Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf Nachfrage der Abgeordneten Renner.

Ich bin ganz ungeduldig.

Frau Renner, bitte.

Herr Hey, Sie kennen sicherlich die Zuschrift des DGB im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Dort heißt es an mehreren Punkten, dass weitere Verbesserungen erwünscht werden und zur Konklusion steht dort: „Weitere wichtige Forderungen“ - also der Gewerkschaft, dem DGB - „zur Schaffung eines zukunftsorientierten Personalvertretungsrechts wurden leider auch in dem jetzt überarbeiteten Gesetzentwurf nicht aufgegriffen.“ Dann werden die einzelnen Punkte auf

geführt. Dass heute - Sie haben jetzt darauf hingewiesen - eine Pressemitteilung des DGB erfolgte, der anscheinend seine eigene Zuschrift nicht kennt, ist sicherlich zu klären innerhalb der Abläufe des DGB. Aber ich frage Sie ganz deutlich: Kennen Sie die Zuschrift des DGB an den Innenausschuss? Inwieweit würden Sie mir zustimmen, dass damals ganz konkrete Änderungs- und Verbesserungswünsche formuliert wurden und der Gesetzentwurf als nicht zu weitreichend angesehen wurde? Kann es daran liegen, dass heute die Pressemitteilung des DGB im eklatanten Widerspruch zur Stellungnahme liegt, weil Sie entsprechend häufig mit Herrn Körzell telefoniert haben?

Herr Hey, das waren jetzt ungefähr fünf oder sechs Fragen.

Ich weiß gar nicht, was die Frage jetzt soll, aber ich versuche es mal ein bisschen abzuschichten, Frau Renner. Sie wollen jetzt ernsthaft von mir wissen, ob ich glaube, dass eine Zuschrift an den Innenausschuss vom DGB die nachfolgende Pressemitteilung, die ich jetzt schon mal angekündigt habe, konterkariert? Das wollen Sie jetzt ernsthaft von mir wissen? Wissen Sie, ich bin zwar ver.di-Mitglied, aber ich spreche hier heute nicht für den DGB Thüringen. Ich weiß nur eines, der DGB Hessen-Thüringen, also dieser Landesverband, hat einen sehr intensiven Dialog beispielsweise mit meiner Fraktion gehabt. Wir hatten mehrere auch persönliche Gespräche, zum Beispiel mit Herrn Körzell, er kann das sofort bestätigen. Ich weiß jetzt nicht, wie das bei Ihnen war, wie oft er bei Ihnen gewesen ist. Ich denke, er hat auch im Dialog, ich weiß nicht, wie alt jetzt diese Zuschrift war an den Innenausschuss, es ist zumindest sicherlich ein paar Monate her, im Wege des Anhörungsverfahrens, oder ein paar Wochen zumindest, also er hat in vor noch gar nicht allzu langer Zeit, als wir einen sehr intensiven Dialog geführt haben, noch mal seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck gebracht, wie es auch gleich bitte glauben Sie mir - über die Ticker hier landesweit laufen wird. Ich weiß nicht, ob Sie das verärgert, aber Sie müssen doch mal sehen, Frau Renner, von da, wo wir kommen, von dem Personalvertretungsrecht, das im Moment gilt, zu dem, wo wir hinwollen, das ist doch ein Riesenschritt voran. Da kann man sich auch als Opposition, auch wenn nicht sämtliche Punkte, die Sie versucht haben in Ihrem Gesetzentwurf dankenswerterweise durchzusetzen, doch jetzt nicht hinstellen und sagen, nur weil dieser Gesetzentwurf jetzt nicht mehrheitsfähig ist, ist der andere, der - sind wir doch mal ganz ehrlich - auch weiterführender und auch gut ist für dieses Land, da kann man sich doch nicht hinstellen

und den hier verreißen. Das geht nicht. Das ist meine feste Überzeugung.

(Beifall CDU, SPD)

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf in genau die richtige Richtung gehen. Man kann immer noch bestimmte Dinge besser machen. Das ist auch das, was Herr Gumprecht wahrscheinlich gemeint hat. Es gibt auch innerhalb der Koalition verschiedene Deutungsweisen von Gesetzentwürfen. Es gibt auch verschiedene Meinungen. Vielleicht ist der eine in der CDU ein bisschen unzufriedener und der andere in der SPD auch über diesen Gesetzentwurf. Aber der Kompromiss zum Schluss, der ist, wie gesagt, ein guter und deswegen werbe ich nach wie vor auch um Ihre Zustimmung.

(Beifall CDU, SPD)

Ich bin sehr traurig, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich enthalten wollen, wenn es um die Stärkung von Personalvertretungsrechten hier im Freistaat geht. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal zum Personalvertretungsgesetz, und zwar ganz speziell auf die Hochschulen bezogen, zu sprechen kommen. Im Anhörungsverfahren des Innenausschusses wurden drei Thüringer Hochschulen gebeten, sich zu den geplanten Änderungen des Personalvertretungsgesetzes zu äußern. Stellvertretend für alle staatlichen Universitäten und Fachhochschulen haben die jeweiligen Hochschulleitungen eindringlich davor gewarnt, dass gerade der § 88 des Personalvertretungsgesetzes wie geplant geändert wird. Dabei steht insbesondere in der Kritik, dass die Beteiligung des Personalrats an allen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Assistenten betreffenden Angelegenheiten bereits jetzt schon möglich ist. Die Universität Erfurt hat mitgeteilt, dass jährlich 250 Verträge Wissenschaftlicher Mitarbeiter geschlossen werden oder verlängert würden und außerdem kommen 500 Hilfskräfte-Verträge hinzu, an denen dann obligatorisch der Personalrat zu beteiligen wäre. Mit der bisherigen Regelung, den Personalrat auf Antrag zu beteiligen, ist aber der Bedarf, sofern er eben vorhanden ist, in jedem Falle schon abgedeckt und es besteht also keine Notwendigkeit zur Änderung. Die Möglichkeit der Beteiligung wurde nach Auskunft der Hochschulen allenfalls rudimentär genutzt und die TU Ilmenau sagt, es waren etwa

90 Prozent der Antragsberechtigten, die das überhaupt nicht wahrgenommen haben. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben vollständig in die Mitbestimmungsverfahren mit aufzunehmen, ist hochschulpolitisch demzufolge nicht zielführend, denn diese Regulierung steht der Freiheit für Forschung und Lehre im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz und Artikel 27 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Verfassung diametral entgegen. Durch die geplante Änderung wird außerdem die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Hochschulen bundesweit und international zumindest eingeschränkt. Eine generelle Mitbestimmung des Personalrats würde eine erhebliche Zeitverzögerung und Unsicherheit bei den Berufungszusagen bedeuten. Dieser Nachteil würde dazu führen, dass sich Spitzenforscher mit ihrem Team anders orientieren könnten und nicht mehr in Richtung Thüringen.

(Beifall FDP)

Eine Hochschule lebt von einem umfassenden Wissenschaftler- und Forscheraustausch und damit gewährleisten die Hochschulen gerade die Erfüllung ihrer originären Aufgaben zum Wissens- und Technologietransfer zur Nutzung der Forschungsergebnisse in der Praxis und der internationalen Zusammenarbeit. Die Erfüllung dieser Aufgaben wird durch die fortwährende Einbeziehung des Personalrats zumindest verkompliziert. Ein besonderes Problem tritt hinsichtlich der zu erwartenden Kosten auf. Das muss man so akzeptieren und anerkennen. Die Universität Jena erwartet durch die neuen Beteiligungsfälle einen zusätzlichen Zeitaufwand von etwa 3.800 Arbeitsstunden, der mit dem bisherigen Verwaltungspersonal natürlich nicht leistbar ist. Hier muss genauso wie an der Universität Erfurt zusätzliches Verwaltungspersonal angestellt werden. Die Universität im Übrigen beziffert den Mehraufwand auf jährlich 120.000 € und es ist keinerlei finanzieller Ausgleich vonseiten der Landesregierung dazu geplant. Der Gesetzentwurf der Landesregierung führt also unserer Meinung nach dazu, dass die Thüringer Hochschulen massiv belastet werden. Das ist noch mal eine weitere Begründung dafür, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, ich möchte auf unseren Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt b zurückkommen, was den Begriff der Rasse angeht, möchte aber vorher

(Abg. Hey)

noch mal auf die doch teilweise sehr hitzige Debatte bezüglich der Stellungnahmen oder Pressemitteilungen des DGB Hessen-Thüringen wenigstens aus der Zuarbeit des DGB Hessen-Thüringen vom Juni 2011, auf die sich der DGB dann auch im September im Anhörungsverfahren bezogen hat, hinweisen. Es ist dann in der Tat doch so, dass der DGB Hessen-Thüringen mit der Pressemitteilung, die vorhin mit dem Sperrvermerk verschickt worden ist - da braucht Herr Hey keine hellseherischen Fähigkeiten -, also wir wissen alle, dass es diese Pressemitteilung gibt, aber die ist doch anders. Die Zuarbeit im Juni, auf die sich dann im September bezogen wurde, 2011 wohlgemerkt, ist eine andere und dort liest es sich, ich möchte den einen Absatz mal zitieren: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Thüringen verbessert.“ Insoweit hat Herr Hey das richtig dargestellt. „Aber“ - Zitat weiter - „er erfüllt unseres Erachtens leider noch nicht alle Anforderungen, die im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart worden sind. Aufgrund unserer intensiven Bemühungen sind zwar wichtige Verbesserungen für die Rechte der Personalvertretungen und deren Arbeitsmöglichkeit in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, diese führen jedoch nicht dazu, dass Thüringen mit Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs ein modernes und flexibles Personalvertretungsrecht erhalten wird.“ Wie man damit hochzufrieden sein kann, wie sich das jetzt entwickelt hat und wie das jetzt gleich abgestimmt werden wird, Herr Hey, das verstehe ich nicht, wenn man wirklich Gewerkschafter oder Gewerkschafterin ist.

Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, noch einmal dringlich unseren Änderungsantrag zu § 67 Abs. 1 Satz 1 ans Herz legen. Der ist ja erst heute Nachmittag als Tischvorlage verteilt worden. Nicht nur unseren, sondern den gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten. Ich könnte mir vorstellen, dass die Abgeordneten, die nicht Mitglied im Innenausschuss sind, möglicherweise noch nicht die Gelegenheit hatten, sich genauer damit zu beschäftigen. Deswegen möchte ich noch einmal vorlesen, was wir verändern wollen. Bisher im Gesetzentwurf der Landesregierung steht in diesem § 67 Abs. 1 Satz 1, dass die Angehörigen aller Dienststellen, dass die Dienststelle und Personalvertretung darauf achten soll - Zitat: „dass jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft unterbleibt.“ Wir wollen das ändern in: „Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle mit Nachsicht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass Erstens: Jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer

politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.“ Wir möchten, das wäre das Ganze in Kürze gesagt, dass der Begriff der Rasse aus dem Gesetzestext entfernt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Wie der Abgeordnete Adams vorhin schon einmal angedeutet hat und ebenso meine Kollegin Martina Renner, hat das einfach damit zu tun, dass die Wissenschaft sich fortentwickelt hat, dass die Wissenschaft geforscht hat und heute weiter ist als beispielsweise noch 1949, als das Grundgesetz verabschiedet wurde. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ ist eine der Grundlagen für Rassismus und rassistische Einstellungen, nicht nur in der Bundesrepublik, sondern überall. Denn indem dieser Begriff benutzt wird, lässt man als Gesetzgeber den Schluss zu, es gäbe Menschen verschiedener Rassen mit aufgrund dieser Rassen begründeten Unterschieden, die ja von Rassistinnen und Rassisten immer wieder unterstellt werden. Wir wollen all denjenigen, die bei der Erarbeitung von solchen Gesetzesvorlagen oder Entwürfen so einen Satz oder so einen Begriff übersehen keinen Vorwurf machen, aber dafür sind wir ja hier im Landtag ganz verschiedene Fraktionen mit ganz verschiedenen Schwerpunkten und wir und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind solche, die eben etwas genauer darüber lesen und denen eine solche Diskrepanz in einem Gesetzentwurf auffällt. Und weil das so ist, haben wir ja auch hier die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen und der Landtag hat die Möglichkeit, solche Änderungsanträge anzunehmen. Also betrachten Sie bitte unseren Änderungsantrag nicht in irgendeiner Form als Kritik, als Vorwurf, wie auch immer. Allerdings können Sie gefasst sein, dass wir Ihnen einen Vorwurf machen werden, wenn Sie, wie das im Innenausschuss passiert ist, diesen Änderungsantrag einfach so mit, wie ich finde, der fadenscheinigen Begründung ablehnen, das stünde ja auch im Grundgesetz. Ich habe ja schon gesagt, die Wissenschaft hat geforscht, hat sich entwickelt, hat neue Erkenntnisse im Gegensatz zu 1949 beispielsweise getroffen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Verfassung des Freistaats Thüringen übrigens auf diesen Begriff in Artikel 2 Abs. 3 verzichtet. Zum Grundgesetz noch ein Satz: Ich finde es falsch, dass das dort steht, das können Sie sicherlich nachvollziehen und ich finde auch, dass das Grundgesetz in dieser Frage oder in diesem Artikel geändert gehört. Wir sind aber hier im Thüringer Landtag. Die Kompetenz, das Grundgesetz zu ändern, liegt auf Bundesebene. Wir haben diese Kompetenz also nicht. Wohl aber haben wir die Kompetenz, das Personalvertretungsgesetz nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und natürlich auch nach politischen Erwägungen zu ändern. Deswegen steht ja es heute hier auf der Tagesord

nung. Ich möchte Sie eindringlich bitten und auffordern: Lassen Sie uns doch mit diesem Rassebegriff von unten, nämlich auf Landesebene, anfangen aufzuräumen. Vielleicht spricht es sich ja dann bis in den Bundestag zu den Zuständigen herum und irgendwann steht auch eine Änderung des Grundgesetzes in dieser Frage auf der Tagesordnung. Wenn Ihnen, meine Damen und Herren, meine Argumente, die von Herrn Adams vorgetragenen Argumente oder die von Frau Renner immer noch nicht gefallen und noch nicht dazu führen, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen werden, dann möchte ich Ihnen einfach anempfehlen, doch mal die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung hier in Thüringen zu nutzen. Da gab es nämlich 2008, als die CDU noch allein regierte, das finde ich recht erwähnenswert, eine Broschüre, die herausgegeben wurde, „Die Rechtsextremen sagen“. Da hat Wolf Wagner, der Verfasser dieser Broschüre, Professor ehemals an der Fachhochschule hier in Erfurt im Fachbereich Sozialwesen geschrieben, die Rechtsextremen sagen, es gebe Rassen. Und was er dazu schreibt, möchte ich gern zitieren: „Die moderne Gentechnik hält den Begriff der Rassen bei Menschen für unsinnig. Wir alle stammen aus Afrika und von unseren afrikanischen Urvorfahren ab.“ Und er schreibt weiter: „Menschen nach äußerlichen Merkmalen beurteilen zu wollen, ist, wie wenn man Nahrungsmittel nach ihrer Farbe einteilen wollte. Und alle roten Nahrungsmittel wie rote Grütze, Rotwein, roter Rettich und rote Bete in eine Gruppe stecken wollte und Vanillepudding, Weißwein, weißer Rettich und Schlagsahne in die andere. ‚Rassen’ sind also keine ‚evolutionsbiologischen Lebensordnungen verwandter Menschen’ sondern verrückte Annahmen über die Unterschiede zwischen Menschen, die längst wissenschaftlich widerlegt sind.“

(Beifall DIE LINKE)

Lassen Sie uns nicht wissenschaftlich widerlegte Begriffe in aktuelle Gesetze in Thüringen schreiben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich beantrage für meine Fraktion oder kündige an, dass wir namentliche Abstimmung zu diesem Änderungsantrag beantragen.

Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung hat jetzt der Innenminister Herr Geibert um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich zunächst mit einem Zitat aus dem Koalitionsvertrag beginnen. Darin heißt es: „Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament des öffentlichen Dienstes.

(Beifall CDU)

Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der vornehmsten Aufgaben der jeweiligen Behördenleitungen an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um dies zu sichern, wird das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen novelliert. Die Rechte der Personalvertretungen werden gestärkt. Ziel ist ein zukunftsorientiertes und flexibles Personalvertretungsrecht für Thüringen.“ So weit das Zitat.

Mit dem heutigen Tag sind wir diesem Ziel des Koalitionsvertrags ein großes Stück näher gekommen. Es obliegt diesem Hohen Hause, den letzten Schritt über die Ziellinie zu tun, indem Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes sowie den von den beteiligten Ausschüssen empfohlenen Änderungsanträgen zustimmen. Es ist kein Geheimnis, der Weg bis zur heutigen Plenarbefassung war nicht immer einfach. Der am Anfang stehende Entwurf der Landesregierung allerdings, und das sei an dieser Stelle auch einmal gesagt, war das Ergebnis konstruktiver Gespräche in sehr guter Atmosphäre. Mein Haus hat den Entwurf in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium erarbeitet, das für den Koalitionspartner federführend war. Bereits mein Vorgänger hatte sich mit dem Wirtschaftsminister beraten und besprochen. Ich konnte dies fortsetzen. Alle Beteiligten hatten stets das gleiche Ziel: Eine Verbesserung der Tätigkeit der Personalräte, ohne dabei die praktische Umsetzbarkeit aus den Augen zu verlieren, oder anders ausgedrückt, zwischen den Polen Beschäftigteninteressen einerseits, Dienstherren bzw. Arbeitgeberinteressen andererseits, einen für alle gangbaren Weg zu finden. Die enorme Spannbreite des skizzierten Spektrums war uns bei der Lösung dieser Aufgabe durchaus bewusst. Für die gute Zusammenarbeit auf Minister- und Fachebene nochmals herzlichen Dank. Hier wird die gute Kooperation in der Koalition belegt.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Interessenlage überraschte es nicht, dass bereits bei der Einbringung des Regierungsentwurfs in der ersten Lesung auch in diesem Hohen Hause zu erkennen war, wie kontrovers die Materie des Personalvertretungsrechts diskutiert wird. Das war anschließend in den Ausschüssen nicht anders. Die dort durchgeführten Anhörungen bestätigten eindrucksvoll die Bandbreite der Meinungen, die zu diesem Thema vertreten werden. Es bestätigte sich aber auch, wie wichtig es war, von Beginn an mit den von der Gesetzesänderung betroffenen Gewerkschaften, Interessenvertretungen, Personalräten, Dienststellenleitern bzw. Arbeitgebern in en

(Abg. Berninger)

gem Kontakt zu stehen und sie in den Entstehungsprozess des Ihnen heute vorliegenden Entwurfs einzubeziehen, auch wenn die jeweiligen Positionen nicht immer zu 100 Prozent aufrechtzuerhalten waren. Am Ende der Abstimmung waren sich die Mitglieder der Regierungsfraktionen einig, verschiedene Änderungsanträge zu empfehlen. Sie liegen Ihnen vor. Die Änderungen, die den von meinem Haus erstellten Entwurf geringfügig modifizieren, halte ich für sinnvoll und richtig. Im Ergebnis zeigt sich hier übrigens, dass eine wenn auch etwas länger andauernde Diskussion durchaus gewinnbringend ist, wenn sie schließlich zu einem guten Ergebnis führt. Das ist hier der Fall.

Gestatten Sie mir eine kurze Anmerkung zu den Ausführungen des Abgeordneten Bergner. Es ist ein Allgemeinplatz, dass das größte Kapital eines Unternehmens die motivierten Arbeitnehmer sind. Dies gilt umso mehr im öffentlichen Bereich. Der Dienstherr ist zwingend auf hoch motivierte Beamte und Tarifbeschäftigte angewiesen. Wir benötigen daher zwingend ein Personalvertretungsrecht, welches einen gerechten Interessenausgleich ermöglicht. Letztlich ist dies die Basis für ein Klima, welches Leistung und Motivation fördert. Dies steigert die Effektivität und letztlich erspart dies auch Personalaufwand und somit bei ganzheitlicher Betrachtung auch Kosten.

Meine Damen und Herren, nach alledem bleibt es bei dem, was ich bereits bei der ersten Lesung des Entwurfs sagte. Es muss sich bei den Neuregelungen um einen guten Kompromiss handeln, denn dieselben Regelungen werden einerseits als zu kurz gefasst und andererseits als zu weitgehend angesehen, je nach Standpunkt des Betrachters. Dass aber gerade bei diesem Thema die volle Zufriedenheit aller Beteiligten nie zu erreichen sein wird, dürfte auf der Hand liegen. Ich denke, wir haben mit Erfolg versucht, eine gemeinsame Linie, mit der alle leben können, zu erarbeiten, und wir haben mit dem vorliegenden Entwurf eine sehr gute Lösung gefunden.

Demgegenüber, meine Damen und Herren, unterliegt der Entwurf der Fraktion der Partei DIE LINKE bereits verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat mein Amtsvorgänger, Herr Bundesverfassungsrichter Prof. Huber, bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hervorgehoben und zugleich auf die Schwachstellen des Entwurfs hingewiesen. Vor allem hatte er dargelegt, dass ein neu gestaltetes Personalvertretungsrecht immer die demokratische Legitimation im Blick behalten muss, weshalb gilt: Je weniger die zu treffende Entscheidung die verantwortliche Wahrnehmung des Amtsauftrags berührt und je nachhaltiger die Interessen der Beschäftigten betroffen sind, desto weiter kann die Beteiligung der Personalvertretung reichen. Dieser Grundsatz ist im Entwurf der Fraktion der Partei DIE LINKE nicht ausreichend beachtet. Der jetzt

neu eingebrachte Änderungsantrag vermag diese grundsätzliche Kritik nicht zu beseitigen. Der Entwurf ist auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation nicht akzeptabel. Dazu nur ein Beispiel: Während die Landesregierung maßvoll Rechte der Personalräte erweiterte und Freistellungsregelungen veränderte, werden deutlich weitergehende Freistellungsregelungen von den LINKEN gefordert. Dies ist mit Blick auf die Kassenlage im Freistaat gerade auch auf der kommunalen Ebene nicht zu akzeptieren.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch eine kurze Anmerkung zu dem von GRÜNEN und LINKEN heute eingebrachten Antrag, der die von der Landesregierung gewählte Wortwahl bei der Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des Diskriminierungsverbots abändert.

Herr Minister, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch die Abgeordnete Berninger.

Gern.

Das ist schön, vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass wir mit unserem Gesetzentwurf genau das auch verlangen, was wir den Privatunternehmern zumuten, also das, was im Betriebsverfassungsgesetz auch steht? Und meinen Sie dazu auch, es sei verfassungswidrig?

Sie haben den Grundsatz missachtet, Frau Abgeordnete Berninger, dass nur Gleiches gleich und Ungleiches aber im Verhältnis zu seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln ist. Der Fürsorgeanspruch gegenüber dem Beschäftigten gilt natürlich im öffentlichen Bereich deutlich stärker, als das im privatwirtschaftlichen Bereich der Fall wäre, und deshalb sind auch andere Regelungen in diesem Bereich gerechtfertigt.

Der Wortlaut im Gesetzentwurf entspricht dem herkömmlichen europa- und bundesweiten Standard. Die Wortwahl findet sich beispielsweise in der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU, in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, im Beamtenstatusgesetz oder auch im Gleichbehandlungsgesetz. Damit ist klar, was gemeint ist und um welche Art der Diskriminierung es gegebenenfalls geht. Es werden Schwierigkeiten bei der Auslegung umgangen, wie sie etwa bei dem von Ihnen favorisierten allgemeinen Begriff der Herkunft durchaus denkbar wären.