Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

Das Zweite kann ich nicht erklären, weil ja vorher sichergestellt ist, dass sie über ausreichende Bekleidung verfügen. Der Aufruf diente dem Ziel, die individuellen Wünsche, die, wie eben gesagt, über das Erforderliche hinausgehen, zu erfüllen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Enders von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4058.

Keine Anbindung des Ilm-Kreises an Interregioverkehr der Bahn auf ICE-Neubaustrecke?

Ich würde die Einleitung ein Stück abkürzen.

Der am 20. Juni 1996 erlassene und später unverändert fortgeschriebene Planfeststellungsbeschluss zur „Schnellfahrtstrecke“ bzw. Neubau- und Ausbaustrecke der Deutschen Bahn zwischen Erfurt und Ebensfeld bzw. Nürnberg durch den Thüringer Wald soll auch verbindliche Festlegungen zum Betriebskonzept enthalten und ausweisen, dass es einen Haltepunkt Ilmenau auf der Strecke geben soll. Dieser Haltepunkt Ilmenau ist im Betriebskonzept bzw. Planfeststellungsbeschluss als Bestandteil des Regionalverkehrs ausgewiesen. Für diese Planungen bzw. Baumaßnahmen sollen Fördergelder durch die EU bewilligt bzw. schon geflossen sein. Nun soll ein Planänderungsverfahren eingeleitet worden sein, mit dem der Vorhabensträger erreichen will, dass der ursprüngliche Haltepunkt Il

menau wegfällt und stattdessen dort eine reine Überholstrecke gebaut wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern ist nach Kenntnis der Landesregierung das Strecken-Betriebskonzept der ICE-Neubauund Ausbaustrecke zwischen Erfurt und Ebensfeld bzw. Nürnberg rechtsverbindlicher Bestandteil des geltenden Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere hinsichtlich der Schaffung eines Haltepunktes Ilmenau als regulärem Halt von Interregiozügen und Anbindung des Ilm-Kreises und der Region im Thüringer Wald an Fern- bzw. Regionalverkehr der Bahn?

2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Stand des Planänderungsverfahrens zum Haltepunkt Ilmenau und gegebenenfalls weiterer Planungsteile dar hinsichtlich der Begründung bzw. Einschätzung der Planänderung durch den Vorhabensträger und weitere Beteiligte, der Festlegung des Betroffenen- bzw. Anzuhörendenkreises, des Verfahrensstandes und der Planungen für den weiteren zeitlichen Ablauf?

3. Inwiefern und aus welchen Gründen werden für den Status als betroffene, einwendungsberechtigte bzw. anhörungsberechtigte Kommune in einem solchen Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren wie zum Haltepunkt Ilmenau solche Gesichtspunkte wie die Anbindung bzw. Nichtanbindung an Verkehrsinfrastruktur - wie den Regional- bzw. Fernverkehr der Bahn - und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für umliegende Kommunen und deren Einwohner berücksichtigt?

4. Mit Blick auf welche von Europäischer Union oder anderen Fördermittelgebern erteilten Fördermittelbescheide oder schon ausgereichten Fördermittel müssen nach Kenntnis der Landesregierung mit Blick auf das Planänderungsverfahren zum Haltepunkt Ilmenau Auswirkungen und Risiken, wie Rechtswidrigkeit der Planänderung oder Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördergeldern bzw. Verfall von Fördermittelzusagen geprüft bzw. berücksichtigt werden?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 2.2, Ilmenau, der Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt ist am 20.06.96 ergan

(Abg. Berninger)

gen und ist bestandskräftig. Für die Herstellung des Bahnhofs Ilmenau-Wolfsberg wurde in der Planfeststellung die Anlage von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen, einer Fußgängerunterführung, Abstellgleisen, einer Erschließungsstraße und einer Park+Ride-Anlage festgelegt. Ausgangspunkt hierfür war der geplante Halt von Interregiozügen.

Zu Frage 2: Der Vorhabensträger, die DB Netz AG, hat im März 2011 das Planänderungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, die Personenverkehrsanlagen nicht zu bauen, da das gegenwärtige und prognostizierte Verkehrspotenzial einen Personenverkehrshalt nicht rechtfertige. Diese Bewertung resultiert daraus, dass die DB Fernverkehr AG seit 2006 das Produkt Interregio nicht mehr vorhält und einen ersatzweisen ICE-Halt in Ilmenau nicht vorsieht. Auch für den Schienenpersonennahverkehr sehe ich kein Erfordernis, da Ilmenau mit stündlichen Verkehrsangeboten über Arnstadt an die Landeshauptstadt angebunden ist.

Zu Frage 3: Die Planung der Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt die Anbindung von Kommunen und die Erreichbarkeit der Regionen in besonderem Maße und stellt deren Ausgangspunkt dar. Dabei sind aber auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Verkehrsprodukte zu berücksichtigen. So benötigt der durch die Deutsche Bahn eigenwirtschaftlich zu leistende Personenfernverkehr ein ausreichendes Fahrgastpotenzial, das in Ilmenau nicht vorhanden ist. Ebenso würde ein zusätzliches Nahverkehrsangebot das wirtschaftliche Betreiben der vorhandenen Strecke konterkarieren.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Im Ilm-Kreis wurde gerade darauf sehr gedrungen, als es um den Planfeststellungsbeschluss ging, dass dieser Haltepunkt installiert wird, weil es auch als Ausgleich gesehen würde für die massiven Auswirkungen, die natürlich mit dem ICE-Bau verbunden sind. Meine Frage, wenn jetzt dieser Haltepunkt wegfällt, wird es dann in irgendeiner Weise auch Entschädigungszahlungen der Bahn geben? Das war ja letztendlich auch ein bestimmter Ausgleich für die massiven Auswirkungen, die dort passieren. Es sind ja auch Einsparpotenziale, die sich aus dem Wegfall dieses Haltepunkts ergeben, und ich frage noch mal, es sind auch EU-Mittel geflossen und auch EU-Mittel aus dem Landesbereich geflossen, die dazu dienen, EU-Mittel, um natürlich auch, ich sage mal, Regionen ganz einfach zu verbinden und Regionen ganz einfach auch verkehrstechnisch besser auszugestalten und deshalb mei

ne Frage noch mal: Sieht die Landesregierung tatsächlich überhaupt keine Kriterien, dass gegebenenfalls die EU dann auch entsprechende Fördermittel zurückzahlt oder zurückgezahlt verlangt.

Zunächst einmal zur Frage EU-Fördermittel: Die EFRE-Mittel, die der Bund im ERFE-Bundesprogramm zur Verfügung gestellt hat, werden natürlich vorher den Ländern abgezogen von der Quote an EFRE-Mitteln, die den Ländern normalerweise zur Verfügung stehen würden. Das ist ja auch das, worüber wir jetzt gerade verhandeln bei der neuen Förderperiode, ob es ein neues ERFE-Bundesprogramm geben soll, was für uns zur Folge hätte, dass wir zum Ersten nicht für die Kofinanzierung stehen müssen und zum Zweiten, dass wir diese EFRE-Mittel dann für Bundesprojekte auch verwenden könnten und eben nicht nur für Landesprojekte. Und die EFRE-Mittel des alten ERFE-Bundesprogramms sind richtigerweise, wie Sie richtig bemerkt haben, in die ICE-Trasse eingeflossen. Aus meiner Sicht und soweit die Landesregierung Kenntnis darüber hat, sind die Prüfungen auch alle so abgelaufen, dass es absolut möglich war, die EFRE-Mittel programmgerecht für diese ICE-Trasse zur Verfügung zu stellen, und zwar deswegen, weil ganz Thüringen angeschlossen wird. Nein, weil ganz Thüringen angeschlossen wird. Die EFRE-Mittel sind doch nicht an die Frage gebunden, ob Ilmenau jetzt einen Personenbahnhof erhält oder nicht, das werden Sie doch einsehen, dass das sicher nicht das Interesse der EU ist, sondern hier geht es um die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region, also ganz Thüringens, und da ging es nur um die Frage, wird ganz Thüringen angeschlossen und deswegen kann man das auf dieses TEN-Netz, konnte man die EFRE-Mittel auch anwenden. Insofern glaube ich auch nicht, dass es hier zu einer Rückzahlung von Fördermitteln kommen wird.

Die zweite Frage, die Sie gestellt haben, war in dem Zusammenhang, ob eine Planänderung möglicherweise Schadenersatzzahlungen zur Folge gehabt haben würde. Jetzt aus meiner Sicht kann ich mir das kaum vorstellen, weil auch ein Planänderungsverfahren ein normales Verfahren ist, wo alle Beteiligten auch noch mal angehört werden und wo meines Wissens nach festgestellt wurde, dass das Angebot, dass die Schaffung eines Personenbahnhofs Wolfsberg, der ja jetzt ein Überholbahnhof ist, damit langsame Güterzüge womöglich da halten können und der ICE durchfahren kann - nein, ich will ja nicht ausschließen, dass auch Güterzüge schnell fahren können -, also die Frage ist, wenn die Bahn von sich aus feststellt, dass sie erstens das Produkt Interregio nicht mehr anbieten möchte, erstens ganz grundsätzlich und zweitens schon viel länger in Ilmenau nicht mehr anbieten möchte, ist

(Minister Carius)

das natürlich eine Entscheidung der Bahn, die dann nicht mehr notwendig machte, dass man einen solchen Bahnhof vorhält. Dann ist es, glaube ich, sinnvoll, dass man dafür nicht noch Steuermittel ausgibt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Frau Abgeordnete Dr. Lukin.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, Sie erwähnten, dass die Deutsche Bahn das Planänderungsverfahren im März 2011 eingeleitet hat und wirtschaftliche Gesichtspunkte benannt hat. Welche Stellung bezieht die Landesregierung zu diesem Änderungsverfahren, das praktisch die Annullierung des Haltepunktes vorsieht?

Das habe ich Ihnen ja bereits dargestellt. Aus unserer Sicht haben wir kein Interesse, über den Schienenpersonennahverkehr hier einen Personenhalt einzuführen. Das heißt, es gibt von uns nicht die Absicht, einen Personenbahnhof dort zu schaffen. Wenn die Bahn von ihrer Seite aus auch keinen Bedarf daran sieht, dann müssen wir das zur Kenntnis nehmen und das Verfahren ist ja, wenn ich das richtig weiß, auch beim EBA, also ist ohnehin kein Landesverfahren.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Herr Minister, Sie haben ja mehrmals betont, dass ganz Thüringen angeschlossen würde durch die Neubaustrecke. Meine Frage: Wie definieren Sie den Anschluss von ganz Thüringen außer durch die regelmäßige Anbindung der Landeshauptstadt?

Das ergibt sich natürlich aus den Planungen der EU, die sagt, wir brauchen ein transeuropäisches Netz und diese Strecke ist Teil dieses transeuropäischen Netzes. Wir schließen ganz Thüringen über Erfurt an und wir tragen dann Sorge, dass über den Schienenpersonennahverkehr bzw. über Alternativangebote, über die wir gegenwärtig verhandeln, auch ein Anschluss an den Fernverkehr ganz Thüringens möglich ist.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4059.

Psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerber(inne)n in Thüringen

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2014 zu Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen wird bei der Antwort zu Frage 7, die nach vorhandenen Angeboten der Sozialarbeit und psychologischer Betreuung fragt, zwar auf Angebote der Sozialbetreuung eingegangen, aber nicht auf Angebote der psychologischen Beratung. Zudem vertritt die Landesregierung die zu hinterfragende Rechtsauffassung, dass eine generelle dezentrale Unterbringung gegen § 53 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verstößt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Angebote der psychologischen Beratung und Betreuung stehen für die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Menschen zur Verfügung?

2. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung in diesem Zusammenhang der Arbeit des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge in Thüringen, getragen durch den Refugio Thüringen e.V. bei und wie garantiert sie die Erreichbarkeit für alle in Thüringen lebenden Asylbewerberinnen, Flüchtlinge und Geduldete?

3. Inwiefern sieht die Landesregierung gegebenenfalls Handlungsbedarf, die Angebote zur psychologischen und psychosozialen Beratung und Betreuung auszuweiten und welche Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

4. Inwiefern genau stellt eine vollständige dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen einen Verstoß gegen § 53 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz dar?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Innenministerium, Herr Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Nach Anlage 2 zur Thüringer Gemeinschaftsunterkunftsund Sozialbetreuungsverordnung sind die in einer Gemeinschaftsunterkunft für

(Minister Carius)

ausländische Flüchtlinge lebenden Menschen u.a. auch bei psychischen Problemen zu beraten und zu betreuen sowie gegebenenfalls an die entsprechenden Fachdienste der Gesundheitsämter zu vermitteln.

Zu Frage 2: Nach Auffassung der Landesregierung stellt das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Thüringen eine sinnvolle Ergänzung zu den niedergelassenen Psychologen und Psychotherapeuten sowie zu den medizinischen Regeldiensten der Landkreise und kreisfreien Städte dar. Sofern medizinisch indiziert, ist selbstverständlich eine Erreichbarkeit des psychosozialen Zentrums gewährleistet.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Die Antwort hierzu steht in § 53 Abs. 1 Satz 1 des Asylverfahrensgesetzes, der wie folgt lautet - ich erlaube mir zu zitieren: „Ausländern, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.“ Die Regelung dürfte aus sich heraus verständlich sein.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Damit schließe ich auch die Fragestunde und weise noch einmal darauf hin, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem heutigen Tag durch die Landesregierung beantwortet werden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Keine Zustimmung zu Steuersenkungen im Bundesrat Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4043