioniertes Ziel, weil hier nicht nur vor allem der Berufsstand gefordert ist, sondern auch die gesellschaftliche Diskussion berücksichtigt werden muss. Selbstverständlich werden im Freistaat nur Tierhaltungsanlagen genehmigt und betrieben, welche den gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise dem Tierschutzgesetz, entsprechen. Die Erwartungen der Gesellschaft gegenüber der Tierhaltung haben sich aber, wie wir wissen, gewandelt und gehen oftmals über die rechtlichen Normen hinaus. Zahlreiche Konfliktthemen existieren, welche die landwirtschaftliche Nutztierhaltung dann in die öffentliche Kritik stellt. Ich denke da beispielsweise an den Tierschutz, an Haltungsformen wie die Käfighaltung von Legehennen, Kastenstände von Sauen oder die Anbindehaltung von Milchkühen, das sind Entwicklungsschritte bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, die vor allem durch ökonomische Rahmenbedingungen geprägt werden. Glücklicherweise werden sie schrittweise durch moderne, tiergerechte Haltungsformen abgelöst. Bereits jetzt befinden sich nahezu alle Kühe in Thüringen in Laufställen. Der überwiegende Teil der Sauen wird in Gruppen gehalten. An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen und da bin ich auch Herrn Dr. Augsten und Herrn Kummer dankbar im Gegensatz zu Frau Mühlbauer, dass es nun mal keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Größe einer Tierhaltung und deren Tiergerechtigkeit gibt. Gerade wir in den östlichen Bundesländern mit unseren besonderen Strukturen werden von diesem pauschalen Vorwurf sehr oft getroffen und ich kann mich an einen Zwischenruf vom Kollegen Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern zu unserem bayerischen Kollegen Brunner erinnern in einer Agrarministerkonferenz, wo ihm dann irgendwann mal der Kragen geplatzt ist und er gesagt hat: „Bindet ihr in Bayern doch endlich mal eure Kühe ab und dann könnt ihr mit uns über unsere Großviehanlage reden.“

Ein weiteres Konfliktthema, meine Damen und Herren, ist der Klimaschutz. Bekanntlich trägt die Tierhaltung weltweit mit 18 Prozent am Ausstoß klimaschädlicher Gase bei. Für Thüringen ist der Anteil aufgrund des geringen Tierbesatzes natürlich deutlich geringer. Abluftreinigungsanlagen, Futterzusätze und auch züchterische Bemühungen sind Beispiele aus einer Vielfalt von Maßnahmen, welche zukünftig als Reduktionsmaßnahmen Berücksichtigung finden werden. Darüber hinaus kann mit einer Steigerung der Tierleistung ein Beitrag zum Klimaschutz natürlich auch geleistet werden. Gesund

heitsund Umweltschutz, Tiertransporte sowie Überproduktionen sind weitere Kritikpunkte, auch das haben wir gehört, und das oftmals in der öffentlichen Diskussion.

Nicht zu vergessen der auch hier angesprochene aufgetretene Havariefall in einer Tierhaltungsanlage, ein sehr bedauerlicher Fall. Meines Erachtens sollte das zum Anlass genommen werden, mit allen Beteiligten über die bestehenden und über zumutbare künftige Sicherheitsvorkehrungen auch intensiv weiter zu diskutieren und diese auch in die entsprechenden Vorschriften aufzunehmen. Folge dieser Vielzahl von Konfliktthemen sind Widerstände gegen die Errichtung oder Erweiterung von Tierhaltungsanlagen. Leider wird dabei oftmals keine sachbezogene Auseinandersetzung geführt. Sachfremde Erwägungen, Emotionen, Anschuldigungen und pauschale Verurteilungen dominieren sehr oft die Diskussionen. Bedauerlicherweise muss sich der Investor oftmals dafür rechtfertigen, dass er Wertschöpfung, Arbeitsplätze und zahlreiche Gemeinwohlleistungen generieren will.

Meine Damen und Herren, ich bin seit meiner frühesten Jugend mit kleinen und großen Tieren aufgewachsen und damit auch umgegangen und tue das auch heute noch täglich. Sie können mir schon glauben, dass es mein oberstes Ziel ist, dass Tierhaltungsanlagen im ländlichen Raum standortangepasst sind und so konfliktarm wie möglich auch errichtet werden.

Meine Damen und Herren, Tierhaltung in Thüringen kann nur zukunftsfähig ausgebaut werden, wenn neben Standort, Umwelt und Tiergerechtigkeit auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz dafür erreicht wird. Dabei gilt es vordergründig, bei den vorgenannten Konfliktthemen Bedenken und Widerstände, welche oftmals auch aus Informationsdefiziten resultieren, auszuräumen.

Meine Damen und Herren, tierische Erzeugung ist nun einmal das Herzstück der landwirtschaftlichen Tätigkeit. Ich bin davon überzeugt, dass die Tierhaltung auch künftig einen festen Platz im Freistaat Thüringen haben wird. Dabei muss der Sektor den Wandel der gesellschaftlichen Anforderungen aber aktiv aufgreifen und die Balance zwischen zunehmenden artikulierten Forderungen von Teilen der Bevölkerung und ökonomischer Realisierbarkeit auch finden. Diesen Prozess - und das verspreche ich - wird mein Haus intensiv begleiten. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen zu diesem Teil der Aktuellen Stunde und rufe demzufolge den vierten Teil auf

(Minister Reinholz)

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Die Folgen eines ‚gehebelten’ Euro-Rettungsschirms und die möglichen Konsequenzen für den Freistaat Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/3388

Ich rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Mohring.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben die Frage der zusätzlichen Anleihe des Europäischen Rettungsschirms auf die Tagesordnung gesetzt, weil wir finden, dass in diesen Tagen und Wochen Europa schlechthin vor einer Wegscheide steht, wohin sich die Europäische Union entwickelt auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Bundesrepublik Deutschland auch vor einer großen, entscheidenden Frage steht: Wie steht es um die Staatlichkeit unserer Bundesrepublik Deutschland?

