Protokoll der Sitzung vom 14.10.2011

Herr Abgeordneter Bergner, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

(Abg. Berninger)

Wenn es denn sein muss. Bitte schön.

Bitte, Herr Abgeordneter Adams.

Sie hätten auch Nein sagen können, niemand zwingt Sie. Aber jetzt haben Sie im Prinzip Ja gesagt, deshalb möchte ich Sie fragen, Herr Kollege Bergner, nach Ihrer Erfahrung und Einschätzung. Wie lange braucht ein Gesetz, das durch ein Volksbegehren in Thüringen auf den Weg gebracht wird, bis zum Beschluss hier im Landtag vom Nehmen der ersten Hürde, die gestern genommen wurde mit der Überreichung der Unterschriften unter diesem Volksbegehren an die Präsidentin des Landtags. Wie lange würden Sie einschätzen, dass es das braucht? Die zweite Frage, die sich damit verbindet: Macht es nicht Sinne, für diese Übergangszeit hier eine neue Regelung zu schaffen?

Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. Ich habe keine Glaskugel im Büro und das Schwierige an Prognosen ist, dass sie in der Zukunft liegen. Deswegen beteilige ich mich an solchen Spekulationen grundsätzlich nicht.

Meine Damen und Herren, noch einmal zurück zum Text. Ich glaube, die Leute mit einer solchen Aussage zur Infrastrukturabgabe an der Nase herumzuführen, ist schlicht und einfach unredlich. Der vorliegende Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, soll ein Problem lösen, das schon mit dem Grundsatz der Einmaligkeit in der Beitragserhebung eben nicht im Einklang steht. Der Gesetzentwurf soll verhindern, dass Aufgabenträger durch nachträgliche Erhöhung des Beitragssatzes Nacherhebungsbescheide erlassen können. Wir müssen demnach erst einmal klären, wann überhaupt eine solche Nacherhebung zulässig ist. Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung besagt, dass die sachliche Beitragspflicht nur einmal und somit endgültig in der Höhe des nach Maßgabe der Satzung abzugeltenden Vorteils entsteht. Eine Nacherhebung ist somit grundsätzlich nur zulässig, wenn der Aufgabenträger die nach einer wirksamen Satzung entstandene Beitragspflicht nicht voll ausschöpft. Wenn also, meine Damen und Herren, ein Aufgabenträger aufgrund der in seiner wirksamen Satzung festgeschriebenen Beitragssätze die Beitragspflicht völlig ausgeschöpft hat und dann später eine Nacherhebung erfolgt, weil eine Satzung mit einem höheren Beitragssatz rückwirkend in Kraft gesetzt wurde, ist dieses Vorgehen aus meiner

Sicht eine Umgehung des Grundsatzes der Einmaligkeit der Beitragserhebung und somit unzulässig.

Demnach, meine Damen und Herren, ist eine Nacherhebung nach der bestehenden Gesetzeslage nur in begrenzten Fällen möglich. Der vorliegende Gesetzentwurf wird an dem in der Gesetzesbegründung beschriebenen Problem aber nichts ändern, da er meines Erachtens das Thema verfehlt.

(Beifall FDP)

Zum einen würden wir durch die vorgesehene Streichung im Gesetzentwurf - Zitat - „soweit die Satzung dies vorsieht“ eins erreichen, nämlich, dass es dann nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 ThürKAG für den Erlass von Feststellungsbescheiden keiner Satzungsgrundlage mehr bedarf und somit aufgrund des ThürKAG schon erlassen werden könnte. Also wird das, Herr Kollege Kuschel, schon erst mal nichts. Zum anderen regelt der § 179 AO nur Feststellungsbescheide. Feststellungsbescheide sind sogenannte Grundlagenbescheide. Das heißt, es werden für die Beitragsberechnungen und somit für die spätere Abgabenfestsetzung die grundstücksbezogenen Daten festgestellt. Der in § 179 Abs. 3 AO genannte Ergänzungsbescheid ermöglicht nur eine nachträgliche Feststellung und hat somit gerade keine Nacherhebung von Beiträgen zur Folge.

