Dann fängt es aber auch schon an, etwas schwieriger zu werden mit dem FDP-Antrag und ich kann eigentlich nur ein paar Fragen versuchen zu stellen. Zum Beispiel unter dem Punkt 1 sagen Sie, „mit dem Eintritt in den Dienst als aktives Mitglied“. Meinen Sie den Dienst in den sogenannten Einsatzabteilungen oder generell in der freiwilligen Feuerwehr? Das ist ja auch immer ein Unterschied. Nicht alle freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer in Thüringen sind - das, was Sie, glaube ich, meinen im aktiven Dienst tätig. Ich würde das immer so formulieren, dass es die Tätigkeit in den Einsatzabteilungen oder Mitglieder der Einsatzabteilungen ist.
Die zweite Frage: In Punkt 2 sagen Sie, es soll die Möglichkeit geschaffen werden oder der Zwang dazu bestehen, dass man innerhalb dieser Probezeit die Truppmann-Ausbildung durchführt. Und soll dann die Rechtsfolge eintreten, wenn jemand, der ganz tadellos daran mitarbeitet, aber beruflich einfach die Chance zur Weiterentwicklung bekommt und sagt, jetzt muss ich das mal abbrechen, ich kann im Augenblick meine Ausbildung nicht zu Ende machen hier in der Feuerwehr, ich würde es gerne nach zweieinhalb Jahren wieder fortsetzen, wenn sich dann alles wieder austariert hat, dass Sie dann die Rechtsfolge gerne hätten, dass der nach zwei Jahren aber aus der Feuerwehr rausfliegt? Das kann ich alles gar nicht verstehen oder nicht glauben, dass Sie das meinen.
Der dritte gut gemeinte Vorschlag, sich auch in der Feuerwehr gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdende Menschen, Strukturen und Ähnliches zu wenden, ist eigentlich auch ein Tick, Eulen nach Athen zu tragen, weil das wunderbare Programm, das der Landtag auf den Weg ge
bracht hat - und Frau Kollegin Taubert setzt diese Programm ja um für ein weltoffenes Thüringen, hier ist die Feuerwehr und der Feuerwehrverband immer mit dabei gewesen und sie haben in der Art, wie Feuerwehrleute so sind, in einer sehr volksnahen witzigen Idee, finde ich, hier eine Aktion, eine Kampagne gestartet, in der Jugendfeuerwehr, nämlich den Braunmelder, also nicht den Brandmelder, sondern den Braunmelder. Das, finde ich, kann man nur nennen als gelungenes Beispiel, dass das bei den Feuerwehren angekommen ist, dass sie sich darum kümmern müssen und dass sie das auch im Griff haben. Ich finde es grundsätzlich falsch, Anträge nicht einmal an den Ausschuss zu überweisen und damit eine Diskussion zu verhindern. Wir würden zwar nicht den Antrag stellen, aber wenn Sie den Antrag stellen, mit unseren Stimmen dafür sein. Aber dann müsste man im Ausschuss wirklich genau klären, wohin die Reise gehen soll. Soll die Rechtsfolge sein, wer seine Ausbildung nicht geschafft hat, fliegt raus aus der Feuerwehr? Das würde ich schade finden und dem System freiwillige Feuerwehr, dabei zu sein, sich in unseren Städten und Gemeinden zu engagieren, vollkommen zuwiderlaufen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine bewusste, manchmal auch eine sehr emotionale Entscheidung, Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr zu werden. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Der Hauptgrund ist, das unterstelle ich allen Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren, ein Begriff, an den ich mich erst schwer gewöhnen musste, dass man Menschen helfen will, Menschen schützen will, Menschen retten will. Manchmal spielt auch das Ansehen eine Rolle, das man bekommen kann in der dörflichen Gemeinschaft beispielsweise, wenn man sich in der Feuerwehr engagiert. Ein dritter Grund kann auch sein, dass man in einem Team mitmachen will, das zusammenhält, das gute Dinge miteinander macht, das auch manchmal feiert. Das sind so Motive gewesen, die mich beispielsweise bewogen haben, in der Feuerwehr mitzumachen. Wenn man solche Motive hat, dann gibt man sich natürlich auch Mühe, und das unterstelle ich allen Feuerwehrleuten in Thüringen, die sich engagieren, dass man mithalten kann, dass man die Anforderungen erfüllt und auch mir geht das so.
Ich halte eine Probezeit in dieser Hinsicht, damit man die Grundausbildung, absolviert, tatsächlich für überflüssig. Wenn man dann Ihren Antrag liest... Gerade in der jetzigen Zeit neigt man reflexhaft dazu, dem vorbeugen zu wollen, dass Rechtsextreme die Feuerwehren unterwandern. Da neigt man reflexhaft dazu, zu sagen, das ist doch eine gute Sache. Es ist ja auch eine gute Sache, in Feuerwehren dafür zu sorgen, dass sie nicht unterwandert werden durch beispielsweise Rechtsextremisten, aber es liegt natürlich an der Wehrleitung selbst, wie sie mit solchen Dingen umgeht. Rassistische Äußerungen müssen bemerkt werden oder bemerkt werden wollen, bevor man als Wehrleitung aktiv wird. Rechtsextreme Einstellungen, die irgendwelche Menschen äußern, müssen bemerkt werden wollen. Man muss bereit sein, auf so etwas zu reagieren. Da, finde ich, macht der Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. ebenso beispielsweise wie der Landessportbund Thüringen e.V., aber auch das Thüringer Innenministerium schon seit einigen Jahren eigentlich eine gute Arbeit. Es gab zwischen Thüringer Feuerwehr-Verband e.V., Innenministerium, Landessportbund Thüringen e.V. und anderen Vereinen bereits 2007 eine gemeinsame Positionierung gegen Rechtsextremismus, die alle unterschrieben haben und in ihre Vereine getragen haben. Es gibt seit 2009 diese Broschüre, die Herr Kellner sicherlich gemeint hat, aber nicht konkret benannt hat und die, ich glaube, Herr Adams angesprochen hat, „Geistige Brandstifter - nicht in unseren Reihen!“. Der Thüringer Feuerwehr-Verband e.V. macht seit, ich denke, 2009 Projekte. Es gibt einen riesigen, dicken Ordner, den Teamerinnen und Teamer benutzen können, in dem es beispielsweise um Demokratie geht. Ich finde, das ist eine gute Arbeit, aber die möchte natürlich auch ankommen. Ich komme aus Arnstadt, bin dort im Stadtrat. Wir haben 2010 dort als Stadtratsfraktion versucht, die durch das Thüringer Innenministerium empfohlene Satzungsformulierung zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung in die Satzung der Stadt Arnstadt für die Feuerwehr einzufügen. Da kam ein riesen Aufschrei aus der Arnstädter Feuerwehr, wir sollten uns nicht einmischen. Von dem Engagement des Innenministeriums gemeinsam mit dem Thüringer Feuerwehrverband hatte man entweder noch nichts gehört oder hielt nicht viel davon. Das meine ich mit dem Satz, man muss rechtsextreme Einstellungen auch bemerken wollen.
Herr Kellner hat, glaube ich, auch eine richtige Frage gestellt. Ich hätte Sie etwas anders gestellt, nämlich, liebe FDP: Was ist denn, wenn ältere Feuerwehrleute, die schon länger in der Feuerwehr sind, wenn Ihre beabsichtigte Verordnung, Richtlinie - keine Ahnung, was es eigentlich sein soll - in Kraft tritt, wenn die sich rechtsextrem äußern, wenn die abfällig über Menschen anderer Herkunftsländer sprechen etc.? Ich denke, damit Rechtsextre
mismus und rassistische Einstellungen in Feuerwehren keinen Fuß fassen, müssen die Verantwortlichen, die Wehrleitungen, der Bürgermeister - Herr Bergner, Sie sind doch, glaube ich, selbst ein Bürgermeister mit einer kleinen Gemeinde -,
aber ich bin gespannt auf Ihre praktischen Beispiele, an denen Sie den Antrag begründen. Alles das, was in dem Antrag über Ausbildung geschrieben ist, meine ich, ist alles geregelt. Es gibt Gesetze, Verordnungen - ich nehme an, Herr Rieder wird uns da nachher einen ausführlichen Einblick geben -, in denen alles schon geregelt ist, wer, wann, welche Ausbildung machen muss, welche Qualifikation machen muss. Im Übrigen, Mitglieder der Feuerwehren müssen sich immer bewähren, nicht nur zwei Jahre in einer Probezeit.
Vielleicht noch zur Ausschussüberweisung: Meine Fraktion wird sich nicht verweigern, wenn der Antrag kommt, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Ich halte es persönlich nicht für nötig.
