Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Adams, ich gebe Ihnen in dem Punkt recht, auch meine Fraktion war der Meinung, heute hier auf die Aussprache aufgrund der langen Tagesordnung zu verzichten.
Sie haben es angesprochen, das Thüringer Verfassungsschutzgesetz endet am 31.12.2011 und es soll um ein Jahr verlängert werden. Das will ich hier noch mal hervorheben. Der Staatssekretär Rieder hat es auch erwähnt. Ich habe in seiner Rede nicht gehört, dass die Landesregierung Zweifel an der eigenen Sinnhaftigkeit hat. Das kann ich nicht bestätigen. Genau wie Ihnen ist es uns wichtig, dass die parlamentarische Kontrolle durch die einzelnen Fraktionen wahrgenommen wird. Auch hier soll wohl das Bundesverfassungsschutzgesetz Regelungen neu treffen. Diese sind abzuwarten. Ich denke, es macht guten Sinn, die abzuwarten, um sie anschließend hier einarbeiten zu können. Ich denke, Bundesverfassungsschutz, Landesverfassungsschutz ist eine ständige Aufgabe des Staats zur Gewährleistung der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern. Deren Notwendigkeit stellt meine Fraktion nicht infrage.
Selbstverständlich gehe ich mit, man muss Gesetze von Zeit zu Zeit prüfen und schauen, was sich bewährt hat und was nicht. Deshalb ist die Überweisung an unseren Ausschuss richtig. Bei dem Meldegesetz ist auch bereits gesagt worden, dass hier in den nächsten Monaten das Bundesmeldegesetz ansteht und, ich denke, das ist nur rechtens, dass hier entsprechend abgewartet wird, bis dieses auf den Weg gebracht ist. Ich weiß ja, dass in den Konferenzen der Landesinnenminister immer entsprechende Zuarbeiten erfolgen, so dass da auch eine enge Verzahnung erfolgt.
Wir haben in Bezug auf die Verlängerung und Entfristung der Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetze und des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 die Notwendigkeit, hier entsprechende Regelungen zu treffen mit allen dazugehörigen Voraussetzungen. Es ist natürlich wichtig, dass auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger hier gewahrt werden muss, aber wenn es um sicherheitsrelevante Verstöße geht, denke ich, muss die Behörde die Möglichkeit haben, auch entsprechend zu reagieren. Wir sehen keine großen inhaltlichen Änderungen, die hier einer Verlängerung entgegenstehen bzw. einer Entfristung und dem Abwarten, bis der Bund entsprechende Gesetzlichkeiten beschlossen hat, um diese dann hier anzupassen, um uns auch ein Stück Arbeit zu ersparen, nicht jetzt zu diskutieren und im Späteren noch mal neu anzufangen. Deshalb beantrage ich auch im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss, der hierfür zuständig ist. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2008 war das Jahr, in dem durch den Erlass der sogenannten Sicherheitsgesetze massiv in Grund- und Freiheitsrechte der Bürger des Freistaats Thüringen eingegriffen wurde. Die sogenannten Sicherheitsgesetze umfassten das Polizeiaufgabengesetz, das Verfassungsschutzgesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und die Ausführungsbestimmungen zum G-10-Gesetz. Diese Gesetze wurden 2008 von der Union durch das Parlament gedrückt. Eine vernünftige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit hat meines Erachtens damals nicht stattgefunden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir meinen, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit darf nicht zulasten der Freiheit unverhältnismäßig zerstört werden. Im Zweifel für die Freiheit, das habe ich gestern an dieser Stelle auch gesagt. Es ist Aufgabe des Staates, durch seine Rechtsordnung die Freiheit und Sicherheit aller miteinander zu wahren und zu vereinbaren. Wenn der Staat diese Rechtsordnung nicht beachtet, wie etwa bei dem Einsatz der sogenannten Bundestrojaner, wie kann er dann erwarten, dass die Bürger ihm noch vertrauen?
