Protokoll der Sitzung vom 16.12.2011

Ich möchte noch etwas anderes zu den Maßnahmen der Landesregierung sagen. Herr Minister, Sie sprachen davon, die Landesregierung will versuchen, ihre Maßnahmen auszugleichen. Wenn ich mir die Großflächenoffensive, die das Wirtschaftsministerium angekündigt hat, ansehe, dann muss ich auch sagen, ich habe dafür kein Verständnis mehr.

Die letzte Großflächenoffensive - ich sage es immer wieder, im Landesentwicklungsplan 2004 festgehalten -, es sollte die letzte Großflächenoffensive für großflächige Industrieansiedlungen sein; Gewerbegebiet Queienfeld, es sind nur kleine Klitschen da reingegangen, so deutlich muss man das sagen. Diese Großfläche ist damit jetzt wieder weg und man schreit nach der nächsten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber solange das Versiegeln von grüner Wiese immer noch billiger ist als auf die bestehenden versiegelten Flächen zu gehen, wird das kein Ende haben. Deshalb hatte unsere Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der klar sagte, es darf nur noch Fläche versiegelt werden, wenn eine gleich große Fläche entsiegelt wird. Dieser Antrag hat leider im Landtag keine Mehrheit gefunden,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

obwohl das Instrument inzwischen von vielen anderen Bundesländern genutzt wurde, nämlich die Änderung von den entsprechenden Eingriffsregelungen im Naturschutzgesetz.

Meine Damen und Herren, zu den Punkten der GRÜNEN: Eine Bodenschutzrahmenrichtlinie bei der Europäischen Union - Herr Dr. Augsten, ich gebe zu, ich bin skeptisch. Wenn ich mir ansehe, wie deutsche Behörden die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, dann verbessert das meine Skepsis nicht wesentlich. Ich gebe zu, ich habe die Wasserrahmenrichtlinie damals begrüßt, die EU hat dort sehr viel Sinnvolles aufgeschrieben, aber wenn es dann so umgesetzt wird, dass offensichtlich egal ist, ob Kali + Salz Millionen Kubikmeter Salzabwasser in die Werra kippt, aber auf der anderen Seite jedem Bürger eine Kläranlage mit Phosphatfällung aufgezwungen wird, egal wie das Einzugsgebiet aussieht, dann habe ich dort irgendwo Bauchschmerzen.

Zu der Frage null Hektar kann ich nur vorschlagen, dass wir unseren Gesetzentwurf vielleicht noch einmal einbringen, wenn es dafür eine Mehrheit hier im Haus geben sollte, dann hätten wir die null Hektar und das gleich und nicht, nachdem noch mal darüber diskutiert wird, ob wir nun das Ziel des Nachhaltigkeitsbeirats unterstützen oder nicht. Wie wir das in irgendeiner fernen Zukunft umsetzen werden, ich sage nur, uns läuft die Zeit weg. Wir werden immer weniger Leute und wir brauchen immer mehr Fläche, das muss ein Ende haben. Des

halb brauchen wir eine klare gesetzliche Regelung, alles andere ist nur Schwafelei.

Meine Damen und Herren, mit einem Punkt habe ich wirklich Probleme im Antrag der GRÜNEN, das ist die Vorstellung, dass Ökolandbau als Ausgleichsund Ersatzmaßnahme fungieren kann. Wenn ich mir vorstelle, dass wir in Zukunft Straßen bauen und als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme dafür sagen, der Landwirt nebenan stellt auf Ökolandbau um, Herr Dr. Augsten, da hat niemand etwas gekonnt. Es ist ein Antrag zum Bodenschutz, es ist kein Antrag zu der Frage Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, also gehe ich davon aus, es geht um diese Intention. Da muss ich auch eindeutig sagen, dass der Ökolandbau in Sachen Bodenschutz nicht unbedingt besser aufgestellt ist als der konventionelle Landbau. Ich bitte hier auch darum, nicht die beiden Formen der Landwirtschaft gegeneinander auszuspielen. Man muss ganz klar sagen, der Verband der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten hat sich mit der Geschichte sehr intensiv befasst. Es gibt Defizite in beiden Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion. Wir haben auf der einen Seite im konventionellen Landbau zu verzeichnen, dass es dort zu einer nicht akzeptablen Humusminderung kommt. Es kommt auch zu einer Phosphatauszehrung. Der Minister hatte das vorhin angesprochen. Aber im Ökolandbau ist die Auszehrung der Böden, gerade was Phosphate angeht, wesentlich stärker. Da haben wir viel mehr Probleme. Wir haben auch Betriebe, bei denen der Humusanteil zu hoch ist.

