tragsstabilität. Nur, damit keine Missverständnisse zu diesem Punkt entstehen. Im Übrigen hat der MDR selbst im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Kika-Betrugsaffäre angekündigt, seine internen Kontrollmechanismen zu verbessern,
deren vollständige Umsetzung es abzuwarten gilt. Auch da haben wir noch einen Punkt im zuständigen Ausschuss, der ohnehin auf der Agenda steht. Von daher ist diese Ziffer und somit der Antrag insgesamt nicht zustimmungsfähig. Wir sollten diesen ablehnen.
Eine Schlussbemerkung sei mir gestattet: Selbstverständlich nimmt die Thüringer Landesregierung ihre politische Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bei der Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühren sehr ernst. Denn Beitragsstabilität ist neben Programmqualität eine Grundbedingung für die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Hier ist der 18. KEF-Bericht, der für Anfang 2012 angekündigt ist, abzuwarten. Wir haben mit der KEF in der Rundfunkkommission diskutiert, aber da muss man abwarten, bis der auf dem Tisch liegt. Die Befassung ist demzufolge noch vor uns liegend. Die Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz in Lübeck beschlossen, nach Vorlage des endgültigen KEF-Berichts die Ergebnisse in ihrer Sitzung im März abschließend zu behandeln und, ich glaube, das sollten wir abwarten und dann können wir ausführlich zu dem KEF-Bericht Stellung nehmen. Im Übrigen verweise ich auch auf die Stellungnahmen von ZDF, z.B. zu Übertragungen von Sportveranstaltungen und sonstigem. Das möchte ich jetzt nicht insbesondere ausführen, aber das wäre so ein Punkt, wo es im Detail auch auf Ihre Einwürfe gehen könnte. Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Beratung. Sie möchten noch einmal sprechen, Herr Barth? Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, das muss mich noch einmal hier vortreiben. Sie sagen, inhaltlich ist das ein Antrag, der geht in die richtige Richtung, die Punkte sind richtig aufgerufen, bis auf den Punkt 3, meinetwegen. Dann sagen Sie, weil das aber im Sächsischen Landtag - und der Freistaat Sachsen hat den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe - schon beschlossen ist, deswegen müssen wir es hier nicht noch mal beschließen. Wir haben gerade über die Angelegenheit, über die Skandale und die Vorgän
ge beim MDR geredet und der MDR ist eine gemeinsame Anstalt von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Signal, das wir jetzt senden, ist, der Sächsische Landtag beschließt einen solchen Antrag, nimmt damit auch die politische Verantwortung wahr, und wir sagen, das geht uns alles nichts an und lassen wir die Sachsen mal machen. Das Signal ist also in der gemeinsamen Anstalt. Dem Thüringer Landtag ist es egal, was dort passiert, dem Thüringer Landtag ist es nicht so wichtig. Wir lehnen diesen Antrag ab, nicht wir reden nicht über das Thema, nicht wir überweisen an den Ausschuss, sondern wir lehnen diesen Antrag ab. Den gleichen Antrag, der in Sachsen beschlossen wurde,
das auch mit in dieser Kommission ist, lehnen wir hier ab. Das ist das Signal, das von dieser Entscheidung ausgehen wird. Deswegen bitte ich Sie noch einmal herzlich, wenigstens der Ausschussüberweisung zuzustimmen. Denn auch, Frau Ministerin, wenn in dem Antrag jetzt drinsteht, einen Bericht bis zum 1. Februar zu geben, selbst wenn wir das nicht ändern würden. Sie haben selbst gesagt, dass der Bericht der Arbeitsgruppe bis zum Sommer vorliegen soll. Man darf davon ausgehen, dass es auch gewisse Vorarbeiten zu diesem Bericht gibt und dass es auch im Februar möglicherweise schon einzelne Tatbestände gäbe. Ich habe ja gesagt, auf diesen Termin,
dieses Datum kommt es gar nicht an. Es kommt darauf an, dass wir signalisieren, dass wir auch von hier aus sagen, wir haben politische Verantwortung für die Vorgänge beim MDR. Wir haben telefoniert, als diese ganzen Geschichten hochgekommen sind, Sie haben die medienpolitischen Sprecher informiert, wofür ich sehr dankbar bin, was ja auch zeigt, dass wir auch wahrnehmen, dass wir eine politische Verantwortung haben. Deswegen das jetzt abzulehnen und damit zu signalisieren, die Sachsen sollen das mal machen und wir kümmern uns nicht darum, halte ich für ein grundverkehrtes Signal. Vielen Dank.