Beide Fragen müssen im Zusammenhang diskutiert werden und beide Fragen sind existenziell, die Frage der Weiterentwicklung der Europäischen Union insbesondere, weil viele der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht mehr Schritt halten können mit den Fragen, die sie erledigen müssen, um ihre eigenen Haushalte in Ordnung zu bekommen, und gleichzeitig die anderen, die in der Lage sind, das zu leisten - wie Deutschland -, sich die Frage stellen müssen, wo ist die Grenze dessen erreicht, diese Hilfe und Solidarität leisten zu können.

All das treibt die politisch Verantwortlichen um. Deshalb gab es auch Klageanhängigkeiten beim Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es dem deutschen Gesetzgeber nach dem Grundgesetz verwehrt ist, dauerhaft völkerrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme anderer Staaten hinauslaufen. Wenn dieser Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts gilt, dann machen sich daran alle weiteren politischen Handlungen fest. Dann heißen diese weiteren politischen Handlungsübernahmen für uns geschlussfolgert: 1. Wir brauchen kein Europa der Eliten und wir brauchen kein Europa der Exekutive, sondern wir brauchen ein Europa mit mehr Demokratie und mit mehr parlamentarischer Verantwortung.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Das hört sich gut an, Herr Mohring.)

(Beifall CDU)

Wenn ich das vorwegschiebe und sage, es braucht ein Europa mit mehr demokratischer Ausstattung, mehr parlamentarischer Beteiligung, dann heißt das, jeder weitere Schritt, den wir gehen, der Haftungsverbindlichkeiten, die man anderen Staaten festschreibt, der weitere Integrationsschritte vorsieht, bedarf der nationalen und der regionalen Rückkopplung in unsere Parlamente in Deutschland.

(Beifall CDU)

Und wenn ich diesen Schritt vordefiniere, dann steht eines fest - und das will ich ganz deutlich sagen -, dann gibt es nicht den Schritt hin zu den Vereinigten Staaten von Europa, sondern da gibt es einen Schritt hin zu mehr Europa, ja, aber nur, wenn regional und national die weiteren Schritte legitimiert werden. Wenn ich das auch als Voraussetzung festschreibe, dann steht eines fest, dann gibt es auch Grenzen der Unterstützungsleistung in andere Länder, wenn die ihre Haushalte nicht in Ordnung bringen. Das heißt, Solidarität in Europa ja, unbedingt, aber jeder muss zuallererst in seinem eigenen Nationalstaat gemessen an unseren eigenen Konsolidierungs- und Stabilitätskriterien seine Aufgaben zu Hause lösen, auch zum Preis der Wegnahme von politischer Verantwortung durch Wahl.

Zum Zweiten: Das kann auch heißen ein zeitweiliger oder längerer Austritt aus der Eurozone, wenn das die Eurozone an sich sonst in Gefahr stellt, weil die Hilfen, die Leistungsfähigkeit sich übernehmen lassen. Deshalb ist eines wichtig: Das, was jetzt auf Bundesrats- und Bundestagsebene definiert wurde durch den europäischen Rettungsschirm EFSF und durch den dauernden Rettungsschirm ESM an Vorstellungen entwickelt wurde, das, was durch das nationale Parlament auch an Höchstgrenzen der Haftungsverbindlichkeit definiert wird, jetzt darf eines nicht passieren, dass auf Brüssler Ebene durch exekutives Handeln diese Haftungsgrenzen durch Hebelwirkung ausgehebelt werden. Das darf nicht sein,

(Beifall CDU)

weil uns das überfordern würde, und es würde uns auch durch mittelbare Wirkung in den nationalen, in den regionalen Parlamenten überfordern, weil dort, was an Haftungsgrenzen von 211 Mrd. € durch den EFSF jetzt schon definiert ist durch eine fünffache Hebelwirkung zum Beispiel, dadurch ausgehebelt wird und der Haftungsfall tritt ein, dann hat das natürlich national Rückwirkung auch auf unsere regionalen Haushalte, weil natürlich, wenn die Leistungsfähigkeit des Bundes durch Haftung in Europa eingeschränkt wird, das auch Auswirkungen hat auf die Unterstützung, die wir aus dem Bund bekommen. Spätestens da ist die Mitsprache von uns erforderlich. Deshalb ist es gut, dass wir in Thüringen vorbildhaft gegenüber allen anderen Landesparlamenten in Deutschland eine Regelung getroffen ha

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

ben in Ausfluss aus dem Lissabon-Vertrag durch die gemeinsame Beteiligung in den Verfahren zwischen der Landesregierung und dem Landtag, weil das uns gemeinsam ermöglicht mitzureden und mit der Landesregierung gemeinsam das auch auszudiskutieren, was ist wichtig für uns, dass die Schritte Schritt für Schritt so gehen, dass die Parlamente beteiligt werden.

Herr Abgeordneter Mohring, die Zeit ist zu Ende.

Ich will für uns sagen, wir wollen ein Ja zu Europa sagen, wir wollen europäische Solidarität leisten, aber sie hat dort ihre Grenzen, wo durch zusätzliche Hebelwirkung und neue Bankenrechte beim Rettungsschirm der Europäischen Union unsere eigene Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird. Vielen Dank.