Protokoll der Sitzung vom 16.12.2011

Wir wollen die landesrechtlichen Spielräume nutzen für eine an Humanität ausgerichtete Flüchtlingspolitik. Mit diesem Antrag und mit der Entscheidung, über den Winter die betroffenen Personen nicht abzuschieben, können wir zwar die nicht grundsätzliche Problematik der Roma in Europa lösen, die Diskriminierung und Ausgrenzung, die sie erfahren oder die Armut, in der sie vielfach leben, wir können aber zumindest dafür garantieren, dass Menschen, die hier mitten unter uns leben, nicht mitten im Winter um die Weihnachtszeit in die Kälte geschickt und ausgeliefert werden im wahrsten Sinne des Wortes.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das tut vielleicht weh, aber das muss man sich an dieser Stelle auch anhören. Frau Holbe, wenn es dazu ehrlichen Gesprächsbedarf im Ausschuss gibt, dann werden wir uns dem nicht verweigern, aber nur, wenn wir die Zusicherung von Ihnen, Herr Minister Geibert - an Sie appelliere ich an der Stelle -, erhalten, dass, solange wie wir darüber beraten, wie wir uns darüber ein umfängliches Bild machen, tatsächlich auch niemand abgeschoben wird.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anderenfalls kann ich es nur als scheinbaren Weihnachtsfrieden bezeichnen, wenn man sagt, über die Weihnachtsfeiertage wird vielleicht nicht abgeschoben, aber direkt danach wird damit wieder eingesetzt. Das kann uns nicht zufriedenstellen, wenn wir

ernsthaft interessiert sind, etwas über die Situation dieser Menschen zu erfahren und die Situation auch tatsächlich zu beleuchten und einzuschätzen.

Wir wissen, dass etwa rund 12.000 kosovarische Roma derzeit in Deutschland leben und ausreisepflichtig sind und dass sie auch - so heißt es immer - „zurückgeführt“ werden könnten. Das sind Menschen, das sind Frauen, das sind Männer, das sind Kinder, sie sind zum großen Teil minderjährig, sie sind hier geboren, sie sind hier aufgewachsen, sie sind hier zur Schule gegangen, sie sprechen deutsch und sie sind in Deutschland auch vielfach zu Hause.

UNICEF hat im Jahr 2010 116 aus Deutschland zurückgekehrte Kinder befragt und relevante Daten aus einer statistischen Haushaltserhebung ausgewertet. Die Ergebnisse, einige davon, möchte ich hier gern kurz vortragen, sind in der Tat alarmierend. Drei von vier zurückgekehrten Kindern aus Deutschland gehen im Kosovo nicht mehr zur Schule. Grund sind die Sprachbarrieren, fehlende Sprachkurse, fehlende Schulzeugnisse, die Armut der Familien, fehlende Übergangsklassen. Auch die OSZE hat festgestellt, dass die Kommunen im Kosovo noch nicht in der Lage sind, aus Deutschland abgeschobene Kinder unterzubringen, ihnen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und ihren Schulbesuch zu sichern. Das liegt sicherlich auch daran, dass ein beträchtlicher Teil der Menschen für die dortigen Behörden quasi unsichtbar ist, denn sie haben oft keine Geburtsurkunden, sie sind auch oftmals nicht amtlich registriert. Sowohl in Deutschland als auch im Kosovo müssen viele Kinder aufgrund von Traumatisierungen und chronischen Erkrankungen von Erwachsenen viel zu früh ganz viel Verantwortung übernehmen. Auch lange nach der Abschiebung in den Kosovo, haben die Kinder berichtet, empfinden sie Deutschland als ihre Heimat, sie fühlen sich aus dem Lebenszusammenhang gerissen. Besonders verzweifelt sind viele Kinder darüber, dass sie sich auch nicht mehr in der Sprache, mit der sie aufgewachsen sind, nämlich auf Deutsch, verständigen können. Viele der Praktikerinnen und Expertinnen aus Kommunen, Sozialarbeit, Schularbeit, Schulen und psychologischen Beratungsstellen warnen hier schon seit vielen Jahren vor der Schaffung von entwurzelten Generationen.

