Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

Danke. Dass es für eine Gemeinde nicht mitten im Wahlverfahren gewechselt werden kann, ist mir klar. Aber was Herr Mohring meines Erachtens gesagt hat oder womit er zitiert worden ist, ist, dass für das ganze Bundesland die Bürgermeisterwahlen gleich sein müssten. Wenn beispielsweise eine Wahl schon im März ohne Stichtagsregelung stattfinden würde, dann müssten alle anderen Wahlen in diesem Jahr oder in dieser Periode auch unter dieser Regelung stattfinden.

Frau Abgeordnete, ich weiß nicht, was der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion gesagt hat. Wir werden möglicherweise auch im Herbst des Jahres noch Bürgermeisterwahlen haben, wenn sie aus besonderen Gründen stattfinden müssen. Einen konkreten Stichtag gibt die Thüringer Rechtslage nicht her, so dass es letztlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ankommt.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, bis wann müssen denn die Rechtsaufsichtsbehörden den Wahltermin mit welcher Vorlaufzeit festsetzen? Mal angenommen, man folgt der Orientierung 6. Juni, bis zu welchem spätesten Zeitpunkt muss die Rechtsaufsichtsbehörde praktisch den 6. Juni als Wahltermin für die einzelnen Gemeinden festgesetzt haben? Ich bitte hier um Datumsangabe, resultierend aus dem Kommunalwahlrecht.

Herr Innenminister, bitte.

Herr Abgeordneter Kuschel, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt die Kommunalordnung vor, dass maximal drei Monate vor dem Wahltag die Bekanntmachung der Wahlvorschläge erfolgen muss. Vorher muss die Sitzung des Wahlvorstands erfolgen, der auch geladen werden muss, so dass es ein bisschen mehr als drei Monate vor dem Wahltermin sein muss. Der genaue Termin hängt von den Ladungsfristen und von der Bereitschaft der mitwirkenden Organe ab. Aber es wird jedenfalls im März der Fall sein, wenn man alle zeitlichen Ressourcen ausschöpft.

Gibt es weitere Nachfragen? Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Also bis zum 6. März muss der Aufruf raus. Würden Sie mir zustimmen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nach dem 6. März keinen Wahltermin mehr für den 6. Juni festsetzen kann?

Nein, da würde ich Ihnen so nicht zustimmen. Denn ich glaube, die Mindestfrist sind 54 Tage

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: 58)

oder 58 Tage. Es überfordert mich jetzt, vom 6. Juni 58 Tage nach hinten zu rechnen. Das Problem, glaube ich, haben wir beide begriffen.

Danke, Herr Innenminister. Ich rufe jetzt auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten, die zwei Anfragen eingereicht haben und beginne mit der Drucksache 5/99 des Abgeordneten Grob von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten. Vor Kurzem hat es eine gemeinsame Aussprache des Landessportbundes und des Kreissportbundes Bad Salzungen gegeben. Im Ergebnis dieser Aussprache hat sich eine Lösung abgezeichnet. Also sehe ich diese Frage als erledigt an und ziehe hiermit diese Frage

zurück. Danke.

Danke, Herr Abgeordneter Grob. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/163 der Abgeordneten Enders von der Fraktion DIE LINKE auf.

Umsetzung der zusätzlichen Altersversorgung für ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehren

Mit Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 12. Mai 2009 hat der Thüringer Landtag die Bildung einer zusätzlichen Altersversorgung für ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehren beschlossen. Die Zusatzversorgung wurde als Pflichtaufgabe der Gemeinden definiert. Insofern haben die Gemeinden die Kosten zu tragen. Die Gemeinden sind derzeit nicht in der Lage, die damit verbundenen Kosten zu planen, da entsprechende Durchführungsverordnungen bisher nicht durch die Landesregierung erlassen wurden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung bisher auf den Erlass einer Durchführungsverordnung zur Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für ehrenamtliche Mitglieder von Feuerwehren gemäß § 14 a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz verzichtet und bis zu welchem Zeitpunkt soll der Erlass einer entsprechenden Verordnung nachgeholt werden?

2. Welches sollen nach Vorstellungen der Landesregierung die wesentlichen Inhalte der zu erlassenden Durchführungsverordnung sein?

3. Inwieweit könnte bei der Umsetzung des § 14 a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz aufgrund des verspäteten Erlasses einer Durchführungsverordnung durch die Landesregierung ein Schaden für die zusätzliche Altersversorgung für ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehren entstehen und wer würde in diesem Fall mit welcher Begründung für die entstehenden Schäden haften?

Herr Minister.

Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeord

neten Enders wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren wurde am 8. Dezember dieses Jahres ausgefertigt. Sie wird im kommenden Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen noch im Dezember veröffentlicht und kann daher pünktlich zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Zu Frage 2: Die wesentlichen Inhalte der Verordnung sind zum einen die Regelung über die Höhe und zum anderen den Zahlungszeitpunkt des Beitrags vom Land und den kommunalen Aufgabenträgern an den kommunalen Versorgungsverband. Darüber hinaus legt die Verordnung die Einzelheiten zur Meldung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen an den Versorgungsverband fest. Die Gemeinden als Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe wie auch das Land zahlen jeweils einen Betrag von 6 € monatlich für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren. Die Beträge sind halbjährlich in Raten zum 31. März und zum 30. September fällig.

Zu Frage 3: Die Verordnung tritt wie vorgesehen zum 1. Januar 2010 in Kraft. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort Nummer 1.

Gibt es Nachfragen aus der Mitte des Hauses? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Danke, Herr Innenminister. Ich rufe die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/208 der Abgeordneten Sedlacik von der Fraktion DIE LINKE auf.

Wohnungsbauförderung in Thüringen

Angaben einer Sprecherin des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zufolge sei zwischen 2004 und 2009 die Modernisierung von rund 5.840 Mietwohnungen gefördert worden. Von im selben Zeitraum insgesamt etwa 670 geförderten Wohnungsneubauten seien rund 450 Mietwohnungen gewesen. Der aktuelle Landesentwicklungsbericht spricht hingegen für den Zeitraum von 2004 bis 2008 von 1.223 geförderten Wohnungsneubauten, wovon 394 Wohnungen auf den Mietwohnungsneubau und 829 Wohnungen auf die Schaffung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Form von Eigenheimen und Eigentumswohnungen entfielen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklären sich aus Sicht der Landesregierung diese divergierenden Angaben?

2. Reicht aus Sicht der Landesregierung die Förderung einer jährlichen Mietwohnungsmodernisierung einschließlich Mietwohnungsneubau von ca. 1.000 Wohnungen aus, um den Wohnungsbedarf an die insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung geänderten Bedarfe und Ansprüche anzupassen und den Bestand zu sichern, und wie begründet sie ihre Position?

3. Wie viele Mietwohnungen müssen aus Sicht der Landesregierung in Thüringen jährlich neu errichtet bzw. modernisiert werden, um den jetzigen Bestand an Mietwohnungen unter Beachtung der normativen Nutzungsdauer zu erhalten bzw. anzupassen?

4. Wie hoch ist die Zahl der Mietwohnungen in Thüringen, die dem Anspruch der Barrierefreiheit und/ oder dem von der Energieeinsparverordnung 2007 festgelegten Wert von 70 kWh Primärenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr gerecht werden?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Minister Carius.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, bevor ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen der Mündlichen Anfrage komme, sei mir folgender Hinweis gestattet. Entgegen dem Tenor der Presseerklärung der Partei DIE LINKE vom 10. Dezember 2009 hat der Förderschwerpunkt der Wohnungsbauförderung im Freistaat Thüringen in den vergangenen Jahren immer bei der Förderung von Mietwohnungen, sei es in der Bestandserhaltung oder im Neubau, gelegen. Auch die energetische Sanierung sowie das barrierefreie und altengerechte Bauen sind seit Jahren Bestandteil der Thüringer Wohnungsbauförderpraxis. Die in der genannten Presseerklärung getroffenen Aussagen sind daher irreführend. Dies wäre für die Initiatoren der Presseerklärung auch erkennbar gewesen, wenn der Abschnitt Wohnungsbauförderung im Landesentwicklungsbericht zu Ende gelesen und das System der Wohnungsbauförderung nicht verkürzt dargestellt worden wäre.

Eingedenk dieser Vorbemerkung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik daher wie folgt:

