Protokoll der Sitzung vom 14.10.2011

Danke, Herr Abgeordneter Gentzel. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Fiedler für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stimme dem Kollegen Gentzel ganz eindeutig zu. Aber noch einmal: Mich ärgert nur und das hat mich auch noch mal nach vorn gebracht, wir haben eine parlamentarische Kontrolle. Frau Renner, Sie tun so, als ob es das nicht gebe. Also ich bin dankbar und froh, dass mittlerweile Ihre Fraktion in beiden Kommissionen vertreten ist. Ich bin der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission und Sie können Ihre Kollegen fragen, ich gehe davon aus, dass Sie Ihnen bestätigen, dass wir sehr intensiv unsere Rechte und dass wir sehr intensiv unsere Kontrolle dort wahrnehmen. Die wird natürlich nicht auf dem Markt ausgetragen, aber nichtsdestotrotz machen wir es. Mit allen relevanten Dingen, die da sind, mit all unseren Möglichkeiten machen wir das. Da kann ich eindeutig für die Parlamentarische Kontrollkommission sprechen, ich bin, ich glaube, fast ununterbrochen 20 Jahre dabei und das haben wir immer so gemacht. Genauso ist es in der G 10, da ist meine Kollegin Marx Vorsitzende, aber ich bin auch Mitglied und auch da sind Sie vertreten, wo entsprechend die Dinge sehr genau hinterfragt werden, wenn es darum geht, wo werden Eingriffe vorgenommen, wo wird abgehört oder wo werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das geht nicht mal einfach so im Vorbeigehen, sondern da sind schon sehr wichtige Punkte die dahinterstehen.

Drittens will ich noch einmal deutlich von unserer Seite aus sagen, wir haben im Koalitionsvertrag stehen - Kollege Gentzel hat es gesagt -, wir müssen jetzt viele andere Dinge zu Ende bringen. Wir werden, so wie er es gesagt hat, das Verfassungsschutzgesetz, die Kontrolle - das ist unser Recht, ich will das nur noch mal unterstreichen, dass die, die kontrolliert werden, dann etwas vorlegen sollen, also, ja gut, es ist so, wie es ist -, aber wir denken jedenfalls, dass das verstärkt werden muss. Wir sind für Verstärkung, dass unsere Rechte, die wir als Kontrollorgan haben, entsprechend gestärkt werden und dafür werden wir uns auch einsetzen. Und Sie werden sehen, wir bringen da einen vernünftigen Entwurf, da können Sie mitreden und können sagen, das hätten wir gern noch so und so und so. Wir werden uns da sehr an die Bundesgesetzgebung anlehnen, natürlich mit den entsprechenden Dingen, die hier bei uns notwendig sind.

Und auch ich sage noch einmal ausdrücklich, wir brauchen die ganzen Dinge nicht noch einmal im Justizausschuss, sondern lediglich an den Innenausschuss zu überweisen, dann werden Sie sehen, was alles noch kommt.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Fiedler. Es hat sich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wollten wir alle eine ganz kurze Debatte dazu machen und wenn ich Sie schon animiere, dass Sie nach vorn gehen, nachdem ich gesprochen habe, in guter parlamentarischer Tradition sozusagen eine Debatte angestoßen habe,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die offensichtlich dieses Haus braucht, dann wollen wir die auch führen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie sind so ein toller Hecht!)

Und insofern - Sie sagen es, Herr Kollege Emde, Sie sagen es - um das unter Beweis zu stellen, komme ich auch ein weiteres Mal hier gern nach vorn. Und an der Stelle möchte ich mich ganz speziell auf Herrn Kollegen Gentzel beziehen. Herr Kollege Gentzel hat uns als GRÜNE aufgefordert und mich speziell als Parlamentarier, der seit 2 Jahren und 1 Monat, glaube ich, am 11. seit 2 Jahren und 1 Monat Mitglied dieses Parlaments ist, doch Gesetzentwürfe vorzulegen. Ich sage Ihnen mal ganz ehrlich, bezogen darauf, stimmt unsere Quote bei den Gesetzentwürfen im Gegensatz zu Ihrer Quote auf jeden Fall.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere Quote stimmt, die können Sie sich im Parlamentsdokumentationssystem anschauen und die fleißigen sechs GRÜNEN haben da mehr hinbekommen, als die SPD-Fraktion,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die immer noch doppelt so groß ist wie wir. Und da will ich Ihnen auch noch eine Sache sagen, wenn Sie lapidar drüberwischen, wie und wohin wir dieses Gesetz verweisen wollen, dass die rechtsförmliche Prüfung im Ministerium von Herrn Dr. Poppenhäger sowieso immer geschieht, dann will ich Sie ganz kurz darauf hinweisen, dass wir erleben mussten, wie beim Vergabegesetz eine vollkom