Aus unserer Sicht - und da sind wir nicht allein, sondern das ist auch die Sicht von Pro Asyl, das ist die Sicht der Diakonie, das ist auch die Sicht der Caritas - braucht es dringend eine neue Bleiberechtsregelung. Ich weiß, dass die Landesregierung das anders sieht. Ich habe gerade heute die Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits bekommen, in der ich nach Asylverfahren gefragt habe. Die letzte Frage war, ob sich die Landesregierung eine entsprechende Bleiberechtsregelung vorstellen kann, die Menschen, die seit sehr langer Zeit hier mit uns leben, einen gesicherten Aufenthalt ga

rantiert. Da lautet es in der Antwort, dass die Landesregierung dafür keine Notwendigkeit sieht, eine solche Regelung zu erlassen, die sich an der Dauer des Hierseins orientiert. Ich halte das für falsch. Wir können das gern umfänglich diskutieren, aber nur, wenn so lange tatsächlich auch ein Schutz für Roma, für Ashkali existiert, die hier unter uns leben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage ganz deutlich: Die neuen Bleiberechtsregelungen müssen humanitären Grundsätzen genügen. Sie müssen auf Dauer geeignet sein, das Problem der Kettenduldung endlich zu lösen, die wir haben, und den betroffenen Menschen und der Gesellschaft eine Lebensperspektive eröffnen.

Ich möchte vier Punkte hier vortragen, die gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband, dem Diakonischen Werk der EKD und Pro Asyl formuliert wurden, und die quasi die Eckdaten für eine neue Bleiberechtsregelung darstellen, nämlich

1. die fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag,

2. realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung,

3. Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe und

4. keine Familientrennungen, denn wir wissen alle, dass gerade Roma und Ashkali eher in größeren Familienzusammenhängen leben. Sie haben viele Kinder und für sie ist es doppelt traumatisch, getrennt oder auseinandergerissen zu werden.

Im Bundestag hat unsere Fraktion am 26. Oktober dieses Jahres einen Antrag für eine wirksame und stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz gestellt, der genau diese Anforderungen erfüllt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten hier im Thüringer Landtag, lassen Sie mich noch einen Punkt vortragen, der, glaube ich, allen zu denken geben muss. Mehrfach schon hat der Europarat die Bundesregierung kritisiert, was die Praxis der Abschiebung von Roma in den Kosovo anbelangt. Nicht zuletzt hat er seine Sorge am 27. Mai 2005 folgendermaßen zum Ausdruck gebracht, ich zitiere: „Der beratende Ausschuss ist ebenfalls besorgt über die schwierige Situation vieler Roma, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und derzeit von einer Abschiebung in den Kosovo bedroht sind, obwohl sie bereits viele Jahre in Deutschland leben oder hier geboren sind.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt an uns, es liegt ganz maßgeblich aber auch an Ihnen, Herr Minister Geibert, wie Sie sich verhalten, wie Sie die Situation einschätzen. Wir meinen, es ist unmenschlich, es ist untragbar und es ist nicht vertretbar, Roma und Ashkali jetzt in den Kosovo abzuschieben, im Winter schon ganz und gar nicht. Deshalb lassen Sie uns ein Signal der Humanität

senden. Lassen Sie uns diesen Menschen garantieren, dass sie sich nicht noch vor Kälte, vor Hunger, vor Obdachlosigkeit fürchten müssen, dass sie die Sicherheit haben, über den Winter hier zu sein, dann können wir auch ernsthaft miteinander im Ausschuss darüber diskutieren und hoffen, dass sich auch auf Bundesebene irgendwann eine einheitliche Regelung findet, für die es dann auch entsprechende Mehrheiten gibt. Doch hier ist jede und jeder Abgeordnete selbst in der Verantwortung, sich jetzt entsprechend zu entscheiden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich rufe für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Kanis auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Anwesenden hier im Raum stimmen mir sicher zu, kurz vor Weihnachten bei diesem Wetter, wenn man herausschaut, und den nun wieder eingesetzten Niederschlägen zieht sich jeder gern an einen warmen, sicheren Ort zurück, wo er sich geborgen fühlt. Keiner wird mir widersprechen, dass man das allen Menschen wünscht, aber auch Sie wissen, dass diese Wünsche von uns für alle Menschen nicht erfüllbar sind, nicht für alle Menschen dieser Welt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Warum nicht?)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fangen Sie doch hier in Thürin- gen an.)

Aber auch Sie wissen, dass wir hier in Thüringen Menschen haben, die vollziehbar ausreisepflichtig aus Thüringen sind, und bei ihnen kommt die Angst vor der Rückführung noch dazu. Das betrifft alle ausreisepflichtigen Menschen, trifft aber besonders Familien, alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern und andere besonders schutzbedürftige Menschen. Ich kann sagen, wir haben das Problem erkannt. In Ihrem uns vorliegenden Antrag fordern Sie, durch einen Erlass bis mindestens April 2012 sämtliche Abschiebungen in den Kosovo, nach Montenegro, Albanien und Serbien auszusetzen. Sie fordern außerdem, durch eine unabhängige Kommission die Lebensbedingungen im Kosovo untersuchen zu lassen und den Landtag darüber innerhalb von drei Monaten zu unterrichten und als Drittes, sich auf Bundesebene für ein generelles Verbot von Abschiebungen in den Kosovo sowie von aus dem Kosovo stammenden Menschen nach Serbien einzusetzen.

