Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

Programm "Gute Arbeit für Thüringen"

In der Vereinbarung zwischen der CDU und der SPD über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 5. Legislaturperiode des Thüringer Landtags vom Oktober 2009 ist nachzulesen, dass das Land seine

Möglichkeiten für eine aktive Arbeitsmarktpolitik im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten nutzen wird. Dazu wollen CDU und SPD ein Programm "Gute Arbeit für Thüringen" auf den Weg bringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Zeitplan der Landesregierung ist vorgesehen, um das oben beschriebene Vorhaben, ein Programm "Gute Arbeit für Thüringen" auf den Weg zu bringen, umzusetzen?

2. Wie definiert die Landesregierung "Gute Arbeit" und abgeleitet davon, welche Schwerpunktvorhaben und weiterentwickelten Arbeitsmarktinstrumente sollen Inhalt dieses Programms sein?

3. Welche arbeitsmarktpolitischen Akteure sollen an der Erarbeitung des Landesarbeitsmarktprogramms in welcher Art und Weise eingebunden werden?

4. Welche konkrete Zielstellung soll mit der Umsetzung des Programms "Gute Arbeit für Thüringen" in welchem Zeitraum unter Berücksichtigung der Kennziffern

a) Entwicklung der Arbeitslosenquote in Thüringen (ALG-I- und ALG-II-Empfänger) ,

b) Anteil der so genannten "Aufstocker ALG I/ALG II",

c) Entwicklung des Lohnniveaus in Thüringen verfolgt werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Minister Machnig.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Landesarbeitsprogramm wird Anfang 2010 zunächst mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, der Bundesagentur für Arbeit und dann mit den Mitgliedern des Landesbeirats für Arbeitsmarktpolitik abgestimmt und soll unmittelbar nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen starten.

Zu Frage 2: Gute Arbeit ist ein wichtiger Standortfaktor in Thüringen und definiert sich - das kann man aus dem Koalitionsvertrag entnehmen - aus insbesondere folgenden Elementen: aus der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, durch sichere und qualifizierte Arbeitsplätze, tarifgerechte Einkommen, gut qualifizierte und motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sicherheit und Gesundheit für Beschäftigte und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Schwerpunkt des Landesarbeitsmarktprogramms wird auf der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit bei ausgewählten Zielgruppen liegen, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten, bei jungen Menschen ohne Berufsabschluss, bei Menschen mit Behinderung und bei Älteren mit Anpassungsbedarf im Bereich der Qualifizierung. Ein weiterer Programmschwerpunkt bezieht sich auf Alleinerziehende und Familien mit Kindern, bei denen beide Elternteile arbeitslos sind. Es geht darum, die bestmögliche Betreuung, Begleitung, Qualifizierung und Unterstützung bei der Vermittlung zu erreichen, um möglichst viele Personen der genannten Zielgruppen für Beschäftigung fit zu machen bzw. in Beschäftigung zu integrieren.

Zu Frage 3: Wo es um die Frage der Akteure geht, da will ich verweisen auf die Antwort zu Frage 1. Da habe ich, glaube ich, die entsprechenden Akteure genannt.

Zu Frage 4: Das Programm wird auf die Wiederherstellung und den Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie auf die Vermittlung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Das Programm wird im Rahmen der vereinbarten finanziellen Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosenquote, insbesondere im Bereich des SGB II haben. Die von Ihnen sogenannten Aufstocker ALG I und ALG II gehören nicht zu den Zielgruppen. Aufgabe des Programms soll die Förderung der genannten Zielgruppen der Arbeitslosen sein.

Danke, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Leukefeld von der LINKEN.

Danke, Herr Minister, für die Antwort. Ich wollte gern noch mal fragen: Gibt es aus Ihrer Sicht in Thüringen spezielle Aufgabenfelder, in der öffentlich finanzierte Arbeit sinnvoll und notwendig ist?

Ja, es gibt Bereiche, insbesondere im kommunalen Sektor, die heute von den Kommunen aufgrund der finanziellen Situation nicht gelöst werden können. Dafür gibt es auch keine entsprechenden privaten Anbieter. Deswegen werden wir auch im weiteren Rahmen prüfen, wo solche Aufgaben in Zusammenhang mit den Kommunen von solchen, die in diesem Programm sich bewegen, auch übernommen werden können.

Es gibt eine weitere Anfrage der Abgeordneten Leukefeld.

