Herr Barth, was mir daran so toll gefällt, ist, das Sie auf einmal den „Rächer der Enterbten“ spielen, in diesem Fall nur den Rächer der Glücksspielritter. So sollten Sie sich mal mit Blick auf Europa aufführen, wenn es um das Thema der Landwirtschaft zum Beispiel geht. Wenn es demnächst um die Landwirtschaft geht, möchte ich schauen, wie toll Sie dann für die Liberalisierung sind. Dann können Sie sich mit den Kollegen von der CDU auseinandersetzen, ob sie das dann auch noch so toll finden. Dieser Markt braucht Regeln. Diese Regeln müssen mit Europa abgestimmt werden und das werden sie auch.
Was heißt denn „eben“? Klatschen Ihrerseits nehme ich auch zur Kenntnis, das muss aber nicht sein. Deshalb ist auch der erste Tagesordnungspunkt auf Ihrem Antrag sinnlos, weil das sowieso passiert, natürlich nicht so passiert, wie Sie es gern hätten. Die Ministerpräsidenten versuchen, eine Regel zu finden, die dafür sorgt, dass in Deutschland ein bewährtes System weiter funktioniert. Ob man das immer mit der Argumentation gut findet, ich möchte nur darauf hinweisen, das habe ich beim letzten Mal hier vorn auch schon getan, ist fraglich. Die sogenannte Präventionsarbeit wäre auch mal einen konkreten Blick wert. Vielleicht kann man die Qualitätskriterien auf die Frage richten, was mit dem Geld passiert, das dort eingenommen wird und was nebenbei immer weniger wird, weil wir merken, dass auch die Liberalisierung bei den Wetterträgen zunimmt. Auch das Thema wäre ganz spannend.
Ich jedenfalls kann für meine Fraktion erklären, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will gleich mit dem Ende beginnen. Das will ich an den Anfang setzen, damit es schnell geht.
Wir werden dem Antrag der FDP nicht zustimmen, weder dem ersten noch dem zweiten Teil. Aber ich will das natürlich kurz begründen, ich denke, so viel Zeit muss sein. Ich will das auch nicht vorenthalten, wie die CDU darüber denkt und ich komme gleich zur Sache.
Alle Bundesländer haben den Staatsvertrag mit erarbeitet, alle. Es wurden Nachbesserungen vereinbart, es wurden die privaten Anbieter, vor allem die Sportwetten, erheblich ausgeweitet. Wir haben ja die Zahl heute öfter gehört. An 20 Anbieter soll die Konzession vergeben werden. Ich denke auch, dass diese Forderung der EU-Kommission damit erfüllt wird. Wir halten die Begrenzung nach wie vor für richtig und wichtig, auch wenn die Diskussion im Moment in die andere Richtung gelenkt wurde von Ihnen, Herr Barth, dass wir diesen Bereich liberalisieren sollten. Wir werden über Qualität definieren, was gut und richtig und wichtig ist und was für die Bürger auch richtig und gut ist. Ich habe da eine andere Auffassung, die 20 Unternehmen, die hier zugelassen werden, haben natürlich zum einen den Vorteil, dass man sie auch genau kontrollieren kann, dass man sie prüfen kann, bevor sie die Konzession erhalten. Wenn wir diesen Markt öffnen, dass jeder anbieten kann, der das Geschäft einigermaßen versteht oder nicht, dann hat das natürlich zur Folge, dass sie kontrolliert werden müssen. Es hat natürlich einen personellen Aufwand hinterher zur Folge und das sollte man nicht unterschätzen. Wir bewegen uns hier vor allem im Bereich der Suchtprävention. Wenn der Markt so geöffnet wird, dass viele Anbieter da sind, ist der Wettbewerb natürlich auch entsprechend groß und die Gefahr besteht natürlich, dass hier schwarze Schafe auftauchen oder Anbieter werden. Ich denke, da gibt es viele Gründe dafür, dass wir dieses beschränken und die Konzessionen in der Größenordnung anbieten.