Nun aber, meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf an sich. Er beinhaltet hauptsächlich die Entfristung von Gesetzen sowie eine weitere Befristung des Verfassungsschutzgesetzes zum 31. Dezember 2012. Beim Thüringer Meldegesetz ist die Entfristung nachvollziehbar, da aufgrund der Föderalismusreform ein Bundesmeldegesetz im August vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit der ersten Lesung des Bundesmeldegesetzes rechnet man voraussichtlich im November. Somit würde mit Auslaufen des Thüringer Meldegesetzes zum 31. Dezember 2011 auch keine diesbezügliche Regelung mehr für Thüringen bestehen und somit ist die Entfristung geboten. Für die Entfristung bei dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz und die Entfristung der Ausführungsbestimmungen zum G-10-Gesetz bestehen allerdings nach meiner Auffassung keine Gründe.
Vielmehr, meine Damen und Herren, sollte es unseres Erachtens bei einer Evaluationsfrist bleiben, da es bei den Regelungen natürlich auch um nicht ganz unerhebliche Grundrechtseingriffe geht. Solche Grundrechtseingriffe, meine Damen und Herren, dürfen nicht zementiert, sondern müssen immer wieder überprüft werden.
Darum, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, bin auch ich der Auffassung, dass wir die Chance nutzen sollten und über die im Gesetzentwurf befindlichen Gesetze in den Ausschüssen mit
Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss und natürlich auch an den Justizausschuss. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat jetzt Abgeordneter Gentzel für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, reden wollte ich ursprünglich auch nicht, aber ausschließlich die Rede von Herrn Adams mit der Forderung nach Transparenz hat mich dann noch einmal nach vorn gerufen, weil ich die Frage ganz gern beantworten will. Zunächst aber etwas Grundsätzliches. Hier wird, wie auch bei den letzten Rednern, so getan, dass, wenn ein Gesetz entfristet wird, man dann nichts mehr tun könnte. Das ist doch totaler Humbug. Ob wir die Gesetze entfristen oder nicht, es steht jeder Fraktion vollkommen frei, zu jedem Zeitpunkt dieses Gesetz im Landtag aufzurufen, eigene Vorstellungen zu bringen, dies in den Innenausschuss zu bringen, mit uns darüber zu diskutieren. Eine Entfristung heißt doch nicht, dass die Debatte um ein Gesetz beendet ist. Das halte ich für vollkommen verrückt.
Deshalb sage ich an dieser Stelle, was das Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das G-10-Gesetz betrifft, stimmen wir der Entfristung natürlich ausdrücklich zu, wohl wissend, dass es nicht heißt, dass darüber nicht mehr geredet wird. Ich sage aber ganz ehrlich, die Legislaturperiode dauert jetzt zwei Jahre, wenn die Bedenken so groß und so durchgreifend sind, wo sind denn Ihre Änderungsvorschläge? Sich immer hinzustellen und darüber zu reden, dass sich etwas ändern muss, seit zwei Jahren, und wenn man dann mal wirklich schaut, ob der parlamentarische Brauch, dass man zu einer Rede auch einen entsprechenden Antrag irgendwann mal einbringt - langsam fängt mich das wirklich an zu verwirren.
Vielen Dank. Herr Kollege Gentzel, welchen Sinn macht denn die Befristung eines Gesetzes, wenn es nicht der Sinn ist, dass dieses Gesetz erkannt wird als ein Gesetz, dass immer wieder im Turnus in dieses Parlament kommen muss, um regelmäßig an seine Fortschreibung oder Veränderung zu erinnern? Könnten Sie uns das kurz erklären.
Ja, ich gebe Ihnen im ersten Punkt recht. Der Sinn einer Befristung ist zu sagen, wir wollen zum geeigneten Zeitpunkt wieder draufschauen, ob es Änderungsbedarf gibt. Dann muss man aber auch dem Gesetzgeber zugestehen, z.B. nach einer Frist von fünf Jahren zu sagen, es gibt substanziell von keiner Fraktion hier irgendetwas auf dem Tisch, was dieses Gesetz hier infrage stellt. Zeitungsreden und Interviews zählen dabei nicht.
