Lassen Sie uns alles daran setzen, dass das, was im Augenblick hier aufzuarbeiten ist, nicht dafür sorgt, dass man nicht mehr gern nach Thüringen kommt, sondern dass man im Gegenteil anders das Bundesland in Erinnerung behält. Ich glaube, unsere Pflicht ist es, dafür zu werben und zu zeigen, dass dies ein sehr lebenswertes, ein schönes, ein tolerantes Land ist. Wenn wir das gemeinsam schaffen in den kommenden Wochen und Monaten, ist viel gewonnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Verbrechen eines mörderischen Trios haben uns in den vergangenen Tagen tief erschüttert. Sie haben unendlich viel Leid ausgelöst. Unser Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen.
Es fällt aus diesem Grunde nicht leicht, jetzt die Ereignisse der letzten zwei Wochen ohne Emotionen und in aller Sachlichkeit darzustellen.
Am 7. September 2011 überfielen zwei der Täter eine Sparkassenfiliale in Arnstadt. Dabei schlug einer der Täter mit äußerster Brutalität auf eine Angestellte ein, welche dadurch erheblich verletzt wurde. Die Täter flohen auf Fahrrädern vom Tatort. Mit Blick auf diesen besonderen Modus Operandi hat die Polizeidirektion Gotha ein Fahndungskonzept zur Verfolgung derartiger Banküberfälle entwickelt. Dieses Fahndungskonzept sollte noch zum Einsatz kommen, denn am frühen Vormittag des 4. November 2011 verübten wiederum zwei Täter einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Sparkassenfiliale in Eisenach. Auch hier verletzten die Täter den Leiter der Filiale schwer und flüchteten anschließend auf Fahrrädern vom Tatort. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete, wie zwei männliche Personen in großer Eile Fahrräder in ein Wohnmobil verbrachten. Dies war der entscheidende Hinweis, dass sich die Polizei nicht wie üblich auf die Ringalarmfahndung, sondern auf eine Nahbereichsfahndung konzentrierte; hieran waren zehn Streifenwagenbesatzungen beteiligt. Gegen 12.00 Uhr stellte eine Streife das gesuchte Wohnmobil in Eisenach/Ortsteil Stregda fest. Als sich die Polizeibeamten dem Fahrzeug näherten, fielen in kurzem zeitlichen Abstand zwei Schüsse. Unmittelbar darauf geriet das Wohnmobil in Brand und brannte innerhalb kurzer Zeit fast vollständig aus. Anschließend wurden in dem Wohnmobil zwei Leichen mit Schussverletzungen im Kopfbereich festgestellt; weiter wurden bei der ersten Inaugenscheinnahme zahlreiche Waffen festgestellt.
Die weiteren polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Leichen um die Täter der Raubüberfälle auf die Sparkassen in Arnstadt und Eisenach handelt. Inzwischen steht fest, dass es sich bei den Toten um den 38-jährigen Uwe M. und um den 34-jährigen Uwe B. handelt. Bei der Durchsuchung des Wohnmobils wurden neben weiteren Waffen die Dienstwaffen der am 25. April 2007 in Heilbronn getöteten Polizistin und des schwerverletzten Polizeibeamten sichergestellt.
Wie Sie wissen, kam es dann am Nachmittag des 4. November 2011, in einer Wohnung in Zwickau zu einer Explosion, genauer gesagt zu einer Verpuffung, in deren Folge die Wohnung komplett ausbrannte. Mieter der Wohnung waren die beiden Getöteten und die 36-jährige Beate Z. Nach Zeugenaussagen hat sie die Wohnung kurz vor der Explosion fluchtartig verlassen. Fahndungsmaßnahmen nach Beate Z. blieben zunächst erfolglos. Am 8. November 2011 stellte sie sich allerdings in Begleitung eines Rechtsanwalts bei der Polizei in Jena. Sie wurde festgenommen und nach Zwickau überstellt und ist zwischenzeitlich im Gewahrsam des Generalbundesanwalts.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht der dringende Verdacht, dass das Zwickauer Trio eine Vielzahl von schwersten Straftaten begangen hat; ich verweise insbesondere auf die zahlreichen Banküberfälle, auf die Mordserie von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer, den sogenannten Dönermorden aus den Jahren 2000 bis 2006 sowie auf Sprengstoffanschläge in NordrheinWestfalen in den Jahren 2001 und 2004. Derzeit werden bundsweit alle infrage kommenden ungeklärten Straftaten mit möglichem rechtsextremistischen Hintergrund erneut überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung bleibt abzuwarten.
