Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

2. Welchen aktuellen finanziellen Wert hat die Beteiligung Thüringens an der Helaba?

3. In welcher Höhe wurden Einnahmen aus der Beteiligung an der Helaba nach der letzten Ausschüttung und im Durchschnitt seit 2001 im Landeshaushalt vereinnahmt (jeweils in Euro und in Prozent vom eingesetzten Kapital)?

4. Wie und mit welcher Zielrichtung soll sich die Beteiligung nach Auffassung der Landesregierung mittelfristig entwickeln?

Danke, Herr Abgeordneter. Bitte, Herr Staatssekretär Diedrichs.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haushold namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Helaba nimmt zum Nutzen der Wirtschaft sowie der Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen vielfältige Funktionen wahr. Hierzu tritt sie beispielsweise wie folgt auf:

Erstens: Als Verbundbank und damit als Partner der Sparkassen und ihrer Kunden. In diesem Bereich tritt die Helaba als Sparkassenzentralbank auf und stellt den Sparkassen für deren Eigen- und Kundengeschäft Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die letztlich auch den Bürgerinnen und den Bürgern sowie der Wirtschaft zugute kommen. Im 1. Halbjahr 2011 stellte die Helaba den 16 Thüringer Sparkassen beispielsweise ein Gesamtkreditvolumen in Höhe von 1,3 Mrd. € für ihr Eigenund Kundengeschäft zur Verfügung. Des Weiteren leitete sie Förderkredite an Unternehmen und private Haushalte im Umfang von 815 Mio. € an die Sparkassen durch. Ein bedeutendes Geschäftssegment der Helaba in diesem Bereich ist zudem die Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, die u.a. vom Standort Erfurt aus gesteuert wird. In Thüringen weist dieses einen Bestand an ausgezahlten Bauspardarlehen von rund 600 Mio. € und einen Bestand an Bauspareinlagen von über 3,3 Mrd. € auf.

Zweitens: Als Geschäftsbank und damit als Partner der Wirtschaft, tritt die Helaba in Thüringen auf. Im Rahmen des Verbundkonzepts der Sparkassenfinanzgruppe Hessen-Thüringen besteht eine klare Arbeitsteilung in Bezug auf die Betreuung der Firmenkunden. Im Bereich des Mittelstandes agiert die Helaba entsprechend dem Verbundkonzept nicht selbst, sondern nur als Partner der Sparkassen. Das heißt, die Helaba übernimmt im Innenverhältnis zu den Sparkassen bei Krediten an mittelständische Unternehmen einen Teil des Kreditrisikos. Dies nennt man Meta-Kredite. Insoweit wirkt die Helaba oftmals im Hintergrund, ohne dass dies beim Endkreditnehmer offenkundig wird. Im Großenkundengeschäft vergibt die Helaba auch direkt Kredite an Thüringer Unternehmen.

Drittens: Als Investor in Thüringer Unternehmen wird die Helaba tätig. Die Helaba ist beispielsweise zu 31,5 Prozent an der Bürgschaftsbank Thüringen

(Staatssekretär Diedrichs)

mbH und zu 38,6 Prozent an der mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH beteiligt. Diese Gesellschaften unterstützen die Thüringer Wirtschaft durch die Zurverfügungstellung von Beteiligungskapital sowie von Bürgschaften und Garantien. Allein im vergangenen Geschäftsjahr begleitete die Bürgschaftsbank Thüringen mbH im Neugeschäft 336 Vorhaben mit einem Geschäftsund Garantievolumen von 77 Mio. € und einem Kredit- und Beteiligungsvolumen von 99 Mio. €. Das angestoßene Investitionsvolumen belief sich auf 149 Mio. €. Mit den vergebenen Bürgschaften konnten die Unternehmen 930 Arbeitsplätze neu schaffen und 7.800 sichern.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH hat per 31.12.2010 rund 47 Mio. € in 126 Thüringer Unternehmen investiert. Das Neugeschäft im Geschäftsjahr 2010 lag bei einem Beteiligungsvolumen von 11 Mio. € für 33 Unternehmen.