(Abg. Rothe-Beinlich)

(Beifall DIE LINKE)

Schon im Juni 2010 haben wir uns hier mit den gelinde gesagt sehr schlechten Lebensbedingungen für Menschen im Kosovo, insbesondere für die Angehörigen der Volksgruppen der Roma, Ashkali und Ägypter auseinandergesetzt. Wir benötigen keine eigene unabhängige Kommission, die die Lebensbedingungen von aus Deutschland abgeschobenen Menschen in diesen Regionen untersucht. Wir haben es gerade ganz anschaulich noch einmal von Frau Rothe-Beinlich gehört. Regelmäßig werden Berichte von Kommissionen und Augenzeugen, von kirchlichen Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsorganisationen veröffentlicht. Es glaubt hier doch sicher niemand, dass es zu neuen Erkenntnissen kommt. Die Wohnsituationen, insbesondere als Schutz vor dem Winter, sind sehr schwierig. Die Lebensbedingungen sind schlecht, wie auch natürlich in vielen anderen Ländern. Soziale Absicherung ist oft nicht gewährleistet, dazu kommt der Mangel an Arbeitsmöglichkeiten, der Mangel an medizinischer Versorgung und eben auch die Angst vor Repressalien, die fehlende Integration der Kinder und Jugendlichen aufgrund von Sprachbarrieren, der Bruch in ihren Lebensverhältnissen, was ja eine Entwurzelung mit sicher dramatischen Folgen mit sich bringt. Daran kann aber auch keine Kommission mit ihrem Bericht etwas ändern. Wir wissen es bereits und sicher stimmen Sie mir zu, keiner ist glücklich und zufrieden über solche Zustände. Wir teilen die moralischen Bewertungen mit den meisten Anwesenden hier im Saal, aber das Bundesland Thüringen kann den vorgegebenen Rechtsrahmen nicht verlassen.

Wir alle wissen, dass die EU-Rückführungsabkommen mit Albanien im Jahr 2005, mit Mazedonien, Montenegro, Serbien im Jahr 2007 beschlossen wurden und vom Innenminister der BRD, der dafür zuständig ist, 2010 ein Rückführungsabkommen mit dem Kosovo vereinbart wurde,

Frau Kanis, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Berninger?

Danke, nein.

in dem jährlich 2.500 Menschen in ihr Heimatland zurückgeführt werden sollen. Bei aller menschlichen Empathie für die Betroffenen, insbesondere für die betroffenen Kinder, die völlig unverschuldet

in so eine Situation geraten sind, müssen wir aber feststellen, dass der Bundesinnenminister einen generellen Abschiebestopp abgelehnt hat. Damit sind unsere Spielräume im Bundesrat ausgeschöpft. Ich wünsche mir, dass das Problem weiter besprochen wird und dann Einzellösungen insbesondere für schutzbedürftige Menschen erarbeitet werden, denn die Lage im Kosovo können wir hier und jetzt nicht verändern. Dass über humanitäre Entscheidungen den Menschen nach Einzelfallprüfung eine Chance gegeben wird und sie so in die Lage versetzt werden, sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen, das ist nicht nur ein Weihnachtswunsch. Über weitere Details sollten wir im Innenausschuss sprechen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Kanis. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann hat jetzt das Wort der Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Landesregierung aufgefordert, alle Abschiebungen in den Kosovo, Montenegro, Albanien und Serbien bis mindestens Ende April 2012 auszusetzen. Zudem soll sich die Landesregierung für einen bundesweiten Abschiebestopp in den Kosovo sowie für ein Verbot von Abschiebungen von aus dem Kosovo stammenden Menschen in die Republik Serbien einsetzen. Auch die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die die Lebensbedingungen von abgeschobenen Menschen im Kosovo untersuchen soll, wird von den Antragstellern begehrt.