tigstellen. Es geht nicht darum, weil in Sachsen irgendetwas im Landtag beschlossen wurde, dass das dann für uns erledigt ist. Das ist Blödsinn. Das ist wieder einmal eine Reduzierung auf einen Kern, der so eigentlich auch gar nicht von mir benannt wurde, sondern schlicht und einfach die Tatsache, in Ihrem Antrag sind auch Punkte drin, die nicht gehen. Sich in die Gremienarbeit einzumischen, das geht wegen der Staatsferne des Rundfunks nicht.
Das muss man einfach einmal akzeptieren. Viele Punkte haben wir schon längst eingebracht in die Diskussion. Da braucht es auch keinen Antrag im Sächsischen Landtag. Da sind wir einfach besser, weil wir schon in der Diskussion sind.
Deshalb habe ich mich da auch nicht zu korrigieren. Aber ich lasse mich auch nicht einengen auf Punkte einer Betrachtungsweise, wie Sie Ihnen vielleicht ganz recht wären. So ist es nicht. Unsere Lebenswirklichkeit ist so, dass wir uns schon längst mit den Themen beschäftigen und da braucht es den Antrag dazu nun nicht. Danke.
Frau Präsidentin, ich beantrage namens meiner Fraktion, über den Punkt 1 des Antrags gesondert abzustimmen.
Dann kommen wir zu der beantragten Überweisung an den zuständigen Europaausschuss. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der FDP und den LINKEN. Wer ist gegen die Überweisung? Ablehnung bei der CDU, der SPD, die GRÜNEN lehnen auch ab. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 1, da die gesonderte Abstimmung beantragt ist. Wer mit dem Punkt 1 des Antrags einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung bei der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Gegenstimmen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Punkt 1 abgelehnt.
Wir kommen nun zum ganzen Antrag. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? Das ist Ablehnung bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Tragfähiges Gesamtkonzept und einheitliche Regelungen für alle Freiwilligendienste entwickeln - Zwangsquote stoppen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3244
Wünscht die Fraktion die Begründung? Ja, die Fraktion wünscht die Begründung. Ich bitte Frau Siegesmund zur Begründung nach vorn.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Notwendigkeit der Freiwilligendienste sollte eigentlich unstrittig sein. Sie wissen, wir wissen, dieser leistet einen wichtigen Beitrag für eine moderne, demokratische und solidarische Bürgerinnen- und Bürgergemeinschaft. Er bietet jungen Menschen eine Bildungs- und Orientierungszeit und kann sie zu engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern machen. Wir GRÜNEN fordern deswegen bereits seit vielen Jahren den großen Ausbau der bestehenden Jugendfreiwilligendienste, bislang vergeblich. Aber jetzt ist ja Bewegung hineingekommen. Diesen Sommer sollte sich das Ganze dann ändern. Mit dem Thema wurde sich intensiv auseinandergesetzt. Sie wissen, mit dem Aussetzen des Wehr- und Zivildienstes hat sich endlich auch die Bundesregierung gezwungenermaßen mit der Zukunft der Freiwilligendienste beschäftigt. Doch die Umsetzung ist das Problem, denn anstelle eines klaren und planungssicheren Konzepts und einer Aufwertung der Freiwilligendienste in der Form des Bundesfreiwilligendienstes an dieser Stelle, hat die Bundesregierung relativ schnell und übereilt zum 1. Juli 2011 das sogenannte Bundesfreiwilligengesetz verabschiedet. Das Ganze war ein Schnellschuss, ich glaube, so muss man es auch noch einmal bezeichnen. Wir haben diesen Antrag deswegen formuliert, weil wir wollen, dass das Land seinen Einfluss geltend macht gegenüber dem Bundesfamilienministerium, gegenüber denjenigen, die sehen müssen, wie in den Ländern damit jetzt umgegangen werden soll. Die Landesregierung darf, das ist unsere feste Überzeugung, und unser Landtag darf dieses wichtige Thema nicht allein dem
Bund überlassen, denn viele zivilgesellschaftliche Träger und Jugendliche in Thüringen wollen sich dazu positionieren, wollen auch sagen, was gut und was schlecht läuft. Ich erinnere nur an die Presseberichterstattung der vergangenen Woche. Wenn Sie es gelesen haben, in Thüringen waren 2.000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst geplant. Davon ist gerade einmal ein Viertel inzwischen besetzt. Obwohl es diese, ich nenne es ganz bewusst politische Erpressung in Form der Zwangsquote gibt, hat das offenbar nicht funktioniert. Sie sehen, die Umsetzung hakt und hakelt und deswegen auch diese Aussprache.