Aufgrund der Komplexität und Dimension des Ermittlungsverfahrens hat am 11. November 2011 die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Diese Entscheidung wird von der Landesregierung begrüßt. Mit den polizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landeskriminalämtern, so auch das Thüringer Landeskriminalamt, beauftragt. Im Augenblick möchte ich aufgrund der Übernahme durch den Generalbundesanwalt nicht näher auf Details der Ermittlungen eingehen, ich bitte um Verständnis.
Ich will es an dieser Stelle aber nicht bei der Darstellung der Verbrechen des Zwickauer Trios belassen. Es stellen sich in diesem Zusammenhang auch grundsätzliche Fragen über die damalige Arbeit der Sicherheitsbehörden. Wir müssen konstatieren, dass diese bundesweite Verbrechensserie ihren Ausgangspunkt in Thüringen hatte. Die Täter waren Mitte der 90er-Jahre in einer rechtsextremistischen Gruppierung aktiv, die sich Thüringer Heimatschutz nannte. Diese Gruppierung war unter anderem auch in Jena zugange. Die Täter standen zu dieser Zeit insbesondere unter dem dringenden Verdacht, Straftaten unter Verwendung von Sprengstoff vorbereitet zu haben. Die Platzierung von Bombenattrappen in Jena konnte ihnen zugerechnet werden, auch waren sie bereits mit weiteren rechtsmotivierten Straftaten in Erscheinung getreten. Einer der Täter wurde deswegen im Jahre 1997 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Am 26. Januar 1998 tauchten sie unter. Dieses Verschwinden wirft zahlreiche Fragen auf, von denen ich die wichtigsten hier aufzählen will:
- Warum ist es in der Zeit bis zur Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Jahre 2003 nicht gelungen, die Täter zu ergreifen?
- Was wussten die Behörden über die Täter, ihre Kontakte zur rechtsextremen Szene und was haben die Behörden unternommen, um die untergetauchten Personen zu fassen?
Eine weitergehende Frage, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen wird, lautet: Haben sich die Sicherheitsbehörden nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 möglicherweise zu sehr auf die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus konzentriert?
Solchen und weiteren Fragen wird man nachgehen müssen. Die zahlreichen Ungereimtheiten, die in der vergangenen Woche zutage getreten sind, gilt es entweder aufzuklären oder, das hoffen wir natürlich, zu entkräften. Ich habe mich daher entschlossen, eine unabhängige Untersuchungskommission einzurichten. Dr. Gerhard Schäfer, vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Leitung der Untersuchungskommission zu übernehmen. Er bringt für diese Tätigkeit wertvolle Erfahrungen als Sachverständiger des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags zur Aufklärung zweier Affären des Bundesnachrichtendienstes mit. Der von mir eingesetzten Kommission werden zwei weitere Persönlichkeiten angehören, die in Abstimmung mit Herrn Dr. Schäfer benannt werden. Sie wird nächste Woche ihre Arbeit aufnehmen. Der Auftrag an die Kommission lautet, alle Vorgänge bei den beteiligten Behörden um die untergetauchten Personen, beginnend ab Mitte der 90er-Jahre, zu rekonstruieren, zu bewerten und hierzu einen Bericht zu erstellen.
Ich bin mir sicher, dass dieser Bericht auch einen wichtigen Beitrag liefern wird bei der Optimierung und Weiterentwicklung der bisherigen Strategien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in all seinen Erscheinungsformen. Auch für die Konzipierung neuer Einsätze der Sicherheitsbehörden beim Vorgehen gegen rechtsextremistische Bestrebungen erwarte ich mir von diesem Bericht Anregungen und Hinweise.
Natürlich kann und will ich heute den Ergebnissen der von mir beschriebenen unabhängigen Untersuchungskommission nicht vorgreifen. Es gilt die klare Reihenfolge, dass zunächst der Sachverhalt sauber und lückenlos aufzuklären ist, dann hat eine Beurteilung desselben zu erfolgen und im Anschluss wird man in der Lage sein, die richtigen Konse
quenzen zu ziehen. Aber wenn seit Ende der 90erJahre die Personen, die wir heute als Zwickauer Zelle bezeichnen, ihr Unwesen treiben konnten, wenn sie Bomben bauen konnten, wenn sie Menschen verletzen und töten konnten und das quer über die gesamte Bundesrepublik, ohne dass die Sicherheitsbehörden ihrer habhaft wurden, dann steht schon heute fest, dass es einiges zu verbessern gilt.