Was machen wir jetzt also mit dem Entwurf? Wir sind der Auffassung, meine Damen und Herren, wenn das Problem mit der Nacherhebung durch eine rückwirkende Satzung existiert, wie es sich teilweise aus der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/ 2832 ergibt, sollten wir im Ausschuss darüber reden. Wenn dies von Aufgabenträgern in Thüringen so praktiziert wird, müssen wir für klare Regelungen in Thüringen sorgen, um Klarheit für den Bürger und die Aufgabenträger zu schaffen.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir der Meinung, auch wenn der Gesetzentwurf inhaltlich nach unserer Auffassung das Thema verfehlt, bedarf es einer gewissen Aufklärung und darum beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es immer ein sehr verrechtliches Thema ist, wenn es um Kommunalabgaben geht, so ist es doch für die Betroffenen immer mit

großen Folgen versehen. Insofern stehen wir in der Verantwortung, diese komplizierte Rechtsmaterie dann auch so zu regeln, dass alle Beteiligten mit den Folgen leben können, also die Bürgerinnen und Bürger, auch die Aufgabenträger, die Rechtsaufsichtsbehörden, zum Schluss auch die Gerichte, denn die müssen sich intensiv, gerade weil wir als Gesetzgeber Regelungslücken zugelassen haben, oftmals mit dieser Problematik beschäftigen.

Es ist richtig, DIE LINKE ist der Überzeugung, Abwasserbeiträge wie auch Straßenausbaubeiträge um die geht es aber heute nicht - sind nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall DIE LINKE)

Der heutige Gesetzentwurf belegt das wieder. Wir können versuchen, immer wieder Einzelprobleme zu lösen. Das Grundproblem, dass es nämlich den Menschen nicht mehr vermittelbar ist, dass sie abstrakt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung Beiträge zu entrichten haben, das lösen wir damit nicht. Insofern unterstützen wir das Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben und wir finden es beeindruckend, dass bereits in der ersten Phase, in der nur 5.000 Unterstützungsunterschriften notwendig gewesen wären, rund 25.000 - nach der Prüfung sind es 24.000 Unterschriften gestern der Landtagspräsidentin überreicht werden konnten. Herr Bergner, wenn Sie dann hier formulieren, wir würden die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herumführen, indem wir das Instrument der Infrastrukturabgabe - auch in unserem Gesetzentwurf, den wir gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Landtag eingebracht hatten - als Alternative zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in die Diskussion gebracht haben und dass das verfassungswidrig sei - das hat auch der Innenminister versucht zu erläutern -, aber Sie, meine Damen und Herren, drücken sich mit dieser abstrakten verfassungsrechtlichen Betrachtung eigentlich vor einer politischen Positionierung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie machen einen akademisch verfassungsrechtlichen Streit, ob die Infrastrukturabgabe eine aufwandsbezogene Abgabe ist, dann wären wir als Land zuständig, oder eine steuerrechtsähnliche Abgabe, dann wäre der Bund zuständig. Ich habe aber von Ihnen noch nicht gehört, wie Sie denn inhaltlich dazu stehen. Ich halte es für eine erstaunliche Leistung der Bürgerinitiativen, die, wenn ich daran erinnern darf, vor Jahren ausschließlich die Abschaffung der Beiträge gefordert haben. Es hat viel Arbeit gekostet, die Bürgerinitiativen davon zu überzeugen, dass das eben nicht funktioniert, zumindest nicht auf Landesebene. Da müssten bundesrechtliche Regelungen her, z.B. indem ich die Gemeinden am Kfz-Steueraufkommen oder am Mi

neralölsteueraufkommen beteilige oder Ähnliches. Das können wir nicht regeln. Dann waren es die Bürgerinitiativen, die bereit waren, eine Finanzierungsalternative aufzuzeigen und wie fahrlässig Sie mit dieser Leistung umgehen, das macht mich nicht nur traurig, sondern da bin ich auch immer ein bisschen empört, weil Ihre Kritik immer war, dass Bürger immer nur Dinge fordern, dass sie nichts bezahlen brauchen, und hier haben jetzt die Bürger gesagt, wir sind bereit und akzeptieren, dass die Gemeinden eine Gegenfinanzierung brauchen für den Straßenausbau und da gehen Sie so einfach lax damit um und sagen, das sei verfassungswidrig. Das wird sich zeigen. Wir gehen davon aus, der Wille der Bürger kommt jetzt erst einmal zur Wirkung und die Präsidentin prüft zurzeit. Der Innenminister sollte sich in Zurückhaltung üben, er ist jetzt nicht gefragt, er hat mit anderen Dingen eigentlich ausreichend zu tun.