Die gegenwärtige Politik- und Kommunikationspraxis der Bundesregierung, darüber möchte ich noch gar nicht reden, aber ich will es nur kurz andeuten, die ist so katastrophal und völlig unzureichend. Hören Sie sich bei den Vereinen, Verbänden und Institutionen um, Sie werden hören, es gibt ein regelrechtes Chaos in Teilen in der Förderpraxis. Lassen Sie uns das hier zum Thema machen und ich bitte schon jetzt namens meiner Fraktion, unseren Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Meißner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Kollegen, ja, das ist alles nur geklaut. Die Prinzen haben den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon besungen. Denn nicht wie uns DIE GRÜNEN vormachen mit ihrer Einbringung im August ist dieser Antrag entstanden, sondern er ist wortgleich vom September aus dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag übernommen worden. Damals gab es den neuen Bundesfreiwilligendienst gerade einmal einen Monat. Am 01.07. startete der Bundesfreiwilligendienst und es gab erhebliche Anlaufschwierigkeiten. Im Dialog zwischen den Spitzenverbänden der Träger und dem Bundesfamilienministerium wurden die bestehenden Probleme ausgeräumt. Zwar ist noch nicht alles geklärt, doch der Prozess ist im Laufen. Auch das TMSFG hat sich in mehreren Schreiben an das Bundesfamilienministerium gewandt und ist auch immer noch in den Fachgremien vertreten.
Aktuell gibt es rund 20.000 Bundesfreiwillige. 35.000 sollen es im nächsten Jahr sein. Und nach neuesten Informationen, entgegen den Veröffentli
chungen in der letzten Woche, haben wir in Thüringen schon eine stolze Zahl von über 1.100 Bundesfreiwilligen bei den großen Trägern wie AWO, Caritas, Diakonie und den Kommunen. All diesen ist für ihre Bereitschaft und ihr Engagement zu danken. Diese Zahl soll auch in Thüringen noch deutlich steigen. Anvisiert sind, wie gesagt, 2.000 Plätze. Im Thüringenjahr, dem FSJ und dem FÖJ gibt es in Thüringen weiterhin rund 1.200 junge Menschen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es stimmt, was im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht. Es begann zögerlich, aber es ist falsch, zu behaupten, dass dies immer noch so sei. So etwas passiert aber, wenn man etwas abschreibt, ohne den aktuellen Stand zu prüfen. Das unabhängig davon, dass wir diesen Antrag jetzt hier im Plenum leider schon geschoben haben. Der vorliegende Antrag ist bis zum letzten Kommastrich abgeschrieben. Und ich bemerke: Andere Politiker verlieren dafür ihren Doktortitel.
Die Thüringer GRÜNEN wollen hier im Parlament gern Fleiß dokumentieren, aber Abschreibeleistung hat meiner Ansicht nach nichts mit Fleiß zu tun.
Mit der Drucksache 18/4311 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN exakt diesen Antrag bereits im Hessischen Landtag eingebracht und am 16. August wurde er dort beraten.
Ja, in der letzten Wahlperiode kannten wir das schon von den LINKEN hier im Landtag, aber das jetzt hier die GRÜNEN das übernommen haben, stimmt mich schon etwas traurig.
Wir könnten es uns sicherlich so einfach machen und auf die Debatte im Hessischen Landtag verweisen, aber das mache ich nicht und deswegen komme ich jetzt zu den Antragspunkten.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind alles nur Behauptungen; Sie schreiben ja nicht mal ab.)