(Abg. Gentzel)

men falsche Rechtswegeverweisung in dem Gesetz drin war und die parlamentarische Debatte hat es zutage geführt, dass wir hier im Prinzip eine Rechtswegeverweisung hatten, die eigentlich ins Bundesrecht reingegangen ist und die wir gar nicht tun dürften. Das hat nicht das Justizministerium gefunden und wir haben es gefunden in der parlamentarischen Debatte, deshalb verstehe ich nicht, warum Sie so viel Skepsis haben, dem Justizausschuss das noch zu überweisen. Ich glaube, VierAugen-Prinzip, Sechs-Augen-Prinzip, aber auch gerne das Acht-Augen-Prinzip führt immer zu etwas, weil zwischen den Augen ist meistens ein Gehirn, das noch mal darüber nachdenkt. Es ist eine gute Sache, wenn mehr Parlamentarier darüber nachdenken. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Adams. Ich habe jetzt niemanden mehr auf meiner Rednerliste und es scheint auch nicht mehr der Wunsch auf Rede zu bestehen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Es wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf in der Drucksache 5/3349 an den Innenausschuss und an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu überweisen. Ich frage Sie jetzt: Wer möchte diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss sehen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist dieser Gesetzentwurf im Innenausschuss.

Jetzt entscheiden wir über den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer diesen Gesetzentwurf im Justiz- und Verfassungsausschuss sehen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf nicht im Justizund Verfassungsausschuss und die Überweisung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und eröffne den Tagesordnungspunkt 11

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbei- tragsbegrenzungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3358 ERSTE BERATUNG

Die Fraktion DIE LINKE wünscht das Wort zur Begründung. Das Wort hat Frau Abgeordnete Berninger.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE legt dem Landtag heute einen Gesetzentwurf vor, das Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz, das zwar eine ganz spezielle Rechtsmaterie betrifft, aber zugleich von enormer Bedeutung im täglichen Leben von Menschen ist.

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist nach wie vor der chaotische Zustand im Thüringer Kommunalabgabenrecht,

(Beifall DIE LINKE)

nämlich weil vor gut 20 Jahren eine veraltete Politik aus den alten Bundesländern einfach übertragen wurde. Anstatt das neue Thüringen modern zu gestalten, wurden den Thüringerinnen und Thüringern alte Zöpfe geflochten, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Nicht umsonst beschäftigen wir uns heute mit dem Achten Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz, wobei, wie Sie wissen, die Ziffer 8 nur bedeutet, dass vorher bereits sieben Änderungsgesetze beschlossen wurden und - wie Sie auch wissen - die zahlreichen Gesetzentwürfe meiner Fraktion, welche von Landtagsmehrheiten unterschiedlicher politischer Couleur immer wieder abgelehnt wurden, nicht dabei berücksichtigt sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf schließt eine Lücke im Gesetz, die immer dann auftritt, wenn ein Abwasserzweckverband feststellt, dass er fehlendes Geld von den Bürgerinnen und Bürgern holen könnte. Es geht um die Fälle, in denen ein Verband im Laufe der Jahre Abwasserbeiträge erhoben hat, diese auch von den Betroffenen unter nicht immer einfachen Bedingungen akzeptiert wurden. Die Geldbeträge orientieren sich dabei an den Werten, wie sie in der jeweiligen Beitragssatzung festgelegt wurden. Liegen diese satzungsmäßigen Geldbeträge allerdings unterhalb des Wertes, wie er in der Globalkalkulation bestimmt wurde, dann kann der Zweckverband nachträglich zu jeder Zeit einen ordentlichen Nachschlag verlangen. Das, meine Damen und Herren, untergräbt unserer Überzeugung nach zutiefst das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren kommunalen Zweckverband.

