Deswegen, meine Damen und Herren, fasse ich zusammen: Wir haben eine Kommunalordnung, die uns einen weiten Raum lässt zur Beschäftigung, zur wirtschaftlichen Beschäftigung. Wenn es Fälle gibt, wo die Kommunalaufsichten dort möglicherweise falsch gehandelt haben, dann muss man dieses falsche Handeln der Kommunalaufsichten auf den Prüfstand stellen, aber nicht ein Gesetz ändern. Deswegen sagen wir, meine Damen und Herren, aus unserer Sicht gibt es keinen Änderungsbedarf. Die Kommunen können sich in weitem Rahmen bereits heute wirtschaftlich betätigen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt ja Gesetzentwürfe der Opposition, die man ganz und gar unmöglich findet und es gibt Gesetzentwürfe, die im Grunde ganz passabel sind und eines vorweg: Der Gesetzentwurf, den wir jetzt behandeln, zählt nach unserer Auffassung zur zweiten Kategorie.
Ich sage das, weil es legitim ist, über Beteiligungsstrukturen der Kommunen nachzudenken, es ist aus unserer Auffassung heraus sogar dringend geboten.
Noch eines vorweg: Sollte dieses Thema im Landtag allerdings vertieft werden und demnächst weiterbehandelt, wie ich hoffe, dann bin ich der Meinung, dass auch unbedingt nicht nur das Innenressort, sondern auch der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit der Befassung beauftragt werden sollte, weil Kommunalwirtschaft eben auch etwas mit Wirtschaft zu tun hat.
Zum Antrag selbst: Herr Kuschel, Sie haben ja schon einiges gesagt zu den Stellungnahmen, die im schriftlichen Anhörungsverfahren uns dann er
reicht haben. Da ich einer der Redner ganz hinten auf der Liste bin, muss ich das nicht alles wiederholen. Darüber kann man sich trefflich streiten, wie die Auswertung der einzelnen Interessenverbände, die von den Fraktionen angeschrieben wurden, dann hier auch kolportiert werden. Das Anliegen selbst ich habe es ja eben schon versucht zu betonen - ist positiv. Leider trifft es nach meiner Einschätzung nicht gänzlich den Kern der Sache. Wir sind uns, denke ich, einig, Kommunen sollen sich in Zukunft stärker wirtschaftlich betätigen können und dürfen, damit ihnen u.a. auch zusätzliche Einnahmequellen zur Verfügung stehen, dann auch im wirtschaftlichen Bereich in größerem Umfang tätig werden. Ich sage das auch im Lichte der Diskussion - das haben Sie da noch gar nicht angesprochen, Herr Kuschel, aber ich denke, das ist auch ein sehr wichtiger Aspekt - beispielsweise um den Kommunalen Finanzausgleich. Wir alle kennen ja die Diskussion der vergangenen Jahre, wir kennen die Zahlen, wir ahnen auch schon in etwa die Entwicklung, die da wieder auf uns zukommt. Genau deswegen ist es aus meiner Sicht heraus ja auch notwendig und dringend erforderlich, darüber nachzudenken, wie man die Beteiligung der Kommunen beispielsweise auch im Energiesektor stärken kann, weil auch die Einnahmeseite der Kommunen, insbesondere in den nächsten Jahren, eine sehr große Rolle spielen wird bei den übertragenen Aufgaben.
Das alte Credo, das hier auch wieder vorn am Pult verteidigt wurde, Privat vor Staat, sollte aus meiner Sicht heraus auch in allen Bereichen der Daseinsvorsorge endlich mal beiseitegelegt werden.
