Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir ein paar einleitende Bemerkungen zu dieser Thematik. Vor etwas mehr als zehn Jahren war von Bayern ausgehend schon einmal der Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren Anlass für eine bundesweite Skandalstimmung. Damals hat man darauf reagiert, indem man die Regeln für die Abgabe von Tierarzneimitteln an Tierhalter erheblich verschärft hat. Auch damals wollte man unter anderem eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes bei lebensmittelliefernden Tieren erreichen, hat sich aber darauf verständigt, lediglich die arzneimittelrechtlichen Bedingungen zu ändern. In der aktuellen Diskussion über den Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren wird dem entgegen viel grundsätzlicher über die Hintergründe dieses umfangreichen Arzneimitteleinsatzes diskutiert. Das begrüßen wir als Thüringer Landesregierung ausdrücklich. Nach Auffassung der Landesregierung handelt es sich nämlich keineswegs um ein isoliertes Arzneimittelproblem, sondern um sehr grundsätzliche Fragen zur Tiergesundheit in unseren Ställen, die den Antibiotikaeinsatz erforderlich machen, wenn man nicht kranke, leidende oder gar sterbende Tiere in Kauf nehmen will. Wenn wir also die aktuelle Debatte sinnvoll nutzen und als Chance begreifen wollen, dann müssen wir tatsächlich mit allen Beteiligten über Tiergesundheit, Hygiene, Impfprogramme, Haltungsbedingungen und vieles mehr diskutieren, um die Ursachen des Problems zu erfassen und abstellen zu können, anstatt den Arzneimitteleinsatz per se anzuprangern. Da auch das Landwirtschaftsressort die Auffassung teilt, dass man über Tiergesundheit insgesamt debattieren muss, wurde bereits im vergangenen Dezember zwischen dem TMSFG und dem TMLFUN vereinbart, dass man ein ganzes Maßnahmebündel rund um das Thema Antibiotikaeinsatz entwickeln müsse. Inzwischen hat es dazu weitere Beratungen auf Arbeitsebene gegeben, die erneut verdeutlicht haben, dass man beispielsweise ein System entwickeln sollte, um Tierhaltungen systematisch iden
tifizieren zu können, die mit einem hohen Risiko behaftet sind, häufig Antibiotika einsetzen zu müssen. Solche Betriebe könnten dann gezielt auf Hygienemaßnahmen, Impfprogramme, Veränderungen der Haltungsbedingungen und andere präventive Maßnahmen beraten werden. Dies alles sind nach unserer Auffassung Bestandteile eines Antibiotikaminimierungskonzeptes. Natürlich wird man im Verlauf dieses Prozesses auch wieder die arzneimittelrechtlichen Rahmenbedingungen diskutieren. Hierzu kann ich allerdings darauf verweisen, dass es gerade Thüringer Initiativen im Bundesrat waren, die uns ab diesem Jahr wenigstens einen teilweisen Einblick in die Warenströme bei den Tierarzneimitteln für Überwachungszwecke ermöglichen. Schon in den Jahren 2009 und 2010 haben wir eine vollständige Transparenz beim Tierarzneimittelverkehr angestrebt und wollten den Warenstrom vom pharmazeutischen Unternehmer bis zur einzelnen tierärztlichen Hausapotheke nachvollziehbar machen. Dies war aber damals insbesondere wegen des vehementen Widerstandes der Bundesregierung nicht durchsetzbar gewesen. Deshalb werden wir künftig lediglich Abgabemengen für Regionen durch die zuständige Landesbehörde abfragen können, sobald die entsprechende Datenbank freigeschaltet wird. Immerhin versprechen wir uns von diesen Daten zumindest einen groben Überblick und Einblick über den Umfang der im Verkehr befindlichen Antibiotika für Tiere. Auch die wenigstens regionalisierte statt lediglich bundesweite Darstellung der Abgabe von Antibiotika für Geflügel war ursprünglich Ziel der Initiative Thüringens im Bundesrat gewesen. Dies wurde aber vonseiten des BMELV entgegen der jetzigen Darstellung so scharf abgelehnt, dass sich die Länder, um die Initiative nicht vollständig zum Scheitern zu bringen, als Kompromiss auf den Verzicht der regionenspezifischen Daten für Geflügelarzneimittel eingelassen haben.