Eine weitere konkrete Frage: Können Sie sich vorstellen, dass das Programm „Forsten und Tourismus“ auch Niederschlag hier in diesem Landesarbeitsmarktprogramm findet?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich kann mir vieles vorstellen. Sie glauben gar nicht, was ich mir alles vorstellen kann. Jetzt könnte man eine lange Liste machen von Einzelmaßnahmen. Ich bin dafür, dass wir den Weg, den ich hier gerade beschritten habe, jetzt auch gehen, zunächst mal mit der BA zu sprechen, mit denjenigen, die in der landesarbeitsmarktpolitischen Diskussion hier in Thüringen eine Rolle spielen, dass wir dann die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen. Dann werden wir in den Landtag kommen und ein entsprechendes Programm präsentieren. Sie können sich auf eines verlassen: Da, wo es sinnvolle Instrumente gibt, die Menschen bei den beiden Schwerpunkten helfen, die ich genannt habe - ich will die beiden Schwerpunkte noch mal sagen: bessere Vermittelbarkeit, bessere Qualifizierung, und das Zweite ist, insbesondere Familien, in denen Kinder leben, diesen Kindern auch vorzuführen, dass ihre Eltern gebraucht werden, dass Leistung sich lohnt, dass man eine Chance hat auf Arbeit. Diese beiden Schwerpunkte sollen dabei im Mittelpunkt stehen und wenn ein solches Teilelement dabei sinnvoll ist, dann schließe ich nicht aus, dass wir auch das berücksichtigen.

Gibt es weitere Nachfragen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/205 des Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Danke, Herr Präsident.

Änderung des ZDF-Staatsvertrags

Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck hat „Vier Eckpunkte für eine Veränderung des ZDFStaatsvertrags“ vorgelegt. Dabei will er erstens, dass die Regeln für die Auswahl des Chefredakteurs geändert werden. Bislang brauchte der Intendant für seinen Vorschlag eine Dreifünftelmehrheit im Verwaltungsrat. In Zukunft soll der Verwaltungsrat nur mit einer Dreifünftelmehrheit den Personalvorschlag des Intendanten ablehnen können. Zudem sollen zweitens die gesellschaftlich relevanten Organisationen in Zukunft ihre Mitglieder im ZDF-Fernsehrat selbst bestimmen dürfen. Bisher mussten diese Organisationen dem jeweiligen Ministerpräsidenten drei Personalvorschläge vorlegen, aus denen dann dieser eine Person auswählen konnte. Daneben soll die Bundesregierung drittens keinen Vertreter mehr im ZDF-Verwaltungsrat haben. Die Zahl seiner Mitglieder würde sich auf 13 reduzieren. Viertens soll die Zahl der Vertreter des Bundestages im Fernsehrat von zwölf auf sechs, die der Bundesregierung von drei auf ein und somit die Zahl der Mitglieder des Fernsehrates von 77 auf 69 reduziert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden die „Vier Eckpunkte für eine Veränderung des ZDF-Staatsvertrags“ durch die Landesregierung unterstützt (ja oder nein) und welche Gründe für die jeweilige Haltung liegen vor?

2. Ist der ZDF-Staatsvertrag, insbesondere mit Blick auf die festgeschriebene Staatsferne, verfassungskonform?

3. Strebt die Landesregierung aus ihrer Sicht Veränderungen beim ZDF-Rundfunkstaatsvertrag an? Wenn ja, welche?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Zimmermann.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt wie folgt:

Zu Frage 1: Die vier genannten Eckpunkte sind eine Diskussionsgrundlage für die geplante Beratung der Thematik in der Rundfunkkommission der

Länder. Die Eckpunkte sind dazu geeignet, wichtige Aspekte der plural besetzten Entscheidungsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk genauer zu prüfen. In der vorliegenden Form unterstützt die Landesregierung die Eckpunkte nicht. Hinsichtlich der Zielsetzung und vermutlicher praktischer Auswirkungen bedarf es vielmehr einer ausführlichen Befassung und Prüfung, bevor eine abschließende Bewertung möglich ist.

Zu Frage 2: Der ZDF-Staatsvertrag wurde vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht beanstandet.

Zu Frage 3: Derzeit strebt die Landesregierung keine Änderung des ZDF-Staatsvertrags an. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident.

Herr Staatssekretär, im Wissen, dass natürlich das ein Diskussionspapier ist und in der Kommission noch besprochen wird, zu Frage 1 möchte ich dennoch hinterfragen, inwieweit die Ablehnung oder eigene Gedanken in dem Zusammenhang schon präzise zu beschreiben wären oder befindet sich die Landesregierung da noch selbst im Selbstfindungsprozess?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter, der Vorschlag wurde von Ministerpräsident Beck am 4. Dezember vorgelegt. Seitdem finden entsprechende Beratungen und ein entsprechender Austausch statt, so dass noch keine abschließende Antwort darauf gegeben werden kann.

Das sieht nach einer weiteren Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt aus.

Danke. Wäre es zum gegebenen Zeitpunkt möglich, im entsprechenden Ausschuss Positionen der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen?

Herr Staatssekretär.

Da die Kenntnisnahme vorrangig an die Mitglieder des Ausschusses gekettet ist, ja. Die Landesregierung wird selbstverständlich im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Ausschuss auch über den Fortgang in dieser Frage berichten.

Gibt es weitere Anfragen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/206 der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE.

Danke, Herr Präsident.

Finanzierung Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen, Frauenzentren sowie Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen

Die Landesregierung hat sich im Thüringer Familienfördergesetz dazu verpflichtet, die o. g. Einrichtungen mitzufinanzieren. Um die Landesmittel zu erhalten, brauchen die Träger die Zusage der kommunalen Finanzierung. Diese sind jedoch von verabschiedeten und genehmigten Haushalten der Kommunen abhängig.