(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind alles nur Behauptungen; Sie schreiben ja nicht mal ab.)
Punkt 1: Ja, wir geben Ihnen recht. Freiwilligendienste sind für junge Menschen wichtig und sollen genau dies bieten, was Sie in Ihrem Punkt schreiben und dies werden sie auch zukünftig tun. Das Thüringenjahr wird vom Freistaat mit jährlich 600.000 € gefördert. Hinzu kommen über 2 Mio. € ESF-Mittel.
Punkt 2: Die Abschaffung des Wehrdienstes wie auch zuvor die Reduzierung der Dienstzeit und der Zivildienstzeit war parteiübergreifend Konsens. Der Bundesfreiwilligendienst ist aber kein Ersatz für den Zivildienst, aber er knüpft daran an. Deshalb startete er am 1. Juli gut.
Punkt 3 ist abzulehnen, weil er inhaltlich komplett falsch ist. Die bestehenden Freiwilligendienste wurden und werden weiter ausgeweitet. 2009 gab es bundesweit 19.000 FSJ- und FÖJ-Stellen. In diesem Jahr 2011 sind es 29.000 und 2012 sollen es 35.000 sein. Auch die dazugehörige Förderung für den Bildungsanteil pro FSJ-Stelle wurde erhöht.
Punkt 4: Ich sagte es vorhin schon, ein Kompromiss ist ein Kompromiss. Er wird zwischen zwei Partnern ausgehandelt und danach umgesetzt. Das Wehklagen der GRÜNEN kommt daher an dieser Stelle einfach zu spät. Es gibt eine Vereinbarung zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligendienste und dem Bundesfamilienministerium.
Zum Punkt 5: Er enthält Formulierungen, die ich auch nicht teilen kann. „Erpressungsversuche“ und „Chaos in der Förderpraxis“ sind wohl Wahrnehmungsproblemen der GRÜNEN geschuldet.
Nun zum letzten Punkt: Ein gemeinsames Konzept mag wünschenswert sein, aber es ist unrealistisch. FSJ und FÖJ sowie in Thüringen das Thüringenjahr laufen in Länderverantwortung, der Bundesfreiwilligendienst hingegen in Verantwortung des Bundes. Er allein finanziert den Bundesfreiwilligendienst mit 350 Mio. €. Über die Erweiterung der Einsatzfelder auf Politik, Justiz und öffentliche Verwaltung haben wir hier im Land Thüringen schon oft diskutiert und das Ansinnen der GRÜNEN auch bereits im Ausschuss nach eingehender Diskussion abgelehnt. Das konnten die GRÜNEN in Hessen bei ihrem Antrag natürlich nicht wissen, aber Sie, die GRÜNEN hier, hätten es noch wissen können und beim Abschreiben des Antrags berücksichtigen müssen.
Das TMSFG nimmt die noch bestehenden Probleme ernst und arbeitet gemeinsam mit den Trägern an Lösungen und dabei unterstützen sie die Koalitionsfraktionen ausdrücklich. Insbesondere die Frage der Finanzierung für Einsatzstellen, die Berechnung der Taschengeld- und Bildungskosten sowie sonstiger Kosten, aber auch die Bildungsinhalte stehen im Mittelpunkt der Diskussion und müssen weiter in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Noch offen ist auch die Fortführung des Freiwilligendienstes aller Generationen; ein Thema, das Sie noch nicht angesprochen haben, bei dem sich aber auch das Land engagiert. Denn es geht nicht nur darum, junge Menschen mit dem Bundesfreiwilligendienst zu erreichen, sondern auch ältere Generationen.