Wie Sie sehen, halten wir Transparenz schon lange für ein erstrebenswertes Ziel, um Risiken identifizieren und gegebenenfalls gezielt überwachen zu können. Im Übrigen kann ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich Thüringen seit über einem Jahr maßgeblich an einer Projektgruppe auf Bundesebene beteiligt, die neue Ansätze für die Überwachung des Tierarzneimitteleinsatzes entwickelt. Dabei werden selbstverständlich auch die Vor- und Nachteile des tierärztlichen Dispensierrechts erörtert und kritisch überprüft. Außerdem sei hier auf die Beschlüsse der Amtschefkonferenz von Januar 2012 verwiesen, bei der unter anderem ebenfalls Transparenz und entsprechende Datenbanksysteme, Verbindlichkeit der Antibiotikaleitlinien, eine Sonderstellung für Reserveantibiotika und ein Antibiotikaminimierungskonzept für notwendig eingestuft wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir deshalb an dieser Stelle folgende kritische Bemerkung: Die Länder sind sich derzeit parteiübergreifend bemerkenswert einig, was man veranlassen sollte, um den Verbraucher effektiver zu schützen, was die möglichen Konsequenzen des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren angeht. Völlig unzureichend, um nicht zu sagen eine Mogelpackung, ist dagegen, was die Bundesregierung in ihrem jüngsten Änderungsentwurf für das Arzneimittelgesetz vorgelegt hat. Mit den vorgeschlagenen Änderungen lässt sich nämlich die auch bei der Amtschefkonferenz für erforderlich erachtete Transparenz nicht erzielen. Dass die aktuellen Debatten auch eine kritische Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechtes erforderlich machen, bestreiten wir nicht. Allerdings soll bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass dieses spezielle Vorrecht der Tierärzte aus unserer Sicht durchaus Vorteile im Hinblick auf eine effektive Überwachung und damit für den Verbraucherschutz bietet.
Die tierärztlichen Hausapotheken stellen für Kontrollzwecke besonders geeignete Flaschenhälse dar. Solange es ein tierärztliches Dispensierrecht, also tierärztliche Hausapotheken, gibt, kann man durch sorgfältige Überwachung weniger, zum Teil inzwischen hoch spezialisierter Praxen, einen sehr großen Anteil des besonders verbraucherrelevanten Tierarzneimittelmarkts überprüfen.
Wenn man sich also auf Bundesebene dazu entschließen könnte, Transparenz zu befürworten und sich nicht hinter angeblichen Datenschutzeinwänden zu verschanzen, dann würde das tierärztliche Dispensierrecht die Überwachung erheblich vereinfachen, verglichen mit einem Tierarzneimittelvertrieb über die vielen fachlich nicht spezifisch vorbereiteten öffentlichen Apotheken.
Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir aber wieder dahin zurück, was ich eingangs angemahnt habe. Wir haben es mit einem weitaus komplexeren Problem als einem arzneimittelrechtlichen zu tun. Das hohe Leistungsniveau unserer Nutztiere spielt sicherlich eine Rolle bei der nicht immer ausreichenden Stabilität der Gesundheit der Tiere. Es lässt sich auch nicht bestreiten, dass das Zusammenführen größerer Tiergruppen gesundheitliche Risiken birgt, insbesondere im Hinblick auf Infektionskrankheiten. Da gestatten Sie mir als Familienministerin mal einen Schwenk in andere Gefilde, wo auch Gruppen zusammen sind: Sie kennen das aus den Kindergartengruppen und auch aus der Schulsituation, wenn nach den Ferien die Kinder in die Gruppe zurückkehren oder neue Gruppen gebildet werden, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich ganz rasch Erkältungskrankheiten ausbreiten, weil vielleicht ein einzelnes Kind einen entsprechenden Virus aus dem Urlaub mitgebracht hat. Genau dasselbe geschieht - jetzt kommen wir wieder zu den Tieren -, wenn man Kälber oder Ferkel
aus verschiedenen Herkünften zusammenbringt. Es geht ja nur um die Gesundheit und nicht um die Individuen, Herr Merten, Herr Professor.