Das betrifft vor allem den Bereich der Energieversorgung, in dem vor allem Kommunen in Zukunft stärker profitieren könnten. Das greift Ihr Gesetzentwurf zwar auf, aber ich glaube, es ist auch dringend geboten, den Rahmen der Beteiligungsmöglichkeiten entscheidend zu erweitern, also nicht nur den Bereich der Energie, sondern generell, das heißt z.B. auch im Bereich der Wasserversorgung, der Abfallentsorgung, der Abwasserbeseitigung und des öffentlichen Verkehrs. Und nur im Paket betrachtet, so sieht das meine Fraktion, wird das dann auch eine runde Sache. Jetzt will ich Ihnen auch gleich sagen, dass es freilich reichlich schizophren wäre, wenn wir nur aus diesem Grund Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da gebe ich Ihnen recht. Was aber wichtig ist zu erwähnen: Es gibt dahin gehend - das können Sie nicht wissen, Herr Kuschel - bereits eine Gesetzesinitiative der Landesregierung, die sich ähnlich wie Sie, aber wesentlich weiter gefasst, mit der Modernisierung des Gemeindewirtschaftsrechts befasst. Die hat den Weg hier in das Plenum allerdings noch nicht ge
Wenn das geschehen ist, werden wir im Hohen Hause über dieses Thema wieder sprechen. Ich hoffe bald mit entscheidenden Änderungen, wie gesagt, aber in derselben Grundtendenz, die Sie hier ansprechen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel, ich sehe auch des Herrn Abgeordneten Blechschmidt? Also, erst Herr Kuschel. Gestatten Sie die Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Kuschel?
Herr Hey, Sie sind ja auch Mitglied in dem Ausschuss, in dem der Gesetzentwurf behandelt wurde, im Haushaltsausschuss, im Innenausschuss nein, waren Sie das Ersatzmitglied, das weiß ich jetzt gar nicht -, da ist der Innenminister befragt worden, wann der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet wird. Wenn Sie jetzt Kenntnis haben, können Sie mich ja so in Kenntnis darüber setzen, wann die Zuleitung des Gesetzentwurfs erfolgt, zumindest in welcher Wahlperiode.
Also, ich bin Mitglied in beiden Ausschüssen, ordentliches Mitglied, kein Ersatzmitglied, sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss als auch im Innenausschuss. Ich bin allerdings kein Mitglied des Kabinetts, deswegen, Herr Kuschel, kann ich Ihnen nun nicht 100-prozentig und mit großer Treffsicherheit den genauen Termin des Erreichens dieses Gesetzentwurfs hier im Plenum nennen, aber in dieser Legislatur.
Ja, es gibt da, wie gesagt, noch Abstimmungsmodalitäten. Sie haben ja auch im Spannungsbogen der heutigen Debatte gemerkt, dass Meinungen da ein bisschen mehr auseinanderdriften, ein bisschen enger aneinanderliegen auch über die verschiedenen Fraktionen hinweg und das muss selbstverständlich auch im Kabinett zunächst noch geklärt werden. Aber ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, es ist der 23.06. oder der 04.12. oder wie auch immer. Aber, wie gesagt, ich habe ja eben schon betont, dass ich hoffe, dass es bald ist. Es gab …
Gut. Ich möchte in diesem Zusammenhang, um zum Schluss zu kommen, auch das Kabinett ermuntern, rasch voranzukommen, um meiner Bitte und meinem Wunsch auch Rechnung zu tragen und diesen Gesetzentwurf in die parlamentarischen Abläufe zu geben. Mir ist geschildert worden, dass es da noch an der einen oder anderen Stelle ein wenig hakt, aber ich denke, das kann ausgeräumt werden, und dann werden wir uns mit diesem sehr, sehr wichtigen Thema - und da, wie gesagt, Herr Kuschel, bin ich ja ganz dicht bei Ihnen - noch einmal befassen. Dieser Gesetzentwurf, um es noch einmal rund zu machen, ist, wie gesagt, nur ein kleines Stück herausgepickt von dem, was dieser andere Gesetzentwurf der Landesregierung dann allumfassend versucht auch mit abzudecken. Das erklärt dann auch die ablehnende Haltung meiner Fraktion am heutigen Tag. Ich danke Ihnen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da haben Sie aber ganz schön einen Ableh- nungsgrund konstruiert.)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, das war ja schon eine sehr erhellende Debatte. Herr Hey hat jetzt schon Mysterien angekündigt, also den noch viel größeren, aber noch nicht konkretisierbaren Gesetzentwurf der Koalition. Da sind wir alle sehr gespannt, denn ich glaube, die Debatte hat es gezeigt, dass fast alle, oder sagen wir es so, dass alle vernünftigen Leute, die die Energiewende voranbringen wollen, verstanden haben, dass wir in diesem Bereich neue Regelungen brauchen, neue Möglichkeiten brauchen, für die Kommunen hier auch tätig zu werden.