Erstens: Diese Verbesserungen müssen bei der Zusammenarbeit von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden ansetzen. Dies gilt natürlich im Rahmen der verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen sowohl für die Kommunikation und den Informationsaustausch als auch für die Kooperation bei den Ermittlungsverfahren.
Zweitens: Die Indikatoren, aus denen sich bestimmte Tatmuster ableiten lassen, müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Wenn wieder und wieder nach dem gleichen Modus Operandi vorgegangen wird, dann müssen die Schlussfolgerungen daraus möglichst schnell gezogen werden können.
Drittens: Bund und Länder sind gefordert, die Sicherheitsstrukturen zu überprüfen und neue Strategien zu konzipieren, um derartige Entwicklungen künftig zu verhindern.
Ich begrüße deshalb ausdrücklich den Vorschlag des Bundesinnenministers, der auf die Einrichtung eines Registers rechter Gewalttäter gerichtet ist. All diese Maßnahmen können in Thüringen natürlich nicht isoliert umgesetzt werden, sondern müssen auf der Basis einer engen Abstimmung mit dem Bund und zwischen den Ländern erfolgen. Aus diesem Grund wird auch der Präsident unseres Landesamts für Verfassungsschutz der Einladung des Bundestagsinnenausschusses am 21.11.2011 nach Berlin folgen, wie wohl auch einige weitere seiner Kollegen aus den betroffenen Ländern. Diese Beratungen und Überlegungen kann ich heute nicht im Einzelnen vorwegnehmen. Aber eine Forderung halte ich jetzt schon für unabdingbar. Deutschland benötigt ein Gefahrenabwehrzentrum gegen rechtsextremistische Gewalt unter der Verantwortung des Bundesministers des Inneren. Den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz habe ich bereits gebeten, diese Forderung auf die Tagesordnung der nächsten IMK am 9. Dezember 2011 zu setzen. Auch die Forderung nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren stellt sich drängender denn je. Ich verweise hierzu noch einmal auf die Formulierung im Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, in dem es heißt: „Die Landesregierung unterstützt ein neues Verbotsverfahren der Bundesregierung gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht, sobald begründete Aussicht auf einen Erfolg besteht. Es muss auch in
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Kampf gegen den Rechtsextremismus bestehen. Wir werden ihn aber nur bestehen, wenn alle Demokraten im Sinne einer wehrhaften Demokratie zusammenstehen. Dazu rufe ich uns alle auf. Vielen Dank.
Mir liegen nun keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Demzufolge schließe ich die Aussprache zur Regierungserklärung und damit auch den Tagesordnungspunkt 1.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Auswirkungen der Änderungen in der Kapitalstruktur der Hessisch-Thüringischen Landesbank (Helaba) auf die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Helaba und die Einbeziehung des Thüringer Landtags in die hierzu notwendigen Entscheidungen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/3460
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dieser Aktuellen Stunde, die wir beantragt haben, geht es auch um Aufklärung und Information. Also es geht auch hier um Aufklärung und vor allen Dingen Information über den Sachstand bei der Helaba. Die Landesbank Hessen-Thüringen, Helaba, gehört zu 85 Prozent den Sparkassen, das heißt dem Sparkassen- und Giroverband Hessen und Thüringen, zu 10 Prozent Hessen und zu 5 Prozent Thüringen. Thüringen hat seinen Anteil von ca. 150 Mio. € eingesetzt. Hessen hält außerdem noch stille Einlagen in Höhe von 1,92 Mrd. €, die jetzt in haftendes Kapital gewandelt wurden, um Basel III zu genügen. Diese Umwandlung der Eigentümerstruktur hat unser Finanzminister Herr Voß ausgehandelt. Der Landtag, das heißt, vor allem der Haushalts- und Finanzausschuss, wurde allerdings, und das bemängeln wir, danach informiert. Eine Beteiligung des Haushalts- und Fi
nanzausschusses fand vor oder während der Verhandlungen nicht statt. Jetzt steht die Erweiterung um das Verbundgeschäft der rheinischen und der westfälischen Sparkassen bevor. Damit wurde die Struktur unserer Landesbank gravierend verändert. Auch hier will der Finanzminister wiederum aushandeln und handeln, was sicherlich auch richtig ist, und er geht davon aus, dass es auch hier wieder genügt, dass die Information an den Thüringer Landtag bzw. an den Haushalts- und Finanzausschuss hinterher erfolgt. Ich sehe das so, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, dass der Thüringer Landtag bei diesen wichtigen Fragen bereits im Vorfeld beteiligt werden muss bzw. auch beteiligt werden musste. Alles andere ist aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ein Skandal.
