Protokoll der Sitzung vom 16.12.2011

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sowie am Live-Stream, der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 26.08.2011 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes - mit der Drucksache 5/3191 und der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 06.09.2011 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes - mit der Drucksache 5/3233 wurden in der 65. Sitzung des Thüringer Landtags am 16. September 2011 aufgerufen. Die Gesetzentwürfe wurden nach umfangreicher Aussprache hier im Plenum an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.

In der 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 6. Oktober 2011 wurden die Gesetzentwürfe der Landesregierung sowie der Fraktion DIE LINKE beraten. Die Sitzung war nicht öffentlich. Die Fraktion DIE LINKE hat eine

mündliche Anhörung der beiden Gesetzentwürfe beantragt. Diese ist mehrheitlich abgelehnt worden. Der Antrag des Abgeordneten Gumprecht (CDU), eine schriftliche Anhörung durchzuführen, erhielt in Abstimmung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die Mehrheit. Der Ausschuss kam überein, 21 Anzuhörende um Stellungnahme zu bitten. Darunter waren unter anderem der Gemeindeund Städtebund, der Thüringer Landkreistag, die IHK Ostthüringen und Südthüringen, ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Einzelhandelsverband, um nur einige zu nennen. Der Ausschuss beschloss weiterhin, die Anzuhörenden bis zum 4. November 2011 zu bitten, uns ihre schriftliche Stellungnahme vorzulegen, damit am 10. November 2011 eine erste Auswertung erfolgen konnte.

In der 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, die, wie bereits erwähnt, am 10. November dieses Jahres stattfand, wurde in nicht öffentlicher Sitzung mit der Auswertung begonnen. Es wurde nochmals darüber informiert, dass alle 21 Anzuhörenden eine Stellungnahme in umfangreicher Art und Weise abgegeben haben. Aufgrund dieser umfangreichen Stellungnahmen hat die Abgeordnete Jung von der Fraktion DIE LINKE um eine nochmalige mündliche Anhörung gebeten, die ebenfalls abgelehnt wurde. Die Fraktionen wurden gebeten, bis zum 08.12.2011 ihre Änderungsvorschläge zu den eben erwähnten Gesetzentwürfen abzugeben.

In der 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 8. Dezember dieses Jahres erfolgte die Auswertung sowie die Bearbeitung der bereits erwähnten Änderungsanträge, die bis dahin durch die Fraktionen der CDU und SPD sowie durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgegeben wurden.

Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, der federführend war, wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE zu empfehlen sei. Der Ausschuss beschloss weiterhin nach intensiver Diskussion, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen von CDU und SPD anzunehmen ist.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Gesetzentwürfe in seiner 27. Sitzung am 14. Dezember 2011 beraten und empfiehlt ebenfalls die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE sowie die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 5/3191. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Vizepräsident Gentzel)

Danke, Frau Abgeordnete Stange, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat Abgeordnete Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir entscheiden heute über zwei vorliegende Gesetzentwürfe. Wie Sie gehört haben, hat DIE LINKE einen eigenen eingebracht. In der TA vom 07.11. war die Diskussion beschrieben. Unter der Überschrift „Lange Ladenöffnung in Thüringen uninteressant“ wurde festgestellt, was unter anderem das Motiv für unseren Gesetzentwurf war, welcher Ihnen in der Drucksache 5/3233 vorliegt. In dem gleichen Artikel wurde unter anderem ausgeführt - ich darf zitieren: „Verlängerte Öffnungszeiten haben sich nur in wenigen größeren Geschäften in den größeren Städten Thüringens rentiert. Händler verweisen auf enorme Kosten und geringe Umsätze in den Abendstunden.“ Die Möglichkeit der verlängerten Öffnungszeiten habe sich kaum durchgesetzt, bestätigt die Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer Erfurt Annette Projahn. Allerdings - so wörtlich „hätte sich die Öffnung in den Abendstunden für die meisten nicht gelohnt.“ Die Umsätze in dieser Zeit waren demnach in vielen Fällen geringer als die entstehenden Kosten für die längere Öffnung. Als Kernöffnungszeit habe sich in den meisten Städten die Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr herauskristallisiert. So weit diese Einschätzung.

Meine Damen und Herren, auf diese Öffnungszeiten hat sich genau unser Gesetzentwurf gerichtet. Meine Fraktion hat sich bei der Erstellung ihres Änderungsgesetzes davon leiten lassen, dass seit Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes weder steigende Umsatzzahlen noch eine Steigerung der Vollbeschäftigung im Handel zu verzeichnen waren. Ich möchte das hier noch einmal an einigen Dingen nachweisen: Vollzeitarbeitsplätze im Handel wurden abgebaut und Teilzeitarbeitsplätze im Einzelhandel ausgebaut. Die Vollbeschäftigung ging um 0,3 Prozent zurück, die Teilzeitbeschäftigung hat sich um 0,4 Prozent erhöht. Menschen im Einzelhandel sind vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigte. IHK-Hauptgeschäftsführer Grusser stellte in der Pressemitteilung anlässlich der Vorstellung des neuesten Einzelhandelsatlasses fest, dass die Kaufkraft im Freistaat dem Bundesdurchschnitt weiter hinterherhinkt, denn „der Bürger im Freistaat verfüge im Jahr lediglich über 4.779 € im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt von 5.329 €“. So viel zur Kaufkraft.

Hier kann man nur feststellen, was wir schon an dieser Stelle mehrfach gesagt haben: Das Geld,

was man um 10.00 Uhr morgens nicht hat, kann man auch nach 22.00 Uhr nicht ausgeben.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, an der Stelle möchte ich ganz aktuell auf eine Entscheidung im Bundesrat verweisen, die heute ansteht, wo auf Antrag von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hamburg ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € eingefordert wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Verehrte Vertreter der Regierung - ich kann hier niemanden erkennen, auch nicht vom Wirtschaftsministerium -, ich will aber trotzdem ganz klar unsere Forderung hier noch einmal bekräftigen, die wir an dieser Stelle schon mehrfach gesagt haben: Stimmen Sie diesem Antrag im Bundesrat zu. Hier können Sie nachweisen, was Sie immer sagen, dass es unserer Anträge nicht bedarf um einen flächendeckenden Mindestlohn, weil Sie das immer schon machen. Ich hoffe, und wir werden das ja auch erleben, dass auch von Ihrer Stelle aus so gehandelt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Ganz klar, warum auch bei diesem Gesetz, aus zwei Aspekten, ich will das hier einfach noch einmal sagen: Wir haben auch im Einzelhandel Niedriglöhne, Menschen, die von ihrer Hände Arbeit nicht leben können. Es ist nicht zu beklatschen, dass das so ist, aber als Fakt muss man das zur Kenntnis nehmen und es wird ja immer wieder hier nicht so entsprechend gehandelt und diskutiert. Und zweitens, das Geld, was Menschen mehr verdienen beispielsweise durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und natürlich Tariflohn, dort, wo er gezahlt wird - das ist ja nicht überall der Fall -, das können Menschen auch ausgeben, u.a. auch im Handel.

Das ist unser Ansinnen und so sind wir auch herangegangen bei unserem Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz, denn wir haben berücksichtigt, dass es auch ein Gesetz ist zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Gesundheit der im Einzelhandel Beschäftigten. Das sind 64.000 Menschen, und ich sagte schon, das sind vor allen Dingen Frauen, viele darunter auch alleinstehend. Umso mehr ist es erforderlich, dass ein Ladenöffnungsgesetz verabschiedet wird, das auch den Charakter eines Arbeitnehmerschutzgesetzes trägt, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert und die Gesundheit der im Handel Beschäftigten nicht gefährdet.

Diesen Kriterien wird im Änderungsgesetz der Landesregierung aus unserer Sicht viel zu wenig Beachtung geschenkt. Na klar freuen sich die Beschäftigten im Handel jetzt über den Vorschlag im

Sozialausschuss, dass sie an zwei Sonnabenden im Monat nicht mehr beschäftigt werden dürfen, aber gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage, auch angesichts der Kritik, die aus dem Einzelhandel schon wieder kommt: Wer setzt das durch und wer kontrolliert das?

Ebenso schwammig ist die Formulierung im neu angefügten Absatz 3, ich darf zitieren: „Bei der Häufigkeit der Arbeitseinsätze an Werktagen ab 20.00 Uhr sowie der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen hat der Arbeitgeber die sozialen Belange der Beschäftigten, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu berücksichtigen.“ Das ist so was von unkonkret und schwammig, dass man hier erwartet hätte, dass es eine klarere Regelung gibt, denn im Grunde genommen sagen alle, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, bis 20.00 Uhr ist sinnvoll, alles Weitere ist Unsinn. Meine Damen und Herren, ganz offensichtlich muss das zumindest in Teilen der SPD so erkannt worden sein, denn sonst hätte es wahrscheinlich nicht die Einladung an Personalräte, Betriebsräte aus dem Einzelhandel gegeben - der Kollege Lemb lacht schon - wo im Grunde genommen alle Positionen diskutiert und auch vorgelegt wurden als Positionen der SPD, die leider nicht in Ihrem Gesetz so stehen, aber in unserem. Deswegen kann ich Sie nur auffordern: Seien Sie konsequent, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Das haben Sie den Kolleginnen und Kollegen, den Betriebsräten auch versprochen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich darf in dem Zusammenhang auch noch mal eingehen auf die Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Referentenentwurf des Änderungsgesetzes. Diese Stellungnahme war schon vom Mai 2011. Da wird darauf verwiesen, dass es eine ständig zunehmende Arbeitsverdichtung bei gleichzeitigen arbeitnehmerunfreundlichen Arbeitszeiten durch längere Öffnungszeiten und abnehmende Sicherheitsstandards gibt. Damit haben sich die Arbeitsund Lebensbedingungen der vorwiegend weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel in Thüringen seit Einführung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes stetig weiter verschlechtert, wird von ver.di eingeschätzt. Da längere Öffnungszeiten in den Nachtstunden oft nur als Chance zum Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz gesehen und von den Kunden nur gering in Anspruch genommen werden, erfolgt in der Regel in diesen Zeiten eine minimale Personalbesetzung, die damit aber gleichzeitig das Risiko der Beschäftigten, Opfer von Gewalttaten zu werden, erheblich erhöht. So weit die Stellungnahme von ver.di. In diesem Zusammenhang möchte ich auch verweisen auf einen sicherlich nicht nur uns zugesandten Brief des Betriebsrats und der Belegschaft vom Kaufland Altenburg, immerhin auch mit 85 Unterschriften, der datiert vom 23. Oktober 2011. Dort heißt es: „Seit

dem das Ladenschlussgesetz 2006 in Kraft getreten ist, hat sich in unserem Markt nichts zum Positiven geändert. Es wurden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen wie versprochen, im Gegenteil, es wurden noch Stunden abgebaut, zu hohe Kosten vor allen Dingen im Spätzuschlagsbereich. Das erhoffte Umsatzplus in den Abendstunden blieb aus. Unsere Mitarbeiter, meist nur Frauen, die bis 22.00 Uhr im Markt arbeiten müssen, bangen um ihre Sicherheit. Muss denn erst etwas passieren,“ - fragen sie - „bevor sich etwas ändert?“. Den gleichen Tenor hatten die Aussagen der Betriebsräteversammlung im Mai 2011. Dort haben alle vertretenen Fraktionen bekräftigt, dass mehr für den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel getan werden muss und auch wird. Man hatte großes Verständnis dort in der Betriebsräteversammlung für die Sorgen und Nöte der Beschäftigten. Aber, meine Damen und Herren, das ist offensichtlich wie so oft, das Gesetz der Landesregierung ist ein weiteres Beispiel für die Ungleichheit von dem, was gesagt, und dem was, dann tatsächlich getan wird.