Sehr geehrte Damen und Herren, da wir zumindest dem ersten Punkt zustimmen könnten, schlage ich eine getrennte Abstimmung dieses Punktes vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Marian Koppe von der FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir einen Antrag hier und wir haben auch schon den einen oder anderen Punkt gehört, woher er stammt und was er fordert. Ich will vielleicht noch einmal zur Erklärung auf ein paar Punkte auch des Ansinnens des Bundesfreiwilligendienstes eingehen. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es jedoch nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden, nein, es sollen auch die bereits bestehenden Freiwilligendienste, wie das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr ergänzt werden. Am Bundesfreiwilligendienst dürfen all die teilnehmen, die bereits ihre volle Schulzeitpflicht erfüllt haben. Nach oben - auch das wollen wir noch einmal betonen - gibt es keine Altersgrenze. Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial in der Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen. Da Jugendliche in der Regel oft noch keine familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich mit 40 Wochenstunden als Vollzeitbeschäftigung leisten, während Freiwillige über 27 Jahre mindestens 20 Stunden pro Woche, also quasi Teilzeit, sich einbringen müssen. Sie sehen, es ist dort schon auf einiges geachtet worden. Aber ich stimme den Antragstellern insofern zu, als dass es nichts gibt, was nicht noch besser gemacht werden könnte. Auch wir sehen zumindest die Frage von Doppelstrukturen. Auch wir sehen, dass mit dem ehemaligen Bundeszivildienstamt eine Behörde diesen Freiwilligendienst betreut, die man durchaus hätte zumindest infrage stellen können. Auch wir kennen die Argumente der Träger vor Ort. Aber mit dem Dienst ist auch eine weitaus flexiblere Einsatzweise sowie eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten erreicht worden. Vom Grundsatz her also ein positiver Beitrag zur sozialen Stabilität und zur Anerkennung sozialen Engagements.
Ich bin mir auch sicher, dass nach den ersten Erfahrungen eine Evaluation geboten ist und ein Nachjustieren zumindest möglich, eventuell auch nötig sein wird. Sie sehen, es sind noch Fragen, es gibt auch viele Punkte, die nach einer Evaluierung noch einmal zu besprechen sind, und das Familienministerium des Bundes ist mit Sicherheit gut beraten, nach einer gewissen Zeit die Verfahrensweise
noch einmal zu prüfen und - wenn möglich oder wenn nötig - da auch noch einmal ein Nachjustieren zu ermöglichen. Von daher, was ich grundsätzlich noch einmal sagen will: Ich sehe in dem Antrag eine Schwarzmalerei dieses Freiwilligendienstes das sehe ich ausdrücklich nicht so. Es gibt viele Punkte, über die man noch einmal reden muss, aber man sollte sich hüten, solche Sachen schlechtzureden und alle die, die sich dafür engagieren, in ein negatives Licht zu bringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Ausschuss mit Sicherheit darüber diskutiert, warum es wichtig ist und was für Folgen die ganze Frage des Bundesfreiwilligendienstes für Thüringen hat. Nichtsdestotrotz bin ich der festen Überzeugung, dass eine weitere Debatte nottut und deswegen auch dieser Antrag. Jetzt ist Frau Meißner gerade nicht hier, zumindest sehe ich sie nicht, sie hat offenbar, weil sie das Interesse an der Debatte verloren hat, den Raum schon verlassen. Ich finde, wenn man den Standpunkt hat und wir als GRÜNE haben den Standpunkt, da gibt es Nachbesserungsbedarf, dann ist mir ein Antrag, den in anderen Landtagen in weiten Teilen eine GRÜNE Fraktion gestellt hat, lieber und auch hier zu diskutieren, als so zu tun, als sei alles in Butter und Zucker und gar nichts zu tun.
Mir ist Standpunktfestigkeit, das betone ich ausdrücklich, lieber als Standpunktlosigkeit und mir ist auch lieber, ernsthaft miteinander zu diskutieren, anstatt sich nur als verlängerter Arm der Exekutive im Thüringer Landtag zu betrachten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so nehme ich jedenfalls unsere Oppositionspflicht wahr.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deswegen haben Sie konsequenterweise den Antrag eben zum Rundfunk nicht an den Ausschuss überwiesen.)