Eigentlich, als ich mir überlegt habe, was ich zu Ihrem Antrag sage, hätte ich am liebsten wirklich nur einen Satz sagen wollen, und zwar hätte ich gern Herrn Matschie zitiert, der, glaube ich, im Dezember zu einer Aktuellen Stunde der FDP-Fraktion gesagt hat: „Bei der FDP reicht es immer nur für die Überschrift.“ Die ist toll, die Überschrift, aber vielmehr ist mit dem Antrag nicht anzufangen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Berninger. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dirk Bergner für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Berninger, vielleicht ein paar Worte vorweg. Gerade mit dem, was Sie aus Arnstadt berichtet haben, haben Sie eigentlich begründet, wie sinnvoll das ist, sich nicht nur auf Satzungen zu verlassen, sondern dass dieser Antrag durchaus seine Berechtigung hat.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Der nützt aber nichts, wenn es die Wehrlei- tung nicht will.)
Ja, eben, deswegen plädieren wir ja dafür, uns landesweit zu verständigen. Deswegen hatten wir nebenbei gesagt auch - Sie hatten gerade Gelegenheit, hier zu sprechen - den Antrag weit gefasst mit dem Ziel einer Ausschussbefassung, weil wir der Auffassung sind, dass man gemeinsam nach vernünftigen Wegen und Lösungen suchen muss und kann, meine Damen und Herren.
Da wundert es mich, was der Kollege Kellner hier gesagt hat, denn ich erinnere mich daran, Herr Kollege Fiedler war im November noch bereit, den Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen. Das war nur deswegen nicht geschehen, weil eine Fraktion das nicht wollte. Auch das gehört mit dazu und insofern verwundert mich heute die Form der Diskussion schon etwas.
Wenn wir die Frage hören, was denn ist, wenn innerhalb der Probezeit die Ausbildung nicht abgeschlossen werden kann, was in meinen Augen ein Punkt ist, den man auch hinterfragen kann, wenn so eine Ausbildung 80 bis 100 Stunden dauert, dass das nicht innerhalb von zwei Jahren möglich sein soll, wenn man sich wirklich für diese Sache engagieren will, das ist schon ein sehr seltener Punkt. Genau darüber kann man sich doch in einer Ausschussdebatte verständigen, meine Damen und Herren, und muss nicht nach Auswegen suchen, um eine Überweisung an den Ausschuss, wie das hier in der Mitte des Hauses gesagt wurde, nicht zu wollen. Ich glaube, wir sollten auch die Kirche nicht bemühen, wenn der Spruch fällt, die Kirche im Dorf zu lassen. Die Frage ist: Was ist nach zwei Jahren? Ich glaube, innerhalb von zwei Jahren hat man Leute auch hinreichend kennengelernt, um sich ein Bild darüber machen zu können, wes Geistes Kind die Leute sind.
Ich will Ihnen noch erklären, wie dieser Antrag zustande gekommen ist. Dieser Antrag ist zustande gekommen, weil in meiner ehrenamtlichen Arbeit als Bürgermeister ein Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr vorgelegen hat von jemandem, der nicht aus dem rechtsradikalen Hintergrund kam, sondern der sich in seiner Vergangenheit strafrechtlich das eine oder andere hat zuschulden kommen lassen. Wir haben geprüft, nach der Rechtslage gab es dort keine Möglichkeit, das abzulehnen. Da kam die Frage, was ist denn jetzt eigentlich, wenn hier mal ein kleinerer Trupp von braun angehauchten Leuten kommt und versucht, quasi im Handstreich so eine Feuerwehr zu übernehmen. Deswegen sind wir mit diesem Antrag hier gekommen.
Ja, am Ende. Meine Damen und Herren, wir alle sind der Überzeugung, dass wir dem Rechtsextremismus entschlossen gegenübertreten müssen. Der vorliegende Antrag soll dazu beitragen, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern und auch das Gemeinwesen gegen die Verankerung von rechtsextremen Gruppierungen zu schützen.
Uns allen, meine Damen und Herren, ist bekannt, dass mitunter Feuerwehren eben leider auch für Menschen interessant sind, die extremistische Ideologien verbreiten. Rechtsextreme Gruppierungen nutzen vermehrt kommunalpolitische und soziale Themen und Strukturen, um sich Stück für Stück im Gemeinwesen zu verankern. Auch das ist nun wirklich nichts Neues. Dieses Problem, meine Damen und Herren, muss in Zukunft verstärkt in das Bewusstsein der Gemeinden, der Bürgerinnen und Bürger und auch in das Bewusstsein bei den freiwilligen Feuerwehren gerückt werden.
Derzeit wird in § 13 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Voraussetzung für die Zulassung neuer Mitglieder zur freiwilligen Feuerwehr geregelt. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind allein die geistige und körperliche Einsatzfähigkeit. Das ist das ausschließliche Kriterium, wenn nicht gerade zufällig irgendwo eine geeignete Satzung ist. In Thüringen haben nur einzelne freiwillige Feuerwehren in ihren Satzungen präventive Maßnahmen ergriffen, um extremistische Tendenzen zu verhindern, und das trotz der Broschüre des Innenministeriums, die mir selbstverständlich bekannt ist und die ich an der Stelle auch ausdrücklich begrüßen möchte.
Die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt hat zum Beispiel in § 3 Abs. 2 ihrer Satzung folgende Formulierung gewählt - ich zitiere: „Grundlage für die Mitgliedschaft ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie weltanschauliche Toleranz. Einer Aufnahme... steht insbesondere entgegen:
- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung oder
- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt.“
Viele andere Feuerwehren verweisen hingegen allein auf das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
Wir sind der Meinung, dass hier auch das Land durchaus gefordert ist, eine landeseinheitliche Regelung zu finden, um den im Antrag formulierten
Anforderungen und auch den Bedürfnissen der freiwilligen Feuerwehren in Thüringen gerecht zu werden, meine Damen und Herren.
Wir sind der Überzeugung, dass man durch die Einführung einer zweijährigen Probezeit die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stärken und somit auf demokratiefeindliches bzw. rufschädigendes Verhalten neuer Mitglieder schneller und einfacher reagieren kann.
Wenn Kollege Kellner sich hinstellt und eine Probezeit als einen Misstrauensantrag gegenüber Menschen bezeichnet, die freiwillig in Feuerwehren mitwirken wollen, dann halte ich das schon für sehr weit hergegriffen, dann müsste das gesamte Arbeitsrecht ein Misstrauensantrag gegen Arbeitnehmer sein, weil auch dort Probezeiten gang und gäbe sind,
Meine Damen und Herren, es ist richtig, der Antrag sieht vor, dass innerhalb der zweijährigen Probezeit die Truppmann-Ausbildung Teil I abgeschlossen werden muss. Sicherlich ist das ein Punkt, wo man sich im Ausschuss noch mal verständigen kann, aber ich sage es noch einmal, es ist keine sehr hoch gehängte Messlatte, was den zeitlichen Rahmen anbelangt, und es ist letzten Endes eine Art Grundausbildung, die auch im Interesse der Kameradinnen und Kameraden durchlaufen sein sollte, bevor sie in gefährliche Einsätze hineingehen; auch das sollte man sich vor Augen führen. Es ist nicht so, dass wir uns so etwas aus der Luft gegriffen haben, sondern wir haben mit Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr gesprochen und wir haben auch mit dem Feuerwehrverband gesprochen und genau diese Regelung war den Kameraden durchaus wichtig.
Sie soll vor allem die Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und auch die Leistungsmotivation der aktiven Mitglieder festigen, denn die Kameraden müssen sich im Einsatz aufeinander verlassen können, meine Damen und Herren. Das dient dem Schutz und der Sicherheit der betroffenen Bürger und der Sicherheit und dem Schutz der im Einsatz befindlichen Mitglieder der Feuerwehr.
Wir wollen, meine Damen und Herren, mit unserem Antrag nicht neue Mitglieder abschrecken, sondern den Zusammenhalt und die Motivation der Kameradinnen und Kameraden stärken. Die Bürger, die sich ehrenamtlich einsetzen und somit auch zum Erhalt des Gemeinwesens beitragen, sollen sich
nicht mit demokratiefeindlichem und rufschädigendem Verhalten innerhalb der freiwilligen Feuerwehren konfrontiert sehen. Auch davor wollen wir sie schützen. Denn wenn der Ruf einmal in Mitleidenschaft gezogen ist durch das Verhalten Einzelner oder auch durch eine ganze Gruppe, wird es schwer, diesen Ruf oder sogar das zerstörte Gemeinwesen bzw. auch das Vertrauen wieder aufzubauen, meine Damen und Herren.
Wir haben den Antrag vorgelegt, um einen Anstoß zu geben. Wir sind gern bereit, weitere Schritte zu gehen und mit Ihnen hier im Parlament und natürlich im Innenausschuss zu diskutieren und ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss, denn dort gehört er hin und dort gehört auch die Debatte über einzelne Punkte hin, wo man sich natürlich verständigen kann, das ist gar keine Frage, selbstverständlich. Wir haben hier nicht gesagt, dass wir die Weisheit gepachtet hätten und eine fertige Lösung auspacken würden, sondern wir haben ein Problem erkannt, das wir gern mit Ihnen diskutieren wollen. Deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrags an den Innenausschuss und, ich glaube, der Ausschuss ist genau das richtige Gremium, um eine sachlichere Debatte führen zu können, als das bis jetzt hier der Fall gewesen ist. Ich danke Ihnen.