(Beifall DIE LINKE)

Auge in Auge, also bei den Kollegen, räumt man natürlich Verständnis ein und dann wird aber doch etwas vorgelegt und sicherlich heute auch von Ihnen mehrheitlich beschlossen, das sich erneut gegen die Beschäftigten im Einzelhandel und auch gegen die hoch gepriesene Vereinbarkeit von Familie und Beruf richtet. Deshalb noch einmal meine Aufforderung: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, dann sind Arbeitnehmerrechte und Arbeitnehmerschutz gesichert. Es entspricht den Realitäten in Thüringen, wie wir gehört haben, und wir behaupten, dass unser Gesetzentwurf sowohl den Erwartungen von Kunden Rechnung trägt und gleichzeitig auch den Erwartungen der Beschäftigten im Einzelhandel. Jetzt haben Sie es in der Hand, das auch zu praktizieren und ich hoffe einfach noch einmal auf zumindest einige Kolleginnen und Kollegen aus der SPD, die ihrem Versprechen auch gegenüber den Kollegen im Einzelhandel hier gerecht werden können. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion rufe ich den Abgeordneten Gumprecht auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der vergangenen Woche war in der Presse zu lesen und darauf war schon Frau Leukefeld eingegangen, dass sich die Möglichkeiten der verlängerten Ladenöffnungszeiten, die schon seit fünf Jahren bestehen, im Handel kaum durchgesetzt habe. In den meisten Städten hätte sich die Kernzeit

(Abg. Leukefeld)

von 10.00 bis 18.00 Uhr herauskristallisiert. Deutlich längere Öffnungszeiten gäbe es hingegen in den größeren Städten und Tourismuszentren.

Ich komme zu einem anderen Ergebnis: Ich finde, das ist ein Argument, dass sich das Ladenöffnungsgesetz in der vorliegenden Form bewährt hat.

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Das ist ja eine komische Schlussfolgerung.)

Mit dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz haben wir nämlich 2006 den Handlungsspielraum des Einzelhandels erweitert, das ist richtig. Die Händler haben die neuen Freiheiten genutzt und dort, wo es sich nicht rentiert hat, ist man wieder zu den Kernöffnungszeiten zurückgekehrt. Deshalb sage ich, das Gesetz hat sich bewährt als Angebot und nicht als Verpflichtung. Wir haben einen Rahmen gesetzt und dabei genug Luft für individuelle unternehmerische Entscheidungen gelassen, die auch den regionalen Besonderheiten entsprechen. Ich sage es einmal flapsig: Wenn in einem 500-Seelen-Ort 18.00 Uhr die Bürgersteige hochgeklappt werden, heißt das doch noch nicht, dass die Geschäfte in der Innenstadt in Erfurt, Jena oder in anderen Städten ebenfalls 18.00 Uhr schließen müssen. Wir müssen nicht alles, was möglich ist, regeln und wir tun es auch nicht, sondern nur das, was unbedingt erforderlich ist.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, mit der Ausweitung der Ortsteilregelung auf die Städten und Gemeinden der Landkreise wurde eine Regelung präzisiert, die bislang an verschiedenen Orten für Verwirrung und Unmut gesorgt hat. Die flexibilisierende Adventsregelung stärkt künftig die Wettbewerbsfähigkeit des Thüringer Einzelhandels im Vorweihnachtsgeschäft. Schauen Sie doch einmal in diesem Jahr: In der letzten Novemberwoche haben viele Händler geklagt, dass kaum Kunden in die Geschäfte gekommen sind, weil eben Monatsende war. So, denke ich, haben wir die Möglichkeit geschaffen, darauf in den Kommunen zu reagieren. Ich denke, das ist eine vernünftige Regelung. Der Schutz der Feiertagsruhe wurde verbessert und auch Arbeitnehmerrechte wurden in einzelnen Punkten gestärkt.