Etwas Ähnliches geschieht außerdem, wenn man Küken nach einem Transport einstallt. Beispielsweise durch den Transport oder auch durch das enorm schnelle Wachstum sind die Tiere geschwächt und damit anfällig für Infektionen. Daraus ergibt sich aber auch, und das bestätigen die Erfahrungsberichte der Kolleginnen und Kollegen aus der Überwachung, dass in aller Regel echte tiermedizinische Gründe, therapeutische und metaphylaktische für den Arzneimitteleinsatz bestehen
und es sich nicht, wie manchmal spekuliert wird, darum handelt, Antibiotika als Masthilfsmittel einzusetzen, deren angeblich mastfördernder Effekt ohnehin unbestritten war.
All diese Überlegungen sollen aber nicht dazu führen, den Antibiotikaeinsatz unkritisch hinzunehmen. Im Gegenteil, zusammenfassend muss man schon festhalten, dass Antibiotika in vielen Fällen dazu dienen, insgesamt angespannte, ja prekäre Tierhaltungsbedingungen gerade so weit zu stabilisieren, dass Tiere nicht massenhaft leiden oder sterben und unter den derzeitigen gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen Tierhaltung als Einkommensquelle möglich bleibt. Die Alternative zum Antibiotika-Einsatz ist allerdings ganz eindeutig nicht einfach der Verzicht darauf, sondern tatsächlich eine fachlich fundierte Diskussion über die eigentlichen Ursachen inklusive der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Ich komme nun zu Ihrer Frage, ob eine Reduzierung des Fleischkonsums und Verbesserung der Bedingungen in der Tierhaltung eben auch einhergehen. Natürlich steuert das Verbraucherverhalten langfristig auch die Produktion. Das ist immer so. Um Effekte bei den Tierhaltungsbedingungen zu erreichen, wäre es notwendig, eine stärkere Segmentierung des Markts zu erreichen. Dies wiederum könnte auch einschließen, dass den Verbrauchern qualifizierte Informationen zu den Tierhaltungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, anhand derer Kaufentscheidungen getroffen werden können. In diesem Zusammenhang wird die Diskussion
um sogenannte Tierschutzlabel begrüßt, wenn dies beinhaltet, dass der Mehraufwand für den Tierhalter auch durch den Einzelhandel honoriert wird.
Viel erstrebenswerter allerdings wäre eine echte Transparenzoffensive mit Risikobeurteilung der Tierhaltungen, so, wie sie im Bereich der Lebensmittelproduktion diskutiert wird bzw. bereits stattfindet. Anhand nachvollziehbarer Kriterien könnte eine Bewertung der jeweiligen Tierhaltung erfolgen, die im positiven Fall zu Werbezwecken genutzt werden könnte und im ungünstigsten Fall Beratung oder gar schärfere Maßnahmen nach sich ziehen würde.
Erlauben Sie mir zum Schluss den Hinweis, dass so etwas Ähnliches, nämlich ein System zur Hygieneanalyse und zur Feststellung des Hygienestatus, also eine Art Tierhaltungsindex, ein TierhygieneBarometer, in den neuen Bundesländern früher bereits existiert hat. Derartige Ansätze gilt es erneut zu diskutieren und eventuell zu modernisieren. In den Beratungen zwischen dem TMLFUN und dem TMSFG sowie den Debatten auf Bundesebene wurden derartige Überlegungen unsererseits bereits eingebracht.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, alle meine Ausführungen sollten verdeutlichen, dass die Landesregierung längst begonnen hat, an Strategien zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes zur Transparenz und für ein einheitliches Überwachungssystem zu arbeiten, die gemäß dem Beschluss der Amtschefkonferenz ganzheitlich sein sollen und selbstverständlich auch Elemente der ökologischen Betriebsweise angemessen berücksichtigen können.
Ihrer Forderung nach einer Kampagne zur Reduzierung des Fleischkonsums stehen wir positiv gegenüber. Sie verweisen ja auch darauf, dass die DGE ihre Ansprüche da formuliert hat und wir fördern diese ja auch aus Landesmitteln. Wichtig ist einfach, dass wir weiter diese Thematik besprechen ich nehme ja an, dass das auch in den Ausschuss gehen wird - und dass man sich auch zu so einer Kampagne besprechen sollte. Ich denke, es ist immer gut, wenn wir schauen, dass wir die Gesundheit der Menschen verbunden mit gesunder Ernährung koppeln und wenn wir allen klar machen, es kommt immer auf das Maß an. Denn auch Ihren Antrag habe ich so verstanden, dass es nicht darum geht, jetzt den Menschen zu verbieten, Fleisch zu essen - das sind Gewohnheitsfragen über Jahrzehnte oder Jahrhunderte sogar -, sondern dass es darum geht, dass man mit gewissen Begrenzungen und auch Selbstbegrenzungen sich selber in Gesundheit bewegt. Sie wissen ja, wir wollen alle gesund 100 werden, also müssen wir auch da etwas tun. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin Taubert. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also in doppelter Redezeit, verhandelt. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Ich sehe alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich damit die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags und darf jetzt den Abgeordneten Primas von der CDU-Fraktion nach vorn bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke den GRÜNEN für diesen Antrag,
denn er ist wichtig. Das soll natürlich nicht heißen, dass die Landesregierung erst auf den Antrag gewartet hat, bis sie sich den Problemen im Bereich Tiergesundheit, Antibiotikaeinsatz, Hygiene und Vorsorgemaßnahmen widmet. Die Ministerin hat es gesagt, die beiden zuständigen Ministerien sind auf gutem Weg, ein Paket von Maßnahmen zu entwickeln hin zu einem Antibiotika-Minimierungskonzept. Da können wir aus dem Landtag heraus in den Ausschüssen, mit den Ausschüssen auch noch weiter wirken. Und das, denke ich, ist gut so.
Meine Damen und Herren, deshalb will ich keine langen inhaltlichen Reden hierzu halten, sondern ich bitte Sie herzlich, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und begleitend an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen und die Fachdiskussion dort zu führen und dann einen Antrag zu beschließen im nächsten Plenum, der der Sache dienlich ist. Recht herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Primas. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kummer für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe im Studium gelernt, dass Nutztiere im Regelfall nicht krank werden, wenn die Haltungsbedingungen stimmen und wenn ihre Umweltbedingungen in Ordnung sind. Wenn flächendeckend Erkrankungen eintreten, dann muss man wirklich hinterfragen, was ist dafür die Ursache. Ich glaube, das sind Haltungsbedingungen.
Im Studium, ja, ich habe Binnenfischerei studiert, mich mit Fischpathologie beschäftigt. Ich kann Ihnen sagen, gerade das, was Frau Ministerin angesprochen hat beim Geflügel - der Transport von jungen Küken - das ist eine Geschichte in der Zierfischzucht zum Beispiel, wenn die Fische über den großen Teich geflogen kommen, die dann hier in die Aquarien gesetzt werden. Es gibt nicht wenige Großhändler, wo erstmal ein Löffel Antibiotika prophylaktisch im Aquarium landet, wo die Fische dann nach dem Transport eingesetzt werden. Das sind auch Managementprobleme, wo man sehen muss, sind denn Entwicklungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, immer die richtigen gewesen? Sollten wir denn nicht vielleicht in den Betrieben auch wieder den Nachwuchs selbst organisieren? Das sind alles Dinge, über die wir in dem Zusammenhang reden müssen.
Ich warne auch davor, generell den Medikamenteneinsatz in der Tierzucht infrage zu stellen, denn es gibt auch für einen Tierhalter nichts Schlimmeres, als tatenlos zusehen zu müssen, wenn seine Tiere sterben. Das ist eine Geschichte, die muss auch mit besprochen werden. Und da, sage ich, werden oft Antibiotika eingesetzt, weil andere Spezialmedikamente nicht zur Verfügung stehen, weil die Pharmakonzerne nicht bereit sind, sie zu entwickeln, weil zu wenig Rendite kommt. Auch das ist ein Thema bei dieser Sache.