Nach gegenwärtigen Aussagen, ich komme jetzt zu einigen Fragen, die wir haben, gibt es auch nach der Härtung der stillen Einlagen des Landes Hessen in der Helaba keine Veränderungen im Status der Bank einschließlich der Thüringer Beteiligungen. Dennoch bleiben aus unserer Sicht einige Fragen offen und bedürfen einer dringenden Erörterung. Zum Beispiel sind für Dezember Vereinbarungen mit der Landesbank Nordrhein-Westfalen, also mit der WestLB, und der Helaba, gegebenenfalls mit Vereinbarung oder Beteiligung angezeigt. Spätestens in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie bei Veränderungen, das heißt bei der Beteiligung von NRW, dann die prozentuale Beteiligung Thüringens aussieht. Denn hier sind eben minus 5 Prozent keine 5 Prozent mehr, die wir dann halten, wenn neues Kapital hinzukommt. Es sind dann nicht mehr die 5 Prozent, wenn ich das richtig sehe. Eine weitere Unwägbarkeit ergibt sich aus dem Prüfverfahren der EU-Kommission zur Umwandlung der stillen Einlagen des Landes Hessen. Sollte sich herausstellen, dass dieser Vorgang nicht genehmigungsfähig ist, wäre ein erheblicher Geldnachschuss bei den Beteiligungen, auch seitens Thüringens, notwendig. In Rede stehen hier 200 bis 300 Mio. €. Ich frage hier, welche Auswirkungen hätte das auf unseren Thüringer Haushalt, welche Auswirkungen hat das auf das Land Thüringen? Dazu kommt die generelle Vorgabe der Union, dass mindestens 9,5 Prozent des Eigenkapitals der Bank als Beteiligung der Länder ausgewiesen werden müssen. Was ergibt sich hieraus für das Land Thüringen, was muss hier beachtet werden? In Thüringen stellt sich auch generell die Frage nach dem Geschäftsgebaren der Helaba. Seit 2005 reduzieren sich die Geschäfte der Bank offensichtlich hauptsächlich im Wohnungsbereich und im Liegenschaftsbereich der LEG. Hier stellt sich die Frage, ob wir mit einem solchen Engagement als Land Thüringen zufrieden sind bzw. was die Landesregierung in dieser Situation, insbesondere in Hin
sicht auf die Finanzierung kleiner und mittelständischer Unternehmen auch durch die Helaba, zu tun gedenkt. Da sind wir bei einer generellen Frage: Welche Strategie, welches Konzept verfolgt die Landesregierung weiter mit der Helaba, bezogen auf die Helaba selbst, welche Strategie wird in den nächsten Jahren dazu gefahren? Wie will die Landesregierung dafür sorgen, dass die Einlagen in Höhe von rund 150 Mio. € gesichert bleiben? Dazu brauchen wir ein transparentes Verfahren unter umfassender Beteiligung des Thüringer Landtags. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass, selbst wenn Thüringen seine Anteile an der Helaba zurückkaufen würde, der Staatsvertrag über den Bankenverbund zwischen Helaba, den Sparkassen und Thüringen aus unserer Sicht unberührt bleibt.
Der Hinweis ist aus meiner Sicht wichtig, weil die Landesregierung mitunter argumentiert, ein Rückkauf der Einlagen würde den Vertrag aufheben. Dem ist nicht so. Ich bitte also, dass diese Fragen möglichst beantwortet werden. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, voranstellen möchte ich, dass das Thema aus unserer Sicht nicht mehr ganz so aktuell ist, denn es geht schon seit dem Frühjahr um die Sicherung der Eigenkapitalbasis der Helaba, und dass dies vielleicht eine Aktuelle Stunde nicht unbedingt gerechtfertigt hat. Aber Sie haben natürlich als Fraktion der LINKEN das Recht, das auf die Tagesordnung zu setzen.
Zweitens möchte ich voranstellen, dass der Finanzminister - auch deswegen ist die Aktualität nicht mehr ganz gegeben - die Mitglieder des Haushaltsund Finanzausschusses bereits dreimal, und zwar zuletzt am vergangenen Donnerstag in unserer Sitzung, über die Entwicklungen
in der Helaba zur Kapitalstruktur informiert und uns auch auf den neuesten Stand der Dinge gebracht hat. Der Finanzminister hat auch zugesichert, dass