Grundsätzlich, vielleicht ganz kurz zur FDP, man sollte aufpassen, bei der Frage der Rechtsstaatlichkeit Abstriche zu machen und zu sagen, die Bürgermeister machen das ja einfach so oder müssen da nicht genau hingucken. Ich glaube, es ist ein wesentliches Element, dass wir hier
Das muss man dann auch so deutlich sagen, dass es dabei keine Abstriche geben darf. Wichtig ist auch, und das ist in der Debatte, deshalb kann ich das ganz kurz anreißen, hier gesagt worden, es kann nicht alleinig um die Frage gehen, dass man hier das Prinzip, das wir in den letzten 20 Jahren hatten, nämlich Verluste zu kommunalisieren, zum Beispiel im Schwimmbadbereich, und Gewinne zu privatisieren, wenn es um erträgliche Geschäfte geht, das kann die Kommune nicht weiter tragen, weil dann im Prinzip immer nur die Verluste bei der Kommune bleiben und die Frage der Daseinsvorsorge natürlich in den Hintergrund tritt, wenn die Kommune finanziell nicht mehr ordentlich ausgestattet ist. Das Land kann ja auch nicht ständig derjenige sein, der zuschießt. Deshalb müssen wir den Kommunen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge auch die Möglichkeit geben, wirtschaftlich klug zu agieren und das vernünftig zu machen. Das scheinen mir alle zu wollen und wir haben als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im letzten Jahr eine große Tour unter Führung unserer Fraktionsvorsitzenden durch die Stadtwerke in Thüringen gemacht, haben Ergebnisse zusammengefasst, haben dort vor Ort diskutiert. Auch dort kam immer wieder die Aufforderung, gebt uns die Chance, im Energiebereich mehr machen zu können. Gebt uns die Chance, mehr machen zu können. Insofern muss man der LINKEN dankbar sein dafür, dass sie die Debatte hier mit diesem Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat. Diese Debatte ist überfällig, hier in Thüringen zu führen. Wir sind mit dem Ziel an Ihrer Seite, nämlich wie das offensichtlich die SPD auch ist. Fraglich ist uns nur der Weg. Hier gibt es die klare Abgrenzung von uns. Sie ändern im Prinzip nur den § 73 der Thüringer Kommunalordnung, der sich bezieht auf die Beteiligung. Wir GRÜNEN haben Denkmodelle unternommen, dass wir in § 2 Abs. 2, wo es um die Daseinsvorsorge geht, hier Präzisierungen einfügen, haben das allerdings auch verworfen, weil wir in der Debatte dazu gekommen sind, dass es weniger an der gesetzlichen Regelung liegt, als viel mehr an der Bereitschaft im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums, und hier speziell im Thüringer Landesverwaltungsamt fehlt, die Erneuerbaren zuzulassen. Uns scheint der Ansatz, die Diskussion, wie kann man die Erneuerbaren stärken, wie kann man mehr machen, um die Daseinsvorsorge voranzubringen, nämlich mit preiswertem Strom, der in Zukunft nämlich erneuerbarer Strom sein wird, unsere Kommunen zu versorgen, genauso wie wir uns mit Wasser ordentlich versorgen, und das als Daseinsvorsorge nehmen wollen. Der erneuerbare Strom beispielsweise und erneuerbare Energien werden in Zukunft
natürlich die preiswerte Alternative sein. Sie sind es schon jetzt, weil sie uns unabhängig davon machen, was in der Welt mit Erdöl passiert, wie wir Erdgas aus den unsicheren Gebieten im Osten Europas manchmal geliefert bekommen oder manchmal auch nicht geliefert bekommen. Es ist vor allen Dingen eine Wertschöpfung, damit für Thüringen natürlich hochgradig interessant, wenn wir auf einmal Thüringer Energieversorgung wirklich großschreiben mit Thüringer Rohstoffen und diese nicht mehr übermäßig einkaufen müssen und damit natürlich eine Wertschöpfung an anderer Stelle nur ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle suchen nach Möglichkeiten, auch unser quirliger Wirtschaftsminister sucht nach Möglichkeiten, hier voranzukommen, und hat dazu eine Tagung durchgeführt - seine Gutachten und Papers werden jetzt zur Mitte der Legislatur auch ein bisschen dünner, nicht mehr ganz so dick - und hat versucht zusammenzustellen, was man an der Stelle machen könnte. Das zeigt natürlich auch die enorme Unsicherheit, wie man wirklich vorankommt. Wenn man sich dann nämlich anschaut, was das Ergebnis dieser Kommunalwirtschaftskonferenz ist, dann ist es der schon relativ bekannte Ansatz der SPD, die EUDienstleistungsrichtlinie so nicht passieren zu lassen oder sich dagegen zu wenden oder die Kreditaufnahme zu erleichtern. Das alles ist noch nicht revolutionär und es ist dringend notwendig, dass wir uns damit im Landtag auseinandersetzen. Umso bedenklicher, umso bedauerlicher ist es, dass die Mehrheit des Hauses eine Debatte im Wirtschaftsausschuss, wo das nämlich hingehört, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen - oder mindestens auch hingehört - nicht zugelassen hat. Deshalb sind wir GRÜNEN sehr daran interessiert, dass der Landtag dieses Thema weiter voranbringt. Wir werden das über geeignete Anträge im Wirtschaftsausschuss voranbringen, denn dahin gehört es mindestens genauso wie in den Innenausschuss. Es wäre schön, wenn sich dann die Koalition dieser Debatte nicht verweigern würde. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die meisten Diskutanten haben hier betont, dass die Kommunen ja bereits sich in die Lage versetzt sehen, sich wirtschaftlich zu betätigen, vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge; das scheint so zu sein. Das Problem ist nur, ich habe vor vier Jahren gravierend andere Erfahrungen gemacht. Als ich einen Solarpark an das Netz bringen wollte, war es einfach so, dass die Rechtsaufsicht unter einer merkwürdigen Stellungnahme diese Geschichte abgelehnt hat, dass ich das eben nicht darf, das war die untere Rechtsaufsicht. Der hat sich die Rechtsaufsicht in Weimar angeschlossen, der hat sich auch der Präsident des Landesverwaltungsamts angeschlossen, der hat sich der Abteilungsleiter im Innenministerium angeschlossen und der Herr Ministerpräsident Althaus hat es ausgesessen, da ich unter Zeitdruck war. Das waren schlicht und einfach die Tatsachen gerade in der Daseinsvorsorge. Das hatte zur Konsequenz, dass wir jetzt Investoren von Schleswig-Holstein haben. Die Wertschöpfung fließt in die alten Bundesländer, so, wie es eben nicht sein sollte. Dass die Wertschöpfung hier bei uns bleiben sollte, wäre eigentlich das erstrebenswerte Ziel und gerade unser Antrag sollte auch unter diesem Gesichtspunkt gesehen werden, unsere Gesetzesänderung, dass wir in die Lage versetzt werden, dass bei uns Wertschöpfung generiert wird. Wer kann denn bei uns, sage ich mal, in die erneuerbaren Energien investieren, das ist doch das große Problem. Wir erleben es, dass die meisten Windgeneratoren …
Herr Abgeordneter Hellmann, ich möchte Sie darauf hinweisen, mir ist es auch gerade noch mal mitgeteilt worden, es war nur noch 1 Minute 20 Redezeit, ich dachte, es gibt nur noch eine Anmerkung Ihrerseits.
Als Abschlussbemerkung, da es problematisch ist für die Bürger, die in diesem Teil der Bundesrepublik leben, den Eigenanteil für Investitionen aufzubringen, ist es gerade die Möglichkeit, über die Kommunen Wertschöpfung zu generieren und deswegen sollte man unserem Vorschlag folgen. Danke.