Das ist ein anderes Thema, Herr Barth. Im Augenblick reden wir über den Bundesfreiwilligendienst. Nein, es geht jetzt um unseren Antrag zum Bundesfreiwilligendienst und im Gegensatz zu einer Vorrednerin, die hier vorhin sprach, würde ich jetzt
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements und es trägt - das ist doch unbenommen, da sind wir uns doch alle einig - zum sozialen Lernen, zu sozialer Lernfähigkeit bei. Die Persönlichkeitsentwicklung steht im Vordergrund. Jeder, der sich engagieren kann im Freiwilligendienst, lernt etwas dazu, lernt etwas für das Leben und lernt auch, was gesellschaftliche Verantwortung heißt. Ich will auch kurz in Replik dazu gehen, Sie wissen doch genau, in welcher Zeit wir uns befinden, wie wichtig es auch ist, gesellschaftliche Verantwortung zu erlernen und Persönlichkeitsbildung voranzutreiben, das muss ich, glaube ich, angesichts der aktuellen Zusammenhänge gar nicht noch einmal betonen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes ergaben sich neue Chancen für den offensiven Ausbau des Freiwilligendienstes - lassen Sie es mich ruhig so nennen -, weil einfach nach langem Nichtstun durch diese Phase endlich etwas passieren musste, sich die Möglichkeit ergab. Aber stattdessen schuf die Bundesregierung bewusst diese Doppelstruktur. Wir haben auf der einen Seite das FSJ, das FÖJ und viele andere Dinge in Thüringen, auf der anderen Seite die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes in Thüringen. Das sind Konkurrenzangebote. Das denken wir uns doch nicht aus. Wir haben in Thüringen mit so vielen Vereinen und Verbänden gesprochen, die einfach sagen, wir stehen hier vor einem Problem. Ich würde gern an dieser Stelle - Frau Präsidentin, ich hoffe, Sie gestatten mir das - unseren Ansprechpartner beispielsweise des Landesjugendringes in Thüringen zitieren, der sagt: „Der Bundesfreiwilligendienst ist eine Phrase, er ist keine Ergänzung, sondern er fördert ausschließlich den Wettbewerb zuungunsten der Träger.“ Das ist die Realität. „Im schlimmsten Fall wird er missbraucht als Auffangbecken für Leute, die auf dem Arbeitsmarkt sonst nicht unterkommen.“ Das kann doch nicht unser Ziel sein, meine Damen und Herren.
Deswegen lassen Sie mich das auch hier problematisieren. Der Bundesfreiwilligendienst ist in weiten Teilen nicht mehr als Arbeitsbeschaffung für das bisherige Zivildienstbundesamt. Das muss anders werden. Sie sehen, dass wir hier an vielen Stellen die vielschichtige Problemlage haben. Lassen Sie mich auch - das wird auch aus unserer Überschrift deutlich -, etwas zu dieser überflüssigen Quotenregelung sagen. Es reicht einfach nicht oder es ist ein völlig falscher Weg, dass die Bundesre
gierung diese eingeführt hat. Damit kommen wir nicht weiter. Auch hier ist es so, dass die Vereine, Verbände und Institutionen sagen, das bricht uns das Rückgrat, das ist nicht das, was wir wollen. Nach der sogenannten Heckenvereinbarung sollen künftig nur noch Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr gefördert werden, wenn das Verhältnis zu den Plätzen des Bundesfreiwilligendienstes 3 : 2 ist. Das ist die Quotenregelung, das ist das, was die Vereine, Verbände, Institutionen, die es betrifft, problematisieren. Dieser Kompromiss ist unsinnig. Herr Koppe sprach vorhin davon, dass es ein Kompromiss ist. Er sprach auch, was ich gut finde, selbstreflektiert davon, dass es Dinge gibt, die man besser machen muss. Sie bezeichnen es als Schwarzmalen, wenn ich die Probleme hier aufmache, aber ich denke, es geht fürderhin darum, dass man an der bestehenden Regelung auch von unserer Seite problematisiert, wo die Probleme liegen. Deswegen ist es doch völlig absurd, das Freiwillige Soziale Jahr, wie wir es in Thüringen oder in anderen Ländern haben, nicht mehr zu fördern, nur weil die Bewerberinnen und Bewerber im Bundesfreiwilligendienst ausbleiben. Das passt doch überhaupt nicht zusammen. Ich finde, das ist nicht durchdacht. Für den Mangel an Interessierten letztlich die Träger durch die 3:2-Regelung vor schier unlösbare Probleme zu stellen, das kann doch nicht unser Anliegen sein, insbesondere wenn wir sagen, wir wollen Jugendliche fördern, wir wollen, dass sie sich gesellschaftlich engagieren, wir wollen, dass sie dieses eine Jahr tief in gesellschaftliche Bereiche hineinschnuppern, zu einer Gelegenheit, die sie vielleicht sonst auch später in ihrem Lebenslauf so nicht haben. Sie wissen, wie das ist, heute mit unsteten Erwerbsbiografien, da überlegt man sich zweimal, ob man sich dieses eine Jahr nimmt oder nicht.
Deswegen, meine Damen und Herren, möchten wir gern mit Ihnen zusammen noch einmal im Ausschuss - auch, Frau Ministerin Taubert, an Sie gerichtet - darüber diskutieren, was Thüringen besser machen kann, was Thüringen tun kann, was für ein Signal wir senden können, um all jene zu unterstützen, die sagen, ja, wir sind froh, dass es die Bundesfreiwilligendienstregelung gibt, aber nein, wir kommen so, wie sie ausgestaltet ist, nicht umhin. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir das für diejenigen, die es betrifft, auch besser gestalten können. Das ist unser Anliegen. Im Übrigen erinnere ich hier zum Schluss noch einmal auch in Bezug auf Frau Meißner an die Geschäftsordnungsregelung, dass man, wenn man hier vorn vorträgt, möglichst sich nicht an sein Skript insofern hält, als dass man jedes Wort abliest, sondern einigermaßen frei redet. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst einmal ein herzliches Dankeschön, dass wir dieses Thema heute hier im Landtag debattieren, wenngleich ich vorwegnehmen möchte, dass wir uns natürlich koalitionsmäßig wieder abgestimmt haben. Aber ich komme noch zu einigen Inhalten. Ich will gleich einmal auf den Satz eingehen, den Sie, Frau Siegesmund, eben gesagt haben, dass man froh sei, dass es diesen Bundesfreiwilligendienst gibt. Ich sage ganz persönlich, ich bin mir noch nicht sicher, ob ich froh darüber bin. Ich glaube, wir haben noch eine ganze Menge darüber zu diskutieren, was besser zu machen ist. Ich bin auch Herrn Koppe dankbar, dass er dies angesprochen hat.
Ich sage ganz offen, das war ein Schnellschuss. Ich hätte mir nie gedacht, dass ich politisch irgendwann einmal sagen werde, sie hätten mit der Abschaffung der Wehrpflicht vielleicht noch ein paar Tage warten sollen und damit mit dem Wegfall des Zivildienstes, um einmal drei Minuten darüber nachzudenken, welche Folgen letztendlich daraus resultieren. Das hätte ich mir sehr gewünscht auch unter Einbeziehung derer, die auf Zivildienstleistende angewiesen sind. Ich rede in zwei ehrenamtlichen Funktionen, einmal als Stadtsportbundvorsitzende hier in Erfurt und einmal als Landesvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes, wo ich für ein Altenund Pflegeheim und für ein Behindertenheim verantwortlich bin. All denen, die dann immer gleich komisch gucken, sage ich gleich, dass es natürlich nicht darum geht, dass in irgendeiner Form am Fachpersonal abgeknapst wird, wenn man über Zivildienstleistende redet. Zivildienstleistende hatten ganz andere Aufgaben in der Begleitung, wenn man sie denn mit eingesetzt hat. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass man die entsprechenden Träger mit einbindet und wir vernünftigerweise im Vorfeld darüber hätten diskutieren können. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Ich beziehe mich hier, wenn ich zitieren darf, auf einen Artikel in der Thüringer Allgemeinen „Taschengeld für Ehrenamtliche“. Da geht es um den Bundesfreiwilligendienst. An dieser Stelle will ich einmal, bei aller Wertschätzung, allen, die das auch mit gelobt haben, sagen, einen herzlichen Dank an die vielen Ehrenamtlichen, die ohne Taschengeld arbeiten.
Ich weiß, dass in Sportvereinen, in anderen Vereinen, gerade was die 20-Stunden-Regelung angeht, schon genügend im Einsatz sind, die keine Puseratze dafür bekommen und im Zweifelsfall auch noch Zeit, Nerven und was nicht alles mit dranhängt.
Ich will noch einmal zu den Zahlen kommen. Ich rede auch aus dem Vereinsgeschehen und aus den Strukturen heraus darüber, was letztendlich Vereine an unausgegorener, bürokratischer Arbeitsweise übernehmen müssen und das in ständigem Wechsel von Dingen, die es einmal gegeben hat und die auf einmal wieder neu erfunden werden. Beim Bundesfreiwilligendienst bis 26 Jahre, Vollzeit, beträgt der Lohn für die Freiwilligen 300 € und die Kosten für den Verein 280 €. Bei Bundesfreiwilligendienst über 26 Jahre, Vollzeit, beträgt der Lohn für den Freiwilligen 330 €, die Kosten für den Verein 160 €. Man mag über die Frage der Arbeitsgelegenheit streiten, darüber kann man politisch diskutieren. Aber diejenigen, die dann zum Verein gekommen sind und eingesetzt worden sind, haben auch persönlich eine Entlohnung bekommen, aber der Verein hat auch einen Teil bekommen und hat nicht noch zusätzlich bezahlen müssen. Mich ärgert daran, dass die Vereine sich jetzt wieder umorientieren müssen. Jetzt geht es wieder um die Variante Bundesfreiwilligendienst. Die Arbeitsgelegenheiten werden nicht mehr zugewiesen. Letztendlich wird an dem Punkt Geld gespart. Das wäre jetzt ein Thema der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Es ärgert mich, dass im Arbeitsmarktbereich auch an dieser Stelle gespart wird. Wir haben damals das politischinhaltlich nicht unbedingt mittragen wollen, was die 1-Euro-Jobber, das ist es ja im Klartext, angeht. Letztendlich hat sich aber gezeigt, dass man einmal mit den Leuten vor Ort reden muss, dass es für die Vereine und auch für die Betroffenen teilweise, nicht überall, eine vernünftige Variante war. Nun müssen sich alle wieder auf eine neue Variante einstellen. Lange Rede, kurzer Sinn.
Es ist natürlich so - der Vorsitzende der Thüringer Sportjugend hat sich auch in diesem Presseartikel geäußert -, dass jetzt so langsam ein wenig mehr Klarheit in die Situation hineinkommt. Es werden teilweise viele Veranstaltungen gemacht, aber die konkreten Fragen werden immer noch nicht beantwortet. Auch das ist schwierig. Wenn ich dann hier lese, dass auch Ehrenamtler im Sport sagen, es kann durchaus eine vernünftige Variante sein - es ist ja immer die Frage, in welcher Situation man persönlich ist, ob das eine vernünftige Regelung ist oder nicht - ist es eigentlich mein Wunsch, das sage ich in aller Klarheit, zunächst einmal noch abzuwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt, wenngleich wir heute Ihren Antrag weder überweisen
noch ihm zustimmen werden, mit Ausnahme des 1. Punkts. Der ASB ist zwar mitgliedermäßig einer der großen Verbände, aber wir sind Teil des Paritätischen, teilweise orientieren wir uns auch nicht an den inhaltlichen Aussagen des Paritätischen. Ich möchte gern mit meinen Leuten gesprochen haben, die Entwicklung abwarten. Ich bin sehr bei Ihnen, Frau Siegesmund, dass wir auf jeden Fall eine Diskussion hier in Thüringen haben müssen was den Bundesfreiwilligendienst angeht. Aber nun ist das alles hopplahopp so auf die Schnelle gegangen, dass ich durchaus bereit bin zu sagen, das könnte man auch dann Anfang/Mitte nächsten Jahres machen, wenn noch eine Reihe von Gesprächen geführt worden ist, wie sich tatsächlich die Umsetzung entwickelt.
Ich jedenfalls bin mit dieser Angelegenheit nicht besonders fröhlich. Auch die Parallelität zwischen dem, was bewährte Praxis war, also FSJ und ökologisches Jahr und diese Vermischung jetzt im Gesamtbereich, ich glaube, das sind alles Dinge, die wir einmal beraten sollten. Schade wird allerdings sein, dass, wie ich glaube, unsere Einflussmöglichkeiten relativ gering sind auf das, was der Bund entschieden hat und was der Bund finanziert. Das Problem ist immer, wer die Musik bestellt, bezahlt. Wer bezahlt, nimmt sich dann auch heraus zu argumentieren, wo es langgeht. Aber wir haben schon bei manchen Projekten, die auf Bundesebene gemacht worden sind, in der Umsetzung vor Ort Probleme gehabt, weil die Situation vor Ort und die Einbindung der Verantwortlichen vor Ort nicht funktioniert hat. Ich glaube, wir haben auf jeden Fall Anfang oder Mitte nächsten Jahres einen unheimlichen Gesprächsbedarf. Insofern noch einmal danke schön, dass Sie dieses hier zum Thema gemacht haben.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht Abgeordneter Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE.