Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Herr Staatssekretär, Sie sprachen von zwei Kriteriengruppen, einmal einer K.o.-Kriteriumsgruppe und einmal die Differenzierung nach den 14. Meine erste Frage: Welche K.o.-Kriterien waren das? Die zweite Frage, die in die differenzierten hineingreift: Bei der Beurteilung der umliegenden Städte, die Sie bei der vorhergehenden Anfrage genannt hatten, gab es zum Beispiel die naheste Großstadt Leipzig gar nicht. Ist das Zufall oder hat das einen gewissen Grund?

Letzteres hat keinen bestimmten Grund. Das können Sie also auch als Zufall werten. An den K.o.Kriterien, die ganz allgemeine Kriterien festlegen, zum Beispiel eine bestimmte Mindestgröße, die Eigentumsverhältnisse etc., ist keiner der Thüringer Bewerber gescheitert, diese haben alle passiert.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Hauboldt.

Danke, Herr Vorsitzender. Herr Staatssekretär, Sie haben auf den Bericht verwiesen. Wenn dieser nicht gesondert den Stempel „VS“ trägt, wäre es

möglich, diesen zumindest den Abgeordneten des Justiz- und Verfassungsausschusses zur Verfügung zu stellen, weil uns das Thema immer wieder als Déjà-vu-Erlebnis beschäftigen wird?

Ich lasse das prüfen und wenn kein besonderer Vermerk vorliegt, bekommen Sie den selbstverständlich vorgelegt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben bei den 14 Kriterien als letztes Kriterium „kulturelle Einrichtungen“ genannt. Können Sie mir den Zusammenhang zwischen den kulturellen Einrichtungen einer Region und einem Standort als JVA erklären?

Da besteht durchaus eine ganze Reihe von Zusammenhängen. Zunächst mal befinden sich in einer JVA nicht nur die Gefangenen, sondern dort arbeiten auch eine Menge Bedienstete, für die die kulturellen Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung durchaus eine Rolle spielen können. Zum Zweiten glaube ich auch, dass ein moderner Justizvollzug von Fall zu Fall auf kulturelle Einrichtungen in der Umgebung zurückgreift, um vielleicht gemeinsame Projekte durchzuführen etc. Wir haben das in einigen JVAs bereits versucht.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3785.

Dienstausweise bei Landes- und Kommunalbehörden lesbar für alle Menschen?

Nach Nordrhein-Westfalen und Hessen ist Rheinland-Pfalz das dritte Bundesland, das eine Brailleaufschrift auf den Dienstausweisen der Polizei vorsieht, so dass diese auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen lesbar sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche bundeseinheitlichen Kriterien gibt es, Polizeidienstausweise zu gestalten und was beinhalten diese?

2. Plant die Landesregierung, die Kriterien der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rhein

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

land-Pfalz bei der Gestaltung der Polizeidienstausweise anzuwenden und zukünftig ebenfalls Polizeidienstausweise in Thüringen auszugeben, die für alle Menschen im Land lesbar sind und wie wird dies begründet?

3. Welche Bestimmungen gibt es für die Gestaltung von Dienstausweisen für Mitarbeiter anderer Landesbehörden und von Dienstausweisen für Mitarbeiter kommunaler Behörden, die sich Dritten gegenüber ausweisen müssen?

4. Plant die Landesregierung, die Landes- und kommunalen Behörden anzuweisen oder zu bitten, Dienstausweise mit Brailleaufschrift zu gestalten, dass diese für alle Menschen in Thüringen lesbar sind und wie wird dies begründet?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gestaltung der Polizeidienstausweise wird für jedes Bundesland in eigener Zuständigkeit durch Verwaltungsvorschriften festgelegt. Bundesweit üblich sind folgende Angaben auf dem Ausweis: Dienststelle, Name, Vorname, Amtsbezeichnung, Lichtbild des Inhabers, Gültigkeit des Dienstausweises. Daneben kann ein Freitext auf der Rückseite des Dienstausweises aufgebracht werden, der zusätzliche Angaben, zum Beispiel zum Tragen von Dienstwaffen, enthält. Für die Thüringer Polizei gilt der Erlass vom 01.01.2004, der diese Standards enthält.