(Beifall DIE LINKE)

Er hat dann die Möglichkeit, wenn die Präsidentin entschieden hat, dann ist natürlich die Landesregierung auch am Zuge. Zum Schluss kann es natürlich sein, dass auch das Verfassungsgericht sich zu dieser Frage abschließend äußern muss. Wir sind ganz optimistisch. Denn wenn die Infrastrukturabgabe verfassungswidrig sein sollte, dann wäre auch das Instrument der wiederkehrenden Beiträge zumindest in diesem Spannungsfeld und wir wissen, in Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge. Das bleibt auch ein verfassungsrechtliches Spannungsfeld.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen aber, so lange es noch die Abwasserbeiträge gibt, Regelungen, das hatte ich gesagt, mit denen alle Beteiligten einigermaßen zurechtkommen. Wir wissen, es gibt keine Pflicht zur Erhebung der Abwasserbeiträge und es gibt in Thüringen schon vernünftige Aufgabenträger, die dieses Instrument der Abwasserbeiträge nicht mehr zur Anwendung bringen und das führt dazu, dass nur noch 50 Prozent der möglichen Beitragspflichtigen in Thüringen von diesem Instrument der Abwasserbeiträge betroffen sind. Das heißt, wir haben eine Spaltung, die eine Hälfte zahlt Abwasserbeiträge und die andere Hälfte nicht mehr, weil dort die Refinanzierung ausschließlich über die Gebühren erfolgt. Darüber haben wir oft diskutiert und wenn man sich die Zahlen anschaut, gibt es keinen Automatismus, dass man sagt, keine Beiträge - hohe Gebühren oder niedrige Beiträge - hohe Gebühren und umgekehrt. Es ist sogar auffällig, dass die Aufgabenträger, die keine Abwasserbeiträge erheben, auch keine überhöhten Gebühren haben. Das liegt einfach daran und das spricht eben für die Abschaffung der Abwasserbeiträge, wenn ich keine Beiträge erhebe, muss ich mir jede Investition sehr genau überlegen, weil sich

jede Investition sofort auf die Gebühren durchschlägt, während die Abwasserbeiträge nahezu eine Einladung an die Aufgabenträger sind, investiert, investiert, investiert, weil die Beiträge dann völlig verbrauchsunabhängig auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Aus diesem Altdenken müssen wir heraus. Deswegen sagen wir, ohne Beiträge erhöhen wir den Effizienzdruck auf die Aufgabenträger und das ist zumindest kostenabmindernd. Das Problem einer allgemeinen Kostensteigerung löse ich damit nicht.

