5. den Wünschen der Familien und der Kirchen zur Gewährleistung eines besonderen Schutzes, nämlich des Sonntags, hier mit im Auge haben.
In den vergangenen Wochen haben wir zahlreiche Gespräche geführt und ich gehe davon aus, das haben alle hier im Plenum getan, alle Fraktionen. Es waren Gespräche mit Bürgermeistern, mit Händlern, mit Gewerkschaften, mit Kirchenvertretern. Nach den zahlreichen Gesprächen haben wir das Für und Wider abgewogen und es war wahrlich kein leichtes Unterfangen. Wir haben uns dann zu einem gemeinsamen Vorschlag entschieden. Mit diesem Vorschlag wollen wir ein Gleichgewicht, wie wir es einschätzen, herstellen. Meine Fraktion wird dem Ladenöffnungsgesetz einschließlich unseres Änderungsvorschlags, mit dem wir die Öffnungszeit für den Silvestertag, dem des Weihnachtstags angleichen wollen und zweitens den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen den Wunsch nach einem zweiten freien Samstag im Monat ermöglichen, zustimmen.
Der Landesregierung haben wir aufgetragen, einzelne Themen in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des fachlich zuständigen Ausschusses zu erlassen. Wir werden - und das sage ich hier ganz deutlich - auf eine zügige Vorlage der Rechtsverordnung möglichst noch im ersten Vierteljahr drängen, die speziell den Interessen kleiner Ladenbesitzer, aber auch den Interessen beispielsweise studentischer Aushilfskräfte am Wochenende nachkommt.
Die beiden Änderungsanträge, meine Damen und Herren, lehnen wir ab, ebenso den Entwurf der LINKEN. Vielen Dank.
Sehr gehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen und Vertreterinnen von ver.di und vielleicht sonst noch auf der Tribüne sitzende Betroffene aus dem Einzelhandel, ich brau
che hier an dieser Stelle gar nicht lange drum herumzureden, dass ich mir und meine Fraktion sich an der einen oder anderen Stelle einen weiteren Schritt gewünscht hätten, als das, was heute beschlossen wird.
Das wird, glaube ich, niemanden verwundern. Der Kollege Gumprecht hat gestern bezogen auf das Personalvertretungsgesetz gesagt, ein guter Kompromiss ist nur der, der jedem wehtut.
Das teile ich ausdrücklich nicht. Aber ich sage, den Fortschritt, den diese Koalition vorantreibt, der hat manchmal größere Schritte, manchmal hat er leider nur kleinere Schritte.
Manchmal vielleicht ganz kleine Schritte. Aber auch in ganz kleinen Schritten kommt man durchaus voran. Das heißt, ein Fortschritt bleibt es trotzdem. Gleichwohl ich vielen Bereichen inhaltlich zustimme, die die Kollegin Leukefeld hier auch vorgetragen hat, muss ich aber zwei Dingen widersprechen. Das eine ist: Wir haben in der Tat - und das kann man, glaube ich, auch erwarten - in einer Vielzahl von Diskussionen neben den eingegangenen Zuschriften und schriftlichen Stellungnahmen - zumindest gilt das auch für meine Fraktion - sowohl mit Betroffenen, aber auch mit Einzelhändlern und Vertretern der Kommunen besprochen, was die Auswirkungen der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes sind.
Allerdings will ich an dieser Stelle präzisieren, dass wir und ich persönlich immer allen Beteiligten gesagt und versprochen haben, mich in den Beratungen für bestimmte Verbesserungen einzusetzen. Das, glaube ich, hat meine Fraktion auch getan. Aber wir können im Vorfeld nie versprechen, dass die Dinge im parlamentarischen Verfahren genauso umgesetzt werden, wie man sie sich vielleicht wünscht. Insofern haben wir in der Tat den Charakter des Gesetzes zu bewerten. Da ist die Frage des Arbeitnehmerschutzes ein wesentlicher Teil auch aus Sicht meiner Fraktion. Insofern will ich zum Zweiten dem widersprechen, was Kollegin Leukefeld gesagt hat, dass sich diese Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet. Das kann man, glaube ich, nicht allen Ernstes behaupten, weil hier - an der einen oder anderen Stelle vielleicht nicht ausreichend - aber trotzdem eine Reihe von Verbesserungen vorgesehen sind.
Was den Charakter des Gesetzes insgesamt betrifft, bin ich schon auch der Auffassung, dass wir die wesentlichen vier Interessenlagen bei der Frage
der Ladenöffnung berücksichtigen müssen. Das sind zum einen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betroffene, die unter den gegebenen Bedingungen im Einzelhandel arbeiten, zum anderen aber natürlich auch der Einzelhandel selbst, also die Wirtschaft im Freistaat. Hier will ich schon noch einmal betonen, auch das war Debatte im Hinblick auf die Frage; machen wir künftig wieder um 20.00 Uhr Schluss oder vielleicht um 22.00 Uhr, wie die GRÜNEN in Ihrem Änderungsantrag vorschlagen? Da sage ich allerdings auch, das ist weder Fisch noch Fleisch. Oder bleibt es bei der jetzigen Regelung, die meine Fraktion und ich gern geändert hätten?
Aber bei dieser Debatte muss man natürlich berücksichtigen, dass wir einerseits nicht eine Situation haben, in der der Einzelhandel in Thüringen nur METRO, nur Kaufland oder sonstige große Anbieter sind, sondern wir haben vielzählige kleine Einzelhändler gerade im innerstädtischen Bereich, denen wir - dessen bin ich mir durchaus bewusst - bei der jetzigen Regelung, wenn wir sie so belassen, das weitere Leben auch nicht einfacher machen im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Situation. Da ist es nun mal so, dass der kleine Laden mit ein oder zwei Beschäftigten in einer anderen wettbewerbsrechtlichen Situation ist als Kaufland gegenüber Kaufhof oder Kaufhof gegenüber Media-Markt oder - was weiß ich - sonst irgendwelchen großen Playern im Bereich des Einzelhandels. Also insofern, glaube ich, bleibt hier auch für die Zukunft durchaus noch Regelungsbedarf bestehen. Was die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft, da finde ich, gibt es schon im Gesetzentwurf der Landesregierung eine Reihe von Verbesserungen. Eine will ich noch mal erwähnen, wo es ja auch durchaus Kritik gab, also das Vorziehen der Öffnungszeiten für die Bäckereien und Konditoreien von 8.00 Uhr auf 7.00 Uhr, das ist sicherlich für den einzelnen Beschäftigten, der davon betroffen ist, auch nicht einfach, aber im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher an dieser Stelle zumindest sicherlich eine sinnvolle Regelung. Die Frage der zwei Samstage ist schon erwähnt worden, insofern muss ich, glaube ich, an dieser Stelle das nicht noch einmal im Detail wiederholen. Uns ging es bei dieser Frage darum, dass wohl wissend der Belastungen der Beschäftigten über den Gesetzentwurf der Landesregierung hinaus wir der Auffassung waren in der parlamentarischen Beratung, dass es nicht ausreichend ist, wenn die Beschäftigten des Einzelhandels an nur einem Sonnabend bzw. Samstag frei haben, sondern dass mindestens zwei Samstage auch unter dem Gesichtspunkt familiärer Situationen und Belastungen frei sein sollen und frei sein müssen.
