Protokoll der Sitzung vom 16.12.2011

Thema BVVG: Sie sagten, Till Backhaus fährt dort eine andere Linie. Der muss auch eine andere Linie fahren. Bei uns sind es 20.000 ha, bei Till sind es

140.000 ha. Ich könnte die 20.000 ha, wenn ich sie kaufen würde, von der Thüringer Landgesellschaft betreuen lassen. Da brauche ich kein zusätzliches Personal, das machen die mit. Die BVVG will aber nach § 613 a BGB ihr gesamtes Personal an die Länder abgeben. Till kann sich das leisten, weil er keine Möglichkeiten hat, die Flächen zu betreuen, der brauchte Leute, aber Thüringen kann sich das definitiv nicht leisten. An den zwei Punkten Preis und § 613 a spalten sich zurzeit die Geister, dass wir beim Bundesfinanzminister gelandet sind und jetzt die Ministerpräsidenten gebeten haben, auf MP-Ebene mit dem Bundesfinanzminister zu reden, weil, ich gebe Ihnen recht, eine Flächenbevorratung für Thüringen machbar wäre. Aber ich denke auch an das, was Kollege Primas vorhin gesagt hat, zu den finanziellen Konditionen ist es nicht denkbar. Wir haben das über die Thüringer Aufbaubank gerechnet. Die Thüringer Aufbaubank kommt zu einmalig guten Konditionen am Geldmarkt, aber selbst zu deren guten Konditionen könnten wir niemals eine Tilgung des Kredits leisten, sondern immer nur die Zinsen bedienen, wenn wir nicht unerhört hohe Pachtverträge mit den Bauern machen würden, dann nützt die ganze Vorbereitung nichts. Ich denke, da ist noch ein langer und steiniger Weg zu gehen oder wie man so schön sagt, ein dickes Brett zu bohren. Ich bin gern bereit, das zu tun.

Vielen Dank, Herr Minister Reinholz. Ich sehe jetzt keinen Redebedarf mehr und frage Sie: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Danke.

Dann habe ich den Antrag auf Überweisung der Nummer II des Antrags an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dieser Überweisung zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE. Dann hat der Rest der Fraktion DIE LINKE heute nicht mitgestimmt. Gut, dann nehmen wir das so hin. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Antrags in der Drucksache 5/3486 über die Nummer II des Antrags. Wer dieser Nummer II zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Vielen Dank. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 11. Danke.

Meine Damen und Herren, bevor wir jetzt weitermachen, gibt es hier einen Antrag aller Fraktionen im Haus, also der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der heißt „Zusammenwirkung der Justiz- und Sicherheitsbehörden in Thüringen“ und es wurde der Antrag gestellt, diesen in die Tagesordnung aufzunehmen. Erhebt sich hier Widerspruch? Das sehe ich nicht. Wenn das so ist, dann möchte ich mit Ihnen jetzt abstimmen, an welcher Stelle dieser Antrag heute platziert wird. Ich schlage Ihnen den Tagesordnungspunkt 21 vor. Das wäre also der letzte Punkt.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Jetzt.)

Wir kommen als Nächstes zum Tagesordnungspunkt 16. Das ist im Ältestenrat so abgestimmt, dass dieser als vorletzter kommt. Dann kommt der Tagesordnungspunkt 21 - das ist die Große Anfrage - als letzter und dieser wäre dann nach 21 anzusetzen. Das ist der Vorschlag. Wer sich damit einverstanden erklärt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, dann ist dieser gemeinsame Antrag im Tagesordnungspunkt 22 heute noch abzuarbeiten, also als allerletzter Punkt.

Ich rufe jetzt als vorletzten Tagesordnungspunkt auf den Tagesordnungspunkt 16

Abschiebungen in den Kosovo aussetzen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3611

Wünscht jemand von den Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Berninger hat das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für die generelle Aussetzung von Abschiebungen in den Kosovo sind, das wissen Sie, spätestens seit, ich glaube, im Juni 2010 ein entsprechender gemeinsamer Antrag beraten wurde.