Viertens: Die Helaba ist als Arbeitgeber in Thüringen tätig und beschäftigte zur Jahresmitte 2011 254 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Thüringen.

Fünftens: Die Helaba ist als Sponsor von Kultur und Sport in Thüringen tätig und hat in den letzten fünf Jahren über 1,2 Mio. € in Form von Sponsoring und Spendenzuweisungen nach Thüringen vergeben.

Zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Beteiligung der Länder Hessen und Thüringen an der Helaba am 1. Januar 2001 lag der gutachterlich festgestellte Wert der Bank bei ca. 3 Mrd. €. Der Freistaat Thüringen hat auf dieser Grundlage für seinen Geschäftsanteil von 5 Prozent einen Ablösebetrag von 153 Mio. € an den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen gezahlt. Seither verzeichnete die Helaba sowohl ein Bilanzsummenwachstum als auch einen Kapitalzuwachs. Voraussetzung für die Ermittlung des aktuellen Beteiligungswertes wäre eine umfassende Prüfung und Bewertung des gesamten Helaba-Konzerns durch einen unabhängigen Sachverständigen. Aus Kostengründen kann eine solche Bewertung wie auch bei der TAB nur anlassbezogen vorgenommen werden.

Zu Frage 3: 2011 wurden im Landeshaushalt in Kapitel 17 04 Titel 121 11 eine Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 1,6 Mio. € vereinnahmt. Diese Einnahme entspricht einer Verzinsung des zuvor genannten Ablösebetrags von 153 Mio. € in Höhe von 1,2 Prozent. Seit dieser Ausschüttung wurden im Landeshaushalt keine weiteren Einnahmen aus der Beteiligung vereinnahmt. Durchschnittlich wurden seit 2001 1,26 Mio. € pro Jahr aus der Beteiligung im Landeshaushalt vereinnahmt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verzinsung des Ablösebetrags in Höhe von 0,8 Prozent pro Jahr. Bei dieser Betrachtung bleibt jedoch unberücksichtigt, dass seit der Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Helaba

im Rahmen der Gewinnverwendung insgesamt 920,5 Mio. € thesauriert wurden. An dieser Stelle möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass die Beteiligung an der Helaba nicht unter Renditegesichtspunkten angegangen wurde.

Zu Frage 4: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Helaba mittelfristig ihr Engagement in Thüringen in derzeitigem Umfang fortsetzen und sich auch positiv in wirtschaftlicher Hinsicht entwickeln wird. Diese Annahme wird auch durch das bisher in 2011 erreichte Ergebnis unterstrichen. So erzielte die Helaba in den ersten drei Quartalen ein Konzernergebnis vor Steuern von 371 Mio. €. Dieses liegt damit um 87 Mio. € bzw. 30,6 Prozent über dem Vorjahreswert. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, meine erste Frage wäre: Sehen Sie Konsequenzen - wenn ja, welche - aus der gestrigen Herabstufung der Landesbanken um zwei Punkte sowohl für die Helaba im klassischen Sinne als auch für die Refinanzierung der Sparkasse, so wie von Ihnen erläutert, in Thüringen als auch das Beteiligungsgeschäft?

Die Ratingagentur Moody’s hat das Rating mehrerer Landesbanken, darunter auch der Helaba, gestern herabgestuft. Das Rating der Helaba sank hierbei um zwei Stufen von Aa2 auf A1. Damit verfügt die Helaba zusammen mit der Landesbank Berlin AG aber immer noch über das beste Rating innerhalb des Landesbankensektors und gehört zusammen mit der Deutschen Bank und der DZ Bank zu den Banken mit dem besten Rating in Deutschland. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Herabstufung keine Reaktion auf die besondere wirtschaftliche Entwicklung der Helaba darstellt, sondern sich auf 10 Landesbanken bezog und systemischer Natur war. Das heißt, sie reagierte nach Aussage von Moody’s auf eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass die Länder künftig ihre Landesbanken stützen, und dies wurde durch ein Bankenrestrukturierungsgesetz veranlasst.