Meine Damen und Herren, die Datenlage, Frau Taubert, in Thüringen ist sehr dürftig und dürftiger auch als in anderen Bundesländern im Vergleich also nicht als in allen anderen Bundesländern, aber doch als in einer ganzen Reihe von anderen Bundesländern. Deshalb muss auch hier noch mal darüber gesprochen werden, das wird leider beim Antrag der GRÜNEN nicht angesprochen. Ich hatte eine Anfrage zu dem Komplex gestellt und musste auf die meisten Fragen die Antwort erhalten, dass diese Daten leider nicht vorliegen.
Da sind wir beim letzten Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, ansonsten schließe ich mich nämlich dem Wunsch der Ausschussberatung an, weil ich denke, dass ist wirklich effektiv. Der letzte Punkt ist, dass wir klären müssen, inwieweit der Föderalismus in dem Bereich auch hinderlich ist. Denn manche Abläufe, die wir in der Vergangenheit feststellen mussten, sind sehr langwierig gewesen aufgrund des Föderalismus. Wir müssen sehen, ob die Bundeszuständigkeit in einigen Bereichen hier nicht doch mehr Zugriff kriegen sollte.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir in dem Zusammenhang eine intensive Diskussion, ich denke mal, in beiden Ausschüssen - also im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und im Ausschuss für Soziales, Familie und
Gesundheit. Vielleicht kann man das auch zusammenführen. Dann hoffe ich, dass wir hier entsprechend eine vernünftige Arbeitsgrundlage hinbekommen. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich bei Frau Taubert ganz herzlich für den Sofortbericht bedanken. Genau darum geht es - um das fachlich notwendige Maß, das Maßfinden nämlich zum einen beim Einsatz von Antibiotika und zum anderen natürlich beim Konsum von Fleisch. Die Überschrift des Ganzen lassen Sie mich das einfach mal sagen, wir sind ja mitten in der Fastenzeit oder andersrum, die hat gerade begonnen, wir haben noch ein bisschen was vor uns -: „Alles zu seiner Zeit“, im Idealfall aus der Region und am allerbesten Bio und dann auch noch alles mit Maß, dann kommen wir ein ganzes Stück voran.
Ich will in der Debatte zum Thema Antibiotika Folgendes sagen: Natürlich setzen weder die Betriebe noch diejenigen, die sich damit beschäftigen müssen, wo Antibiotika sonst vergeben werden, aus Jux und Tollerei damit auseinander. Die geben das ja aus und müssen dafür auch Geld bezahlen. Das Ganze kostet etwas. Von daher überlegt man sich natürlich auch zweimal, ob man das Geld investiert. Dieser hohe Antibiotikaeinsatz, den wir statistisch feststellen können, ist Teil eines Systems, das falsch läuft, nämlich dass Tiere in Anlagen gesperrt werden, in denen sie krank werden - das ist das eine -, oder dass wir von Tieren zum Teil Leistungen abverlangen, die sie gar nicht bringen können. Sie kollabieren praktisch, wenn sie nicht diese Medikamentengabe bekommen und das kann nicht Sinn und Zweck artgerechter Tierhaltung sein.
Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich mal in eine Legebatterie begeben hat, bevor es die neue EU-Verordnung gegeben hat. Mich hat das jedenfalls sehr geprägt, zu sehen, wie Hühner gehalten wurden.
Entschuldigung, Frau Siegesmund. Es ist sehr laut. Es wäre schön, wenn Sie auch Frau Siegesmund jetzt noch den gehörigen Respekt zukommen lassen und sich ein wenig leiser verhalten.
Ich nehme an, dass manche Abgeordnete im Geiste vielleicht schon da sind, wo auch unser Landwirtschaftsminister ist - schon im Wochenende. Lassen Sie uns das Thema zu Ende bringen.
Worum es also tatsächlich geht, ist, darüber in Ruhe zu sprechen, wo Medikamentengaben sinnvoll sind und wo nicht. Wir müssen aus diesen hohen Zahlen, die uns bekannt sind, tatsächlich die richtigen Konsequenzen ziehen. Deswegen rufen wir mit unserem Antrag auch die Landesregierung auf, Lösungsvorschläge zu machen, mehr Transparenz herzustellen, eben bessere Dokumentationen und Datensätze zu beschaffen und auch Änderungen bei den Vorgaben zum Medikamenteneinsatz tatsächlich zu besprechen und einzufordern.