Wenn man dann nach fünf Jahren feststellt, es gibt nichts Substanzielles, außer so ein bisschen Genörgele um dieses Gesetz und Gerede von Freiheit, was ich immer gut finde an dieser Stelle,
dann kann man nachvollziehen, dass gesagt wird, auf der einen Seite erstens wie entfristen. Ich sage es noch einmal: Das heißt nicht, dass dieses Gesetz auch nach der Entfristung aus dieser politischen Diskussion heraus ist. Deshalb sage ich, dieser Entfristung an dieser Stelle - genau, es hat keiner etwas vorgelegt -, der können wir folgen. Ich sage auch, weil Sie die Transparenz wollten: Wir sehen insbesondere beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz und beim G-10-Gesetz auch keinen Änderungsbedarf. Das ist die Transparenz, die Sie wollten. Wir hören im Innenausschuss gern zu, was da noch an anderen Vorschlägen kommt. Wenn etwas Substanz hat, reden wir darüber.
Das Thüringer Meldegesetz hat eine eigene Bedeutung. Das ist hier in der Debatte rausgekommen, da wird es dieses Bundesgesetz geben. Natürlich müssen wir uns dazu eine Meinung bilden. Aber wir haben auch alle parlamentarischen Möglichkeiten, das hier in den Ausschuss und auch zur Debatte noch einmal in den Landtag zu bringen mit den Fol
Jetzt noch einmal ein deutliches Wort zum Thüringer Verfassungsschutzgesetz, insbesondere an Sie, Frau Renner: Sie haben eine merkwürdige Auffassung von parlamentarischen Gepflogenheiten, das muss ich Ihnen mal deutlich sagen. Also sich mit einer Kritik an die Landesregierung zu wenden wo leben wir denn? Die Frage der parlamentarischen Kontrolle ist eine Frage des Parlaments und darauf lege ich großen Wert.
Das ist unser Job. Wo kommen wir denn hin, wie Sie das fordern, in Richtung Landesregierung immer den Schwarzen Peter zu schieben und zu sagen, macht uns mal eine Vorlage, wie ihr kontrolliert werden wollt! Wo leben wir denn? Das ist und bleibt Aufgabe des Parlaments, und zwar ausschließlich.
Das geht im Übrigen auch in Richtung FDP, das ist nicht Job der Landesregierung, das ist unser Job. Wenn man mal einen Blick in den Koalitionsvertrag wirft, der sieht, dass das dort geregelt ist, nur dass Sie auf dem neuesten Stand sind, es gibt innerhalb der Koalition schon einen ersten Entwurf; wie sich das gehört, stimmen wir den im Augenblick untereinander ab. Es ist im Augenblick nicht wenig zu tun, auch im Innenausschuss, deshalb wird das nicht in den nächsten 14 Tagen passieren; kann auch sein, dass der eine oder andere Punkt strittig ist. Darüber werden wir reden müssen, wie wir dann mit diesem Gesetz umgehen. Dann wird es zum Thüringer Verfassungsschutzgesetz, weil es Kontrollrechte des Parlaments betrifft, von den Koalitionsfraktionen, wie im Koalitionsvertrag, einen Gesetzentwurf geben, über den wir hier diskutieren.
Diese Ankündigung, da können Sie dann sehen in einem halben Jahr, ob die umgesetzt ist oder nicht. Dann, Herr Adams, können Sie uns kritisieren, dann können Sie den Gesetzentwurf kritisieren
und wir schauen mal, was Sie machen, außer reden oder außer punktuelle Fragen zu klären. Wir haben uns vorgenommen, das umfassend zu tun. Deshalb sage ich, Innenausschussüberweisung ist richtig, da stimmen wir zu. Im Übrigen, jetzt seit über 20 Jahren, wenn ein Gesetz von der Landesregierung kommt, ist es justizförmlich geprüft, sonst geht es nämlich nicht durchs Kabinett. Insofern können wir uns die Überweisung an den Justizausschuss sparen. Insofern bleibt dann die Überwei
Danke, Herr Abgeordneter Gentzel. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Fiedler für die CDU-Fraktion.