Zum anderen hat es natürlich auch die Verpflichtung von diesen 20, die haben das Risiko, dass sie die Konzession verlieren können. Ich denke, die
Kontrolle und Prüfung ist damit bei Weitem mehr gewährleistet. Auch die 20 Anbieter sind, ich sage mal, als eine Auswahlmöglichkeit als ausreichend anzusehen. Aus meiner Sicht, denke ich mir, ist die Zahl 20 durchaus gerechtfertigt. Ich glaube auch nicht, dass das wirklich ein ernsthaftes Problem werden wird. Wir werden ja sehen, wie die Europäische Kommission dies wertet. Die andere …
Ja, ich habe da kein schlechtes Gefühl. Meine Damen und Herren, auch die Beschränkung der Werbung hat zur Folge, die Suchtprävention deutlich einzudämmen bzw. zu verhindern und vor allem das Spielverlangen sollte damit kanalisiert werden. Natürlich wollen die Länder an dem Glücksspiel verdienen, das darf man nicht vergessen, das ist ein Markt, der hier den Ländern Einnahmen in die Kassen spült, aber mit der Absenkung der Konzessionsabgabe auf 5 Prozent …
Ja, ich sage, ich komme noch dazu, Herr Barth, Sie müssen es einfach nur abwarten. Wenn ich die Konzessionsabgabe von 16 auf 5 Prozent senke, ist das natürlich auch ein deutliches Zeichen, dass die Einnahme eben nicht im Vordergrund steht. Ich denke, auch das ist ein deutliches Zeichen, worauf es uns ankommt, eben nicht nur um Geld zu verdienen. Was auch wichtig ist an der Stelle, OnlineGlücksspiele sind genauso problematisch, vor allem was die Kinder und Jugendlichen anbelangt, die sich zunehmend in ihrem Medienverhalten auch in virtuellen Welten befinden und eine Kontrolle an der Stelle schlichtweg kaum mehr möglich ist. Es ist ein Unterschied, ob ich in ein Casino gehen muss, in die Spielbank gehen muss oder vor dem Computer die Spiele durchführen kann.
Ich denke, es gibt genügend Gründe, dass dieser Staatsvertrag in der Form erarbeitet wurde von den 15 Ländern, von den Regierungen und es wäre natürlich schön, das wäre wünschenswert, wenn das gesamte Bundesgebiet einheitliche Regelungen hätte. Da sollte man sich nicht an dem Modell Schleswig Holstein orientieren, dass 15 Länder den falschen Vertrag haben gegenüber einem, halte ich für relativ unwahrscheinlich und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab, wie eingangs erwähnt.
Das ist die Meinung der Fraktion und damit gehe ich davon aus, ist es auch die des Fraktionsvorsitzenden.
Aus der Mitte des Hauses liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schaue noch mal in die Runde. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Innenminister Geibert, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, wie Sie der Presse entnehmen konnten, wurden in den Beratungen über den neuen Glücksspielstaatsvertrag wesentliche Fortschritte erzielt. Ein unterschriftsreifer Entwurf liegt zwischenzeitlich vor. Es ist vorgesehen, dass der Vertrag im Dezember durch die Ministerpräsidentin unterzeichnet wird. In dieser Woche hat sich das Kabinett damit befasst. Der Landtag wird über den Staatsvertragsentwurf in Kürze erneut gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Landesverfassung umfassend unterrichtet werden. Dieser Unterrichtung soll an dieser Stelle nicht weiter vorgegriffen werden.