Die Frage Erosion auf landwirtschaftlichen Flächen, die oft Resultat von einer falschen Bewirtschaftung ist, also wenn man nicht quer zum Hang pflügt, die habe ich in beiden Betriebsformen. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Deshalb sind zumindest diese Fragen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hier im Verweis zu Bodenschutz für mich nicht akzeptabel.

Ich sage, ich kann es nachvollziehen, da bin ich auch voll bei Ihnen, Herr Dr. Augsten, dass mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keine neue landwirtschaftliche Fläche entzogen werden sollte. Da sind wir uns alle einig. Wir brauchen unsere landwirtschaftlichen Flächen. Das ist eine Frage der Zukunftssicherung, das ist eine Frage der Verantwortung für die Welternährung, auch für unsere eigene Rohstoffvorsorge. Da bin ich unbedingt bei Ihnen. Aber diese Form der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme lehne ich ab.

Zu der Frage Grünlandumbruch: Da bin ich eigentlich beim Minister. Da gibt es wirklich Regelungen, die in Thüringen klar sind. Es gibt immer wieder Ansätze, diese zu umgehen. Da muss man den Leuten, die das wollen, klar auf die Finger klopfen. Aber ansonsten, denke ich, sind wir hier gut aufgestellt. Bei den BVVG-Flächen unterstütze ich die In

tention der GRÜNEN. Die Versuche hat es schon mehrfach gegeben. Wir haben uns dafür schon ausgesprochen, auch die CDU-Fraktion hat sich dafür in der Vergangenheit ausgesprochen. Es wäre sehr schön, wenn der Bund endlich einlenken und seine Maßstäbe etwas absenken würde. Denn es ist eine Unverschämtheit, von den Ländern mehr zu verlangen als von irgendwelchen adligen Alteigentümern, die dann kommen und meinen, heute 1.000 ha zu einem Preis von vor 2004 geschenkt haben zu wollen. Diese Geschichten müssen ein Ende haben. Die Länder müssen zumindest die gleichen Konditionen wie diese Alteigentümer kriegen, dann ließe sich daraus auch etwas machen. Dann hätte der Freistaat Thüringen endlich eine Flächenreserve, mit der er ordentlich wirtschaften könnte. Von der Warte her, meine Damen und Herren, meine Ausführungen und wir müssen dann sehen, wie wir uns weiter mit den Fragen befassen. Ich hoffe nur, dass wir endlich zu einer Gesetzesinitiative kommen, die Tatsachen schafft, dass Versiegelung in Thüringen aufhört. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich auch dazu äußern, dass ich es sehr gut finde, dass Sie die Forderungen an die Landesregierung, wie die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche Jahr für Jahr zu reduzieren oder das Thüringer Waldgesetz derart zu ändern, dass die gesetzlich festgeschriebene Vermehrung der Waldflächen solange ausgesetzt wird, bis der Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Nettobilanz gestoppt ist, in Ihrer Neufassung jetzt nicht noch einmal aufgegriffen haben. Das war ein Schachtelsatz. Das hat ein bisschen gedauert, das stimmt. Für uns gilt genauso wie für Sie, das unterstelle ich einfach, dass Naturschutz mit den Menschen und nicht über ihre Köpfe hinweg gemacht werden muss.

(Beifall FDP)

Der Bodenschutz hat in Deutschland seit 1999 mit dem Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eine zuverlässige rechtliche Grundlage erhalten. Diese wird durch zahlreiche weitere Rechtsvorschriften ergänzt, besonders auf Länderebene. Die EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie findet seit ihrem Entwurf im Jahr 2006 allerdings keinen Konsens und einheitli

che Zustimmungsbasis innerhalb der EU-Länder. Das hat natürlich seinen Grund. Das liegt einfach daran, dass der Boden überwiegend in Privateigentum ist und durch jeweilige Eigentümer innerhalb der unterschiedlichen Länder auch unterschiedlich und spezifisch genutzt wird. Allein schon die Unterschiedlichkeit der Bodenverhältnisse - wir sprechen von ca. 320 verschiedenen Typen - macht deutlich, dass es hier wahrscheinlich schwer zu einer einheitlichen Lösung kommt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip handele es sich daher beim Bodenschutz um eine nationale Aufgabe. Das hat der Herr Minister vorhin schon einmal ausgeführt und das wurde auch im Bundesrat in den letzten Jahren betont. Der Deutsche Bauernverband spricht hier von einem sehr bürokratischen Monster, denn für die Landwirte ist der Boden als ihre Lebens- und Produktionsgrundlage natürlich auch ohne besondere EU-Vorschriften etwas sehr Schützens- und Erhaltenswertes. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer empfiehlt, auf diese Bodenschutzrahmenrichtlinie ganz zu verzichten und stattdessen auf der Basis einer europäischen Bodenschutzstrategie diejenigen Handlungsfelder zu identifizieren, die sinnvoll erscheinen, um die Bodenschutznormen im Einzelfall umsetzen zu können. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich gemeinsam mit einer Vielzahl anderer Verbände ebenfalls gegen eine solche Richtlinie ausgesprochen.