Es gibt die eben erwähnte Regelung im Änderungsantrag, der gestern im Rahmen der Zuschrift als Vorlage 5/2019 verteilt worden ist. Hier will ich noch
mal ausdrücklich auch darauf hinweisen, dass in der Debatte um die Frage, was kann im Rahmen dieser Rechtsverordnung anders geregelt werden oder abweichend geregelt werden, die Diskussion ausdrücklich und ausschließlich darauf bezogen geführt worden ist, dass wir gesagt haben, wenn wir beispielsweise aus dem studentischen Bereich Menschen haben, die angewiesen sind darauf, dass sie am Sonnabend arbeiten, dann kann man hier eine Ausnahme machen, aber diese Ausnahme soll auch auf diesen Teil in der Tat beschränkt sein. Ich will, auch wenn es sicher nur eine kleine Verbesserung ist, trotzdem auch der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass wir in dem zweiten Teil des Änderungsantrags auch eine Verbesserung dahin gehend regeln, dass, was ja jetzt in Kürze bevorsteht, auch Silvester wie an Heiligabend um 14.00 Uhr wenigstens geschlossen werden muss, dass die Beschäftigten auch an diesem besonderen Tag, der sicher mit Heiligabend nicht vergleichbar ist, aber trotzdem an dem besonderen Tag des Jahres nicht auch bis spät in die Abendstunden arbeiten müssen. Insofern will ich abschließend deutlich machen, dass mir die Zustimmung an dieser Stelle nicht leicht fällt, das ist keine Frage, andererseits meine Fraktion sich noch weitere Verbesserungen hätte vorstellen können, was am Ende des Tages aber, und ich glaube, ich muss niemandem die Frage Koalition erläutern, nicht durchsetzbar war. Ich werbe darum und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in der Vorlage 5/2019 sowie um Zustimmung zum dementsprechend geänderten Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3191 und bitte die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten um Zustimmung. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Bildschirm, vor mehr als einem Jahr hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf ebenfalls zur Ladenöffnung vorgelegt, der vorsah, einen weiteren Adventssonntag, soweit er nicht auf den Heiligen Abend fällt, zur Ladenöffnung vorzusehen. Die Landesregierung geht mit ihrem Gesetzentwurf leider nicht ganz so weit, aber immerhin einen Schritt in die - wie wir finden - richtige Richtung, nämlich Alternativen herzustellen, ein Wahlrecht herzustellen, an welchem der Adventssonntage sich eine Region zur Ladenöffnung entschließt. Allerdings haben wir damit sehr lange gewartet und
so ist wieder ein Jahr vergangen und der Thüringer Einzelhandel schaut in diesem Jahr wieder durchaus neidvoll nach Sachsen, wo nämlich am kommenden Sonntag wieder die Läden geöffnet sind. Wir werden wieder eine große Karawane von Thüringer Fahrzeugen, Menschen, Zugteilnehmern etc. sehen, die sich nach Sachsen aufmachen, um dort in aller Seelenruhe an dem geöffneten Sonntag ihre Weihnachtseinkäufe zu erledigen und damit Umsätze außerhalb des Freistaats Thüringen machen.
Im Einzelhandel haben wir uns dafür stark gemacht. Leider ist diese Chance wieder vertan worden. Diese Chance wird auch wieder vertan mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Wir werden auch weiter kritisch bleiben, was die Ladenöffnung, die Einschränkung von Ladenöffnungen hier anbelangt und würden auch immer wieder darauf hinweisen, dass Ladenöffnung das Recht des Betreibers, des Einzelhändlers ist, der für sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag seine Miete entrichtet, seinen Laden vorhält. Dann sollte er auch bitte die freie Entscheidung haben, wann er dieses Geschäft öffnet.
Natürlich können die Kunden mit ihrem Kaufverhalten abstimmen, wie sie die Ladenöffnung beurteilen. Einmal kommen mehr, einmal kommen weniger. Ich habe wieder den Eindruck, dass wir wie immer hier - das Ministerium ist nicht da - weder das eine noch das andere, dass wir uns hier wieder leiten lassen
von den großen Einzelhandelsketten, von den großen Kaufhäusern, die natürlich mit den Ladenöffnungen vorangegangen sind. Sie haben festgestellt, dass sich diese Öffnungszeiten nicht lohnen und haben selbstverständlich ihre Öffnungszeiten zurückgefahren. Das ist ihr gutes Recht, aber bei diesem Gesetz, und das ist es, was wir bedenken müssen, das müsste ein Mittelstandsgesetz sein. Es muss für den kleinen Einzelhändler gelten. Dieser soll in der Lage sein, sein Geschäft dann zu öffnen, wenn er das für seine Kunden sieht. Das sind auch kleine Geschäfte in Wohngebieten, wo er sagt, ich mache am Sonntagnachmittag zwischen 14.00 und 16.00 Uhr auf, damit die Kunden zu mir kommen können, damit ich die kleinen Bedarfe lösen kann und nicht alle an die Tankstellen verwiesen sind und sich damit Umsätze wieder außerhalb der kleinen Einzelhändler verlagern.
