Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Abgeordnete Adams zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, bei der heutigen Debatte handelt es sich der Meinung der GRÜNEN nach um ein kommunalpolitisches, ein kommunales Dilemma. Verursacht ist dieses kommunalpolitische Dilemma durch eine unsinnige CDU-Regierungspolitik, durch eine Blockade in der Gebiets- und Strukturpolitik für Thüringen. Sie haben dieses Dilemma erzeugt, weil Sie nie Vorgaben gemacht haben und nie ehrlich gesagt haben, wohin Sie Thüringen entwickeln wollen. Sie haben Ihren Plan nicht verraten und Sie haben auch Ihre Aufsichtspflicht gegenüber der Gemeinde Oberhof nicht wahrgenommen. Denn nach § 33 der Thüringer Kommunalordnung hätte Oberhof schon lange einen gehobenen Verwaltungsdienstbeamten oder -beamtin haben müssen. Das würde uns heute einige Probleme lösen in dieser Debatte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben mit Ihrer Verweigerung von Vorgaben einen kommunalpolitischen Poker stimuliert, der eigentlich nur darauf hinauslief, alle warten so lange ab, bis sie gezwungen werden. Dabei haben sie einen Plan, wie Sie mit Oberhof umgehen wollen. Wir GRÜNE kritisieren, dass Sie diesen Plan nicht verraten haben, dass Sie diesen Plan nicht mit den Kommunen beraten haben, um hier Abhilfe zu schaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie stehen damit guter Kommunalpolitik im Wege und ich hoffe, dass das am 22.04. vielerorts erkannt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir GRÜNE stehen dem außerordentlich skeptisch gegenüber, was mit den 25 Mio. € - Frau Leukefeld sagt jetzt schon, 28 Mio. € sind es mittlerweile geworden - in der Region Oberhof gemacht werden sollen. Es sind Mittel, die die Landesregierung in diese Region investieren will und diese Region schafft es an vielen Stellen nicht, dass ihr damit übertragene Vertrauen auch umzusetzen. Das beginnt damit, wenn in Oberhof endlich Schnee liegt, dass die Kommune das Verkehrschaos nicht in den Griff bekommt. Das beginnt damit, dass es für eine Gästeregion, wie sich Oberhof immer darstellt, schier undenkbar ist, dass man an einem Ferienmontag mit 10 °C minus, 100 cm Schnee und 10 Stunden Sonnenschein eine Gastronomie schließt mit dem Verweis darauf, dass man jeden Montag Ruhetag hat. Es geht natürlich auch nicht, dass man viele Millionen für den Biathlonsport investiert haben will, auch mit der Begründung, damit den Tourismus fördern zu wollen, aber gleichzeitig, wenn dann endlich Schnee liegt, ab dem Gustav-Freytag-Stein Tiefschneegebiete anbietet, wo eigentlich Loipen sein sollten. Das, obwohl der Freistaat Thüringen in diesem Jahr wieder Loipentechnik für den Thüringer

(Abg. Hey)

Wald gefördert hat. Das geht so nicht und das muss man der Region auch einmal ganz deutlich sagen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von der prima Idee, den längsten Skiwanderweg Deutschlands hier in Thüringen, den man sich schon ausgedacht hat, der schon vorbereitet ist, ihn endlich umzusetzen, in dem man die Schilder nun endlich an die Bäume bringt und das über eineinhalb Jahre nicht schafft, davon will ich gar nicht reden. Aber wir GRÜNEN stehen auch an der Seite Oberhofs. Wenn man - so hat es die Mehrheit in diesem Hause, die die Landesregierung trägt, beschlossen - einer Kommune so viel Geld, nämlich 28 Mio. €, die dort über große Teile, über die Oberhofer Sportgesellschaft umgesetzt werden sollen, in die Hand gibt, dann muss man auch verantwortlich sein und sagen, natürlich erkennen wir, dass ihr die Verantwortung wahrnehmen können müsst und dann muss dort auch jemand sein, der hauptamtlich von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und damit legitimiert ist, der diese Maßnahmen in dieser Größenordnung auch wirklich umsetzen kann. Es ist absolut unverständlich, was die Landesregierung hier mit diesem Ort macht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In Richtung Oberhof muss hier aber auch deutlich gesagt werden: Auch als Kommune kann man nicht das Geld fordern und sagen, wenn wir nur mit unseren Gästeübernachtungen und mit unserem Schneemonopol hinreichend argumentieren, werden wir Erfurt/die Landesregierung schon dazu zwingen, uns eine weitere Ausnahme zu geben. Das Ganze hätte in den letzten Jahren, in denen wir über den Oberhof-Pakt gesprochen haben, über das Fortkommen von Oberhof hier in diesem Zusammenhang auch reden müssen, das hätte klar sein müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Scheitern der Innenpolitik dieser Regierung, wenn heute in Oberhof die Leute fordern, ihre Sondergenehmigung, ihre Erlaubnis weiter bekommen zu können, und die Landesregierung das verweigert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen uns an die Seite Oberhofs bei aller Kritik, hier ihre Verantwortung wahrnehmen zu können, und hoffen, dass die Landesregierung auch ihre Verantwortung erkennt und wahrnimmt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Baumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich nicht das wiederholen, was mein Kollege Matthias Hey gesagt hat, das hat meine vollste Zustimmung, aber ich teile auch die Meinung vieler, die hier geredet haben. An die Adresse von Wolfgang Fiedler, ich habe ihm das schon gesagt, muss ich sagen, er hat nicht begriffen, worum es in und um Oberhof geht. Er hat es nicht begriffen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Er kann es auch nicht begreifen.)