(Beifall DIE LINKE)

Was Ihnen heute hier vorliegt, ist der Antrag, wenigstens für die kalte Jahreszeit des Winters Abschiebungen in den Kosovo auszusetzen. Wir wurden vom Flüchtlingsrat Thüringen zu diesem Antrag angeregt. Als nämlich der Flüchtlingsrat Thüringen im November, ich glaube, am 12. November, einen Besuch in der sogenannten Gemeinschaftsunterkunft in Waltershausen gemacht hat, hat die dortige Betreuerin von mehreren Familien erzählt, die ur

sprünglich einmal freiwillig ausgereist waren, jetzt aber über den Winter wieder hierher kommen, weil die Situation im Kosovo einfach unerträglich ist, insbesondere für die Minderheiten, wie etwa die Roma, die Ashkali und die Ägypter im Kosovo. Es gibt zahlreiche Berichte und Studien, die diese erbärmlichen Bedingungen beschreiben. Der Zentralrat der Sinti und Roma hier in Deutschland hat zum Beispiel einen entsprechenden Bericht veröffentlicht. Die evangelische Kirche Deutschlands hat bereits 2010 so einen Bericht veröffentlicht ebenso wie der Diakonische Bundesverband.

In unserem Antrag haben wir in der Begründung auf zwei Studien hingewiesen - auch mit dem Link -, auf die UNICEF-Studie, die sich insbesondere mit der Situation von Kindern beschäftigt und auf den OSZE-Bericht. Sie können das gern nachlesen. Alle Berichte sagen übereinstimmend, das im Kosovo Minderheiten diskriminiert werden, dass dort eine sehr hohe Armut herrscht, dass sie nicht in Sicherheit leben können. Was aber im Moment die vordringlichste Situation ist, ist die, wie es im Bericht des Diakonischen Bundesverbandes beschrieben ist, dass abgeschobene Personen und Familien oft nur in irregulären, slumähnlichen Siedlungen die Möglichkeit auf eine Unterkunft haben. Ich will Ihnen einmal zeigen, wie so etwas aussieht, wie die Hütten sind, in denen diese Menschen leben müssen. Da gibt es kein Wasser, keinen Strom. Es ist einfach eiskalt dort und wir möchten gern, dass über den Winter aus Thüringen keine Menschen in den Kosovo abgeschoben werden,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

damit wir ihnen solche Zustände ersparen. Es gibt bereits Bundesländer, die nicht in den Kosovo abschieben. Baden-Württemberg hat beispielsweise Abschiebungen dorthin ausgesetzt. Erst jüngst hat das Land Nordrhein-Westfalen auf Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt durch die FDP-Fraktion einen solchen Antrag eingebracht, der jetzt - die Nachricht kam am 9. Dezember 2011 - auch umgesetzt wird. Es gibt jetzt jüngst einen „Wintererlass“ in Nordrhein-Westfalen. Das ist es, was wir gern möchten, was wir beantragt haben und ich möchte Sie sehr herzlich bitten, diesen Menschen etwas Gutes zu tun und ihnen wenigstens über den Winter die Sicherheit zu geben, dass sie nicht in solche Verhältnisse abgeschoben werden. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Berninger. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Mir liegen Wortmeldungen von allen Fraktionen vor. Das Wort hat als

(Vizepräsidentin Hitzing)

Erster der Abgeordnete Herr Bergner für die Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liberale Politik setzt sich grundsätzlich für die Rechte aller Menschen in Deutschland und natürlich für die Rechte der Menschen in Thüringen ein. Deswegen empfinden wir die Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen als eine oft bedrückende Aufgabe. Keiner zerstört gern Hoffnungen, auch nicht die zuständigen Stellen und die dort arbeitenden Menschen. In Deutschland und in Thüringen sind wir allerdings weit davon entfernt, Massenabschiebungen vorzunehmen. Nach einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE wurden nach Albanien 2010 zwei, in den Kosovo acht und nach Serbien und Montenegro null Personen abgeschoben. Natürlich sind die Lebensbedingungen im Kosovo nicht einfach. Für die Entscheidung, ob eine Abschiebung in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region erfolgen kann, muss selbstverständlich eine umfassende Beurteilung der Situation im Herkunftsland erfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Beurteilung nehmen wir aber nicht in Thüringen vor, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aus diesem Grund ist es für mich zweifelhaft, ob der Einsatz einer unabhängigen Kommission, so wie es Punkt II des Antrags vorsieht, wirklich möglich ist und was wir damit erreichen können und wollen. Aber wir sollten auch feststellen, dass die Lage für Angehörige von Minderheiten in den verschiedenen Gebieten des Kosovos sehr unterschiedlich ist. Es gibt durchaus Gebiete, in denen sich die Situation verbessert hat und sich auch weiter verbessern wird. Ich vertrete die Auffassung, dass wir uns natürlich Gedanken machen müssen, wie man Menschen die Chance geben kann, in ihrer angestammten Heimat zu leben, denn wer nicht in die Zwangslage gerät, von zu Hause vertrieben zu werden … Ich habe das Bild gesehen, Frau Kollegin, selbstverständlich. Wer nicht in die Zwangslage gerät, vertrieben zu werden und wer die Chance behält, bei seiner Familie zu bleiben, der ist vielleicht auch dankbar für die Hilfe zur Selbsthilfe. Auch diesen Gedanken sollten wir in der Diskussion nicht vergessen.