(Beifall DIE LINKE)

Die Betroffenen können allenfalls die öffentliche Satzung heranziehen, um zu kontrollieren, inwieweit der Beitragsbescheid in Ordnung gewesen ist. Sie können aber den Bescheid nicht mit den Zahlen aus der Globalkalkulation vergleichen, weil diese

(Abg. Adams)

von den Zweckverbänden immer noch als geheime Verschlusssache behandelt werden. Deshalb, weil wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung kommunaler Einrichtungen schützen wollen, schlagen wir den Gesetzentwurf „Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz“ vor, mit dem künftig ausgeschlossen wird, dass mittels Nacherhebungsbescheiden Abwasserbeiträge gefordert werden können, die sich auf nachträglich erhöhte Beitragssätze durch eine Satzungsregelung stützen, damit, meine Damen und Herren, künftig die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots nicht mehr gesetzlich legitimiert untergraben werden können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Berninger. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Hey für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schwerpunkt Ihres Antrags, Herr Kuschel, ich gehe einmal davon aus, dass Sie auch dann nachher dazu reden werden, weil eingebracht hat ihn ja Frau Berninger und dann gehen Sie meistens...

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wir arbeiten in einem Ressort zusammen.)

Ja, ja, ich finde das auch sehr angenehm. Der Schwerpunkt Ihres Antrags ist ja, dass wir in Thüringen derzeit die Rechtslage haben, dass Aufgabenträger Nacherhebungsbescheide erlassen, wenn die Beiträge, die in den jeweiligen Satzungen festgelegt sind, niedriger ausfallen als der in der Globalkalkulation umlagefähige Beitragssatz - zumindest können sie das tun, sie müssen das nicht, aber sie können das.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber einige machen das schon.)

Ja, jetzt sagen Sie, diese Möglichkeit soll Ihnen quasi rechtlich verwehrt bleiben oder verwehrt werden mit diesem Gesetzentwurf. Es hat hierzu schon rechtliche Auseinandersetzungen gegeben. Ich habe mit großer Heiterkeit und Freude ein Urteil des Vierten Senats des Thüringer OVG gelesen, wie ich das immer tue, wenn es um diese brisanten Themen geht, die zwar hier regelmäßig die Bänke leerfegen, Herr Kuschel, aber das ist nun einmal eine Thematik, mit der wir uns dann immer so beschäftigen müssen, den einen oder anderen berührt das nicht so sehr. Dieses Urteil ist drei Jahre alt, gar nicht einmal so neu und da sagen die Richter, diese Nacherhebung ist grundsätzlich zulässig. Wenn ein

erster Beitragsbescheid die entstandene sachliche Beitragspflicht in der Höhe nicht voll ausschöpft, darf man eine Nacherhebung durchführen. Das sagen die, das gibt es also, wie gesagt, auch schriftlich nachzulesen. Wenn Sie jetzt quasi - das ist jetzt ein schlimmes Wort - handstreichartig das abändern wollen, nämlich durch die Änderung der geltenden Rechtslage, indem nämlich Ihr Gesetzentwurf hier eine Mehrheit finden würde im Haus, ich sage es im Konjunktiv, dann halten wir das erstens für falsch und zweitens rechtlich aus unserer Sicht auch nicht haltbar, weil es bereits eine geltende Rechtsprechung gibt, auf die ich eben schon abgestellt habe.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das Gericht stellt doch auf die jetzige Gesetzesla- ge ab.)

Das wird man nicht dadurch kippen, dass Sie diesen Gesetzentwurf einbringen und versuchen, dieses Gesetz zu ändern. Insoweit gehe ich einmal davon aus, werden wir auch nicht oder zumindest hochgradig lustlos sein, dieses Gesetz im Innenausschuss weiter zu behandeln. Ich danke Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das ist unseriös, Herr Hey.)

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey, das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes der Fraktion DIE LINKE auf der Tagesordnung. Es scheint mir, meine Damen und Herren, Sie haben selber kein Vertrauen in das von der Bürgerinitiative eingebrachte Volksbegehren, obwohl das Volksbegehren auf der Grundlage des von der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erstellten Gesetzentwurfs beruht.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Vorschlag so rechtlich sauber ist, wie Sie allen weismachen wollen, dann wäre der Gesetzentwurf eigentlich überflüssig. Leider ist es aber so, Herr Kollege Kuschel, dass Sie bewusst die Thüringer Bürgerinnen und Bürger, die sich engagieren und die finanziell betroffen sind und oft auch ernsthaft betroffen sind, an der Nase herumführen und ihnen eben nicht die rechtlichen Probleme erläutern, die die sogenannte Infrastrukturabgabe mit sich bringt.

Herr Abgeordneter Bergner, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?