Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

2. Welche Planungen bestehen derzeit über den Einsatz der Plagiatssoftware an staatlichen und freien Schulen im Freistaat?

3. Mit welchem Verfahren wird sichergestellt, dass im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrags sowohl datenschutzrechtliche als auch dienst- und personalrechtliche Grundsätze und andere gesetzliche Regelungen eingehalten werden?

4. Mit welchen möglichen dienstrechtlichen und disziplinarischen Folgen müssen die im Thüringer Schuldienst aktiven Verantwortlichen von festgestellten Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit § 53 UrhG rechnen?

Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel, bitte.

Vielen Danke Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Ihre Fragen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach dem § 53 Urheberrechtsgesetz wurde zwischen allen Ländern innerhalb der Kultusministerkonferenz und den Schulbuchverlagen mit Zustimmung der Finanzministerkonferenz geschlossen. Die Vereinbarung schafft eine rechtliche Grundlage dafür, dass Schulen in bestimmtem Umfang kostenfrei auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zugreifen und diese nutzen können. Sie fördert zudem eine qualitativ hochwertige schulische Bildung und unterstützt Lehrkräfte bei ihrer Arbeit. Ohne diese Vereinbarung müssten alle Schulen jeweils im Einzelfall bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten eine Erlaubnis einholen und entsprechende Kosten aufwenden. Da nur der Konsens aller Länder den Abschluss der Vereinbarung möglich gemacht hat, wurde auf die eigenständige Suche nach Alternativen verzichtet.

Zu den Fragen 2 und 3 zusammenfassend: Eine entsprechende Software, auf die Sie Bezug nehmen, liegt den Ländern noch nicht vor. Im Vertrag ist jedoch ausdrücklich geregelt, dass die Software von den Schulträgern nur genutzt werden darf, wenn sie mit dem Recht des Datenschutzes im Einklang steht und keine technischen Risiken birgt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird daher bei Vorlegen der Software unverzüglich den Landesbeauftragten für den Datenschutz in das Verfahren unmittelbar einschalten.

Zu Frage 4: Der Gesamtvertrag soll die Lehrkräfte zu einem noch rechtssichereren Umgang mit Vervielfältigungen und Digiatalisaten nach dem Urheberrechtsgesetz befähigen. Sollten allerdings trotz allem Verstöße gegen die in diesem Vertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken bekannt werden, haben sich die Länder gemeinschaftlich verpflichtet,

(Abg. Kuschel)

gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben davon unberührt.

Gibt es den Wunsch auf Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Doch, es gibt eine Nachfrage Herr Prof. Dr. Deufel. Herr Abgeordneter Untermann, bitte.

Danke schön Frau Präsidentin, ich hätte gleich zwei Fragen:

1. Wie war der Freistaat Thüringen an der Vertragsverhandlung beteiligt?

2. Ist die Suche nach Plagiaten nicht eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft?

Zur ersten Frage habe ich bereits ausgeführt, dass es hier um einen Verhandlungsvorgang ging, der innerhalb der Kultusministerkonferenz geführt worden ist. Federführend war hier der Freistaat Bayern, der letztlich in Person des damaligen Amtschefs diesen Vertrag mit den Rechtsträgern verhandelt hat. Er ist in der Amtschefkonferenz vorbereitet und in der Kultusministerkonferenz verabschiedet worden.

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: War da Thüringen dabei?)

Dieser Vorgang ist innerhalb der KMK dem Freistaat Bayern federführend zur Bearbeitung übertragen worden und von Vertretern des Freistaats ausgehandelt worden. Er ist in der Kultusministerkonferenz zwischen allen Beteiligten diskutiert und gemeinschaftlich verabschiedet worden.

Zur zweiten Frage: Ich will auf Folgendes noch einmal genau hinweisen, weil das im Zentrum der Debatte stehen sollte. Mit diesem Vertrag kommen wir unserer Fürsorgepflicht für die Lehrer an den Schulen nach, indem wir ihnen wirklich rechtssicheren Umgang mit Digitalisaten und dem urheberrechtlich geschützten Material erlauben. Das, denke ich, sollte im Vordergrund der Diskussion stehen und dem diente auch dieser Vertrag. Zudem diente der Vertrag dazu, die Kosten hierfür für Schulen und für die Länder zu begrenzen. Was nicht im Vordergrund der Debatte stehen kann, ist doch die Debatte darüber, ob solches illegales Kopieren an den Schulen normal oder wie auch immer sein sollte. Ich denke, was nicht im Vordergrund stehen sollte, ist dieser Verdacht, der völlig fernliegend ist, hier soll niemand kontrolliert und ausgeforscht werden. Tatsache ist, wir wollen, dass die Lehrer auf einer sicheren Rechtsgrundlage diese Digitalisate nutzen

