Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

dass aufgrund der Erfahrungen, der nach wie vor bestehenden Doppel- und Dreifachbelastung von Frauen ich doch ein bisschen mehr Vertrauen darin habe, dass sich speziell Frauen mit der Frage der Umsetzung der Gleichstellung beschäftigen. Insofern glaube ich, haben Frauen doch ein besseres Händchen dafür. Insofern ist es mir wichtig, dass die Frauenbeauftragten auch gestärkt werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das müssen wir jetzt tatsächlich umsetzen. Da ist noch viel abzuleisten. Ich weiß auch nicht, ob wir alles, so wie es in Ihrem Entwurf beschrieben ist, ableisten können, auch unter Berücksichtigung dessen, was Kommunen finanzieren müssen und können.

(Beifall CDU)

Aber, ich glaube, es ist eine gute Grundlage, darüber zu reden und um auch selbst noch ein bisschen Bewegung in die Sache hineinzubringen. Damit wir alsbald etwas Vernünftiges auf den Tisch legen können, möchte ich für meine Fraktion einfordern - es ist schon lange beraten worden, die Ressortabstimmungen gingen nun auch schon länger -, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung - das müsste möglich sein - zum 8. März 2012 vorliegt.

(Beifall DIE LINKE)

Da ist Frauentag, dann hätten wir beides auf dem Tisch und dann könnten wir beide Gesetzentwürfe im Gleichstellungsausschuss diskutieren. Deswegen plädiere auch ich für die Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Gleichstellungsausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu Beginn bei dem letzten Beitrag von Birgit Pelke anknüpfen, der ich ihr Engagement durchaus abnehme. Ich weiß um ihr Engagement für die Novellierung eines Gleichstellungsgesetzes. Nichtsdestotrotz muss ich selbstverständlich auch noch einmal auf die bisherige Zeitleiste eingehen, denn die ist bedenklich lang.

(Beifall DIE LINKE)

Außerdem will ich Folgendes zu Bedenken geben: Der 8. März mag immer ein gutes Datum für frauenpolitische Belange sein, er darf aber nicht zur reinen Symbolpolitik verkommen.

(Abg. Worm)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In diesem Sinne hoffe ich, dass dann auch Substanz hinter dem steht, was die Landesregierung gegebenenfalls zu diesem Zeitpunkt vorlegen wird.

Lassen Sie mich noch einmal zurückschauen. Es gab schon im Januar 2009 eine kleine Anfrage von Katja Wolf aus der Fraktion DIE LINKE und in der Antwort, die dann im Februar 2009 kam, ist zu lesen, ich zitiere: „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes angezeigt ist.“ Das war im Februar 2009. Im März 2010, ich fasse das jetzt etwas zusammen, in der 4. Sitzung Gleichstellungsausschusses sagte Frau Ministerin Taubert, auch hier ist es sicherlich gestattet, zu zitieren: „Ende 2010/Anfang 2011 werde man einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vorlegen können.“ Im Februar 2011 dann die 11. Sitzung des Gleichstellungsausschusses, wiederum Frau Ministerin Taubert: „… man habe bereits in der 4. Legislaturperiode im Gleichstellungsausschuss darüber beraten und festgestellt, dass eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gewollt sei.“ Die Neuregelungen seien im Koalitionsvertrag festgeschrieben. „Bei einer ersten Ressortabstimmung habe sich gezeigt, dass es noch großen Gesprächsbedarf gebe.“ Deshalb könne keine endgültige Zeitleiste zur Einbringung des Gesetzes genannt werden. Man meine aber, dass die Kabinettsbefassung im zweiten Halbjahr noch erfolgen könne, zweites Halbjahr 2011 wohlgemerkt, Frau Ministerin Taubert.

Im September 2011, das wird die letzte Sitzung sein, aus der ich zitieren möchte, wiederum Frau Ministerin Taubert, ich zitiere: „… nach dem ersten Kabinettsdurchlauf werde der Gesetzentwurf mit allen Beteiligten diskutiert, bevor er nach der zweiten Kabinettsbefassung dann in den Landtag eingebracht werde. In dieser Phase könnten noch notwendige Änderungen erfolgen.“ Man hoffe aber, dass der Gesetzentwurf noch zum Jahresende in den Landtag eingebracht werden könne. Ich habe jetzt nicht berücksichtigt, dass bereits im August 2010 der DGB in Vorleistung gegangen war. Da hat der DGB nämlich bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem es durchaus - und ich freue mich, dass auch die Beauftrage für dieses Thema anwesend ist, Frau Arenhövel, - Verstimmung gegeben hat, weil bis dahin eine sehr intensive Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat stattfand, in dem gemeinsam über notwendige Eckpunkte und Anforderungen an ein Gleichstellungsgesetz diskutiert wurde. Es waren alle wenig glücklich, die in dieser Arbeitsgruppe vom Landesfrauenrat mitwirkten, dass der DGB so vorgeprescht war, weil alle damals hofften, dass 2010, spätestens Anfang 2011 der Gesetzentwurf der Landesregierung auf dem Tisch liegt. Bis heute jedoch liegt nichts vor.

Ich möchte zusätzlich auch noch an eine Begebenheit erinnern, nämlich symbolisch passend zum letzten 8. März, zum 100. Frauentag, hatten wir ein Podium mit Frau Arenhövel, Sie erinnern sich sicher gern. In Weimar saßen wir nebeneinander im mon ami und dort hat Frau Arenhövel auch von den Schwierigkeiten berichtet, die die Ressortabstimmungen so bereiten. Ich habe es dann so genannt, dass offenkundig im Kabinett auf Granit gebissen werde an manchen Stellen. Doch auch da hat Frau Arenhövel angekündigt - wie gesagt, das ist auch schon wieder fast ein Jahr her -, dass der Gesetzentwurf demnächst auf dem Tisch liegt. Bis heute kennen wir ihn nicht. Wir alle haben aber diese in blass pastellfarbenem Outfit gehaltene Broschüre „10 Jahre Thüringer Gleichstellungsgesetz“ durchaus noch vor Augen, in der sich selbstironisch auch interessante Artikel übrigens zu 10 Jahre Gleichstellungsgesetz wiederfinden. So findet sich darin beispielsweise ein Artikel von 1998, in dem der damalige Ministerpräsident Bernhard Vogel zu Wort kommt, der gefragt wurde, warum Thüringen jetzt ein Gleichstellungsgesetz hat, und da sagte er: Wir haben jetzt eines, weil alle anderen auch eines haben. So ungefähr ist dieses Gleichstellungsgesetz auch gestrickt. Wir haben es schon mehrfach als zahnlosen Tiger bezeichnet und in diesem Sinne bin ich sehr dankbar und kann ich sehr gut nachvollziehen, dass DIE LINKE jetzt vorgelegt hat. Ich sehe das in der Tat als eine gute Vorlage, als eine gute Diskussionsgrundlage, denn, lieber Herr Kemmerich, da muss ich Ihnen vehement widersprechen, wir brauchen dringend eine solche Novellierung und wir brauchen auch die Stärkung der Gleichstellung auf der kommunalen Ebene und genau das steht auch in dem Gesetzentwurf.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Da steht nämlich, wir brauchen eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Wenn man Ihnen allerdings zuhört, muss man leider zu dem Schluss kommen, dass man sich so einen Vorsitzenden des Gleichstellungsausschusses ersparen sollte,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

nicht aber einen wirksamen Gleichstellungsausschuss. Ich kann es leider nicht mehr anders in Worte fassen, denn das, was Sie hier leisten, ist wirklich dem Anliegen mitnichten angemessen, sondern immer wieder, ich sage es so hart, ein Schlag ins Gesicht aller an Gleichstellung und Frauenpolitik Interessierten. Da hilft auch der Verweis nicht, so ein Thema,

(Beifall DIE LINKE)

weil es so wichtig sei, zur Chefsache zu machen. Wie wäre es auch mit Chefinnensache? Vielleicht

ist es da sogar in besseren Händen, weil dann endlich ernst gemeint ist, was auch angedacht war.

Ich habe sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, auch wenn bei der CDU gerade so gut wie niemand mehr anwesend ist, dass Herr Worm geäußert hat, dass Sie sich einer Ausschussüberweisung nicht verweigern werden, und will zumindest ein paar Eckpunkte ansprechen, die uns wichtig wären zu diskutieren, und ich glaube, dass da an einigen Stellen auch immer noch die Schwierigkeiten liegen, die zur bisherigen Nichtvorlage führten.

Uns zum Beispiel geht es sehr wohl um eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Gleichstellungsgesetzes. Denn wir alle wissen, dass der beschränkte Geltungsbereich eine der großen Schwierigkeiten des jetzigen Gesetzes darstellt. Auch - das hatten wir schon häufiger als Thema geht es uns um die Einführung von verbindlichen Quoten für die Einstellung und Beförderung beispielsweise von Frauen auf allen Hierarchieebenen, Laufbahnen und auch in allen Besoldungsgruppen. Es geht - das hatte ich eben schon gesagt, als ich über die kommunale Ebene sprach - ganz zentral auch um die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, denn das müssen wir immer wieder anerkennen. Wir bewegen uns mitnichten im Zeitalter des Post-Gender, wie manche ja jetzt gerne postulieren, sondern die herrschenden Zustände sind in der Tat so, und das auch in Thüringen, dass Frauen mitnichten gleichberechtigt vorkommen. Ich habe ja mehrere Kleine Anfragen zum Beispiel zur Besetzung der Führungsebenen in den Thüringer IHKs gestellt und da sehen wir beispielhaft, dass es kaum Frauen in hervorgehobenen Positionen gibt. Das hat natürlich auch Ursachen. Leider gab es im Landtag auch keine Bereitschaft, verbindliche Quoten festzulegen, aber wir werden es immer wieder versuchen.

Weiterhin geht es uns auch um die Kopplung von öffentlicher Auftragsvergabe und staatlicher Leistungsgewährung an die Verpflichtung zu Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Lieber Herr Kemmerich, ich möchte Sie allerdings auch darauf hinweisen, dass es nicht nur um Vereinbarkeitsfragen geht, sondern es geht ganz zentral auch um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, um die eigenständige Existenzsicherung von Frauen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

egal ob mit oder ohne Kinder. Diese Reduzierung immer wieder nur auf die Vereinbarkeitsfrage ist schon ein Problem an sich, was Sie ja hier sehr anschaulich demonstriert haben. Außerdem geht es uns um wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes, denn wenn die Zuständigen nicht für ihr Handeln oder ihr Unterlassen in Haftung genommen werden können,

dann ist so ein Gesetz natürlich auch wenig zwingend oder wenig wirkungsmächtig und in diesem Sinne glauben wir, ist es in der Tat höchste Zeit für eine Novellierung, die den Namen auch verdient.

Nur ein Punkt noch, Herr Worm, Sie sprachen vorhin von Nervosität. Ich glaube, es geht mitnichten um Nervosität. Wenn Sie sich den Zeitplan noch einmal vor Augen rufen, den ich eben skizziert habe, dann wurde hier über drei Jahre abgewartet und verzögert und das, obgleich Frauenpolitikerinnen aller Fraktionen auch in der Arbeitsgruppe des Landesfrauenrats tätig sind. Es wurde geduldig gewartet, gewartet und gewartet, doch allein vom Warten kommen wir nicht weiter. Insofern liegt es an uns, dieses Gesetz nun auch mit Leben zu füllen, indem wir eine Grundlage haben und über diese beraten. Schön ist es, wenn es eine zweite dazu gibt, dann wissen wir endlich, wo es offenkundig in der Koalition oder auch im Kabinett hakt und dann kommen wir hoffentlich auch zu einem tatsächlich wirkmächtigen und guten Gleichstellungsgesetz, was uns der Gleichstellung dann auch näherbringt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Stange das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, ein Wort zu Herrn Kemmerich: Ich glaube, es ist das hohe Gut einer Opposition - und Sie befinden sich ebenfalls in der Opposition -, gute, zukunftsfähige Gesetze vorzulegen und meine Fraktion hat heute ein gutes, zukunftsfähiges Gleichstellungsgesetz hier zur Diskussion vorgelegt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich kann nur meiner Vorrednerin zustimmen, Sie als Gleichstellungsvorsitzender in unserem Ausschuss sind es fast nicht mehr würdig, hier dieses Thema von diesem Pult aus zu bereden. Ich glaube, hier gehört eine Frau aus Ihrer Fraktion hin, die das Thema vielleicht ernster nimmt als Sie.

(Beifall DIE LINKE)

Eins möchte ich noch dazu sagen: Hätten Sie sich die Mühe gemacht, unseren Gesetzentwurf zu lesen, dann hätten Sie gemerkt, dass wir erstens die Kommune nicht mehr finanziell belasten und dass wir zweitens darauf abgehoben haben, dass es zu mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt, aber da hätten Sie lesen müssen. Ich werde in der Rede noch einmal dazu kommen. Sie können es

(Abg. Rothe-Beinlich)

sich anhören und Ihre Auffassung vielleicht revidieren.

Frau Rothe-Beinlich hat bereits diese Zeitschiene von mehreren Jahren dokumentiert. Ich will darauf gar nicht noch einmal eingehen. Es zeugt von einem Stückchen Peinlichkeit bei der Landesregierung, dass bis heute kein Gesetz vorgelegt worden ist und dass wir uns im Prinzip weiter in Warten und Warten vertrösten lassen sollen, ob dieses denn nun eventuell im März kommen soll.

Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Gleichstellung von Mann und Frau hat Verfassungsrang. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir uns auch gemeinsam zu diesem Verfassungsrang bekennen, das heißt, wir brauchen ein ordentliches, novelliertes Gleichstellungsgesetz. Ich habe zumindest aus den Redebeiträgen der Fraktionen herausgehört, dass wir uns an dieser Stelle in Einigkeit befinden. Nur der Weg, wie wir zu diesem Gesetz kommen, der scheint einmal wieder weit umstritten zu sein.

Wir haben als Fraktion DIE LINKE ein Gesetz vorgelegt, das auch den Anforderungen Ihres Koalitionsvertrags, meine Damen und Herren der CDU und SPD, in vollem Umfang Rechnung trägt. Wir haben die Themen Sanktionen und Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten intensiv bearbeitet. Ich möchte nicht noch einmal zitieren, das ist bereits erwähnt worden, was Sie alles in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben. Ich frage aber trotzdem in die Runde und schaue ein wenig mitleidswürdig zu Frau Ministerin Taubert, ob Sie alleine im Sozialministerium mit Frau Arenhövel an der Stelle den Koalitionsvertrag umsetzen müssen oder ob die Männer doch mehr auf der Bremse stehen. Ich hoffe einfach, wir haben die Kraft und Sie haben die Kraft, uns einen Entwurf Ihrer Koalition vorzulegen.

Da sich einige Kolleginnen und Kollegen nicht so recht die Zeit genommen haben, unseren Gesetzentwurf zu lesen, möchte ich es gern noch einmal in einigen Punkten darlegen. Ich bin der Auffassung, es ist ein modernes, fortschrittliches Gesetz und wir haben ganz bewusst die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in den Mittelpunkt gestellt. Wie bereits in den zurückliegenden Monaten in Diskussionen immer wieder verdeutlicht worden ist, haben uns die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach rund 20 Jahren, die sie arbeiten, ihre Höhen und Tiefen in der Arbeit mitgeteilt. Sie haben uns auch in verschiedenen Anhörungen, die wir als Fraktion durchgeführt haben, mitgeteilt, wo unbedingt Nachbesserungsbedarf besteht. Dieser Nachbesserungsbedarf - das ist auch von meinen Vorrednerinnen Frau Leukefeld und Frau Rothe-Beinlich noch einmal angesprochen worden - besteht vor allen Dingen darin, dass ihre Rolle bzw. sie in ihren Aufgaben gestärkt wer