Jetzt haben wir seit 1991 Erfahrungen, die ersten Beiträge sind um 1994 erhoben worden, mit der Beitragserhebung. Bisher war die Rechtspraxis bei den Aufgabenträgern unumstritten, auch durch die Rechtsaufsichtsbehörden so bestätigt, bis zur obersten Rechtsaufsicht, also dem Innenministerium, dass man gesagt hat, aufgrund des organisatorisch-rechtlichen Einrichtungsbegriffes müssen die Gemeinden eine Globalberechnung erstellen und alle Investitionen berücksichtigen bis zur endgültigen Herstellung der Abwasseranlage. Das ist bei manchen Aufgabenträgern im Jahr 2025, 2030, 2034. Bis zu 40 Jahre ist der Investitionszeitraum. Aber weil alles als eine Anlage zählt, müssen alle Investitionen zusammengefasst werden und durch das Abzugskapital - Fördermittel und dergleichen, die Beiträge der Straßenbaulastträger - ermitteln die Aufgabenträger einen höchstmöglichen Beitragssatz. Der höchstmögliche Beitragssatz würde dann bedeuten, dass 100 Prozent der umlagefähigen Kosten über Beiträge refinanziert werden. Weil wir den Satzungsgeber, also die Gemeinden und die Aufgabenträger ermächtigt haben, sind die am Zug und sie können entscheiden, welchen Beitragssatz sie dann in der Satzung definieren. Er darf maximal die Höhe des höchstmöglichen Beitragssatzes haben. Da haben wir sehr viele Varianten in Thüringen. Wir haben einige Aufgabenträger, die haben den Höchstbeitragssatz in der Satzung, die meisten nicht. Sie haben ein Mischsystem, dass sie sagen, einen Teil der Investitionen machen wir über Beiträge, den anderen Teil über die Gebühr. Wie gesagt, wir haben einen Teil von Aufgabenträgern, die verzichten vollständig auf Beiträge, die machen die Refinanzierung vollständig über die Gebühr. Das war unbestrittene Rechtspraxis und auf diesen in der Satzung bestimmten Beitragssatz konnten die Beitragspflichtigen vertrauen, dass er über den gesamten Zeitraum galt, er konnte nur reduziert, aber bisher nicht in der kommunalen Praxis erhöht werden. Einige Aufgabenträger haben auch die Beitragssätze im Laufe der Zeit reduziert, zum Beispiel der Ilmenauer Zweckverband, die hatten ursprünglich mal 4,39 € und erheben jetzt noch 1,16 €. Eine Reduzierung im Interesse der Bürger war möglich, aber keine Erhöhung. Jetzt mussten wir zur Kenntnis nehmen am Fall Saalfeld-Rudolstadt, dass wir mit einem neuen Problem konfrontiert wurden, sogenannte Ergänzungsbescheide. Das klingt so

ganz ungefährlich. Da hat der Aufgabenträger einfach gesagt, wir haben bisher in der Satzung einen Beitragssatz, der niedriger war als der höchstmögliche und wir holen uns die Differenz auch von den Beitragspflichtigen, die bereits einen bestandskräftigen Abwasserbeitragsbescheid haben, also von allen. Da - und da bin ich nahe beim Herrn Bergner ist der Grundsatz der Einmaligkeit zumindest stark zu hinterfragen, weil Einmaligkeit heißt eben einmalig. Die Entscheidung des Satzungsgebers ist zu akzeptieren.

Jetzt hat ein OVG ein Urteil gesprochen, hat sich aber auf die bestehende Rechtslage, Herr Hey, bezogen, nicht auf höherrangiges Recht. Natürlich sind wir als Gesetzgeber frei, da jetzt nachzujustieren, weil ich davon überzeugt bin,

(Beifall DIE LINKE)

der Gesetzgeber wollte etwas anderes. Das Gesetz ist erstmalig am 10. August 1991 - nicht hier in dem Haus, aber im alten Plenarsaal - verabschiedet worden. Damals wollte der Gesetzgeber etwas anderes. Er wollte nämlich, dass die Bürgermeister entscheiden können, wie hoch der satzungsmäßige Beitragssatz ist und man hat nur eine Obergrenze gezogen durch die Pflicht der Globalberechnung. Wenn der Gesetzgeber das wollte und wenn wir das wollen, dann müssen wir es regeln. Nun haben wir einen Vorschlag gemacht - und es ist parlamentarischer Brauch, dass sich natürlich auch andere Fraktionen, auch die Landesregierung dazu positionieren können - und wenn Sie der Auffassung sind, dass unser Ansatz, unsere Zielstellung mit dem Gesetzestext, also der Änderung, nicht zu erreichen ist, dann sind wir für Hinweise immer offen und dankbar. Insofern freut es uns, dass die FDP schon die Überweisung an den Innenausschuss beantragt hat. Das beantrage ich auch für unsere Fraktion, und da es ein Gesetzentwurf der Fraktion ist, noch an den Justizausschuss. Dort können wir die Probleme weiter diskutieren. Da können wir auch noch einmal über die Infrastrukturabgabe mit diskutieren, wenn der Bedarf besteht. Wir warten mal ab, was die Landtagspräsidentin und im Nachhinein auch die Landesregierung dazu sagen.