und wir müssen einem Vertragspartner das Recht einräumen - wir, das heißt die Kultusministerkonferenz -, in irgendeiner Art und Weise nachvollziehen zu können, dass wir uns an die vereinbarten Regeln halten. Dem dient eine, wohl gemerkt, noch vorzulegende Software, die wir in ihrem technischen Umfang bisher gar nicht abschätzen können und die wir sorgfältig prüfen werden, bevor sie überhaupt eingesetzt wird.

Es gibt doch noch eine Nachfrage der Fragestellerin. Bitte.

Sie sagten ja gerade, die Software ist Ihnen bisher weder bekannt noch ist sie im Einsatz. Vielleicht können Sie noch einmal ausführen, wie denn bisher sichergestellt wird, dass das Urheberrecht eingehalten wird, und wie Sie da prüfen, ob es gegebenenfalls Verstöße gibt.

Frau Abgeordnete, da bin ich jetzt als der fachlich jetzt nicht zuständige Staatssekretär nicht direkt auskunftsbefähigt, ich kann nur dazu sagen, es wird nicht ganz einfach sein, über die bloße Dienstanweisung hinaus hier konkrete Kontrollen einzuführen. Es ist ja auch, das möchte ich an der Stelle auch noch einmal sagen, in dem Vertrag durchaus der Umfang dieser Kontrollen sehr deutlich eingegrenzt auf eine geringe Stichprobe.

Sie haben eben dankenswerterweise eingeräumt, dass Sie dazu nicht antwortfähig sind, könnte ich die Antwort bitte schriftlich nachgereicht bekommen?

Das würde ich gern zusagen, ja.

Danke, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Frage in der Drucksache 5/3477 wurde zurückgezogen. Die nächste Frage stellt der Herr Abgeordnete Huster von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/3487. Antworten wird das Finanzministerium. Bitte, Herr Abgeordneter.

Nutzen der Beteiligung Thüringens an der TAB

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Der Freistaat Thüringen ist an der Thüringer Aufbaubank (TAB) mit zurzeit 100 Prozent beteiligt. Er hält einen Anteil am Stammkapital in Höhe von 33,234 Mio. €. Das Eigenkapital der TAB beträgt insgesamt rund 65 Mio. €, wobei ein Nachrangdarlehen der Helaba in Höhe von 39 Mio. € enthalten ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Nutzen bringt die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der TAB für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen?

2. Welchen aktuellen finanziellen Wert hat die Beteiligung Thüringens an der TAB?

3. In welcher Höhe wurden Einnahmen aus der Beteiligung an der TAB nach der letzten Ausschüttung und im Durchschnitt seit 1992 im Landeshaushalt vereinnahmt (jeweils in Euro und in Prozent vom eingesetzten Kapital)?

4. Wie und mit welcher Zielrichtung soll sich die Beteiligung nach Auffassung der Landesregierung mittelfristig entwickeln?

Vielen Dank. Es antwortet Herr Staatsekretär Diedrichs. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die TAB ist das zentrale Förderinstitut des Landes. Die TAB unterstützt die Thüringer Wirtschaft mit Zuschüssen, zinsverbilligten Krediten, Bürgschaften und eigenkapitalähnlichen Finanzierungen, wobei kleine und mittlere Untenehmen sowie Existenzgründer im Fokus der Wirtschaftsförderung stehen. Im Jahr 2010 wurden beispielsweise im Zuschussbereich aus dem Programm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Zuschüsse in Höhe von 120,5 Mio. € ausgereicht. Hiermit wurden Unternehmensinvestitionen von 649 Mio. € angeschoben. Die geförderten Unternehmen verpflichteten sich, 1.710 neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie 9.710 Arbeitsplätze zu sichern. Aus dem Bereich der zinsgünstigen Kredite kann beispielsweise auf das Programm GuW Plus verwiesen werden. 2010 betrug das Darlehensvolumen aus diesem Bereich 124,3 Mio. €. Nach Unternehmensangaben werden über diese Förderdarlehen 600 Arbeitsplätze geschaffen und 12.460 Arbeitsplätze gesichert. Die finanzierten Investitionen betragen 262,3 Mio. €. Im Bereich der Wohnungsbauförderung vergibt die TAB Darlehen zum Kauf, zum Bau oder zur Modernisierung eigengenutzter Immobilien und hilft damit

