Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Herr Minister Dr. Voß nahm am Abend des 27.09.2011 bis zum frühen Nachmittag des 28.09.2011 an der Fraktionssitzung teil. Die Reisekosten des Herrn Finanzministers und der weiteren Minister/Ministerinnen werden von den jeweiligen Ressorts, die Unterkunftskosten von der Fraktion getragen.
Zu Frage 2: Die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei flog am 27.09.2011 von Berlin nach Innsbruck. Die Flugreise war dienstlich veranlasst, denn zum einen erforderte der Termin in Berlin die Anwesenheit der Ministerin, da es um ein für Thüringen wichtiges Thema, die Bundeswehrreform, ging, zum anderen war auch eine Teilnahme an der im Anschluss stattfindenden Fraktionssitzung erforderlich, da u.a. die Frage einer potenziellen Regionalpartnerschaft mit
Tirol auf der Tagesordnung stand. Die Distanz zwischen Berlin und Innsbruck, 750 km, war mit dem Dienst-Pkw nicht in der verfügbaren Zeit zu überbrücken, daher wurde das Flugzeug als Beförderungsmittel gewählt.
Zu Frage 4: Bei einer Teilnahme einer Ministerin/eines Ministers an einer Fraktionsveranstaltung, ob in Erfurt oder außerhalb, handelt es sich um einen Termin in unmittelbarer Ausübung der Amtsgeschäfte. Die Teilnahme ist somit dienstlich veranlasst; das hat der Thüringer Rechnungshof bereits mit Schreiben vom 13.02.2002 festgestellt, indem er generell Grundsätze zur Abgrenzung dienstlich veranlasster von privaten Reisen von Regierungsmitgliedern und anderen besonderen Funktionsträgern im öffentlichen Dienst aufgestellt hat. Daher klar eine Dienstreise.
Abgesehen davon, dass die Reiselänge nicht 700 km, sondern 562 km beträgt, stellt sich für mich trotzdem die Frage: Wie hoch sind insgesamt die zusätzlich angefallenen Kosten für die Reise der Minister?
Das würde ich nie offenbaren. Berlin-Innsbruck 27.09.2011 - 385,89 € plus 35,70 € Ticketpauschale, zurück am 29.09.2011 - 341,04 € plus 35,70 €, soweit zum Flug. Bei den Autos - ich weiß nicht, ob sie die Leasingverträge kennen -, mehr oder weniger ist alles drin. Was noch gesondert bezahlt werden muss, ist das Benzin.
Herr Staatssekretär, es wäre schön, wenn wir noch einmal eine Komplettauflistung bekommen könnten an der Stelle, wie hoch insgesamt die zusätzlichen Kosten waren. Aber zu meiner Frage: Würden die Thüringer Minister der Landesregierung auch an
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wenn ich unter Beantwortung der Frage 2 richtig zugehört habe, haben Sie ausgeführt, dass der Minister u.a. deshalb teilgenommen hat, weil es um die Frage ging, ob man mit Tirol eine Partnerschaft seitens des Freistaats Thüringen anstrebt oder nicht. Da ich fast zeitgleich zur Delegation in Südtirol gehört habe, war das ein Versehen oder wollen Sie die Partnerschaft wechseln oder welche Gründe könnte es haben, mit Südtirol und Tirol gemeinsam eine Partnerschaft anzustreben?
Also, es war u.a. der besondere Bezug zur Reise, insofern, denke ich, habe ich die Frage abschließend beantwortet.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatsekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/3341.
Medienberichten zufolge hat das Schweizer Unternehmen „Media Tenor“ im Auftrag der LEG eine Erhebung zum Papstbesuch durchgeführt.
1. Zu welchem Zeitpunkt hat die LEG die oben genannte Firma mit der Erstellung der in Rede stehenden Studie beauftragt?
2. Welche Kriterien führten zur Beauftragung gerade dieser Schweizer Firma und gab es gegebenenfalls Mitbewerber, wenn ja, wer waren diese Mitbewerber?
3. Welche Zielstellung hatte die LEG mit der Beauftragung zur Erhebung verfolgt und welche messbaren Ergebnisse sind zu verzeichnen?
4. Welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe leitet die Landesregierung aus dem Fazit dieser Erhebung ab?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Nach Darstellung der LEG führte die besondere Kompetenz der Media Tenor International AG, weltweite Medienauswertungen durchführen zu können, zu dessen Beauftragung. Da keine förmliche Ausschreibung laut Angabe der LEG notwendig war, gab es auch keine Mitbewerber.
Zu Frage 3: Nach Aussage der LEG dient die Erhebung als Basis für eine qualifizierte Weiterentwicklung ihrer Marketingstrategie. Über die Ergebnisse der Erhebung kann ich noch keine Aussage machen, da die vollständige Auswertung noch nicht vorliegt.
Also zunächst, Herr Staatssekretär, möchte ich fragen: Gab es in Vorbereitung durch die LEG eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Landesregierung und gegebenenfalls wenn, durch wen?
Zweitens: Noch einmal in der Richtung, ob ich Sie richtig verstanden habe. Offensichtlich gab es keine Ausschreibung und demzufolge auch keine irgendwie gearteten Modalitäten einer Ausschreibung durch die LEG. Ist das so richtig?
ministerium, aber auch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der LEG keine Abstimmung. Sehr wohl nach Auskunft der LEG mit dem Regierungssprecher aus der Staatskanzlei wurde die Auftragsvergabe in Abstimmung vorbereitet.
Zum zweiten Teil der Frage kann ich, weil ich die ganzen Modalitäten nicht vorliegen habe, schlecht eine Auskunft geben. Es gibt aber auch bei geringeren Beträgen in der Regel die Notwendigkeit, Vergleichsangebote einzuholen, aber förmliche Ausschreibungen sind nicht bei gewissen Summen notwendig.
Herr Staatssekretär, erstens habe ich Sie richtig verstanden, dass die LEG durch die Staatskanzlei beauftragt worden ist, so eine Studie durchführen zu lassen? Die zweite Nachfrage …
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie hatten auf die besondere Kompetenz der Auftragnehmerin hingewiesen. Können Sie noch einmal beschreiben, worin diese besteht?