den muss. Wir gehen also davon aus, dass die ca. 55 kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauftragten in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit nur gut durchführen können, wenn sie unter anderem ein finanzielles, aber auch zeitliches Budget für ihre Arbeit bekommen. Aus diesem Grund haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, dass diese kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die hauptamtlich gestellt werden sollen nach einer städtischen Größe von 15.000 Einwohnern, ein Budget von 0,20 Cent je Einwohnerin und Einwohner erhalten. Für die Landeshauptstadt Erfurt würde dies bedeuten, dass wir mit diesem Budget ca. 40.000 € zur Verfügung stellen können. Mit diesem Budget soll also nicht eine Kaffeerunde finanziert werden, wie vielleicht manche von Ihnen jetzt denken. Nein, im Gegenteil, wir wollen ausdrücklich, dass dafür Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird. Wir wollen, dass damit Weiterbildung geleistet wird, Weiterbildungsarbeit innerhalb der Gleichstellungsbeauftragten. Aber wir wollen natürlich auch, dass damit eine Vernetzungsarbeit innerhalb der LAG Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wird. Das ist ein Punkt, der konnte in den letzten Monaten oft nicht durch die Gleichstellungsbeauftragten abgesichert werden, denn wenn kommunale finanzielle Mittel nicht durch die Kommunen bereitgestellt worden sind, ist es auch nicht möglich, eine Dienstreise zu einer Auswertung einer Beratung anzutreten. Daran soll es in Zukunft nicht mehr scheitern. Wir haben auch gesagt, das Budget der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten muss so gestellt werden, dass sie das selbst verwalten kann und nicht vom Landrat oder der Bürgermeisterin. Denn wenn die Gleichstellungsbeauftragte dem Landrat oder der Bürgermeisterin einmal auf die Füße getreten ist, wird vielleicht das Budget zukünftig gestrichen. Ja, wir brauchen also mehr Eigenständigkeit in dieser Thematik. Wie bereits erwähnt soll das Geld nicht anderen Objekten oder Projekten weggenommen werden, sondern es ist zusätzliches Geld, Herr Kemmerich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben bereits zur Diskussion des Landeshaushalts 2012 hier einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir gefordert haben, 300.000 € mehr für das Jahr 2012 einzustellen, damit die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten endlich so gewürdigt wird, wie sie es verdient haben. Leider hat auch dieser Antrag durch Ihre Ablehnung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Ich denke, das müssen Sie dann mal vor Ort den betroffenen Frauen erklären, wie Sie dazu stehen.

(Beifall DIE LINKE)

Wer eine Neuregelung eines Gesetzes vorlegt, überlegt sich natürlich auch, was kann an der Stel

lung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten geändert werden. Wir haben in Diskussionen immer wieder vor Ort gehört, dass die Praxis gezeigt hat, dass oft Bürgermeister oder Landräte Frauen auf die Stelle „abgeschoben“ haben, die vielleicht sonst an anderen Dienststellen nicht mehr gebraucht wurden. Darum möchten wir die Wahl der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten neu einführen. Sie soll angelehnt werden an die Wahl von Dezernentinnen und Dezernenten, also mit einer Wahlperiode von sechs Jahren. Ich glaube, wenn dies erstmalig durchgeführt ist, und die besten Frauen sind durch die Kreistage oder Stadträte gewählt worden, so haben sie nach sechs Jahren eine gute Chance entsprechend der Dezernentenwahl, sich auch wieder neu der Wahl zu stellen. Sie werden auch wieder den Zuschlag für diese verantwortungsvolle Arbeit bekommen. Ja, wir brauchen auch für diese Arbeit Kontinuität, wir brauchen eine feste Ansprechpartnerin. Darum auch die Forderung, die wir immer wieder gehört haben von den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, wir brauchen eine Stellvertreterfunktion. Es kann nicht sein, dass, wenn bei Krankheit, bei Urlaub oder bei Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sich Bürgerinnen und Bürger oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung an eine Gleichstellungsbeauftragte wenden wollen, die Türen verschlossen sind. Gehen wir den Schritt und stellen fest: Wir brauchen für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten aber auch für die Frauenbeauftragten in den Landesdiensten eine Stellvertreterin. Dies soll gesetzlich geregelt werden und das haben wir in den §§ 26 und 18 formuliert und dargelegt.