Das ist Mittelstandspolitik. Wie auch immer hier, wir machen Politik für die Großen, die Kleinen lassen wir außer Acht. Das wollen wir nicht. Insofern blei
ben wir da auch beim Thüringer Einzelhandelsverband, der mit Recht Kritik an der hier vorliegenden Gesetzeslage übt und Änderungen fordert, Liberalität fordert, weitere Öffnungen fordert. Insofern sind hier die Einschränkungen, die vorgenommen werden, nicht nachzuvollziehen. Wir haben Änderungsanträge vorgelegt einerseits im Bereich der Blumensortimente. Es ist ein sehr eng gefasster Begriff, der hier vorgelegt worden ist. Wir wollen eine Ausweitung haben. Es ist nicht einzusehen, warum, wenn man eine Topfblume kauft, ein weiteres Einkaufen in dem Geschäft nicht möglich sein sollte eine Übervase, eine Vase zu kaufen. Das sollte doch auch noch zulässig sein. Insofern stellen wir hier den Änderungsantrag, das auch im Sinne der Einzelhandel betreibenden Blumenhändler etwas auszuweiten. Ich denke, das ist kein Problem. Das wird auch von dem Verband, der dahintersteht, gefordert. Diese Belange sollten wir berücksichtigen und nicht einfach außen vor lassen. Es wäre schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn sie den halben Laden schließen müssten und sagen, okay, betreten Sie bitte nur die linke Ladenfläche, rechts können Sie Blumen kaufen, aber das übrige Sortiment beachten Sie bitte nicht, denn es ist Sonntag. Das andere Problem, der andere Änderungsantrag geht in Richtung der mit ganz heißer Nadel und zuletzt eingefügten Änderung. Hier wird in meinen Augen, in unseren Augen massiv in die Belange des Einzelhandels, in die freie Entscheidung der Mittelständler, aber auch der Arbeitnehmer eingegriffen. Da geht es um das Verbot, mehr als zwei Samstage im Monat zu arbeiten. Es gibt viele Personen, die sagen, okay, aufgrund meiner Lebenssituation möchte ich Samstag zu meinem Lebensunterhalt etwas dazuverdienen. Das können Männer oder Frauen sein, das können Studenten, Studentinnen sein, das können Schüler sein. Es ist eine Vielzahl von Personen, die sagen, es macht viel Sinn, dass ich an dem Samstag, bevor ich allein zu Hause sitze oder warum auch immer, arbeiten gehe. Jetzt greifen wir als Gesetzgeber da ein und verbieten mehr als zwei Samstage, mindestens zwei Samstage im Monat nicht zu arbeiten. Das ist falsch. Insofern stellen wir den Antrag oder werden wir das Gesetz an dieser Stelle nicht unterstützen. Wir haben den Antrag gestellt, um das etwas abzumildern, das bitte auf einen Samstag zu beschränken. Auch hier sollten wir uns nicht wieder davon leiten lassen, was die Großbetriebe machen oder was in Regelungen von Vollzeitbeschäftigten gilt, da sind Regelungen machbar, dass man entsprechend gleitende Arbeitszeiten macht und sagt, okay, wir sparen die Samstage dann aus. Ich denke, das ist auch geübte Praxis. Allerdings, wie gesagt, die Sonderfälle, die wir hier meinen, sind nicht berücksichtigt. Natürlich haben wir gerade gehört, dass wahrscheinlich bis in den April eine Sonderregelung hier in Gang gesetzt werden will von dem nicht anwesenden Ministerium, aber mir fehlt da der Glaube und vor al
len Dingen, was sollen die Einzelhändler denn tun, bis die Sonderregelung besteht? Sollen sie dann von Januar, Februar, März, vielleicht nur bis April, vielleicht aber auch länger, ihr Geschäft am Samstag schließen? Soll ein Einzelhändler seine zweite Filiale aufgeben, weil er sie am Samstag nicht mehr besetzen kann? Muss der Student, die Studentin die nächsten drei/vier Monate dann an dem Samstag nicht mehr arbeiten und sich somit nicht ihren Lebensunterhalt dazuverdienen können? Ich denke, bei dem, was es an Zeit gebraucht hat, dieses Gesetz in Gang zu bringen, hätte man die Zeit auch noch gehabt, diese Ausnahmetatbestände von Anfang an zu regeln und nicht auf dem Rücken des Einzelhandels und auf dem Rücken von über 64.000 Beschäftigten in Thüringen jetzt mal auszuprobieren, wie denn die gesetzgeberische Weisheit greifen sollte, hier ein Samstagsarbeitsverbot einzuläuten.
Hinzu kommt, liebe Kollegen von der SPD, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf eingreifen in die Tarifautonomie. Es gibt tarifvertragliche Werke, die genau das regeln, wie Samstagarbeit zu werten ist, wie Samstagarbeit eingeordnet wird. Es gibt einen Tarifvertrag zwischen ver.di und dem Einzelhandelsverband in Thüringen, der genau auf diese Samstagsfrage reflektiert hat und er sieht eben diesen einen Samstag vor. Dann weiß ich nicht, meine Kollegen von der Regierung, warum Sie dort weitergehen als das, was die Tarifparteien in ihrer Tarifhoheit beschlossen haben? Warum gehen Sie dort weiter und nehmen hier eine Einschränkung vor und treten damit die Tarifautonomie mit Füßen? Ich denke, das zeigt auch den ganzen Geist des ewig zu hörenden Mantras von gesetzlichen Regelungen für die Organisation unseres Sozial- und Arbeitswesens. Lassen Sie die Finger davon. Lassen Sie das die Tarifparteien machen, das ist 60 Jahre geübte Praxis. Das ist 60 Jahre erfolgreiche Geschichte, Wirtschaftsgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland und auch über 20 Jahre erfolgreiche Geschichte in Thüringen, dass die Gewerkschaft, dass die Arbeitgeberverbände, dass die Tarifparteien das besser wissen als wir Gesetzgeber. Lassen Sie es machen im Sinne der Einzelhändler, im Sinne der Leute, die dort arbeiten. Dann haben wir mehr getan, auch für die Thüringer Bürger. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle das einfach an den Anfang. Ich bin enttäuscht,
weil ich den Eindruck hatte in bilateralen Gesprächen, Herr Gumprecht mit Ihnen, mit Herrn Lemb, mit Herrn Günther und ich könnte die Reihe noch fortsetzen, wir sind auf einem guten Weg und wir sind aber irgendwie kurz vor gut wieder abgebogen und haben jetzt im Endeffekt einen Gesetzentwurf vorliegen, den die Koalition an dieser Stelle auch mitträgt, mit ihren zwei kleinen Änderungen, der eigentlich die Überschrift „Shoppen bis die Ohren klingeln“ verdient, weil Sie daran nichts geändert haben, dass bis 24.00 Uhr geöffnet ist und deswegen bin ich enttäuscht. Nicht nur ich bin enttäuscht, sondern die Gewerkschaften und viele andere, mit denen wir geredet haben, haben die Synopse bekommen, das wissen Sie auch, in der steht, inwiefern auch Kirchen usw., Sozialverbände sich geäußert haben, und natürlich die über 64.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Herr Kemmerich, es soll auch Männer im Einzelhandel geben -, die an dieser Stelle sehen, es gibt keine Verbesserungen für sie. Stattdessen finde ich, dass es auch keine wirklich transparente neue Regelung gibt. Sie drücken sich hier um eine gemeinsame politische Entscheidung. Insofern, Herr Lemb, Respekt, Sie haben es zumindest benannt. Aber wie oft haben wir den Satz hier gehört, eigentlich wollten wir etwas anderes oder mehr. Das Ladenschlussgesetz ist wieder sinnbildlich dafür, dass Schwarz und Rot nicht zusammenpassen und das muss gesagt werden.
Warum haben wir auf Landesebene diese Regelung? Sie ist nötig, Sie wissen, da ist die Föderalismusreform. Man kann jetzt lange darüber streiten, wo Föderalismus gut ist, wo er anfängt, wo er aufhört. An dieser Stelle frage ich mich schon, warum wir diesen Länderwettstreit haben müssen. Ich halte ihn für überflüssig, aber wir haben ihn. Wenn Sie - die FDP macht das gern, die schaut immer nur nach Sachsen - in das benachbarte Bayern schauen, dort kann man auch einkaufen gehen, übrigens jeden Tag bis 20.00 Uhr. Meines Wissens ist da noch kein Notstand ausgebrochen.
Also hätten wir uns auch an Bayern orientieren können und nicht immer Richtung Sachsen. Die Konkurrenz ertragen auch die Bayern. Das Rund-umdie-Uhr-Shopping kann man sich also eigentlich sparen. Wir haben - das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gemacht - auch nicht das Argument des Umsatz- oder Beschäftigungsplus nachweisbar in den Ländern oder bei uns er