Zweitens, sie stützt da ihre Einschätzung auf strengere Auflagen der EU, wonach die Gewährung von staatlichen Stützungsmaßnahmen restriktiver gefasst ist. Wie sich diese Herabstufung im Einzelnen auf die Helaba auswirkt, kann ich jetzt nicht einschätzen. Ich gehe aber davon aus, dass die Helaba über hinreichende wirtschaftliche Substanz und im Wettbewerbsumfeld über eine hinreichend gute

(Staatssekretär Diedrichs)

Position verfügt, um dies ohne gravierende Probleme bewältigen zu können.

Es gibt die zweite Frage aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte, Herr Abgeordneter Meyer.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass die Helaba jährlich 0,8 Prozent auf das von Thüringen bereitgestellte Kapital als Rendite an den Freistaat ausgeschüttet hat. Können Sie mir sagen, ob das gleichzeitig auch für die anderen in der Helaba befindlichen Partner gilt, was die Höhe angeht und ob diese Höhe sozusagen marktüblich in Landesbanken ist, respektive, ob man bei Banken regelmäßig nur 0,8 Prozent Rendite erzielen kann?

Ich kann Ihnen sagen, dass diese Ausschüttung in Relation zum eingesetzten Stammkapital natürlich die gleiche ist für alle Anteilseigner, das heißt für das Land Hessen wie auch für den Sparkassenund Giroverband, der dort beteiligt ist. Was die übliche Verzinsung im Landesbankenbereich ist, das kann ich Ihnen jetzt ad hoc nicht erläutern, aber ich könnte es schriftlich nachreichen. Wir haben einen Ländervergleich hierüber, soweit die Daten vorliegen.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gern.)

Es gibt jetzt die Zusatzfrage des Fragestellers. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Auskünfte. Ich hätte noch eine Frage auch in Relation zu dem vorherigen Thema „Thüringer Aufbaubank“. Sie haben das dargestellt als vermittelte Funktion hauptsächlich über die Sparkassen, was die wirtschaftliche Tätigkeit der Helaba betrifft. Wenn man die Helaba betrachtet, das, was dort finanziell geleistet wird, und sieht das auch in Relation zur TAB und gegebenenfalls zur Frage nach Synergieeffekten. Sehen Sie denn da insbesondere auch auf Seiten der Helaba Ausbaufähigkeit, Reserven oder wie auch immer, um das noch stärker zu entwickeln, was den direkten Beitrag zur Wirtschaft betrifft?

Ich denke, dass die Helaba bereits einen wichtigen und guten Beitrag erbringt und sich dabei auf ihre Stärken konzentriert und das ist insbesondere das Großkundengeschäft respektive die Refinanzierung unserer Sparkassen bei entsprechenden Geschäften.

Herr Abgeordneter, keine Frage weiter? Dann vielen Dank, Herr Staatssekretär Diedrichs. Wir kommen zu Frage 6 in der Reihenfolge. Die Frage wird vom Abgeordneten Kummer für die Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 5/3505 gestellt. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr antworten. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sicherheit im Schülerverkehr

Nach Aussagen von Eltern sind im Landkreis Hildburghausen Busse im Schülerverkehr unterwegs, die weder über ausreichende Möglichkeiten zum Anschnallen noch über genügend Sitzplätze für die zu transportierenden Schüler verfügen. Die Busse sind auf zum Teil kurvenreichen Strecken im Überlandverkehr eingesetzt. Auf Nachfrage im Kreistag erklärte der Landrat, dass es aus seiner Kenntnis heraus keine verbindliche Regelung gäbe, die Sitzplätze im Schülerverkehr vorschreibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Sicherheitsanforderungen gibt es an den Schülerverkehr in Bussen innerörtlich und im Überlandverkehr?