bestimmten Einkommensgruppen, insbesondere Familien mit Kindern, Wohneigentum zu erwerben bzw. zu modernisieren. Vermieter können für die Wohnungsmodernisierung und -instandsetzung sowie für den Wohnungsneubau zinsgünstige Darlehen erhalten, damit die so geförderten Wohnungen zu sozialverträglichen Bedingungen vermietet werden können. Im Bereich des Wohnungsbaus bearbeitete die TAB 2010 Zusagen über 39,5 Mio. €. Davon entfielen 12,2 Mio. € auf die Modernisierung von 546 Mietwohnungen und 11,7 Mio. € auf den Neubau von 285 Mietwohnungen. Die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger unterstützt die TAB auch über ihre Tochtergesellschaft, so zum Beispiel die GFAW, Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH, und die bm-t, Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH. Die GFAW bietet Förderangebote für Beschäftigungs-, Berufsbildungssowie soziale Projekte an. 2010 hat die GFAW Zuschüsse von 151,8 Mio. € bewilligt. Davon entfielen 101 Mio. € auf Beschäftigungsund Berufsbildungsprojekte und 23,9 Mio. € auf soziale Projekte. Über 66.600 Projektteilnehmer sollen mit den bewilligten Fördermitteln unterstützt werden. Die bm-t ist eine Management-Gesellschaft, die derzeit sechs Beteiligungsfonds mit einem Gesamtkapital von circa 230 Mio. € verwaltet. Mithilfe dieser Fonds kann in Thüringen ansässigen Unternehmen Kapital in den unterschiedlichen Phasen der Unternehmensentwicklung zur Verfügung gestellt werden.

Zu Frage 2: Zum 31.12.2010 verfügte die TAB über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 33,2 Mio. € sowie Gewinn- und Kapitalrücklagen in Höhe von 30,5 Mio. €. Voraussetzung für die Ermittlung des exakten Beteiligungswertes wäre eine umfassende Prüfung und Bewertung der TAB durch einen unabhängigen Sachverständigen. Aus Kostengründen kann eine solche Bewertung nur anlassbezogen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass ein Förderinstitut, das maßgeblich Förderaufgaben des Landes erfüllt, keinen Marktwert besitzt. Der Wert der Beteiligung Thüringens an der TAB ist nicht monetär zu sehen, sondern unter Fördergesichtspunkten.

Zu Frage 3: 2011 wurde im Landeshaushalt in Kapitel 17 04, Titel 121 11 die Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 6,4 Mio. € vereinnahmt. Die Einnahme entspricht einer Verzinsung des Stammkapitals in Höhe von 19,3 Prozent. Seit dieser Ausschüttung wurden im Landeshaushalt keine weiteren Einnahmen aus der Beteiligung vereinnahmt. Durchschnittlich wurden seit 1992 Gewinnausschüttungen in Höhe von 1,1 Mio. € pro Jahr im Landeshaushalt vereinnahmt. Dies entspricht einer Verzinsung des Stammkapitalanteils in Höhe von 3,31 Prozent.

Zu Frage 4: Die TAB soll auch zukünftig das zentrale Förderinstitut des Landes sein. Bestehende För

(Abg. Huster)

derprogramme und Fördermöglichkeiten werden ständig an die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es den Wunsch auf eine Zusatzfrage. Ja, Herr Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten ausgeführt, dass die Thüringer Aufbaubank im vergangenen Jahr den Neubau von Wohnungen gefördert hat. Können Sie sagen, bei welcher Eigentümerstruktur diese Förderung erfolgte, ob bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder im privaten Bereich und weshalb da die Förderung in diesen Eigentümerstrukturen so erfolgte?

Das würde ich gern schriftlich nachreichen, wenn das möglich ist.

Ich sehe keine Zusatzfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zu Frage 5. Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Hausold für die Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 5/3488 gestellt und es antwortet für die Landesregierung das Finanzministerium.

Nutzen der Beteiligung Thüringens an der Helaba

Der Freistaat Thüringen ist an der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) mit 5 Prozent beteiligt, erhält einen Anteil am Stammkapital in Höhe von 23,85 Mio. € und hat dafür einen Betrag in Höhe von 153,4 Mio. € eingezahlt. Das Eigenkapital der Helaba beträgt insgesamt rund 5 Mrd. €.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Nutzen bringt die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Helaba für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen?

2. Welchen aktuellen finanziellen Wert hat die Beteiligung Thüringens an der Helaba?