Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

Danke, Herr Innenminister. Ich rufe die nächste Frage auf, und zwar die in der Drucksache 5/186. Das ist eine Anfrage des Abgeordneten Baumann, SPD-Fraktion.

Fried- oder Ruhewälder in Thüringen

In den zurückliegenden Jahren hat sich die Bestattungskultur in Deutschland grundlegend weiterentwickelt und neue Bestattungsformen, wie die Baumbestattung, haben sich weitestgehend durchgesetzt. Mittlerweile existieren deutschlandweit über 60 sogenannte Fried- oder Ruhewälder, wo Grabstellen in eigens hierfür gewidmeten Waldflächen angelegt werden. In Thüringer Kommunen herrscht dem Vernehmen nach keine hinreichende Klarheit im Thüringer Bestattungsgesetz zur Einführung von sogenannten Fried- oder Ruhewäldern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Lässt das Thüringer Bestattungsgesetz grundsätzlich die Einführung sogenannter Fried- oder Ruhewälder in Thüringen zu?

2. Gibt es bereits genehmigte Fried- oder Ruhewälder in Thüringen oder sind Genehmigungsverfahren anhängig und wenn ja, wo?

3. Wie kann eine Kommune gegenüber der Genehmigungsbehörde entsprechend § 25 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz das öffentliche Bedürfnis nach dieser neuen Bestattungsform nachweisen?

4. Können in einem genehmigten Fried- oder Ruhewald auch Verstorbene einer anderen Kommune beigesetzt werden?

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister Herr Prof. Huber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann wie folgt:

Zu Frage 1: Nach dem Thüringer Bestattungsgesetz sind Friedhöfe Einrichtungen, die den Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens gewidmet sind. Träger von Friedhöfen sind insbesondere die Gemeinden und Kirchen. Sie können Friedhöfe auch in der Art von Fried- oder Ruhewäldern einrichten.

Zu Frage 2: Nach Kenntnis der Landesregierung werden in Thüringen keine eigenständigen Fried- oder Ruhewälder unterhalten. Sollte ein Friedhofsträger die Absicht haben, einen Friedhof in Form eines Fried- oder Ruhewaldes anzulegen, so wäre allein hierfür keine besondere staatliche Genehmigung erforderlich.

Zu Frage 3: Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig darüber, ob sie ihre Friedhöfe in der Art von Fried- und Ruhewäldern ausgestalten.

Zu Frage 4: Jedem Friedhofsträger ist es freigestellt, in seiner Friedhofsordnung Bestimmungen aufzunehmen, die die Bestattung ortsfremder Personen ermöglichen. Sofern die Friedhofsordnung hierzu keine Aussagen trifft, ist nach dem Thüringer Bestattungsgesetz die Bestattung Ortsfremder bei berechtigtem Interesse grundsätzlich zuzulassen.

Gibt es Nachfragen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Danke, Herr Prof. Huber. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/191 der Abgeordneten Mühlbauer, SPD-Fraktion.

Energiepflanzenanbau und Biogas in Thüringen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß ist der Anteil an Flächen in Thüringen, die derzeit für den Anbau von Energiepflanzen genutzt werden (absolut und prozentual im Ver- gleich zur insgesamt für Landwirtschaft genutzten Fläche)?

2. Wie viele Biogasanlagen gibt es in Thüringen (bitte getrennt nach aktiven und ggf. stillgelegten beantworten) und inwieweit gab/gibt es Förderungen seitens des Landes für Biogas/Biogasanlagen?

3. Wie wird das in Thüringen erzeugte Biogas weiterverwendet (Veredelung zu Erdgas im Vergleich zur Nutzung zwecks Strom- und Wärmeerzeugung)?

4. Wie ist die Netzinfrastruktur in Thüringen zur Einspeisung von Biomethangas in das Erdgasnetz beschaffen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Anteil an Flächen betrug 2007/2008 65.870 ha und setzt sich aus Stilllegungsflächen und Flächen, für die Energiepflanzenprämien gewährt wurden, zusammen. Die Anbaufläche entspricht 8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche insgesamt. Aufgrund des Wegfalls der Stilllegungsverpflichtung für das Jahr 2008/2009 ist die exakte Erfassung der entsprechenden Flächen erschwert. Schätzungen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft gehen für das Jahr 2008/2009 von 85.000 ha aus.

Zu Frage 2: Zum 01.01.2009 gab es in Thüringen 118 Anlagen mit ca. 60 MW installierter Leistung, darunter zwei Altanlagen und fünf Anlagen, die vor

2001 errichtet wurden. Drei Anlagen davon sind stillgelegt, eine Altanlage wegen Konkurs des Betreibers und zwei neuere Anlagen wegen technischer Probleme. Das Agrarinvestitionsförderprogramm sieht Fördermöglichkeiten für Biogasanlagen für landwirtschaftliche Betriebe vor. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung werden keine Biogasanlagen gefördert, der Investitionsimpuls erfolgt vielmehr über die Einspeisungsvergütung nach dem EEG.

