Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

(Beifall DIE LINKE)

Im Gegensatz zu Ihnen nehmen wir durchgeführte Anhörungen auch ernst und haben als Ergebnis der beiden durchgeführten Anhörungen im November des vergangenen Jahres und dann im September dieses Jahres 19 zum Teil sehr umfangreiche Änderungsanträge vorgelegt, die bereits im Innenausschuss nicht gerade diskutiert, das ist nicht die Stärke des Innenausschusses, aber zumindest allen Fraktionen zugegangen waren und heute erneut gestellt werden. Die Änderungsvorschläge, Herr Gumprecht, haben wir aufgrund der Zuschriften der Anzuhörenden erarbeitet und nicht an den Gesetzentwurf der Landesregierung angepasst, weil dieser Gesetzentwurf der Landesregierung noch gar nicht vorlag, als wir die Änderungsanträge formuliert haben.

(Beifall DIE LINKE)

Seherische Fähigkeiten, wie der Gesetzentwurf der Landesregierung dann aussehen wird, konnten wir damals nicht haben. Um aber den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE richtig bewerten zu können, ist ein Blick in die Geschichte notwendig, denn diesen hat der Abgeordnete Hey am 20.11.2009 ja sehr genau ausgeführt, als er sagte, 2001 wurde das Thüringer Personalvertretungsgesetz im Freistaat vom Gesetzgeber in weiten Teilen geändert. Richtiger, so sagte er, wäre zu sagen, das Thüringer Personalvertretungsgesetz wurde verschlimmbessert und er kam zu dem Schluss: Das derzeitige Personalvertretungsgesetz, damals gegen die Gewerkschaften und gegen die Interessen der Beschäftigen beschlossen, ist alles andere als mitbestimmungsfreundlich. So weit, so richtig, die richtige Analyse, herzlichen Glückwunsch, aber daraus wurden nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Im Jahr 2002 beschloss die CDU in alleiniger Herrschaft die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes und brachte damit mit Ausnahme der FDP, die Positionen haben sich ja seitdem nicht geändert, vielleicht nahezu alle anderen in Thürin

(Abg. Gumprecht)

gen gegen sich auf. Begründet wurde dies mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1995 zum Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wonach das Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn bei Entscheidungen, die von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags sind, gesichert sein muss. Doch die mit der erforderlichen Verfassungstreue begründeten Änderungen gingen weit über das notwendige Maß hinaus und die CDU schaffte einen mitbestimmungsfeindlichen Zustand in Thüringen. Sie verkleinerte die Personalräte und unter der Überschrift „Vereinfachung der personalvertretungsrechtlichen Verfahren“ wurde die Mitbestimmung zusammengestrichen und eine sogenannte Mitwirkung eingeführt, die als alles andere als Mitbestimmung bezeichnet werden kann. Die damalige PDS-Fraktion klagte gegen dieses Gesetz und obsiegte in einem Punkt. In allen anderen kam das Verfassungsgericht zu der Auffassung, dass der verfassungsrechtliche Rahmen der zu regelnden Mitbestimmung nicht verlassen werde, stellte aber auch deutlich fest, dass auch sehr viel weitergehende Normen der Mitbestimmung möglich wären, und an diesem Punkt befinden wir uns seit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts im Jahr 2004. Die Fraktion DIE LINKE legte dem Thüringer Landtag im Oktober 2005, im Juni 2009 und zuletzt - mit der heute wieder zu behandelnden Drucksache 5/26 - im September 2009 Novellierungsvorschläge für ein modernes Personalvertretungsrecht vor.

Lassen Sie mich den Abgeordneten Baumann zu Wort kommen. Er sagte am 19. Juni 2009 zum Personalvertretungsrecht in Thüringen - Zitat: „Die SPD-Fraktion hat genau wie der DGB und ver.di klare Vorstellungen für ein modernes Personalvertretungsrecht. Wir wollen einen möglichst breiten Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte, wir wollen die Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretung verbessern und dafür die Standards des Betriebsverfassungsrechts auf sie übertragen. Wir wollen deutlich erweiterte Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen, wir wollen auch eine stärkere Beteiligung an einem Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung. Eine gründliche Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes in Abstimmung mit den Gewerkschaften wird ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion in der kommenden Legislatur sein.“

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Haben wir doch gemacht.)

Und jetzt kommt mein Lieblingssatz, denn der Abgeordnete Baumann kritisiert uns namens der SPD damals: „… das Fehlen einer Allzuständigkeit mit konkretem Mitbestimmungskatalog und eine frühzeitig einsetzende Mitbestimmung“. Herr Baumann, vielleicht nehmen Sie nachher noch das Wort. Ich würde gern heute von Ihnen hören, wie Sie zu Ihren

damaligen Forderungen, insbesondere zur Frage der Allzuständigkeit, denn eigentlich stehen.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Hat sich ein wenig verändert.)

Hat sich ein wenig verändert. Aber zurück zu unserem Gesetzentwurf, der ja heute auch zur Diskussion steht. In der ersten Beratung stand hier Herr Fiedler, er fehlt leider heute, und echauffierte sich über unseren Gesetzentwurf mit den Worten - es wird jetzt etwas schwierig, das vorzutragen: „Aber ich sage gleich dazu an die Adresse der Fraktion DIE LINKE: Sie werden es nicht schaffen, dass Sie jetzt, weil Sie ganz einfach schnell so bestimmte Dinge aus dem Computer herausziehen und meinen, wenn Sie die in den Landtag einbringen, sind wir dann gezwungen, dem auch sofort zu folgen und über Nacht die Ministerien dann Gesetze vorlegen. Das wird es nicht geben. Aber die Landesregierung wird in der gebührenden Zeit, die notwendig ist, ihren Gesetzentwurf vorlegen. Frau Ministerpräsidentin, habe ich das richtig so aufgefasst?“ Und Frau Lieberknecht antwortete laut Protokoll: „Ja“.

(Unruhe im Hause)

In der Tat, über Nacht hatten wir von der Landesregierung keine Aktivitäten erwartet. Aber dass „nicht über die Nacht“ und innerhalb einer „gebührenden Zeit“ mehr als 19 Monate bis zur Einreichung eines Gesetzentwurfs heißt, der dann noch einmal wegen kleinerer Unstimmigkeiten in der Koalition weitere fünf Minuten auf der Zielgeraden strauchelte, hätte in diesem Hause wohl niemand geglaubt, auch nicht Herr Fiedler. Sie haben heute die Möglichkeit, sich zwischen zwei Gesetzentwürfen zu entscheiden. Aber vor allem haben Sie die Möglichkeit, heute ein Gesetz auf den Weg zu bringen, von dem die GEW sagt, dass es „die Grundlagen für demokratische Mitbestimmung wieder herstellt und gleichzeitig den Erfordernissen modernen Verwaltungsmanagements Rechnung trägt.“

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das ist nicht Ihr Gesetzentwurf, Herr Hey. Bezirkspersonalräte führten aus, der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen den Anforderungen an eine moderne Verwaltung und der DGB stellte fest: Viele unserer Forderungen finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf Drucksache - und jetzt raten Sie mal - 5/26. Im Kern geht es also hier - ohne auf jede einzelne Rechtsregelung hinzuweisen, darauf sind wir ja auch schon in der ersten Lesung eingegangen - um die Frage: Welches Klima und welche Form der gemeinsamen Verantwortungswahrnahme zwischen Dienststelle und Beschäftigten strebe ich in der öffentlichen Verwaltung an? Die Stichworte sind für uns Transparenz und Bürgernähe, Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der Or

ganisationsabläufe und der anstehenden Reformprozesse, gleichberechtigter Umgang mit der demokratisch legitimierten Vertretung der Beschäftigten. Die Frage heißt letztlich: Was für eine Verwaltung in Thüringen wollen wir? Die Angst vor mehr Mitbestimmung, die ja insbesondere hier vonseiten der FDP heute auch wieder als Schreckgespenst an die Wand gemalt wurde, ist von dem falschen und denuziatorischen Bild geprägt, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst egoistische Wesen seien, die nur alles Erdenkliche tun, um den Behördenablauf zu stören. Von einem solchen Bild lassen wir uns nicht leiten.

Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf unserer Fraktion trägt den wesentlichen Forderungen und Eckpunkten der Gewerkschaften und Personalvertretungen Rechnung. Der Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes wird auf alle in der Dienststelle eingegliederten Beschäftigten erweitert, die Anzahl der Freistellungen ist auch in Anlehnung an das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Für Stufenvertretungen finden dieselben Vorgaben zur Größe Anwendung wie für die Personalräte. Der Tatbestand der Mitwirkung ist gestrichen, der Zustimmungsverwaltungskatalog ebenfalls.

Zu den von Herrn Gumprecht monierten Änderungsvorschlägen kann ich nur sagen, sowohl die Fundstelle als auch der Inhalt der von Ihnen kritisierten Passagen ist falsch. Vielleicht ist es da einfach noch einmal angebracht, dass Sie in unseren Gesetzentwürfen unsere Änderungsanträge nachlesen. Alles in allem also kein wirklicher Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen für all diejenigen, die ein wirklich modernes Personalvertretungsrecht in Thüringen wollen. Ich bitte natürlich auch um Zustimmung für unseren Änderungsantrag, den wissenschaftlich widerlegten - das hat ja mein Kollege Dirk Adams eben schon ausgeführt -; ich finde auch, politisch eindeutig antiquierten und auch gefährlichen Begriff der Rasse aus dem Gesetz zu streichen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hey von der SPD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Herr Hey, Sie haben heute nur undankbare The- men. Schicken Sie doch mal Frau Mühlbauer ins Rennen, die höre ich so gerne.)

Ja, aber ich muss jetzt hier reden.

Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren, es bereitet mir große Freude, heute hier zu stehen.

(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE)

Das ist tatsächlich so, weil es wenige Gesetzentwürfe gibt, wo ich dann wirklich hochzufrieden wieder auf den Platz gehe und dieser gehört dazu. Ich rede auch wirklich sehr gern dazu. Herr Bergner, bei Ihnen weiß ich jetzt nicht so genau, weil Sie gesagt haben, beides wird erst einmal abgelehnt und das, was da vorgelegt wird - ich übersetze es einmal in mein Deutsch, war fast wie Teufelszeug. Ich habe jetzt noch keinen so innovativen Vorschlag seitens der FDP-Fraktion vernommen und gehe mal davon aus, Sie sind also der Überzeugung, dass das jetzige Personalvertretungsrecht, was im Moment in Thüringen gilt, vollkommen ausreicht. Das könnte ich jetzt so übersetzen, ich weiß es nicht. Sie sind gerade mit multimedialen Dingen beschäftigt, aber okay.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich freue mich deswegen, weil Thüringens Bedienstete ab dem kommenden Jahr endlich wieder ein Personalvertretungsrecht haben, das den Namen auch verdient.

(Beifall SPD)

Herr Adams ist nun leider wieder hinausgegangen, aber bei ihm muss ich fragen, über welchen Gesetzentwurf haben Sie eigentlich heute hier gesprochen? Es kann doch nicht der der Landesregierung beispielsweise gewesen sein, den wir auch versuchen, heute hier mehrheitsfähig in der Abstimmung zu machen, den Sie hier so verrissen haben. Es gibt ja vieles, was im neuen Gesetzentwurf der Landesregierung verbessert wurde im Vergleich zur alten Rechtslage. Das auch deutlich an Sie, Frau Renner. Zu dem Wortezählen komme ich nachher noch. Aber ich möchte einmal einige Dinge hier aufzählen, einfach nur exemplarisch, ohne den gesamten Gesetzentwurf hier abhandeln zu wollen. Wenn ich z.B. § 2 „Grundsätze der Zusammenarbeit“ nehme: Personalräte und Dienststellenleitungen können wieder auf Augenhöhe verhandeln. Deswegen gibt es nämlich jetzt die Begriffe in diesem § 2 „kooperationsorientiert“, „respektvoll“ und „offen“. Daran wird man sich in der zukünftigen Zusammenarbeit auch messen lassen können. Das ist ein sehr wichtiger und sehr tragender Bestandteil, auch, wenn man so will, schon in der Präambel und der Einleitung dieses Gesetzes ist das so verankert. Ich halte das für sehr wichtig. Wir haben den § 4, die Beschäftigten. Leiharbeiter und sogar 1-Euro-Jobs fallen jetzt unter den Anwendungsbereich des Personalvertretungsgesetzes. Das ist doch wirklich eine gute Sache.

(Beifall CDU, SPD)

(Abg. Renner)

Wir haben den § 13 und 14, die doppelte Wahlberechtigung. Für Mitarbeiter in sogenannten Jobcentern existiert neu eine doppelte Wahlberechtigung in der Stammdienststelle und im Jobcenter. Das ist die aktuellste und im Übrigen auch die modernste Regelung innerhalb der Bundesrepublik zugunsten der Beschäftigten, Frau Renner und Herr Adams.

(Beifall CDU, SPD)

Ich muss es jetzt mal so ein bisschen ins Leere rufen, weil er im Moment gerade nicht da ist. Wir haben in § 16 bei der Zahl der Personalratsmitglieder das Quorum für die Anzahl der Personalratsmitglieder in kleineren Dienststellen heruntergesetzt. Bereits ab 16 Beschäftigten sind jetzt drei Personalratsmitglieder festgeschrieben, vorher waren es 20. Es ist also deutlich nach unten gegangen. In den §§ 20, 21, 23 wird die Verlängerung des Durchführungszeitraums für Personalratswahlen bestimmt, auch das ist eine Erleichterung. Wir haben beim § 44, der Kosten, eine neue Regelung. Damit wird nämlich ausgeschlossen, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied privat für seine Fahrten zur Stufenvertretung zahlen muss. Wir haben in § 45 bei der Freistellung vom Dienst eine Staffel, die deutlich verbessert ist. Bereits ab 250 Beschäftigten wird ein Beschäftigter komplett freigestellt, bisher war es nämlich ab 300. Das ist die zweitbeste Regelung aller Bundesländer, nur Schleswig-Holstein ist mit 200 besser. Wir haben in § 54, Freistellung für Stufenvertretung, eine generelle Freistellung für mindestens ein Mitglied der Stufenvertretung bei der obersten Landesbehörde. Es gibt in § 68 bei der Einbindung des Personalrats, insbesondere bei Organisationsänderungen, eine Regelung, dass bei Maßnahmen eben solcher Organisationsänderungen die Personalvertretung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist. Sie kann dann eigene Arbeitsgruppen bilden und sie kann auch externe Beratungen in Anspruch nehmen. Es gibt in § 69 und den fortfolgenden eine Stärkung der Mitbestimmung des Personalrats, das heißt, nahezu sämtliche Verschlechterungen der alten Regelung sind aufgehoben worden. Wenn ich den § 75 nehme, dann ist es so, dass fortan gilt, dass ein Bediensteter, der versetzt oder abgeordnet werden soll, von seiner Dienststelle explizit auf sein Recht, den Personalrat beteiligen zu können, hingewiesen werden muss. Das gilt auch bei Disziplinarangelegenheiten und der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand von Beamten. Das sind nur einzelne Punkte, die man hier anführen kann, die einzelnen gesetzlichen Regelungen sind da noch wesentlich weiterführend. Aber ich will es einmal dabei bewenden lassen.

Es gibt ja hier im Parlament ganz unterschiedliche Gefechtslagen, wie wir das hier auch in der Debatte wieder gehört haben. Die einen sagen, das neue Gesetz - ich habe es von Herrn Bergner gehört - sei hinderlich für die Abläufe in den jeweiligen Dienst

stellen und viel zu tiefgreifend, zu weitgreifend und sowieso zu teuer. Die anderen sagen, das haben wir eben auch eindrucksvoll unter Beweis gestellt bekommen, das Gesetz geht überhaupt nicht weit genug und würde hinter den Erwartungen zurückbleiben. Ich sage das jetzt einmal ganz deutlich: Es kann doch nicht ernsthaft, Frau Renner, jemand der aufrichtigen Überzeugung sein, dass dieses jetzige Personalvertretungsrecht des Freistaats Thüringen in seiner jetzigen Form, wie es heute am 14.12. noch gilt, das wunderbarste und beste Personalvertretungsrecht wäre, dass es in Deutschland gibt und in keinster Weise überarbeitungsbedürftig. Das haben Sie nicht gesagt, das habe ich einmal zu Herrn Bergner mit herausgenommen. Da bin ich nämlich ganz anderer Meinung,

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das haben wir doch gar nicht gesagt.)

und zwar komplett entgegengesetzt. Sie haben mich richtig zitiert aus den Protokollen. Ich gebe sogar noch einen drauf. Das haben Sie nicht zitiert, aber ich glaube, ich habe es auch hier vor dem Hohen Hause gesagt: Dieses Gesetz, das im Moment gilt, ist eines der rückständigsten Personalvertretungsgesetze, die es in Deutschland überhaupt gibt. Das habe ich damals auch gesagt, das haben Sie vergessen zu zitieren.

(Beifall SPD)

Weil das so ist, Frau Renner, müssen doch auch die Kritiker von der anderen Seite, von Ihnen, denen das Gesetz noch lange nicht gut genug erscheint, auch einmal öffentlich anerkennen, dass der jetzt abzustimmende Gesetzentwurf ein klarer Schritt hin zu mehr Mitbestimmung, mehr Mitspracherecht und besserer Personalvertretung überhaupt ist.

Jetzt noch ein Wort zu der Tatsache, dass Sie sich hier ernsthaft, Frau Renner, hingestellt und gesagt haben, sie müssen jetzt als SPD-Mann ja etwas verkaufen, wo SPD-nahe Organisationen überhaupt nicht der Meinung sind, dass das eine Verbesserung ist. Ich will Ihnen was verraten. Erstens: Sämtliche Gewerkschaften des DGB stimmen mit diesem Gesetzentwurf, den wir gleich mehrheitsfähig hier verabschieden werden, mit uns überein, dass das ein Riesenschritt nach vorn ist. Ich verrate Ihnen noch etwas: Wenn Sie in einer halben Stunde über die Ticker schauen, dann wird der DGB Hessen-Thüringen genau das, was ich jetzt hier behauptet habe, auch noch einmal zusätzlich mit einer Pressemitteilung untermauern. Ich bin kein Hellseher, deswegen verrate ich Ihnen auch nicht die Lottozahlen vom Wochenende, aber das kann ich Ihnen jetzt schon einmal sagen, weil ich mit Herrn Körzell selbst in sehr intensivem Kontakt gestanden habe.

Gehen Sie nicht hier vor und behaupten solch einen Unsinn, dass die Gewerkschaften, und die sind SPD-nah, mit diesem Gesetz unzufrieden sind. Das ist kompletter Unsinn.

(Beifall SPD)

Ich werbe deshalb sehr für die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Und noch etwas zu 348 Worten: Das habe ich ja noch gar nicht gewusst, dass wir im Niveau dieser Debatte, wenn es um das Personalvertretungsrecht geht, schon so weit sind, dass wir Worte zählen. Ich danke Ihnen zwar sehr für diese Mühewaltung, aber ich sage Ihnen auch, Frau Renner, wo steht denn geschrieben, dass die Anzahl der Worte in irgendeiner Form schlussfolgern lässt auf die Qualität und auf das, was in der Intensität hier vorn am Pult gesagt wurde? Wer wertet denn, wie viele Worte hier gesprochen wurden? Und weil Sie das hier gerade so angeführt haben, Sie haben in Ihrer Rede, ich habe sehr genau aufgepasst, mindestens 1.000 Worte benutzt, da haben Sie aus Protokollen zitiert.

(Beifall CDU)

Das hat uns nicht unbedingt weitergebracht. Was uns weiterbringen wird, das ist meine feste Überzeugung, das ist dieser Gesetzentwurf. Wenn die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erfolgt ist, kann ich mit gutem Gewissen sagen, da bin ich sehr zufrieden und dann kann man auch von einem guten Tag für die Personalräte hier in Thüringen sprechen. Ich freue mich auf Ihre Nachfrage.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf Nachfrage der Abgeordneten Renner.