2. Welchen Kindern in Schulbussen stehen Sitzplätze zu und welchen nicht?

3. Wie unterscheiden sich diese Anforderungen zu den Vorschriften für Reisebusse und aus welchen Gründen?

4. Welche Planungen zur Verbesserung der Sicherheit in Schulbussen gibt es?

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Frau Staatssekretärin Eich-Born.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Es gibt keine unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen für innerörtliche und re

(Staatssekretär Diedrichs)

gionale Schülerverkehre. Maßgebend ist, ob die Beförderung im öffentlichen Linienverkehr oder im freigestellten Schülerverkehr erfolgt. In Thüringen werden ca. 90 Prozent aller Beförderungsleistungen des Schülerverkehrs im öffentlichen Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz erbracht. Die hierfür eingesetzten Linienomnibusse, unabhängig, ob sie im Stadt- oder Regionalverkehr eingesetzt werden, müssen den gesetzlichen Anforderungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr entsprechen. Bei der Beförderung von Schülern im öffentlichen Linienverkehr ergeben sich Beschränkungen über die Anzahl der maximal mitzunehmenden Fahrgäste sowie über die maximale Anzahl von Sitz- und Stehplätzen aus den Bestimmungen des § 34 a der Straßenverkehrszulassungsordnung. Danach richtet sich die Anzahl der zulässigen Stehund Sitzplätze nach dem Gewicht und den Achslasten des Fahrzeugs. Die Beförderung von Kindern auf Stehplätzen ist demzufolge zulässig, es müssen jedoch auch für Kinder geeignete Haltevorrichtungen vorhanden sein. Eine Gurtpflicht besteht im öffentlichen Linienverkehr aufgrund des häufigen Fahrgastwechsels sowie der Möglichkeit der Mitnahme stehender Fahrgäste nicht. Bei der Mitnahme stehender Fahrgäste verringert sich die Höchstgeschwindigkeit jedoch auf 60 km/h. Als Alternative zum öffentlichen Linienverkehr können die Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen auch Vereinbarungen zur Schülerbeförderung mit Verkehrsunternehmen schließen. In diesen Fällen ist es möglich, eine Mindestanzahl von Sitzplätzen festzulegen, die Zahl der Stehplätze einzuschränken oder gänzlich auszuschließen oder eine Gurtpflicht vorzuschreiben.

Zu Frage 3: Bei Reisebussen handelt es sich um Fahrzeuge, die ausschließlich für die Beförderung sitzender Fahrgäste gebaut und bestimmt sind. Stehplätze sind nicht zugelassen. Reisebusse mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, die ab 1. Oktober 1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen mit Beckengurten auf allen Fahrgastplätzen ausgerüstet sein.

Zu Frage 4: Die Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit im Schülerverkehr ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung sowie der kommunalen Aufgabenträger. Zur Verbesserung der Sicherheit in Schulbussen tragen beispielsweise die Projekte „Sicher unterwegs mit Bus und Bahn“ der Landesverkehrswacht Thüringen sowie „BUSSTOP“, eine Initiative des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, bei.

Zu Ihrer Frage 4 könnte ich Ihnen eine Statistik zu den aktuellen Zahlen überreichen. Das würde ich nicht so gern vorlesen wollen.

Es gibt den Wunsch auf eine Zusatzfrage.

Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade erläutert, man geht von relativ zügigem Ein- und Aussteigen in diesen Bussen aus, weshalb Stehplätze das Übliche sind. Teilen Sie diese Auffassung auch für einen Schülerverkehr, in dem Schüler bis zu einer Stunde Anfahrtsweg an ihre Schule haben?

Das hängt jetzt natürlich davon ab, wie viel Haltepunkte zwischendrin sind. Mir ist eine solche Relation jetzt persönlich, aus meinem Erfahrungsschatz nicht bekannt. Wenn Sie mir die Relation benennen, dann würde ich der Sache gern einmal nachgehen.

Es gibt jetzt den Wunsch auf eine Frage aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Dr. Lukin, bitte.