Zu Frage 3: Die landwirtschaftlichen Biogasanlagen speisen gegenwärtig kein Gas ins Erdgasnetz ein. Die Nutzung erfolgt überwiegend durch Stromerzeugung und regionale Wärmenutzungskonzepte.

Zu Frage 4: Derzeit wird keine Netzinfrastruktur speziell zur Einspeisung von Biomethangas in das Erdgasnetz vorgehalten. Bei entsprechendem Bedarf ist eine Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Betreiber des Erdgasnetzes vorzunehmen. Thüringen verfügt über ein gut ausgebautes Erdgasnetz, das die Biomethannutzung tendenziell dann begünstigt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/196. Das ist eine gemeinsame Anfrage der Abgeordneten Jung, DIE LINKE, und Rothe-Beinlich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Rothe-Beinlich trägt vor.

Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)

Die die Landesregierung stellenden Koalitionspartner CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz zu novellieren, um „die Ziele des Volksbegehrens bis zum Beginn des Kindergartenjahrs 2010/2011“ umzusetzen. In diesem Vertrag steht auch, dass bis Ende Januar ein Gesetzentwurf vorgelegt werden solle. Am 10. Dezember 2009 ist jedoch in der Zeitung zu lesen, dass es deswegen Streit in der Koalition gebe und sich die CDU - nach Angaben des Kultusministers Christoph Matschie - nicht an Absprachen halte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird der Gesetzentwurf von der Landesregierung oder den Fraktionen der CDU und SPD in den Landtag eingebracht?

2. Welcher konkrete Zeitplan ist vorgesehen, um das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz rechtzeitig zum Beginn des o. g. Kindergartenjahres in Kraft treten zu lassen, also wann wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, wann soll die Anhörung dazu sein und wann soll er verabschiedet werden?

3. Welche Dissense müssen bis dahin zwischen den beteiligten Koalitionären ausgeräumt werden?

4. Wird das Ziel des Volksbegehrens, 2000 zusätzliche Vollzeitstellen für Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, im Gesetzentwurf realisiert und bis wann soll diese Personalaufstockung vollzogen sein?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der beiden Abgeordneten Frau Jung und Frau Rothe-Beinlich wie folgt:

Zu Frage 1: Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, dass die Fraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen werden. Mit Verweis auf meine Antwort auf die Frage 1 sind die nachfolgend gestellten Fragen an die beteiligten Fraktionen, folgend an den Landtag und nicht mehr die Landesregierung zu adressieren. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen vonseiten der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Kuschel.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, bisher ist die Regelung zur Finanzierung in den Kindertagesstätten eine Art Drittelregelung, ein Drittel Eltern, ein Drittel Kommunen, ein Drittel Land. Soll nach Auffassung der Landesregierung diese Finanzierungsform auch auf die in Rede stehenden erweiterten Stellen, also die 2.000 Stellen, zur Anwendung kommen oder ist dort eine andere Finanzierung aus Sicht der Landesregierung anzuraten oder vorgesehen?

Herr Staatssekretär.

Ja, werter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Nachfrage. Auch hier verweise ich darauf, dass Herrin des Verfahrens die beiden Fraktionen sind und die Ausgestaltung des Gesetzes auch den beiden Fraktionen obliegt. Sie werden verstehen, dass ich an dieser Stelle dazu nichts antworten kann.

Es gibt eine weitere Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Merten, habe ich Sie richtig verstanden, dass dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert ist und, wenn ja, stelle ich die Frage, ist der Koalitionsvertrag Sache der Regierung oder nur Sache der einzelnen beiden Fraktionen?

Herr Staatssekretär.

Ja, sehr gern, werte Frau Rothe-Beinlich, das ist in der Tat so im Koalitionsvertrag - wie Sie das ja auch ordentlich in Ihrer Anfrage zitiert haben - festgehalten. Die Frage der gemeinsamen Zielsetzung ist auch eine, die von der Regierung mitgetragen wird. Aber angesichts des hohen Respekts in der Gewaltenteilung und des höheren Souveräns der Volksvertreter beziehe ich hier an dieser Stelle zur inhaltlichen Ausgestaltung keine Position.

Gibt es weitere Anfragen aus der Mitte des Hauses? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann vielen Dank, Herr Prof. Merten.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/198 der Abgeordneten Leukefeld, DIE LINKE.

Herr Präsident!

Programm "Gute Arbeit für Thüringen"