Gestatten Sie mir zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen sind gesetzlich verpflichtet, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. In einem Verwaltungsverfahren wird auf der Grundlage des Asylverfahrens- bzw. des Aufenthaltsgesetzes vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder den zuständigen Ausländerbehörden die Ausreisepflicht eines Ausländers festgestellt. Sowohl für Thüringen als auch für die anderen Länder hat eine freiwillige Ausreise der betroffenen Ausländer grundsätzlich Priorität gegenüber einer zwangsweisen Rückführung. Aus diesem Grund werden ausreisepflichtige Personen von den Ausländerbehörden regelmäßig auf die bestehenden Möglichkeiten sowohl der Übernahme der Reisekosten als auch der Gewährung einer finanziellen Starthilfe hingewiesen. Die Entscheidung, von der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise Gebrauch zu machen, obliegt aber ausschließlich der Verantwortung der Ausreisepflichti

(Abg. Kanis)

gen selbst. Sofern keine freiwillige Ausreise erfolgt, ist die jeweilige Ausländerbehörde nach § 58 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, die bestehende Ausreisepflicht durchzusetzen und die Betroffenen abzuschieben. Eine Rückführung unterliegt wie jede ausländerrechtliche Maßnahme einer Einzelfallprüfung. Hierbei wird von der zuständigen Ausländerbehörde und zumeist auch von den Verwaltungsgerichten insbesondere geprüft, ob der Abschiebung eines Ausländers Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Dies gilt für alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit.

Probleme im Zusammenhang mit Rückführung von ausreisepflichtigen Albanern und Montenegrinern in ihre Heimatländer, die einen Winterabschiebestopp rechtfertigen würden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Daher ist eine vorübergehende Aussetzung von Rückführungen nach Albanien und Montenegro nicht angezeigt.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Antragsteller in ihrer Antragsbegründung insbesondere auf die Situation im Kosovo beziehen, möchte ich jedoch auf die Thematik der Rückführung von ethnischen Minderheiten aus dem Kosovo eingehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Rückführung von Personen kosovarischer Herkunft in die Republik Kosovo wird nach bestimmten Kriterien vorgenommen. Danach ist eine Obergrenze bei der Stellung von Rücknahmeersuchen an die kosovarischen Behörden einzuhalten sowie ein angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien zu beachten. Zudem soll auf eine geografische Ausgewogenheit geachtet werden, um nicht einzelne kosovarische Kommunen in ihren Reintegrationsbemühungen zu überfordern. Darüber hinaus werden besonders hilfsbedürftige Personen wie Alte, Kranke, Pflegebedürftige, alleinerziehende Mütter nicht vorrangig zurückgeführt. Das am 1. September 2010 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen hat an dieser Verfahrensweise nichts geändert. Dieses regelt lediglich die Voraussetzungen und technischen Einzelheiten für eine Rücknahme sowie das Verfahren und den Vollzug von Rückführungen.

Sie können sicher sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Bund und die Länder zu ihren oben genannten Zusicherungen stehen.

Die Situation in Thüringen stellt sich wie folgt dar: Auch für Angehörige der Roma, Ashkali und Ägypter aus dem Kosovo und aus Serbien bestand die Möglichkeit, auf der Grundlage mehrerer Bleiberechtsregelungen etwa aus den Jahren 2001 und 2006 sowie durch die gesetzliche Altfallregelung aus dem Jahr 2007 und deren Fortschreibung im Jahr 2009 einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Zudem wurde darüber hinaus durch die Härtefallkommission auch für ausreisepflichtige Kosovaren, insbeson

dere Angehörige der Roma, in den Fällen, in denen dringende humanitäre und persönliche Gründe den Aufenthalt des Betroffenen rechtfertigten, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Die vorgenannten Regelungen führten letztlich dazu, dass eine Vielzahl von geduldeten Flüchtlingen ein Aufenthaltsrecht bekam. So reduzierte sich die Zahl der Geduldeten in Thüringen von 2.400 Ende des Jahres 2006 auf 1.237 Geduldete am 31. Dezember 2010.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es freut mich sehr, dass ich Sie in diesem Zusammenhang darüber informieren kann, dass meine Kollegen und ich uns in der Sitzung der Innenminister und -senatoren letzte Woche darüber einig waren, dass die nach der Bleiberechtsregelung vom Dezember 2009 erteilten Probeaufenthaltserlaubnisse in Anwendung des § 8 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden können. Voraussetzung hierfür ist aber, dass eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemüht haben. Den Ausländerbehörden wurde bereits ein entsprechender Erlass an die Hand gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts hielten sich zum Stichtag 31. Oktober 2011 50 kosovarische und 94 serbische ausreisepflichtige Staatsangehörige in Thüringen auf. Eine Differenzierung nach Ethnien wird nicht vorgenommen. Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es keine staatlich intendierte soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung der im Kosovo lebenden Angehörigen ethnischer Minderheiten. Wir alle, meine Damen und Herren, sind uns aber im Klaren darüber, dass viele im Kosovo lebende Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit nach wie vor im täglichen Leben mit wirtschaftlichen und sozialen Defiziten konfrontiert werden. Bestehende Herausforderungen, unter anderem im Bereich der Sozial- und Gesundheitsstandards, betreffen jedoch alle Bewohner des Kosovo.