Die Fraktion wünscht nicht das Wort zur Begründung, aber es gibt einen Sofortbericht der Landesregierung durch Herrn Minister Reinholz. Bitte, Herr Minister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme dem Ansinnen, einen Sofortbericht zu geben, sehr gern nach.
Zu Nummer 1 - zunächst zur Frage der Verankerung der sogenannten Netto-Null-Flächen-Inanspruchnahme: In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ wird zumindest eine NettoNull-Flächen-Inanspruchnahme gefordert. Hier wird in Kapitel 4.6 ausgeführt, dass die KOM anstrebt, die Landnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 kein Land mehr verbraucht wird. Rechtliche oder bindende Wirkungen für Thüringen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. In der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie, vom Kabinett am 15.11. des vergangenen Jahres beschlossen, wird wie folgt ausgeführt: Das Thema Reduzierung des Flächenverbrauchs wird in der Zivilgesellschaft als eines der dringendsten Themen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung gesehen. Der Beirat empfiehlt als wichtiges und übergeordnetes Ziel, die Inanspruchnahme neuer Flächen im landesweiten Saldo auf Null zu reduzieren bzw. auf dem Weg dahin eine Minderung des Nettoflächenverbrauchs zu erreichen. Dabei handelt es sich um ein ambitioniertes Ziel, welches die Zivilgesellschaft bereit und willens ist zu unterstützen.
Im „Aktionsplan Nachhaltige Flächenpolitik“ wird das strategische Ziel der Landesregierung aufgegriffen, neu in Anspruch genommene Flächen so weit wie möglich zu reduzieren. Die Definition von konkreten Zielwerten der Flächeninanspruchnahme soll im Rahmen der Umsetzung des Startprojekts Nachhaltige Flächenpolitik nach Diskussion mit allen Beteiligten und dem Konsens mit den gesellschaftlichen Akteuren erfolgen.
Der Teil B des Aktionsplans Nachhaltige Flächennutzung enthält eine erste Auflistung möglicher Handlungsfelder, aus denen im Rahmen der Umsetzung des gleichnamigen Startprojekts konkrete Maßnahmen zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme abzuleiten sind. Eines der Ziele des Aktionsplans ist unter anderem der Erhalt unzerschnittener, verkehrsarmer Räume, um so dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist der Schutz der Natur- und Bodenschutzbelange nicht auf Einzelgesichtspunkte ausgerichtet, vielmehr verlangen die existierenden Planungsgesetze regelmäßig eine Prüfung aller Umweltauswirkungen, die bei der Verwirklichung des Vorhabens zu erwarten sind. Außerdem besteht bereits jetzt die Pflicht, Umweltauswirkungen so weit zu vermeiden, wie es unter Beibehaltung des Planungsziels möglich ist. In diesem Zusammenhang spielt auch die Erhaltung unzerschnittener Räume eine bedeutende Rolle. Diese allgemeine Verpflichtung wird ergänzt durch Festlegungen in den Raumordnungsplänen, wie zum Beispiel die Festlegung von Vorranggebieten für die Freiraumsicherung oder durch die Landschaftsplanung. Mit welchen weiteren Maßnahmen der Erhalt unzerschnittener Räume zielführend gewährleistet werden soll, ist in der derzeitigen Umsetzungsphase des Startprojekts noch nicht zu definieren.
Die Konkretisierung der oben genannten Handlungsfelder und damit die Generierung umsetzungsfähiger Maßnahmen sollen nach der Etablierung einer Projektarbeitsgruppe und im Rahmen einer Diskussion aller Beteiligten und im Konsens mit den gesellschaftlichen Akteuren erfolgen.
Zu Nummer 3: Hinsichtlich des Startprojekts Nachhaltige Flächenpolitik und dessen Umsetzung verweise ich auf den Kabinettsbeschluss vom 14.02. dieses Jahres. Danach sind die Startprojekte ressortübergreifend und unter Mitwirkung des Beirats für Nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Zur Gewährleistung einer effizienten, ressortübergreifenden Projektarbeit unter frühzeitiger Einbindung der Zivilgesellschaft wird aktuell eine Arbeitsgruppe unter Leitung meines Hauses eingerichtet. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sollten neben jeweils einem Vertreter des Bauministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Innenministeriums und des Beirates zur Nachhaltigen Entwicklung insbesondere Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Organisationen und Institutionen sein, die sich intensiv mit der Thematik Flächennutzung und Flächenmanagement auseinandersetzen.
Die Schaffung weiterer Unterstrukturen ist zunächst nicht vorgesehen, kann jedoch aus dem weiteren Projektverlauf heraus gestaltet werden. Insbesondere für die nachhaltige Flächenpolitik legt der Beirat im Rahmen seiner Mitwirkung Wert darauf, dass
weitere nichtstaatliche Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von Startprojekten mitwirken. Der Beirat sieht sich dabei primär in der Rolle, auf Prozessqualität Einfluss zu nehmen. Stichworte hierzu sind: Transparenz, Partizipation, Verlässlichkeit, Umsetzungsorientierung, usw.
Zu Nummer 4: Zu den Fragen der Ersatzzahlung und den zugrunde liegenden nicht ausgleichbaren Eingriffen und deren Flächengröße gibt es Folgendes zu berichten: Für nicht durchführbare Ersatzmaßnahmen hat der Vorhabensträger nach § 7 Abs. 6 des Thüringer Naturschutzgesetzes die Möglichkeit, ein Ersatzgeld, die sogenannte Ausgleichsabgabe, zu entrichten. Die Ermittlung der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe vom 17. März 1999, geändert durch die Thüringer Verordnung zur Umstellung von Geldbeträgen von Deutsche Mark in Euro vom 27. November 2001. Danach kostet beispielsweise eine Anpflanzung von Laubgebüschen durchschnittlich 6,20 € pro Quadratmeter. Bei Eingriffen infolge des Baus von Masten, z.B. für Überlandleitungen, wird häufig direkt auf die Ausgleichsabgabe zurückgegriffen. Der Betrag für Landschaftsbildbeeinträchtigung liegt hier in der Regel bei 50 bis 60 € je Meter Masthöhe. Für die direkte Versiegelung der Maststandorte werden zumeist rund 0,30 € pro Quadratmeter berechnet. Die Bilanzierungsberechnungen sind in den entsprechenden Genehmigungsunterlagen enthalten und liegen bei den jeweils für die Verfahren zuständigen Genehmigungsbehörden vor. In den Bescheiden zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe sind in der Regel nur die Angaben zum Vorhabensträger, zum Eingriffsort und zum zu zahlenden Betrag enthalten. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden von der Stiftung Naturschutz Thüringen eingenommen und zweckgebunden zur Verbesserung von Natur und Landschaft verwendet. Hierzu zählt insbesondere der Aufbau eines Flächenpools. Die Höhe der in den letzten fünf Jahren von der Stiftung Naturschutz eingenommenen Ausgleichsabgabe beträgt insgesamt 155.000 €. Die jährlichen Einnahmen lagen in den Jahren 2007 bis 2009 jeweils bei ca. 26.000 €, im Jahr 2010 bei ca. 58.000 € und im Jahr 2011 bei ca. 19.000 €. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage jetzt: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind alle Fraktionen, wenn ich das richtig sehe. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Es liegen Wortanmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster
Das sind ja freundliche Bitten, mit denen man hier auf dem Weg zum Pult begleitet wird, aber ich hatte auch nichts anderes vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, das wievielte Mal es in dieser Legislatur ist, dass wir uns mit den Fragen nachhaltiger Flächennutzung, Flächenversiegelung beschäftigen und es ist wieder so,
auch bei dem, was der Herr Minister gesagt hat. Flächenversiegelung vermeiden, denke ich, ist für alle wichtig, aber die Frage ist: Was sind die richtigen Mittel?
Zum Antrag der FDP-Fraktion muss ich sagen, ich verstehe nicht, was mit der Aufwertung der Ackerflächen gemeint ist. Sicherlich haben wir bei der Qualität von Ackerflächen das eine oder andere Problem, aber ich kann es jetzt erst mal im Antrag nur so interpretieren, dass die Ackerflächen von der Bedeutung her aufgewertet werden sollen gegenüber Grünland und Wald. Das kann ich nachvollziehen. Mein Problem ist nur, wenn wir jetzt die gleichen Regelungen wie beim Wald, also sprich ein Waldminderungsverbot genauso übertragen auf die anderen Bereiche Acker, Grünland - Grünland darf ja auch schon nicht umgebrochen werden -, da kommen wir irgendwann an einen Punkt, dass wir dann für alle Flächen, die wir haben, gesagt haben, das darf aber nicht weniger werden. Wie geht es denn dann weiter? Aus unserer Sicht ist es nicht hilfreich, die Frage, dass Wald nicht reduziert werden darf, noch mal zu stellen. Ich glaube, die Regelungen, wie wir sie in Thüringen haben, sind gut und ich finde es gut, dass der Wald in den letzten Jahren in Thüringen wieder gewachsen ist. Darauf waren wir auch bisher alle stolz. Wir müssen die Frage wirklich stellen, wie wir denn die Siedlungsund Verkehrsflächen in den Griff bekommen. Das muss das Hauptziel sein. Von der Warte her kann ich nach wie vor nur sagen, die einzige wirkliche Lösung sehe ich hierin, indem die Eingriffsregelungen klar formuliert werden, dass dieser Eingriff Neuversiegelung nur durch eine gleichgroße Entsiegelung auszugleichen ist. Das wird die Zukunft sein. Ich hoffe mal, dass es vielleicht auch auf Bundesebene hier Fortschritte gibt, denn nur wenn wir hier eine verpflichtende Regelung haben, werden wir hier weiterkommen. Ich muss auch sagen - der Minister ist ja auf die Empfehlung des Beirats ein
gegangen -, was ich dort vermisse, ist eine Aussage zur Großflächeninitiative des Wirtschaftsministeriums.
Wenn wir auf der einen Seite sagen, wir wollen mehr Innenraumentwicklung und, und, und, aber auf der anderen Seite über die Großflächeninitiativen sagen wir gar nichts, dann ist das doch eigentlich nur noch als Verlogenheit zu bezeichnen.
Meine Damen und Herren, vielleicht noch eine Bemerkung zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das ist auch eine Geschichte, die der Bauernverband mit seiner Kampagne gegen „Landfraß“ vehement vorbringt. Der Minister hatte uns in einer der vergangenen Sitzungen mal vorgestellt, dass das so viel gar nicht ist, was an landwirtschaftlicher Nutzfläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verloren geht. Man muss auch noch dazusagen, dass es sich hauptsächlich auf Baumaßnahmen, auf Planungen bezieht, die in längerer Vergangenheit stattgefunden haben, wo wir rechtliche Regelungen inzwischen getroffen haben, dass solche Landverluste durch neue Infrastrukturmaßnahmen nicht mehr notwendig sind. Hier kann zum Beispiel auch über die Stiftung Naturschutz geregelt werden, dass es eine Ausgleichszahlung gibt und die Stiftung Naturschutz diese Gelder bündelt, um sie sinnvoll in anderen Maßnahmen einzusetzen. Deshalb, glaube ich, ist das nicht unser Hauptproblem. Unser Hauptproblem muss wirklich sein, etwas gegen die fortschreitende Versiegelung, trotzdem wir immer weniger Menschen werden, zu tun. Hier braucht es aus unserer Sicht eine klare gesetzliche Regelung, die verpflichtend ist, weil ansonsten alles wirklich nur das Werfen von Wattebäuschchen ist. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Als Nächste hat sich Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Antrag aus nachvollziehbaren Gründen heute auf der Tagesordnung. Auch wenn wir uns schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt haben, Herr Kollege Kummer, ist es deshalb nicht weniger wichtig, darüber zu reden.
Uns geht es heute unter anderem um das Thema des Aktionsplans und ob er denn eigentlich umgesetzt wird. Wir haben einen Aktionsplan. Ein Plan ist wunderbar und eine Arbeitsgruppe ist auch wunderbar, auch zwei Arbeitsgruppen sind schön, wenn denn dann noch festgelegt wird, was dabei rauskommen soll und bis wann, dann wären wir vielleicht alle etwas klüger. So etwas Ähnliches habe ich bei Ihnen eben auch gerade gehört.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Vielleicht soll- ten wir der Landesregierung empfehlen, einen Beauftragten zu wählen.)
Trotz der jahrelangen Bemühungen und der Diskussion ist es nicht gelungen, die jährliche Neuflächenversiegelung zu reduzieren und auf einem akzeptablen Niveau zu halten. Gerade auf Bundesebene wird diese Petition - Sie haben sie erwähnt vom Bauernverband mit dem Thema „Landwirtschaftliche Bodennutzung und Flächenverbrauch senken und landwirtschaftliche Nutzflächen schützen“ geprüft. Die Flächenneuinanspruchnahme erfolgt zugunsten von Gebäuden und Freiflächen, Verkehrsflächen und dem Zuwachs von Erholungsund Grünanlagen.
Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden, Herr Abgeordneter Primas, vielleicht finden wir sogar an irgendeiner Stelle eine Schnittstelle.
Dabei geht es um die Ausweitung der Siedlungsund Verkehrsflächen und das natürlich erheblich zulasten der landwirtschaftlichen Flächen. Jetzt komme ich zu Ihrer Frage, Herr Kollege Kummer, warum dort reinformuliert ist „unter dem Aspekt der höheren Wertigkeit der Ackerflächen“. Sie haben sich die Frage selbst richtig beantwortet. Es geht ganz einfach darum, beide Typen, sowohl Wald als auch Acker, sollten eine gleiche Wertigkeit haben, denn wenn das so ist, dann wird man auch schneller bereit sein, bestimmte andere Lösungen zu finden und auch andere Brachflächen zu nutzen
und nicht immer auf den wirklich ganz, ganz wichtigen Ackerboden zurückzugreifen. Das ist die Intention dieser Formulierung. Laut dem Raumordnungsbericht der Bundesregierung sind bei der Flächenneuinanspruchnahme insbesondere zwei Tendenzen hervorzuheben. Erstens geht es bei der Neuflächenversieglung fast immer auf Kosten von Ackerböden, die aufgrund jahrhundertlanger Benutzung und Bewirtschaftung ja hoch wichtig sind - und das wissen wir alle, ich sprach es eben auch gerade an - und die auch endlich sind, diese Flächen. Zweitens sind die höchsten Zunahmen in dünn besiedel
ten Räumen im Übrigen zu verzeichnen. Darüber kann man staunen. Gerade bei kleinen Kommunen und Gemeinden ist das so und der Antriebsfaktor scheint hier zu sein, dass man für diese Flächeninanspruchnahme ganz einfach Bauland und Gewerbeland schaffen will - nach wie vor ist das so -, um auch die Kommune, die kleine Gemeinde wirtschaftlich nach vorn zu bringen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, aber man muss auch bemerken, das gleichzeitig Flächen in den Orten brach liegen und es wäre besser, wenn wir es schaffen würden, dass die besser genutzt werden.
Auch die unbebauten und unverschnittenen Flächen - Herr Minister, Sie haben es angesprochen sind begrenzte natürliche Ressourcen und die sind ausgesprochen wichtig und zu achten und zu schützen. Genau wie wir das mit Bodenschätzen und Wasser sowie Arterhaltung machen, müssen wir auch solche unzerschnittenen und ungenutzten Flächen schützen. Das ist der Ansatz. Auf der anderen Seite muss natürlich der Bedarf, da bin ich vollkommen bei Ihnen, für Infrastrukturprojekte etc. beachtetet und dem auch Rechnung getragen werden.
Ich spreche ja auch nicht davon, dass die ganze Sache leicht ist, die Lösung ist keine leichte; da müssen wir einen Spagat hinbekommen, aber deshalb stehen wir ja hier und reden darüber.
Zur Lösung des Problems wurde auf der Bundesebene und auch in Thüringen eine Vielzahl von Instrumenten geschaffen, Diskussionen, Untersuchungen über effiziente Flächennutzung wurden durchgeführt, analysiert, entwickelt und beschlossen. Zu den einzelnen Aspekten liegen auch bereits Erfahrungen aus verschiedenen Projekten vor und auch in dem Aktionsplan der Landesregierung wurden zahlreiche Handlungsfelder aufgezeigt. So wurden z.B. auch im Rahmen der Forschung für die Reduzierung von Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement vom Bundesministerium für Bildung und Forschung von 2004 bis 2010 insgesamt 26 Vorhaben gefördert, die sich alle mit diesem Thema beschäftigen. Deshalb gilt es, die vorhandenen Instrumente und Erkenntnisse natürlich auch umzusetzen, praxisnah umzusetzen und nichts anderes wollen wir. Die sollen auch abgestimmt werden.