Meine Damen und Herren, bei der Diskussion um die Ladenöffnungszeiten sollten wir auch nicht vergessen, dass die Einzelhändler nicht nur zueinander in Konkurrenz stehen, sondern auch mehr und mehr in einer Konkurrenz mit immer zahlreicher und attraktiver werdenden Einkaufsangeboten im Internet. Deshalb lassen sich die Einzelhändler auch oft Dinge für neue Verkaufsmöglichkeiten einfallen. Mitternachtsshopping oder Modenächte werden allerorts von den Bürgern auch gut angenommen. Das kann man mögen oder nicht, meine Damen und Herren, es ist aber der Wunsch und das Ziel des Einzelhandels, hier konkret auf den Markt

und die Bedürfnisse einzugehen und ich denke auch, es dient der Belebung unserer Innenstädte. In diesem Zusammenhang greift auch das oft vorgetragene Argument nicht, die Freigabe der Öffnungszeiten bringe keine höheren Umsätze, weil ja die Kaufkraft die gleiche bleibt. Sie hatten den Satz zitiert: „Sein Geld kann man nur einmal ausgeben.“ Es bleibt aber die Frage, wo fließt die Kaufkraft hin,

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Das sind Tatsachen.)

zu den Händlern vor Ort oder zu einem auswärtigen Internetversandhändler?

Eine Anmerkung zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie möchten die Öffnungszeiten auf 22.00 Uhr begrenzen. Die Freigabe der Öffnungszeit wollen Sie nicht mittragen, aber der Ladenschluss um 20.00 Uhr war Ihnen auch zu früh.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie regeln ja gar nichts, Herr Gumprecht.)

Ich sage, das ist weder Fleisch noch Fisch. Das ist in meinen Augen Augenwischerei, denn die Zahl der Geschäfte, die regelmäßig länger als 22.00 Uhr geöffnet haben, kann man voraussichtlich sogar an einer Hand abzählen.

Nun zu einigen Themen, die das Anhörungsverfahren und auch persönliche Gespräche gezeigt haben, dass es Läden gibt, die in den Abendstunden geöffnet haben, obwohl kaum Kunden kommen, einfach aus dem Grund, weil das Geschäft nebenan ja auch geöffnet hat. Die höheren Kosten werden dann in der Regel durch Einschnitte beim Verkaufspersonal ausgeglichen. In diesen Fällen siegt der Konkurrenzgedanke über betriebswirtschaftliche Vernunft. Ich denke, das hält sich nicht lange und das ist falsch. Allerdings ist das mitnichten ein flächendeckendes Phänomen, Gott sei Dank. Die weit überwiegende Mehrheit auch der großen Ketten, also der Lebensmitteldiscounter, der Drogeriemärkte, der Möbel- oder Elektronikhändler schließt um 20.00 Uhr selbst in den Großstädten. Deshalb ist dies keine Frage für den Gesetzgeber. Stattdessen appelliere ich an die Händler und auch die Gewerkschaftsvertreter, sich vor Ort zusammenzusetzen und zu vernünftigen regionalen Vereinbarungen zu kommen.

Meine Damen und Herren, das Landöffnungsgesetz ist weder ein Wundermittel zur Umsatzsteigerung im Einzelhandel noch ein Arbeitsmarktförderprogramm. Stattdessen muss es genau, ich sage, auf 5 Interessenlagen ausgewogen eingehen und diese zusammenbringen. Das sind

1. verlässliche Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln, denn je geringer der Rege

lungsumfang ist und der Verwaltungsaufwand, desto besser.

2. Es muss die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen.