Das war eine Punktlandung. Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Fraktionen vor. Es hat sich aber für die Regierung der Staatssekretär Staschewski zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst einmal möchte ich ein Missverständnis aufklären. Der Herr Minister war letztes Jahr hier, hat sehr lange gesprochen, so lange, dass die Fraktionen noch einmal sprechen konnten. Das wollte ich nur noch einmal ganz deutlich sagen. Das war damals auch sehr spät abends, ich kann mich noch sehr gut daran erinnern.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Aber wir ha- ben den ganzen Tag die Beratung des Ein- zelplans verschoben.)
Zweitens versichere ich Ihnen, ich halte mich jetzt ganz kurz, bin auch von mehreren gebeten worden. Ich bringe es auf den Punkt: Haushalt gut, Einzelplan 07 gut, Koalition gut, Minister sowieso. Vielen Dank.
Ende gut, alles gut! Entschuldigung. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Doch, es gibt noch eine Wort
meldung. Herr Barth, Sie haben aber keine Redezeit mehr. Nur DIE LINKE hätte noch 2 Minuten, aber ich nehme an, Sie werden sich nicht einig. Insofern darf ich jetzt die Aussprache zum Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie beenden.
Wir kommen jetzt zum Aufruf des Einzelplans 05 Justizministerium, einschließlich Artikel 5 und 16 Abs. 2 Nummer 1 und Abs. 4 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2012.
Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen hier für die CDU 4 Minuten, für die Fraktion DIE LINKE 4 Minuten, für die Fraktion der SPD 3 Minuten, für die Fraktion der FDP 3 Minuten und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls 3 Minuten. Zu Wort gemeldet hat sich als Erster der Abgeordnete André Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in 4 Minuten kann man schlecht den Haushalt des Justizministeriums, auch wenn er überschaubar ist, abarbeiten, deshalb beziehe ich mich ausdrücklich nur auf unseren Entschließungsantrag und die darin verbundenen Schwerpunkte. So haben Fachleute schon seit Langem betont - unter anderem wurde dies in der Anhörung zum Thüringer Jugendstrafvollzug 2007 deutlich -, der offene Vollzug soll im Vergleich zum geschlossenen zumindest gleichwertig sein bzw. den gleichen Umfang haben. Doch Thüringen ist in diesem Bereich im Ländervergleich leider immer noch unter den Schlusslichtern. Aus einer Presseerklärung des Justizministeriums ist zu entnehmen, dass in der neuen, gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit Sachsen, wo sie auch immer stehen mag, von 980 Haftplätzen gerade einmal 80 Haftplätze für den offenen Vollzug sein sollen, also nicht einmal 10 Prozent. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag im Entschließungsantrag eine mindestens 50-prozentige Quote an Haftplätzen für den offenen Vollzug.
Meine Damen und Herren, der Bereich Strafvollzug ist im Entschließungsantrag der LINKEN noch mit zwei weiteren Punkten vertreten. So fordern wir einen eigenen Haushaltstitel für den kriminologischen Dienst. Dieser kümmert sich z.B. um Suizidprävention in JVAs und unter anderem um die Forschung, welche Ursachen hohe Rückfallquoten haben und Ähnliches. In beiden Punkten hat Thüringen Verbesserungsbedarf. Zwar wurde ein Suizidpräventionskonzept erstellt als Reaktion auf eine Serie von Suizidfällen in den letzten Jahren, aber ein Konzept ist immer nur so gut wie die praktische Umsetzung. Derzeit ist es schwer nachvollziehbar, ob und wie sich die Logistik und Arbeit des kriminologischen Dienstes gestaltet und entwickelt. Thüringen braucht aus unserer Sicht dringend einen funk
Irgendwo im Stellenplan 05 soll auch das Personal zu finden sein. Wo ist die sächliche Ausstattung? Transparenz mittels eines eigenen Haushaltstitels ist also auch hier dringend geboten. Ein thematisch benachbarter Aspekt im Entschließungsantrag ist die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach verstärkter Personalgewinnungsmaßnahme für ärztliches und therapeutisches Personal in den Thüringer Justizvollzugsanstalten. Diese Forderung erheben wir schon seit Längerem. Sie ist aber leider trotz positiver Entwicklung immer noch aktuell und dass sie für den Haftalltag und die Gefangenen im wahrsten Sinne des Wortes existenziell wichtig sein kann, zeigt der Tod eines Häftlings in der Vergangenheit.
In einem vierten Entschließungspunkt, meine Damen und Herren, fordern wir von der Landesregierung den Ausbau von Personal und Logistik zur Bearbeitung von Verfahren im Bereich der Wirtschafts- und IT-Kriminalität. Hier steigen die Verfahrenszahlen stetig. Die Verfahren werden immer komplexer und es wird für erfolgreiche Ermittlungen immer mehr Fachwissen verlangt, das in einem klassischen juristischen Studium nicht, ich will es so formulieren, ausreichend, schon gar nicht spezifisch vermittelt wird. Neben der Schaffung neuer Arbeitsstrukturen muss sich daher auch der Fort- und Ausbildung weiter verstärkt zugewandt werden. Mehr noch, es müssen auch Quereinsteiger und Spezialisten aus anderen Berufszweigen in die Justiz geholt werden. Nur so, meine Damen und Herren, können die wachsenden Verfahrenszahlen und die damit verbundene Rechtssicherheit garantiert werden. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Barth für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nur auf den Auftritt des Staatssekretärs hier eben noch einmal eingehen. Das war schwach, peinlich, frech und dumm. Wenn der Staatssekretär glaubt, dass das hier der Ort ist, um Büttenreden zu halten, dann soll er nächstes Jahr mit seinem Minister am besten auch gleich noch mitfahren, dann ist es mir lieber, es ist gar niemand hier und ich kündige an, dass ich diesen Vorgang noch einmal zum Thema mache, das wird ein Nachspiel haben.
Das sollten wir uns als Parlament nicht gefallen lassen, dass ein Minister oder ein Ministerium in dieser Form hier seinen Haushalt einzuplanen vertritt. Vielen Dank.
Herr Barth, für das personenbezogene „dumm“ erteile ich Ihnen hiermit einen Ordnungsruf. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, zum Justizhaushalt in 3 Minuten auch nur zwei Anmerkungen, eine positiv und eine negativ. Die positive, dass jetzt Geld für die Nachsorge von entlassenen Strafgefangenen eingestellt wurde, ist sehr richtig, vielen Dank dafür. Das war überfällig - auch in der Höhe -, muss ich sagen, Respekt, das hat der Minister meiner Ansicht nach sehr gut eingestellt. Ich hoffe, dass damit auch etwas Gutes passieren kann.
Das Negative: Die Ablehnung unseres Antrags, der eigentlich nichts weiter war als eine kleine positiv gemeinte Provokation, was den Neubau der JVA in Ostthüringen angeht, nämlich 50.000 € einzustellen, um bei den Planungen auch das Thema Passivhausstandard für eine Justizvollzugsanstalt vorzubereiten, ist tatsächlich schade. An diesem konkreten Beispiel könnte man das Thema Energieeinsatz im 21. Jahrhundert wirklich ganz perfekt zeigen. Dieser Neubau völlig auf der grünen Wiese müsste eigentlich in der Lage sein, einen Passivhausstandard im Sinne von einer autarken Energieversorgung und einem Energieverbrauch von „null“ zu realisieren, weil er nach meiner unbescheidenen Meinung dicke Wände hat, relativ viele Speichermassen besitzt. Das ist günstig, wenn man einen Passivhausstandard braucht, und weil er von seiner Belegung her sehr deutlich auch im Sommer z.B. Wärmelasten hat, weil jeden Tag geduscht wird, das Essen warm gemacht wird, dort gewaschen wird, was auch immer. Wir reden von 900 Gefangenen. Wenn man es in dieser Struktur nicht schaffen kann, im Passivhausstandard zu bauen, dann kann man es nirgendwo, wir müssen es aber tun, ansonsten werden wir nämlich nie dahinkommen, dass die Energiewende in Thüringen auch praktiziert werden kann.
Wir wollten Ihnen mit den 50.000 € nur sagen, wir wissen, dass das Geld kostet in der Planung, und es kostet auch ein bisschen mehr Geld am Anfang. Der Herr Minister tut sich zurzeit noch sehr schwer damit, da überhaupt Geld einzustellen, weil offiziell
noch nicht gesagt ist, wer das Geld einstellen muss, in welchem Land das Ganze überhaupt stehen sollte. Das wäre bei dieser Planung völlig egal gewesen, denn das ginge eigentlich nur darum, dass man zunächst ein Modell davon hat, wie ein Gefängnis aussehen kann, dass eben keine Energie mehr verbraucht. Schade, dass das von der Koalition so locker weggestimmt worden ist. Vielleicht geben Sie sich noch einen Ruck, heute Abend ist noch einmal die Gelegenheit dazu. Wegen 50.000 € könnten Sie tatsächlich ein positives Zeichen setzen - ein positives Zeichen bei Gefängnissen, das ist echt ein Ding. Herr Emde, Sie schauen mich so an, das könnte passieren oder?
Genau, Sie merken, das kommt richtig gut. Ein Aktivknast wäre für Sie auch nicht das Richtige. Das ist ein Passivhausknast, genau. Sie haben mich verstanden. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Dorothea Marx für die Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Justizhaushalt beruht zum großen Teil auf Ausgabeverpflichtungen. Viele davon sind bundesgesetzlicher Art und Gestaltungsspielräume haben wir deswegen leider nicht so viele, wie wir gern hätten. Trotz der Haushaltskonsolidierung ist es gelungen, dass die zu veranschlagenden Ausgaben im nächsten Jahr um etwa 14,5 Mio. € steigen werden. Allerdings entfällt der überwiegende Teil auf gestiegene Personalkosten infolge steigender Pensionslasten und auch die Tarif- und Besoldungssteigerungen wollen und sollen bedient werden. Für die überwiegend auf Bundesgesetzen beruhenden Verfahrensauslagen sind etwa 2 Mio. € mehr vorzusehen, Stichwort Prozesskostenhilfe. Das ist uns aber wichtig, weil wir uns auch im Bund immer dafür eingesetzt haben, dass Prozesskostenhilfe nicht eingeschränkt werden darf.
Gleichwohl müssen wir auch suchen, wo in unserem Ministerium Anforderungen sind, Geld einzusparen bzw. wo wir aufgefordert sind, auf veränderte Demographie zu reagieren. Hier möchte ich etwas zu dem strittigen Thema der Arbeitsgerichtsstandorte sagen. Wir haben es uns nicht einfach gemacht, aber aufgrund der seit rund zehn Jahren zurückgehenden Fallzahlen ist eine Konzentrierung von Arbeitsgerichtsbezirken dann doch unumgänglich. Das hat natürlich nicht nur Freude ausgelöst, das ist nie der Fall, wenn man so etwas macht. Eine Zuteilung Eisenachs oder Teilen des Wartburg
kreises zum Arbeitsgerichtsbezirk Erfurt, wie gewünscht, weil man da logistisch besser hinkommt, wäre wegen der sich daraus ergebenden deutlichen Verschiebung der Größenverhältnisse der neuen Arbeitsgerichtsbezirke für die Zukunft nicht sinnvoll. Auch Außenkammern sind letztlich nicht zielführend, weil bereits bei Ausfall eines Mitarbeiters hier ein Stillstand in der Rechtspflege eintreten könnte. Serviceangebote, wie eine Rechtsantragstelle, die ganz wichtig sind, ließen sich nicht im gewünschten Umfang aufrechterhalten. Wir folgen daher dem Vorschlag des Justizministeriums zur Durchführung von Gerichtstagen an den neuen Arbeitsgerichten Suhl und Gera, die die Arbeiten der bisherigen Gerichtsstandorte Eisenach und Jena übernehmen. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal auf die Widerspruchsverfahren zurückkommen, weil die Widerspruchsverfahren sozusagen am anderen Ende bei der Justiz aufschlagen. Der zunächst vorgesehene Katalog von zehn Punkten zur Abschaffung des einem Verwaltungsgerichtsverfahren vorgeschalteten Widerspruchsverfahrens wird nur noch in vier Punkten weiterverfolgt und - nehmen Sie bitte zur Kenntnis - für Asylverfahren wird es entgegen dem Ursprungsantrag beim Widerspruchsverfahren bleiben. Es geht uns hier auch um mehr als um die Abwehr eines befürchteten Anstiegs verwaltungsgerichtlicher Klageverfahren und damit verbundener Mehrausgaben im Justizressort, wir wollen hier auch mehr Möglichkeiten für die Rechtsuchenden schaffen. Im Übrigen muss man sich das Thema auch dadurch noch einmal überlegen, dass wir außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeiten in der Wissenschaft und in der Rechtsprechung als vorrangig behandeln. Zu den Aufwüchsen …
- ich komme jetzt zum Schluss - wird unser Minister etwas sagen. Wir sind ein kleiner, feiner Haushalt und arbeiten daran, immer noch besser zu werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Justizministerium sind die Ausgaben um 14.530.300 € gestiegen und somit auf 322.622.000 € angewachsen. Der größte Zuwachs besteht entgegen dem Erwarten nicht bei irgendwelchen Baukosten für Justizvollzugsanstalten,
sondern bei den Personalausgaben, nämlich auf 197.850.200 €. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben beträgt somit 61 Prozent.
Auch beim Justizministerium befindet sich ein Sparansatz im Haushaltsbegleitgesetz, und zwar die Auflösung der Arbeitsgerichte Eisenach und Jena. Dazu haben wir im letzten Plenum eine Mündliche Anfrage gestellt. Demnach geht die Landesregierung davon aus, dass die neue Arbeitsgerichtsstruktur jährlich zu erhöhten Verfahrenskosten und Kosten für die Durchführung von Gerichtstagen von rund 39.000 € führt. Dagegen sollen bei vollständiger Umsetzung Einsparungen von jährlich 400.000 € erzielt werden, so dass per saldo eine jährliche Einsparung von 361.000 € verbleiben soll.
Ich hoffe, dass bei der Kalkulation auch der erhöhte Reiseaufwand, die zusätzliche Prozesskostenhilfe und die bisher fehlenden räumlichen Kapazitäten am Justizstandort Gera mit einbezogen wurden. Ansonsten wird sich das Sparvorhaben bald, so befürchten wir, als Flop herausstellen.
Ich will wegen der Kostenersparnis - jetzt werde ich schon etwas ruhiger - bei vollständiger Umsetzung noch einmal an das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen erinnern. Am 1. April 2006, meine Damen und Herren, wurde die Zahl der Amtsgerichte von 30 auf 23 reduziert. Die Landesregierung ging damals davon aus, dass bis 2012 die Reform umgesetzt werden kann. Wir haben im November dieses Jahres das oben genannte Gesetz verabschiedet in der Hoffnung, dass die Reform bei den Amtsgerichten bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen ist. Man sieht, eine vollständige Umsetzung einer solchen Reform kann sich demnach auch erheblich verschieben. Insofern sehen wir hier noch einiges, was sicherlich auch konstruktiv, aber kritisch zu begleiten ist.
Meine Damen und Herren, ich habe es geschafft, von den 2 Minuten 30, die mir geblieben sind, 2 Minuten 27 zu verbrauchen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Bevor ich jetzt Herrn Minister Poppenhäger das Wort gebe, noch der Hinweis, gemäß § 29 der Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn Herr Minister Poppenhäger jetzt länger als 4 Minuten redet. Herr Minister Poppenhäger, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Privileg der Landesregierung ist es, vielleicht auch 30 Sekunden länger reden zu dürfen. Das gibt mir auch die Chance, vorab wenigstens noch auf die Redebeiträge der Abgeordneten Meyer und Bergner einzugehen. Herr Meyer, die Frage des Passivhausstandards ist nicht negativ erörtert worden, nicht nach meiner Kenntnis, sondern, ich glaube, dass wir dafür alle Zeit haben, wenn der Standortentscheid gefallen ist, das auch gemeinsam mit dem Bauministerium, das das auch in seinen Bauhaushalt einstellen müsste, zu diskutieren. Das ist keine negative Entscheidung in dem Sinne, wie Sie es jetzt angedeutet haben.