Zu Frage 2: Da die Zuständigkeit für Polizeidienstausweise Ländersache ist, obliegt jedem Bundesland eigenständig die Gestaltung der Ausweise. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben über den bisherigen Standard hinaus weitere Kriterien für die Gestaltung ihrer Polizeidienstausweise festgelegt und auf den Ausweisen einen Aufdruck in Brailleschrift vorgesehen. Das Thüringer Innenministerium prüft derzeit, ob die Dienstausweise der Polizei künftig in Scheckkartenformat ausgestellt werden sollen. In die Prüfung wird auch die Frage einbezogen, ob ein Aufdruck mit Brailleschrift aufgenommen werden soll.

Zu Frage 3: Für die Ausstellung von Dienstausweisen für die Mitarbeiter der Thüringer Landesverwaltung, also außer Polizei, gilt der Erlass zur Gestaltung von Dienstausweisen vom 28.02.1991. Innerhalb dieses Erlasses wird den Gemeinden und Ge

meindeverbänden sowie sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen, soweit ein Bedürfnis zur Ausstellung von Dienstausweisen besteht, entsprechend zu verfahren.

Zu Frage 4: Eine Änderung dieser Regelung ist derzeit nicht beabsichtigt, weil hierfür zurzeit keine Notwendigkeit gesehen wird.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, Sie prüfen, ob eine Scheckkarte als neuer Dienstausweis eingeführt wird und dann eventuell mit Brailleschrift. Wann ist mit den Ergebnissen dieser Prüfung zu rechnen? Erste Frage und zweite Frage: Sie haben bei meiner dritten Frage darauf hingewiesen, dass im Moment kein neuer Erlass oder keine neue Dienstanweisung an die Kommunen, die schon ziemlich alt ist, wenn ich das richtig verstanden habe, von 1991, vorgesehen ist, warum nicht? Die gesetzlichen Ansprüche und Anforderungen - UN-Konvention sage ich an der Stelle nur haben sich ja doch seitdem geändert.

Also das, was in der Dienstanweisung in Bezug auf die Kommunen steht, ist ja eine Empfehlung. Die Kommunen können in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie so verfahren oder ob sie anders verfahren. Das gehört zur kommunalen Hoheit. Die Prüfung zur Änderung der Polizeidienstausweise wird in diesem Jahr durchgeführt werden. Wenn sie positiv verlaufen sollte - das ist ja auch immer eine Frage von Aufwand und Nutzen -, dann könnte eine Einführung im nächsten Jahr vollzogen werden.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 3786.

Bodenschutz und Flächenverbrauch - Umsetzung des Beschlusses in Drucksache 5/2588

Der Landtag hat in seiner 52. Sitzung am 14. April 2011 folgenden Beschluss gefasst: „Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 2011 einen Aktionsplan für den Freistaat Thüringen vorzulegen, der zur Realisierung einer ressourcenschonenden und bedarfsgerechten Bodennutzung

(Abg. Stange)

beiträgt, um auf der operationalen Ebene diese Ziele bei der Umsetzung des Landesentwicklungsplanes verstärkt zu berücksichtigen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung den Aktionsplan nicht fristgerecht vorgelegt?

2. Inwieweit wird der Aktionsplan die Empfehlungen des Nachhaltigkeitsbeirats zum Flächenverbrauch berücksichtigen?

3. Wie erklärt die Landesregierung die Diskrepanz der Empfehlungen des Nachhaltigkeitsbeirats und der Nachhaltigkeitsstrategie zum Flächenverbrauch?

4. Hält die Landesregierung die in der Nachhaltigkeitsstrategie beschriebenen Handlungsfelder zum Bodenschutz für ausreichend und wie begründet sie ihre Antwort?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer Frage 1: Der Aktionsplan „Nachhaltige Flächenpolitik“ tangiert sowohl die Themenfelder der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie als auch die Beantwortung der Fragen des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Masterplan Bodenschutz vom November vergangenen Jahres. Die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie wurde von der Thüringer Landesregierung in ihrer Sitzung vom 15. November 2011 verabschiedet und Anfang Dezember dem Thüringer Landtag zugeleitet. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Masterplan Bodenschutz wurde erst im Plenum am 16. Dezember 2011 beim Tagesordnungspunkt 11 behandelt. Wegen der inhaltlichen Überschneidung der drei Texte und dem Bemühen der Landesregierung um eine ganzheitliche Bearbeitung dieses zentralen Themas, verzögerte sich die Fertigstellung des Aktionsplans entsprechend. Dieser wurde dem Kabinett in der 96. Sitzung am 24. Januar dieses Jahres nun vorgelegt. Das Kabinett hat den Aktionsplan zur Kenntnis genommen und logischerweise wird das erst dann auch wieder dem Landtag zugeleitet.

Zu Ihren Fragen 2 und 3: Diese würde ich gerne, Frau Schubert, zusammen beantworten. Der Beirat empfiehlt, die Inanspruchnahme neuer Flächen im landesweiten Saldo auf Null zu reduzieren bzw. auf dem Weg dahin eine Minderung des Nettoflächen

verbrauchs zu erreichen. In den Schwerpunktfeldern der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie gibt es eine Reihe sogenannter Startprojekte, für deren Umsetzung die Ressorts verantwortlich sein werden. Dazu gehört u.a. die nachhaltige Flächenpolitik. Der Aktionsplan als Grundlage des Startprojekts „Nachhaltige Flächenpolitik“ umreißt Handlungsfelder, die die vom Beirat empfohlene Minimierung der Flächeninanspruchnahme zum Ziel haben. Die jeweiligen Handlungsfelder sollen im Dialog zwischen den Ressorts und mit nicht staatlichen Akteuren detailliert herausgearbeitet und umgesetzt werden.

In der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie wurde als Ziel für den Indikator Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche Folgendes definiert: Die Neuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll durch Flächenrecycling in der Summe weitgehend ausgeglichen werden. Dabei sind auch die Entsieglungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu berücksichtigen, die bisher nicht zu einer geänderten Bewertung des Flächenzustands führten. Eine Diskrepanz zwischen den Empfehlungen des Beirats und der Nachhaltigkeitsstrategie können wir jetzt hier nicht erkennen.

Zu Ihrer Frage 4: Die in der Nachhaltigkeitsstrategie beschriebenen Handlungsfelder können nur erste Eckpunkte definieren, die von der Landesregierung als vordringlich eingeordnet wurden und von denen die größten Effekte hinsichtlich des Schutzes des Bodens erwartet werden. Das Thema der Reduzierung des Flächenverbrauchs wird außerdem in der Zivilgesellschaft als eines der dringendsten Themen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung gesehen. Hierzu ist im Rahmen des Startprojekts „Nachhaltige Flächenpolitik“ ein entsprechender Dialogprozess zu initiieren. Daraus ergeben sich gegebenenfalls potenzielle weitere Aktionsbereiche, die es im Zuge der Umsetzung und Fortschreibung konkreter herauszuarbeiten und zu realisieren gilt.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ankündigung des Aktionsplans. Halten Sie es für zielführend - das ist eine Diskrepanz zu den Empfehlungen des Nachhaltigkeitsbeirats -, auch als Landesregierung im Aktionsplan einen zeitlichen Horizont zu vereinbaren, zum Beispiel das Jahr 2020?

Ich halte es erst einmal für zielführend, dass wir alle Akteure in diesen Prozess einbeziehen und dass wir versuchen, ziemlich zügig hier zu einem Ergeb

(Abg. Schubert)

nis zu kommen. Dann ist es wichtig, dass wir mit den ersten vier Startprojekten erst einmal starten und dass wir diese auch besetzen. Eines dieser vier Startprojekte befindet sich bei uns im Haus und das werden wir auch weiterhin sehr intensiv mit begleiten.