Das, was er vorschlägt - ich komme dann auch noch darauf zurück - wird einfach teurer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das kommt, was geplant ist, nämlich die Ablehnung des Widerspruchs der Stadt Oberhof, dann werden dort funktionierende Strukturen plattgemacht, bevor es neue Strukturen gibt und das ist das eigentliche Problem.

(Beifall DIE LINKE)

Keiner wendet sich gegen effizientere, neue Strukturen, gegen bessere Strukturen, die Oberhofer nicht, ich nicht und, ich glaube, auch viele hier in diesem Hause nicht. Aber wenn das Geplante passiert, dann wird auch genau das passieren, was ich hier beschreibe, und es kommt noch dazu, koste es, was es wolle. Da appelliere ich an den Finanzminister, sehr genau hinzusehen. Er sieht ja an anderer Stelle auch sehr genau hin.

Ich möchte in meinem Beitrag noch kurz etwas zu dem Bescheid des Landesverwaltungsamts sagen. Zunächst verwundert es mich, dass das Landesverwaltungsamt sehr hellseherische Fähigkeiten hat, nämlich es schreibt in einer Form, dass durch den Gesetzgeber eine neue Lage mehr oder weniger erzwungen - sie haben geschrieben „überwunden“ wird. Der Gesetzgeber sind wir, das ist das Parlament, da kann das Landesverwaltungsamt nicht vorschreiben, was das Parlament zu tun hat. Das macht zum Schluss noch das Parlament selbst mit einer Mehrheit. Es kommt dazu, dass in dem Schreiben des Landesverwaltungsamts, in dem Beschluss des Landesverwaltungsamts geschrieben steht - ich zitiere: „Es ist nicht erkennbar, dass in der bis dahin verbleibenden Übergangszeit die Aufgaben des Bürgermeisters der Stadt Oberhof nicht von einem Ehrenamtlichen wahrgenommen werden kann.“ Die Begründung fehlt mir hier. Es sind nur Vermutungen, ohne dass Zahlen dargestellt werden. Im Gegensatz dazu darf ich auch noch eine Passage verlesen, in dem das Landesverwaltungs

(Abg. Adams)

amt schreibt: „Mit der Übertragung dieser Einrichtung“ - es geht um die Übertragung an die OSG „obliegen die Organisationsbetreiber und Vermarktungsaufgaben nicht mehr der Stadt Oberhof, sondern der Oberhof-Sportstätten GmbH.“ So weit, so richtig, wenn es denn vollzogen ist. Das ist es aber noch nicht. Der nächste Satz ist: „Das bedeutet, dass dann keine Mehr- oder Andersbelastungen gegeben sind.“ Das bedeutet im Umkehrsinn, dass jetzt noch Anders- und Mehrbelastungen da sind. Eigentlich haben sie sich mit diesem Bescheid selbst denunziert und ich bitte das wirklich, Herr Innenminister, dass Sie das sehr genau prüfen, was hier geschrieben steht, was auch inhaltlich hier geschrieben steht, was auch zur Begründung geschrieben steht. Und das Wichtigste - da werde ich auch sehr genau darauf achten -, wir werden sehr viel Geld für Oberhof ausgeben dank des Handlungskonzepts, das es das erste Mal gibt seit 20 Jahren für diese Stadt, da bin ich sehr dankbar der gesamten Landesregierung, dass es dies gibt, aber ich werde sehr genau aufpassen, dass durch das Handlungskonzept die Kosten für das Land zum Schluss nicht steigen werden. Und das ist der entscheidende Punkt.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die sind doch schon gestiegen.)

Durch solche Maßnahmen, wie sie jetzt geplant sind, Michael. Du bist doch lange genug dort oben, du könntest ja auch hier was in der Bütt sagen, du hast die Möglichkeit, du tust es aber nicht. Ich weiß nicht warum. Ich sage es jedenfalls

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir sind hier nicht beim Karneval, Herr Bau- mann.)

und deshalb ist mein Appell: Nehmen Sie den Widerspruch der Stadt Oberhof an, dass es weiterhin dort einen hauptamtlichen Bürgermeister gibt. Was am 31.12.2013 passiert, das haben wir dann alle hier zu beschließen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Es gibt noch eine Redemeldung durch den Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE und eine Minute Redezeit.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich darauf verweisen, dass der geschäftsführende Beamte, der in Oberhof im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister eingesetzt werden muss, schon seit 1994 vakant ist. Seit 1994 regelt die Kommunalordnung, dass die Gemeinden nach § 33 einen sol

chen Beamten beschäftigen müssen. Es fragt sich, warum die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, Herr Luther, da bisher versagt hat. Er gehört der CDU an. Der macht übrigens die Rechtsaufsicht nach politischer Interessenlage, nämlich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hat er zum Beispiel im Fall Benshausen sogar im Rahmen einer Ersatzvornahme eine Straßenausbaubeitragssatzung durchgedrückt.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Die haben sich die Benshauser erklagt, das war völlig daneben.)

Es fragt sich, warum da differenziert wird. Das Zweite: Da waren Bürokraten am Werk im Landesverwaltungsamt und Innenministerium. Denen empfehle ich ein Praktikum in Oberhof, damit sie mitbekommen, was so ein Bürgermeister zu tun hat. Es geht nicht, die Kleinteiligkeit bei den Gemeindestrukturen zu sichern und gleichzeitig einen ehrenamtlichen Bürgermeister fortzuschreiben, wir sind für eine „große“ Lösung. Wir haben Suhl, ZellaMehlis, Benshausen und Oberhof in die Diskussion gebracht. Das wäre eine vernünftige Struktur.

(Beifall DIE LINKE)

In dem Zusammenhang kann man dann auch regeln, dass Oberhof nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister hat oder ein hauptamtlicher Beigeordneter die Geschicke dort oben führt. Das ist alles möglich, aber das verweigern Sie.

Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke schön.

Die Redezeit für die Abgeordneten ist jetzt ausgeschöpft.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung hat der Innenminister das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung:

Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Thüringer Kommunalordnung ist der Bürgermeister in kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern Ehrenbeamter, das heißt ehrenamtlicher Bürgermeister. Abweichend von diesem Grundsatz kann das Thüringer Landesverwaltungs

(Abg. Baumann)

amt als obere Rechtsaufsichtsbehörde nach § 28 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz der ThürKO auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn ein begründeter Einzelfall vorliegt. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein begründeter Einzelfall angenommen werden kann, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Bei der Prüfung und Entscheidung eines Antrags auf Zulassung einer Ausnahme ist die Rechtsauffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zu berücksichtigen. Die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. April 2010 zum Fall der Gemeinde Dorndorf lässt einen restriktiven Prüfungsmaßstab erkennen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist überhaupt nicht vergleichbar. Die haben zwar regelmäßig Hochwasser, aber keine Touristen.)

Ausschlaggebend sind in diesem Zusammenhang Mehr- oder Andersbelastungen, die sich nach Art und Umfang vor den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben und damit Anforderungen stellen, deren Erfüllung von einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister nicht erwartet werden kann. Es bedarf in jedem Fall einer Einzelfallbetrachtung, ob die Beschäftigung eines hauptamtlichen Bürgermeisters, der nach § 28 Abs. 3 Satz 2 auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, erforderlich ist.

Die Einwohnerzahl der Stadt Oberhof betrug zum Stichtag 1.530 Einwohner. Gemeinden dieser Größenordnung haben grundsätzlich einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Die Stadt Oberhof hat am 11. November 2011 einen Antrag auf Zulassung der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters für die nächste Amtszeit eingereicht. Das zuständige Landesverwaltungsamt hat diesen Antrag mit Bescheid vom 21. Dezember 2011 abgelehnt und die Ablehnung wie folgt begründet: „Im Ergebnis einer umfassenden und tiefgehenden Prüfung der von Oberhof beantragten Ausnahmegenehmigung hat das Landesverwaltungsamt festgestellt, dass ein Ausnahmefall im Sinne von § 28 ThürKO nicht vorliegt.“ Es sei nicht ersichtlich, dass die in der Stadt Oberhof anfallenden Aufgaben so vielfältig oder schwierig gelagert sind, dass sie nur bei Beschäftigung eines hauptamtlichen Bürgermeisters bewältigt werden können. Dafür ergäbe sich auch nichts aus der Begründung des Antrags der Stadt Oberhof auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Zur Begründung ihres Antrags hatte die Stadt unter anderem auf die überregionale Bedeutung Oberhofs als Wintersport- und Tourismusstandort und die damit verbundenen Aufgaben des Bürgermeisters hingewiesen. Allerdings hatte der Stadtrat aufgrund des Handlungskonzepts „Wintersport- und Tourismuszentrum Oberhof“ der Thüringer Landesregierung in seiner Sitzung am 22. September 2011 den Beschluss gefasst, alle im Eigentum der Stadt Oberhof stehenden sportlichen und touristischen

Einrichtungen auf die Oberhof-Sportstätten GmbH zu übertragen. Mit der Übertragung dieser Einrichtungen obliegen die Organisationsbetreiber- und Vermarktungsaufgaben nicht mehr der Stadt Oberhof, sondern der Oberhof-Sportstätten GmbH. Das bedeutet, dass dann grundsätzlich keine Mehr- und Andersbelastungen gegeben sind, die sich nach Art und Umfang von den Aufgaben anderer ehrenamtlich geführter Gemeinden abheben. Ferner hatte die Stadt Oberhof in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass im Rahmen des vorgenannten Handlungskonzepts Investitionen in den Bereichen des Städtebaus, der touristischen Infrastruktur und des Sportstättenbaus festgelegt sind, die für die nachhaltige Sicherung des Standorts Oberhof als notwendig erachtet werden. Da die Stadt Oberhof auch nach eigenen Angaben bei mehreren Investitionen sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch der Umsetzung von der Landesregierung unterstützt wird, erscheint die Wahrnehmung der damit für den Bürgermeister verbundenen Aufgaben auch einem ehrenamtlichen Bürgermeister möglich zu sein. Die von der Stadt Oberhof angeführte Leitung der Gemeindeverwaltung und Bestimmung der Geschäftsverteilung durch den Bürgermeister nach § 29 ThürKO sowie die Personalverantwortung des Bürgermeisters nach § 29 Abs. 3 ThürKO für derzeit insgesamt 37 Festangestellte und 13 Saisonkräfte rechtfertigen nach Auffassung des zuständigen Landesverwaltungsamts ebenfalls nicht die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters. Darüber hinaus hat das Landesverwaltungsamt darauf verwiesen, dass Oberhof nach § 46 Abs. 3 ThürKO - hier, Herr Abgeordneter Adams, steckt auch der von Ihnen vermisste Plan, er ist nämlich bereits im Gesetz zum Ausdruck gebracht - bis zum Ende des Jahres 2012 eine Änderung seiner kommunalen Verwaltungsstruktur beim Innenministerium beantragen muss, andernfalls erfolgt ab dem Jahr 2013 eine Zuordnung durch den Gesetzgeber. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat von Oberhof in seiner Sitzung am 22. September 2011 die grundsätzliche Bereitschaft zu einer Änderung der Verwaltungsstruktur Oberhofs beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, weiterhin Gespräche hierzu mit den angrenzenden Gebietskörperschaften zu führen. Die bislang fehlende Bereitschaft benachbarter Gemeinden zu einer Fusion mit Oberhof ist unter Hinweis auf die Zuordnung von Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern ab dem Jahr 2013 nach § 46 Abs. 3 Satz 2 ThürKO lediglich von vorübergehender Bedeutung. Das Landesverwaltungsamt kam daher zu dem Schluss, dass es nicht erkennbar sei, dass in der bis dahin verbleibenden Übergangszeit die Aufgaben des Bürgermeisters der Stadt Oberhof nicht von einem ehrenamtlichen Bürgermeister wahrgenommen werden können. Die Landesregierung teilt die dargelegte Auffassung des Landesverwaltungsamts und unterstützt im Üb

(Minister Geibert)

rigen die Stadt Oberhof maßgeblich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.