Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben eben ausgeführt, dass es bisher kein Monitoring gibt, weil es kein Operationelles Programm speziell für den Bereich Energieeffizienz gibt. Inwiefern sieht die Landesregierung die Bedeutung für ein Monitoring dann zukünftig bzw. inwieweit wird sie ein solches Monitoring einführen, auch um hinsichtlich der Klimaziele klar abrechenbare Leistungen vorweisen zu können?
Ein Monitoring ist in jedem Fall sinnvoll. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir als Landes
regierung bzw. als Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr für unsere eigenen Landesliegenschaften ein solches Monitoring eingeführt haben mit einem Forschungsprojekt „Nachwuchsförderung Gebäude-Energieeffizienz in Thüringen“. Da wird der energetische Status der Gebäude analysiert und in entsprechender Weise überlegt, wie können wir die Energieeffizienz in diesen Liegenschaften verbessern? Von daher ist die Voraussetzung dafür gegeben, sicherlich auch mit Blick auf EFRE, ein solches Monitoring zum Einsatz zu bringen.
Vielen Dank. Es gibt jetzt die erste Zusatzfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte, Herr Dr. Augsten.
Frau Staatssekretärin, vielleicht haben Sie es auch beantwortet und ich habe es nicht richtig verstanden. Ganz konkrete Frage: Nimmt die Thüringer Landesregierung in der jetzigen Förderperiode EFRE-Bundesmittel in Anspruch zur Energieeffizienzverbesserung im Gebäudebereich, ja oder nein?
Frau Abgeordnete Schubert hatte eine Verordnung aus dem Jahr 2009 zitiert, wo es erstmals möglich wurde, Mittel aus der EFRE-Verordnung für den Bereich Wohnungsbau zum Einsatz zu bringen. Darauf zielen Sie sicherlich mit Ihrer Frage ab. Dazu müssen wir Folgendes sagen, dass sich eigentlich alle Bundesländer dagegen entschieden haben, das für sich geltend zu machen. Aus dem einfachen Grund, weil im Bereich Wohnungsbau und Energieeffizienz schon unglaublich viel in anderen Programmen läuft, und zwar im Bereich des Städtebaus oder denken Sie allein schon an die KfW-Programme.
Es gibt keine Zusatzfrage, wenn der Fragesteller nicht selbst da ist, darauf muss ich Sie hinweisen, gibt es nur zwei Zusatzfragen. Also vielen Dank Frau Staatssekretärin. Wir kommen zu unserer vorletzten Frage des heutigen Tages. Ich sage das nur, um die Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Plenarraumes vorzubereiten. Die Frage ist die Frage des Herrn Abgeordneten Bergner für die FDP-Fraktion und wird hier vorgetragen von Herrn Abgeordneten Barth. Es handelt sich um die Drucksache 5/3521. Antworten wird für die Landesregierung die Staatskanzlei, Frau Ministerin Walsmann. Bitte Herr Abgeordneter.
Vielen Dank Frau Präsidentin, ich möchte das, weil es um die Bundeswehr geht, zum Anlass nehmen, die Vertreter der Bundeswehr auf der Tribüne zu begrüßen. Dann brauche ich das nachher nicht in meiner wertvollen Redezeit machen. Herzlich willkommen!
Arbeitsgruppe zur Begleitung der Auswirkungen der Standortentscheidung im Zuge der Reform der Bundeswehr auf Thüringen
Presseberichten der „Thüringer Allgemeinen“ vom 28. Oktober 2011 und der „Osterländer Volkszeitung“ vom 2. November 2011 war zu entnehmen, dass eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet werde, die sich mit den Folgen der Standortentscheidung im Zuge der Bundeswehrreform auf Thüringen beschäftigt. Ausführungen der Thüringer Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei Marion Walsmann in der Regierungsmedienkonferenz vom 1. November 2011 zufolge soll diese Arbeitsgruppe federführend von der Thüringer Staatskanzlei geleitet werden.
1. Zu welchem Zeitpunkt, für welchen Zeitraum, durch wen und auf welcher Grundlage wurde die oben genannte Arbeitsgruppe eingerichtet?
2. Mit welchen Aufgaben ist diese Arbeitsgruppe konkret betraut, mit welchen Maßnahmen soll dieser Aufgabenkatalog bearbeitet werden und gegenüber wem ist diese Arbeitsgruppe zur Berichterstattung in welchen Zeiträumen verpflichtet?
3. Wie setzt sich die ressortübergreifende Arbeitsgruppe zusammen (kann dies gegebenenfalls per- sonell untersetzt werden) und welche Kriterien waren jeweils ausschlaggebend für die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe?
4. Welche Auswirkung hatte die Standortentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung auf den Aufgabenkatalog und die personelle Besetzung dieser Arbeitsgruppe?
Frau Präsidentin, ich begrüße auch die Repräsentanten der Bundeswehr. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Barth, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zur Frage 1: Ich habe die Einrichtung der Arbeitsgruppe am 27. Oktober 2011 bekanntgegeben. Der Zeitraum bemisst sich am Prozess der Umsetzung der Standortentscheidungen. Die Arbeitsgruppe ist ein ganz normales Instrument interministerieller Kooperation, bei dem der Staatskanzlei die Koordinierungsfunktion zukommt. Die Arbeitsgruppe hat bereits ihre Arbeit aufgenommen.
Zu Frage 2: Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Übergangsphase zu begleiten und nach möglichen Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Kommunen zu suchen. Die Arbeitsgruppe sammelt dabei Ideen für Maßnahmen, die als Vorschläge beim Bund eingespeist werden können, bereitet die Gespräche mit dem Bund vor und bereitet natürlich auch landesinterne Maßnahmen vor. Diese zusammengetragenen Ideen, Vorstellungen, Anregungen werden mit den Vorstellungen der Akteure vor Ort vernetzt. Festgelegte Berichtspflichten bestehen nicht.
Zu Frage 3: In der Arbeitsgruppe unter meiner Leitung sind alle Ministerien mit jeweils einem Abteilungsleiter vertreten. Ausschlaggebendes Kriterium für die breite Aufstellung der Arbeitsgruppe ist die Tatsache, dass Fragen der Umsetzung der Standortentscheidung potenziell alle Ressorts der Thüringer Landesregierung berühren. Last, but not least:
Zu Frage 4: Die Standortentscheidungen des Bundesministers der Verteidigung sind die Ursache dafür, dass diese Arbeitsgruppe mit der beschriebenen Aufgabe und in der erläuterten Zusammensetzung eingerichtet wurde. Je nach Notwendigkeit werde ich die Hinzuziehung weiterer Akteure entscheiden.
Auf den letzten Punkt, Frau Ministerin, würde ich gern noch mal näher eingehen. Welche Notwendigkeiten könnten das denn sein, die die Hinzuziehung weiterer Akteure notwendig machen?
Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn spezielle Fragestellungen von der Bundesregierung uns noch mal ganz zielgenau, nachdem im nächsten Jahr überhaupt erst einmal der Terminplan für die Vollziehung der Standortentscheidung bekannt gegeben wird, näher untersetzt werden.
Ja, noch eine. Noch eine wäre die Frage, Frau Ministerin, wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Einbeziehung von Vertretern der Bundeswehr in dieser Arbeitsgruppe nicht vorgesehen?
Es ist eine Arbeitsgruppe, die zunächst im Bereich der Landesregierung gebildet wurde, die aber natürlich deshalb gebildet wurde, damit sie sich mit den Akteuren vor Ort vernetzt. Deshalb sind natürlich auch die Repräsentanten der Bundeswehr eingeladen und einbezogen. Das erste Arbeitsgespräch in einer großen Gruppe findet ja bereits am kommenden Montag statt, auch unter Einbeziehung der Repräsentanten der Bundeswehr.
Vielen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Wir kommen jetzt zur sechsten Frage, das ist die Frage der Frau Abgeordneten Hitzing der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3522. Diese Frage wird gestellt von Herrn Abgeordneten Barth und antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. Es ist mir eine ganz besondere Ehre, diese Frage stellvertretend für Sie vorlesen zu dürfen. Ich habe das deswegen gesagt, weil vorhin von hinten die Frage kam, ob Sie nicht da seien.
Ablehnung der Veröffentlichung von Ablehnungsgründen der Antragsskizzen Thüringer Hochschulen im Rahmen der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern
Im Rahmen der zweiten Phase der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder hat die Gemeinsame Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Wissenschaftsrates (WR) für die Exzellenzinitiative keine Antragsskizze einer Thüringer Hochschule für das weitere Verfahren berücksichtigt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1784 (vgl. Drucksache 5/3482) erklärt die Landesregierung, die Antragsteller seien durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Wissenschaftsrat (WR) über die entsprechenden Ablehnungsgründe informiert worden. Eine Veröffentlichung der Gründe lehne sie jedoch ab.
1. Welche konkreten Gründe sprechen nach Auffassung der Landesregierung gegen eine Veröffentlichung der aus ihrer Sicht ohnehin nicht übertrag
und generalisierbaren Ablehnungsgründe, die den Antragstellern durch die DFG und den WR mitgeteilt wurden und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
2. Auf welche konkrete rechtliche Grundlage bezieht sich die Landesregierung bei der Ablehnung der Antworten auf die genannte Kleine Anfrage 1784, wahrt sie damit das Thüringer Verfassungsrecht nach Artikel 67 und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
3. Was versteht die Landesregierung unter einem „’peer review’-prozess“ (sic!), auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage begründet sich die darin immanente „Vertraulichkeit spezifischer Gutachtenhinweise“ und wie begründet die Landesregierung ihre grundlegende Zustimmung zur Auswahl des „’peer review’-prozesses“ als Verfahrensgrundlage?
4. Durch welche konkrete Anweisung hat die Landesregierung sichergestellt, dass die den Antragstellern durch die DFG und den WR zur Verfügung gestellten Informationen über die Ablehnungsgründe nicht veröffentlicht werden dürfen und gegebenenfalls wer hat diese Anweisung auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage erteilt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing, gestellt vom Abgeordneten Barth, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt und ich beantworte hier die Fragen 1 bis 4 zusammenfassend:
Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 1784 dargestellt, wurde nicht die Landesregierung offiziell, sondern die jeweiligen Antragsteller über die Ablehnungsgründe individuell unterrichtet. Von daher steht es der Landesregierung nicht zu, die ihr zwar bekannten wesentlichen Punkte öffentlich - ich betone „öffentlich“ - zu verkünden. Damit ist nicht die Beantwortung nach Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Thüringen, der ausdrücklich Bezug nimmt auf die schutzwürdigen Interessen Einzelner, betroffen mit einer Ablehnung. Wir lehnen die Veröffentlichung der Ablehnungsgründe durch uns ab. Auch möchten wir dazu aber, weil es hier nichts zu verheimlichen gibt, den Parlamentariern keine wichtigen Informationen vorenthalten. Die betroffenen Hochschulen sind, wir haben das mit ihnen geklärt, gern bereit, Sie als Abgeordnete in einer allerdings nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Ablehnungsgründe individuell zu unterrichten und, soweit
wie möglich, auch Ihre Fragen dazu zu beantworten. Aber über diesen Weg und nicht über eine öffentliche Verkündung. Danke schön.
Vielen Dank. Nur, dass ich es richtig verstanden habe, Herr Staatssekretär, das heißt also, die Hochschulen haben es sich von sich aus verbeten oder die Landesregierung gebeten, es nicht zu veröffentlichen?
Das habe ich so nicht gesagt und das ist auch so nicht festzustellen. Aber ich muss vielleicht doch an der Stelle - auch weil es in der Presse Äußerungen der fragestellenden Abgeordneten gab, die einer Richtigstellung bedürfen - darstellen, was hier tatsächlich abgelaufen ist. Es ist auf ausdrücklichen Wunsch der gesamten deutschen WissenschaftsCommunity im Rahmen der Exzellenzinitiative der Weg eines wissenschaftsgeleiteten - ich betone wissenschaftsgeleiteten, nicht politikgeleiteten - Begutachtungs- und Bewertungsverfahrens gewählt worden. Das ist übrigens auch mit dem in der Wissenschafts-Community völlig selbstverständlichen Begriff des „peer review“ gemeint. So funktioniert nämlich wissenschaftliche Begutachtung in allen Gremien, in denen so etwas stattfindet; dass nämlich in der Verantwortung der Wissenschaft selbst Peers sich gegenseitig die Substanz der wissenschaftlichen Anträge, die hier vorgelegt werden, bewerten und bestätigen und ihre Gutachten dazu abgeben. Noch einmal: Das war ein gemeinsamer Wille all derer, die die Exzellenzinitiative mitgetragen und befördert haben, dass es nach solch einem wissenschaftsgegleiteten Verfahren abläuft. Im Ergebnis sind auch die ganz üblichen Maßstäbe, die in solchen Begutachtungsverfahren angewandt werden, zugrunde zu legen. Ein Wesentliches ist zum Beispiel der Schutz der Vertraulichkeit der Gutachten, insbesondere auch um auszuschließen, dass persönliche Befangenheiten entstehen, wenn hier Gutachternamen und Einzelheiten der Begutachtung bekannt werden. Das ist einfach der Usus, den man in diesem Rahmen hat und diesem Usus sind wir zunächst gefolgt, noch dazu, weil Antragsteller nicht der Freistaat Thüringen, sondern Antragsteller die jeweiligen Hochschulen waren, die mit diesem wissenschaftsgeleiteten Verfahren bewertet worden sind. Deswegen war es aus unserer Sicht naheliegend und nur ein Gebot des Respekts auch für unsere autonomen Hochschulen, sie nicht ungefragt damit zu konfrontieren, dass hier diese Bewertungen durch unser Haus veröffentlicht werden. Ich denke, der Weg, der dann von uns gewählt
worden ist im Gefolge der Anfrage, wird ihnen auch möglich machen, mit den Hochschulen als den Adressaten auch diese Gutachten zu bewerten. Eines kann ich mit Sicherheit jetzt schon sagen: Es wird sich darin nichts finden zur Rolle der Landesregierung, des Freistaats im Zusammenhang mit der Exzellenzinitiative. Ich sage auch das, weil diese Vermutung der Presse zu entnehmen war, weil hier strikt wissenschaftlich von Wissenschaftlern wissenschaftliche Inhalte begutachtet und bewertet worden sind.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, diesen Grundsatz der wissenschaftsgeleiteten Entscheidung in diesem Bereich, den unterstütze und begrüße ich ausdrücklich. Das finde ich ausdrücklich gut und richtig, dass das so gemacht wird, darin sind wir uns absolut einig. Trotzdem möchte ich den Punkt noch einmal kurz aufgreifen. Ich habe, nachdem die Entscheidung gefallen war - das ist schon eine Weile her, das ist Ende Februar/Anfang März dieses Jahres irgendwann gewesen -, von Ihrem Minister ein Zitat gelesen, dass diese Entscheidung „für die Berufsschulen jetzt nur bedeuten kann: Ärmel hochkrempeln und neue Ideen entwickeln“. Richtig - Punkt 1. Frage trotzdem: Heißt das, dass die Landesregierung mit einer politischen Unterstützung - nicht Entscheidung, sondern politische Unterstützung, das ist trotzdem im Rahmen der Möglichkeiten einer Landesregierung die Hochschulen in dem Bereich auch künftig alleinlassen will, oder wie stellen Sie sich vor, politische Unterstützung zu geben, dass es den Hochschulen gelingt, wissenschaftlich dann auch eine entsprechende Reputation zu erlangen?
Herr Abgeordneter Barth, die Thüringer Landesregierung hat die Hochschulen noch nie alleingelassen bei ihren Bemühungen, im wissenschaftlichen Wettbewerb und auch in der Exzellenzinitiative erfolgreich sich zu bewerben - das möchte ich ausdrücklich betonen. Ich muss nur erinnern an das Programm ProExzellenz, das mit umfänglichen Mitteln hier auch investiert hat. Der Thüringer Landesregierung ist wie allen anderen Landesregierungen - und da gibt es zahlreiche, deren Hochschulen nicht in dem von uns erwünschten Umfang hier erfolgreich waren - jetzt daran gelegen, dass wir mit den Hochschulen die Dinge auswerten, die dazu geführt haben - und noch einmal, wir führen hier eine wissenschaftliche Diskussion und Forschungsinhalte und Forschungsprogramme werden nicht von Ministerialbeamten den Hochschulen diktiert, sie