Am 15. März 2010 hat sich der EU-Umweltministerrat dennoch erneut mit diesem Gesetzgebungsverfahren befasst und auch, wenn damals in der Pressemitteilung verlautet wurde, dass eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten eine EU-Bodenschutzrichtlinie begrüßt, gab es trotzdem keine Mehrheit und diese ist derzeit auch noch nicht da, zumindest wenn es um vergleichbare Gesetzesgrundlagen geht. Deutschland verfügt über einen Standard, der sehr weit vorn ist und gehört hier zu den wenigen EU-Mitgliedstaaten mit einer guten Bodenschutzgesetzgebung. Das muss man erst einmal so zur Kenntnis nehmen. Natürlich darf man sich nicht auf diesem aktuellen Stand ausruhen. Eventuell ist es so, dass der Flächenneuverbrauch unbedingt kontrolliert und im Auge behalten werden muss, darüber sind wir uns einig. Auch mein Vorredner, Herr Kummer, hat das gesagt, um den Boden zu schützen als dieses wichtigste Produktionsmittel, das die Landwirte haben. Wir wissen von den Landwirten, dass sie ausdrücklich sagen, wir müssen aufpassen, dass der Bodenfraß nicht weitergeht.

Die Umweltministerkonferenz 2010 hat noch einmal darauf verwiesen, es geht hier auch um das Thema „Erosion“. Die Bundesregierung hat Nachhaltigkeitsstrategien beschlossen, um die Rückführung der täglichen Flächeninanspruchnahme zu fördern. Die Regierungschefs der einzelnen Länder haben 2008 beschlossen, sich bei diesem Problem für eine engere Zusammenarbeit auszusprechen bzw.

(Abg. Kummer)

das dann auch zu tun. In Thüringen arbeitet der Beirat für nachhaltige Entwicklung, der - Sie werden mich korrigieren, wenn ich da etwas Falsches sage - nach unserer Information auch betont, dass der Erfolg der Nachhaltigkeitspolitik in Thüringen von vielen unterschiedlichen Initiativen und Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene abhängig ist. Wir haben hier also wieder das Subsidiaritätsprinzip und das widerspricht einem Gesetzgebungsverfahren.

Einen Antrag Ihrer Fraktion mit fast identischem Inhalt gab es in diesem Jahr schon einmal. Es geht uns hier nicht nur um Bodenschutz zu jedem Preis, ich möchte das noch einmal sagen, sondern auch darum, dass natürlich noch Menschen auf diesem Boden leben müssen und wir langfristig auch Perspektiven schaffen müssen. Sie haben das in Ihrer Begründung schon einmal gesagt, mit der sowohl die Landwirte, aber auch die Bewohner des ländlichen Raums leben können. Und wenn Umgehungsstraßen gebaut werden müssen - und da sage ich wirklich „müssen“ -, um den Durchgangsverkehr in Orten zu entschärfen, sehe ich das sogar als sehr sinnvoll an, weil das viel mit Lebensqualität zu tun hat, wie groß die Frequenz durch einen solchen Ort ist.

Gegen den Vorschlag, die Inanspruchnahme neuer Flächen sehr sorgfältig abzuwägen und zu reduzieren, ist also überhaupt nichts zu sagen und das ist d’accord. Aber diesen ökologischen Anbau mit Ausgleichsmaßnahmen gleichzusetzen, ist für uns so nicht verständlich und auch nicht unterstützenswert. Ebenfalls kann ich nicht Ihrem Vorschlag zustimmen, sich für ein weitreichendes Verbot des Grünlandumbruchs auszusprechen. Man könnte das auch so interpretieren, dass das für einige Landwirte bedeuten würde, dass sie überhaupt kein Grünland mehr schaffen werden, weil sie nach diesem Gesetz danach keine andere Nutzung mehr machen könnten. Zum Zweiten können kleine Landwirte das zum Teil überhaupt nicht schultern, weil sie keinen gleichwertigen Ersatz schaffen können. Es soll also unserer Meinung nach weiterhin den Landwirten überlassen werden, wie sie ihre Flächen nutzen und die EU hat dafür schon Regeln festgelegt, die eingehalten werden müssen.