Ich will mich daher auf einige grundsätzliche Anmerkungen zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP beschränken. Auch nach der Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags bleibt festzustellen, dass das im neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrag entworfene Regelungskonzept vom Grundsatz her von der EU-Kommission nicht infrage gestellt wird. Die Anmerkungen der EU-Kommission wurden von den Bundesländern im Zuge der zurückliegenden Beratungen selbstverständlich bewertet und überprüft. Einigen Punkten kann durch eine Anpassung des Vertragstextes begegnet werden. Bei verschiedenen anderen Bemerkungen der Kommission wird bereits die Erläuterung und Begründung der betreffenden Bestimmungen im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags ausreichend sein, um der Stellungnahme der EU-Kommission Genüge zu tun. Der überarbeitete Vertragstext hält dabei an der Entscheidung fest, das staatliche Lotteriemonopol beizubehalten und den Bereich der Sportwetten reglementiert und im begrenzten Umfang zu öffnen. Über diese strukturelle Entscheidung zur kohärenten Weiterentwicklung des Glücksspiels ist der Landtag bereits im Frühjahr unterrichtet worden. Diese war auch Gegenstand des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission, die das
Konzept nicht grundlegend infrage gestellt hat. Mit dem jetzt vorliegenden überarbeiteten Entwurf des Vertragstextes wird den Anmerkungen der Kommission Rechnung getragen. Es ist nicht erkennbar, warum vor diesem Hintergrund ein erneutes Notifizierungsverfahren durchgeführt werden müsste.
Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Für die Übergangszeit wird der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag als Landesrecht fortgelten. Der überarbeitete Vertragstext wird auch eine Beitrittsklausel enthalten. Nach dieser könnte auch Schleswig-Holstein - sollte es nicht sogleich den Vertrag mit unterzeichnen diesem noch beitreten. Schleswig-Holstein hat offiziell erklärt, dass es für eine gemeinsame Lösung mit allen anderen Bundesländern eintreten wolle. Es war richtig, dass sich Thüringen an den Verhandlungen konstruktiv beteiligt hat und einen entsprechenden Konsens mit herbeigeführt hat. Ich bin zuversichtlich, dass auch Schleswig-Holstein letztlich diese gemeinsame Lösung mittragen wird.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Warum soll- ten sie? Die haben einen Entwurf, der in Brüssel notifiziert ist.)
Erstens, dass die Landesregierung im Konsens mit den anderen Bundesländern nur einem Glücksspielstaatsvertrag zustimmen wird, der europarechtskonform ist. Das ist eine pure Selbstverständlichkeit. Diese Verpflichtung ergibt sich bereits unmittelbar aus dem geltenden EU-Recht, dass die Landesregierung wie auch die anderen Landesregierungen bindet.
Zweitens: Der Antrag der Fraktion der FDP erweckt den Anschein als sei allein das Europarecht Richtschnur für die Rechtmäßigkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrages. Dies lässt außer Acht, dass natürlich auch die grundgesetzlichen, insbesondere die grundrechtlichen Vorgaben beachtet werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat in den zurückliegenden Jahren in einigen grundlegenden Entscheidungen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Glücksspielrecht in Deutschland ausformuliert. Diese Grundsätze gilt es neben dem Europarecht ebenfalls zu beachten.
Danke, Herr Minister. Herr Abgeordneter, war das eine Wortmeldung? Zur Abstimmung, Sie hatten doch getrennte Abstimmung beantragt - 1 und 2?
Genau, ich möchte eine getrennte Abstimmung und zum Punkt 1 bitte eine namentliche Abstimmung beantragen.
Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, deshalb treten wir direkt in die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3217 in der Neufassung ein und beginnen, wie vom Antragsteller gefordert, mit der Abstimmung zum Punkt 1 und tun dies in namentlicher Abstimmung. Ich eröffne die Abstimmung.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Zu Ziffer 1 des FDP-Antrages: Es wurden 65 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 59 Abgeordnete, es gab 1 Stimmenthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Wir spekulieren jetzt nicht weiter, wer die Enthaltung sein könnte und kommen gleich zur Abstimmung über den Punkt 2. Wer dem Punkt 2 im FDPAntrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDPFraktion. Ich frage nach Gegenstimmen. Gegenstimmen von den Fraktionen der CDU, der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt vereinzelte Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist auch der Punkt 2 abgelehnt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt, wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr wieder, gleicher Ort, gleiche Stelle.