Insgesamt wollen wir ein Einzelproblem lösen, verlieren damit unser Ziel, die Abschaffung der Abwasserbeiträge, nicht aus dem Blick und sind optimistisch, dass entgegen der Mehrheitsentscheidung hier im Landtag dann im Rahmen eines Volksentscheids diese gesetzliche Möglichkeit der Erhebung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen gekippt wird, ohne dass etwas passiert, ohne dass der Landeshaushalt belastet wird, denn es erfolgt ja nur eine andere Finanzierung. Ich verkünde noch einmal von dieser Stelle, dass unsere Fraktion dieses Volksbegehren nach Kräften unterstützen wird. Wir fordern alle anderen auf, das ebenso zu tun. Das haben die Bürger verdient. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, DIE LINKE versucht erneut, mit der Scheibchenmethode das Thema Kommunalabgabengesetz zu verändern. Sie greifen nur ein kleines Bruchstück heraus und machen daraus ein Gesetz. Sie haben gesagt, der große Wurf ist auf anderem Wege auf den Weg gebracht.

Sicher, dieser Weg, darüber kann man streiten. Man hält sich auf jeden Fall im Gespräch. Auf diese Art und Weise bekommt man Aufmerksamkeit, egal ob das Anliegen an sich sinnvoll ist oder rechtlich sauber. Eigentlich, Herr Kuschel, Sie wissen selbst, Ihr Antrag - und wir haben es im Ausschuss erlebt ist nicht sinnvoll. Wenn Sie im Ausschuss zugehört hätten, dann wüssten Sie das. Ich möchte auf die einzelnen Formulierungen nicht eingehen. Aber Zuhören gehört nun zum politischen Alltag, nicht nur Argumentieren und Reden. Und wer schon in Gedanken vielleicht beim Wahlkampf ist, der überhört das eine oder andere oder will es nicht hören.

Mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie die Möglichkeit, dass die Aufgabenträger Beiträge nacherheben, unterbinden. Das klingt verführerisch

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist vernünftig.)

nach dem Prinzip: Einmal beschieden, für immer beschieden. Ich denke, das ist Ihr Grundgedanke.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Einmaligkeit!)

Wir sind in einem Punkt einig, die Belastung der Bürger möglichst niedrig zu halten, und da stimmen wir überein. Der Weg ist unterschiedlich. Sie greifen natürlich diese juristische Frage Einmaligkeit oder Endgültigkeit hier auf. Es wurde bereits gesagt und Sie sind selber darauf eingegangen, das Weimarer Oberverwaltungsgericht hat diese Frage 2007 für den uns vorliegenden Gesetzestext entschieden. Sie sagen, wir könnten nun das Gesetz ändern. Das Gericht weist auch einen Weg, beispielsweise den - den haben Sie sicherlich auch im Auge -, den Baden-Württemberg wählt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Baden-Württemberg ist immer gut.)

Ich halte nur die Ausgangsbasis, die Baden-Württemberg hat und die wir haben, für unterschiedlich.

Ich bin überzeugt, dass dieser Weg in Thüringen nicht zu einer Reduzierung führt.

Ein zweiter Ansatz, den ich hier heute noch aufgreifen möchte, ist die Frage - und ich betone, ich bin kein Jurist -:

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich auch nicht.)

Ist denn die Formulierung, die Sie hier wählen, die richtige in Ihrem Gesetzestext? Sie schreiben, Sie wollen die Worte „soweit die Satzung dies vorsieht“ streichen. Ich bin aber, wenn Sie es nachlesen, überzeugt, Sie erreichen das Gegenteil. Wenn ich diese Worte streiche, dann steht das Gegenteil, dann greift der Grundsatz und Sie erreichen gar nichts. Ich denke auch, dass die Stelle die falsche ist,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Na, da reden wir im Ausschuss.)

um Ihre Stellschraube anzusetzen. Ich selbst möchte noch eine Grundsatzposition abgeben. Ich halte von der Nacherhebung schon deshalb etwas, weil es auch entlasten wird. Sie haben selbst gesagt, in Ihrem Fall wurden Rückzahlungen gemacht. Rückzahlung ist auch eine Form der Nacherhebung. Ich denke, darüber muss man das Prinzip der Einmaligkeit auch messen.