Zu Frage 1: Wie im Landesentwicklungsbericht richtigerweise ausgewiesen wurde, sind im Zeitraum 2004 bis 2008 1.223 Wohnungen in Thüringen mit Unterstützung des Freistaats errichtet worden. Davon wurden 394 Mietwohnungen und 146 Eigenheime mit Fördermitteln des Freistaats erbaut. Der Rest in Höhe von 683 Eigenheimen wurde über KfW-refinanzierte Programme der Thüringer Aufbaubank gefördert, die lediglich eine Bürgschaft des Freistaats benötigen. Im gleichen Zeitraum wurde die Modernisierung und Instandsetzung von 5.599 Mietwohnungen mit Haushaltsmitteln des Freistaats gefördert. Die divergierenden Angaben zwischen dem Landesentwicklungsbericht und der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 10. Dezember 2009 sind zum einen dadurch begründet, dass unterschiedliche Förderzeiträume betrachtet worden sind. Während sich der Landesentwicklungsbericht auf den Zeitraum 2004 bis 2008 bezieht, ist in der Pressemitteilung auch das aktuelle Programmjahr 2009 in die Betrachtung mit einbezogen worden. Zum anderen wurden in der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr nur die mit Haushaltsmitteln des Landes unterstützten Förderprogramme in die Betrachtung einbezogen. Die lediglich bürgschaftsunterstützten KfW-finanzierten Programme der Thüringer Aufbaubank wurden hier außer Acht gelassen. Dies hat zur Folge, dass sich die Förderzahlen in der Pressemitteilung gegenüber den Förderzahlen des Landesentwicklungsberichts im Bereich der Neubauförderung reduziert und im Bereich der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen erhöht haben.

Zu Frage 2: Seit Beginn des Programms Stadtumbau Ost wurden alle Wohnungsbauförderprogramme auf den Stadtumbauprozess ausgerichtet. So hat das Programm zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg des Stadtumbaus in Thüringen geleistet. Durch die Schaffung von sogenannten Zielwohnungen als Ersatz für die zum Abriss vorgesehenen Wohnungen konnte die Leerstandsproblematik und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen für die Thüringer Wohnungswirtschaft entscheidend entschärft werden. Die in der Zeit von 2004 bis 2009 bereitgestellten Modernisierungsfördermittel werden seitens der Landesregierung als bedarfsgerecht eingeschätzt. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch zukünftig rund 1.000 geförderte Wohnungen für Mietwohnungsmodernisierung und Mietwohnungsneubau ausreichend sind. Die aktuelle Entwicklung zeigt im Übrigen, dass der Bedarf an Fördermitteln zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen rückläufig ist und gleichzeitig die Nachfrage an Fördermitteln für den Mietwohnungsneubau in den Innenstädten

ansteigt. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die von der Landesregierung ergriffenen strategischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Innenstädte und zentrumsnahen Bereiche Früchte tragen.

Zu Frage 3: Für den Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Anhand aktueller Studien, z.B. der PestelStudie, wird bis zum Jahre 2020 eine Untergrenze des jährlichen Neubaubedarfs von 3.430 Mietwohnungen für Thüringen errechnet. Demgegenüber wurden 2008 3.000 Mietwohnungen fertiggestellt. Durch die Fortsetzung der erfolgreichen Förderpolitik wird der Freistaat wesentlich dazu beitragen, den oben aufgezeigten jährlichen Neubaubedarf zielgenau und bedarfsgerecht abzudecken.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen weder zur Anzahl der barrierefreien Mietwohnungen noch zur Anzahl der Mietwohnungen, die den Grenzwert von 70 kWh Primärenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr der Energieeinsparverordnung 2007 erfüllen, belastbare Daten vor. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch, im Jahr 2010 einen Wohnungsmarktbericht in Auftrag zu geben, dessen Forschungsfeld diese Thematiken mit einschließen wird.

Danke, Herr Minister. Gibt es Nachfragen aus der Mitte des Hauses? Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, Sie haben den jährlichen Bedarf an Mietwohnungen, die dazukommen müssen, mit 3.300 - wenn ich es richtig in Erinnerung habe - angegeben. Wie haben Sie diesen Bedarf ermittelt? Nach welchen Kennziffern erfolgte die Bedarfsermittlung?

Ich kann Ihnen hier die Pestel-Studie anempfehlen, die ich gerade zitiert habe.

Gibt es weitere Nachfragen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass wir alle Mündlichen Anfrage abgearbeitet haben, deshalb schließe ich die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

UN-Konvention über die Rechte behinderter Men- schen wirksam und zeit- nah in Thüringen umset- zen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/184 -

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Da es sich in der Nummer 1 des Antrags um einen Antrag auf Sofortbericht handelt und der Sofortbericht zugesagt ist, erteile ich Frau Ministerin Taubert das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie Sie wissen, ist seit dem 26. März 2009 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Deutschland verbindlich. In der Folge hat der Bundesrat mit Beschluss vom 18. September 2009 die Bundesregierung aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Die Landesregierung hat im Bundesrat diesem Beschluss zugestimmt. Sie wird sich in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Interessenvertretungen behinderter Menschen aktiv in den Prozess der Umsetzung des Übereinkommens einbringen. Das ist für uns selbstverständlich, da wir das Übereinkommen als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen betrachten. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und soll das nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge ablösen. Deshalb lassen Sie mich an dieser Stelle auf das wesentliche Ziel der UN-Konvention hinweisen.