Ein letzter Satz zu der BVVG: Dass man die Flächen aus dem BVVG-Besitz nicht ohne Weiteres in Landeseigentum überführen kann, ist gestern schon einmal besprochen worden, weil es hier auch um die Kosten geht. Es muss eine ernsthafte Beratung dazu gemacht werden. Zum einen kann das Land die Fläche nicht einfach so zurückkaufen. Ich glaube, der Kollege Primas hat das ausgeführt, dass sich die Kosten immens verändert haben und dass das Land dies überhaupt nicht schultern könnte. Die zweite Möglichkeit wäre vielleicht ein juristischer Weg, neue Verhandlungen mit dem Bund zu führen. Das wird aber unserer Meinung nach sehr

viel Zeit in Anspruch nehmen. Alles in allem sind hier einige Punkte dabei, die unserer Meinung nach nicht unterstützt werden können. Ich habe das ausgeführt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, FDP)

Vielen Dank, Frau Hitzing. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Egon Primas für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ehe ich zu dem Antrag komme, Herr Kummer, ich kann diese Heuchelei fast nicht mehr ertragen. Vorhin haben wir über die Entwicklung des ländlichen Raums gesprochen, jetzt sind wir einen Punkt weiter, da interessiert der Straßenbau schon nicht mehr. Wie sollen denn die Leute … Es ist nur noch interessant, wir haben die Städte, da haben wir einen Bus, da haben wir die Straßenbahn, aber wie die Leute aus den Dorf zu ihrer Arbeit kommen, die wandern mit dem Rucksack. Eine Straße brauchen die nicht mehr.

(Beifall CDU)

Ich finde das unmöglich, dass Sie solche Straßenbaumaßnahmen immer negativ darstellen und ich sage einfach nur dazu, was das Schlimme bei der Geschichte ist. Wenn irgendwo eine Bürgerinitiative ist, die den Straßenbau fordert, sind Sie die Ersten, die vornweg laufen und das für die Bürger mitfordern. Das, meine ich, ist das Problem.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht.)

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Primas, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schubert?

Bitte sehr.

Herr Primas, würden Sie mir zustimmen, dass es Ortsumfahrungen gibt, die man bauen sollte - man hat nicht für alles Geld -, weil die Verkehrsbelastung erheblich ist und die Leute unter Lärm und anderen Einwirkungen leiden und dass es Ortsumfahrungen gibt, die man nicht bauen oder zumindest zurückstellen sollte, weil dort die Verkehrsbelastung

(Abg. Hitzing)

erheblich geringer ist? Würden Sie mir zustimmen? Da hat sich Ihr Beitrag an Herrn Kummer erledigt.

Da stimme ich Ihnen zu. Nein, das hat sich nicht erledigt. Ich stimme Ihnen zu, aber wir sollten nicht von diesem Pult aus entscheiden, was draußen wichtig ist und was nicht. Die Fachleute vor Ort sollen entscheiden, ob es gebraucht wird oder nicht. Hier vorn immer zu sagen, das brauchen die nicht, finde ich obskur.

(Beifall CDU, FDP)

Das ist eigentlich eine Unverschämtheit. Nun zu dem Antrag an sich, zum Bodenschutz. Ich habe ja ernsthaft geglaubt …

Herr Primas, entschuldigen Sie, würden Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kummer gestatten?

Ja, gern. Natürlich, immer.

Herr Primas, billigen Sie mir zu, dass ich als jemand, der von dieser Straße nur 5 km Luftlinie entfernt wohnt, einschätzen kann, dass es bereits zwei Straßen gegeben hat, die den gleichen Verkehr hätten transportieren können und dass auf diesen Straßen relativ wenig Verkehr war, weil ich nämlich auch an einer solchen Straße wohne.

Das fällt Ihnen relativ spät ein. Das hätten Sie im Raumordnungsverfahren oder irgendwo, wo die Beteiligung stattgefunden hätte, einbringen können. Da wäre das sinnvoll gewesen.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das hier zu kritisieren, wenn die Straße fertig ist, ist ein bisschen derb spät. Entschuldigung, Herr Kummer, wir sind uns ja zum größten Teil immer einig, aber in diesem Fall muss ich einmal sagen, so geht es nicht. Man kann sich von einem Tagesordnungspunkt