(Beifall FDP)

Es ist mitnichten so, dass willkürlich Abschiebungen erfolgen. Jede Abschiebung setzt eine Einzelfallprüfung voraus. Hier werden vielseitige Faktoren in die Prüfung einbezogen, wie zum Beispiel die Religion, die Integration der Betroffenen und der Familie. Auch werden nach meiner Kenntnis die Bedürfnisse von Kindern besonders berücksichtigt und jede Abschiebung erfolgt in Abstimmung mit

der Republik Kosovo. Sie beschreiben in Ihrem Antrag, dass die Rückführung in den Kosovo für die meisten Kinder immer noch einer Abschiebung ins Elend gleichkommt. Ich bestreite überhaupt nicht, dass es zu viele Fälle gibt, die dem von Ihnen aufgezeigten Bild entsprechen. Wir wissen, dass die Kinder unser aller Zukunft - das gilt für alle Länder, für alle Nationen und Ethnien - sind. Deswegen sollten ihre Bedürfnisse eine besondere Berücksichtigung finden. Daher ist auch eine besondere Sorgfalt zu wahren, wenn Abschiebungen erfolgen sollen, bei denen Kinder betroffen sind. Da für uns Ihr Antrag Fragen offenlässt, würde ich gern im Ausschuss weitere Informationen über die aktuellen Fälle und die Praxis der Abschiebungen in Thüringen erhalten wollen. Ich beantrage namens der FDP-Fraktion die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Holbe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kollegen, in der Drucksache der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht es um die Abschiebung in den Kosovo und die Aussetzung bis mindestens April nächsten Jahres. Weiterer Schwerpunkt ist die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Lebensbedingungen von aus Deutschland abgeschobenen Menschen in den Kosovo sowie der Einsatz der Thüringer Landesregierung für ein generelles Verbot von Abschiebungen in den Kosovo und von dort nach Serbien. Begründet werden diese Forderungen mit der für die Roma unsicheren sozialen Lage und der daraus resultierenden möglichen Bedrängnisse in Notlagen, basierend auf dem allgemein schlechten sozialen und wirtschaftlichen Balkanraum und die dort anzutreffende Situation. Aber es wird nicht mit der allgemeinen Sicherheitslage im Land begründet, die bezeichnenderweise nicht der Grund ist, sondern durchaus mittlerweile als stabil bezeichnet wird, so dass auch andere Länder ihre Flüchtlinge dorthin entlassen.

Ich verweise noch einmal auf das Rückführungsabkommen in die Republik Kosovo, das zwischen den Staaten zum 1. September 2010 hier geschlossen wurde, wo sukzessive Rückführungen passieren sollen, Sie wissen, 2.500 pro Jahr, so dass auch Massenabschiebungen hier nicht erfolgen sollen. Das Bundesinnenministerium hat diesbezüglich betont, dass diese Rückführungsabkommen den internationalen Standards entsprechen, wie auch solche in der EU mit Drittstaaten geschlossenen Abkom

(Vizepräsidentin Hitzing)

men festgelegt worden sind. Dies bedeutet, dass ausländische Menschen, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung oder Folter droht, selbstverständlich in Deutschland Schutz und Asyl genießen sollen. Die nicht in diesen Personenkreis fallenden Menschen sind dagegen ausreisepflichtig. Ich will jetzt gar nicht alles hier erwähnen - Krankheit, alleinerziehende Mütter, die von dieser Rückführung ausgeschlossen sind, diese Einzelfallprüfung über die Härtefallkommission, so dass auch jeder Fall, der hier von Abschiebung betroffen ist, vorher einer Einzelfallprüfung unterzogen wurde, ich denke, auch im kosovarischen Aktionsplan. Das deutsche URA-2-Projekt, also Beratung, finanzielle Unterstützung, praktische Unterstützung nach der Rückkehr und Reintegration, Wiedereingliederung der Rückkehrer sollte hier benannt werden.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete Berninger?

Nein danke, das möchte ich nicht.

Sie gestattet es nicht.

Da ist es uns bekannt, dass Vorbehalte und Ablehnungen gegenüber den Roma in diesen Ländern bestehen, aber es ist auch bekannt, dass diese Gruppe der Roma, nachdem sich die Zustände in ihrem Land normalisiert haben, zurückgeführt werden müssen. Nun denke ich, dass hier in Thüringen sehr wenige Menschen davon betroffen sein werden. Natürlich sollte man sich das im Einzelfall noch einmal anschauen, wie wir mit diesen Menschen umgehen. Die anstehende Winterperiode, kurz vor Weihnachten, da kann man darüber nachdenken, diese Abschiebung kurzfristig auszusetzen,

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Da könnten Sie zustimmen.)

zumal wenige davon betroffen sind. Aber es ist auch klar, diese Rückführungen sind dann auch nur kurzfristig ausgesetzt und werden im Frühjahr weiter ausgesetzt werden. Eine zweite Forderung, die Sie hier in dieser Drucksache erhoben haben, die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der Lebensumstände jener Roma, die hier aus Deutschland abgeschoben worden sind, zu ermitteln und darüber Bericht zu erstatten, liebe Kolleginnen und Kollegen, das halte ich nicht für die primäre Aufgabe des Landes Thüringen oder gar Deutschlands, Erkundigungen über die Lage der Bevölkerung im

Staat Kosovo einzuziehen. Dieser ist nicht einmal EU-Mitglied, also wie soll das funktionieren und zu welchem Zweck?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es ist noch nicht entschieden, will doch Mitglied werden.)

Ich denke, das kann ich jetzt nicht so nachvollziehen. Bei allem Verständnis für das Elend, für die Probleme in Südosteuropa, Deutschland ist sicher nicht in der Lage, geschweige denn dafür verantwortlich, diese zu lösen und es wird immer Menschen geben, auch in anderen Ländern der Erde, denen es schlechter geht als uns. Ich glaube, wir können da die Welt auch nicht retten und diese ganzen Problemfelder finanzieren. Die Roma wurden als Kriegsflüchtlinge hier aufgenommen, versorgt, hatten in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort vor Krieg, albanischer UÇK und serbischen Milizen. Sie können sich sicher auch noch an die große Spendenbereitschaft der Deutschen erinnern, aber es war immer klar, dass es auch eine Rückführung geben muss, wenn sich diese Zustände normalisiert haben.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das haben sie aber nicht, Frau Holbe.)

Ich sehe das anders und habe es schon angedeutet, dass wir hier uns gern im Ausschuss darüber verständigen und dort intensiver beraten können. Man muss letztendlich dem Ministerium die Einschätzung der Lage überlassen, wie viele der Flüchtlinge, die Gruppe, die Sie hier benannt haben, jetzt von Abschiebungen betroffen sind, ob es möglich ist, das in dieser Zeit auszusetzen, denn Ihnen geht es eigentlich um eine schnelle Reaktion. Wir im Ausschuss tagen im Januar, da muss man schauen, wie man mit diesen Dingen umgeht. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass es ungünstig ist, zu solch einer Zeit nach drei intensiven Tagen ein so schwieriges und durchaus auch berührendes Thema hier behandeln zu müssen. Aber wir müssen es behandeln, auch wenn wir, wie Frau Holbe gesagt hat, sicher nicht alle Probleme dieser Welt lösen oder die gesamte Welt retten können, so haben wir doch eine gewisse Verantwortung.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Holbe)

Zu dieser Verantwortung möchte ich gern ein Zitat an den Beginn meiner Ausführungen stellen, und zwar vom 33. Evangelischen Kirchentag in Dresden. Dort ist eine Resolution verabschiedet worden und in dieser heißt es, ich zitiere: „Aus der historischen Verantwortung erwächst heute eine Verantwortung für eine menschenwürdige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Roma in Deutschland und gegen Abschiebung in die Republik Kosovo.“ Diese Resolution ist unterzeichnet und unterstützt worden unter anderem vom Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse, von Katrin GöringEckardt, aber genauso auch von Petra Pau, Cem Özdemir und vielen anderen. Ich möchte ein zweites kurzes Zitat voranstellen, nämlich von Prof. Dr. Norbert Lammert in seiner Rede zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2011 im Bundestag. Da hat er gesagt: „Bis heute ist die größte Minderheit Europas zugleich die wohl auch am meisten diskriminierte Minderheit Europas.“ Über diese Menschen reden wir heute, mit diesen Menschen beschäftigt sich unser Antrag. In der Tat, Frau Holbe, geht es uns um eine ganz wichtige humanitäre Geste. Mehr kann es im Moment nicht sein, das wissen wir auch, damit werden wir die Welt nicht retten, aber es geht um eine wichtige humanitäre Geste gegenüber einer besonders schutzbedürftigen Gruppe.