Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

(Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Abgeordneter Adams zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, eine Sache war sehr erstaunlich bei meinem Vorredner. Sie hatten gesagt, es gibt nur ein Bundesland, das einer Regelungsintention der LINKEN vorangegangen ist und es sei vernünftig, bei der Mehrheit zu bleiben. Das kommt mir vor wie bei der Feuerwehr, die Diskussion vorhin, da haben Sie gesagt,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wenn ein Bundesland das tut, dann ist es gut, wenn Thüringen das auch macht. Da müssen wir Konsistenz herstellen, das überzeugt nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist traurig, dass dieses Gesetz nicht im Ausschuss diskutiert wurde.

(Beifall DIE LINKE)

Es wäre eine wichtige Diskussion gewesen, eine Diskussion, die dieses Land gebraucht hätte. DIE LINKE will zwei Dinge im Wesentlichen regeln - das hat mein Vorredner schon hinreichend ausgeführt. Es gibt, glaube ich, gar keinen Streit darüber, dass die Stärkung des Landesbeauftragten oder der Landesbeauftragten hier das große Ziel dieses Hauses wäre und dass damit auch das Wählen mit einer übergroßen Mehrheit, nämlich der Zweidrittelmehrheit, ein geeigneter Weg ist, diese Rückendeckung für diese unabhängige Persönlichkeit, die für die Bürgerinnen und Bürger da sein muss und da sein soll, auch herzustellen. Da gibt es, glaube ich, wenig Streit. Ich hoffe, dass die Koalition dort auch bald einmal zu einer weiteren Regelung kommen wird. Die Unabhängigkeit in der Struktur, die sich im Wesentlichen durch die Anordnung der Behörde ergibt und durch die finanzielle Ausstattung, ist sicherlich auch eine Sache, wo sich im Ziel alle dahinterstellen. Die koalitionstragenden Fraktionen haben ausgeführt, dass sie mit ihrem Gesetz glauben, diese Unabhängigkeit hinreichend dargestellt zu haben, aber das hat sogar der jetzt aus dem Amt geschiedene Datenschutzbeauftragte Ihnen ins

(Abg. Gumprecht)

Stammbuch geschrieben, dass Sie diese Unabhängigkeit mit Ihrem Gesetz eben nicht erreicht haben. Das ist umso schlechter und umso schlimmer, weil die EU uns nämlich auffordert, diese Unabhängigkeit ernsthaft herzustellen. Sie haben das mit Ihrem Gesetz nicht vermocht. Insofern ist es vollkommen richtig, dass wir hier einen LINKEN-Antrag vor uns haben, der dies zu heilen vermag, was SPD und CDU falsch gemacht haben in ihrem Gesetz, das wir im Dezember, glaube ich, verabschiedet haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber nichts ist so gut, dass man es nicht kritisieren müsste. DIE LINKE hat dabei in ihrem Gesetzentwurf, glaube ich, zwei Dinge falsch gemacht. Wir haben das auch bei der ersten Lesung schon deutlich gemacht. Ich will das noch einmal ausführen. Sie haben sich ein wenig, finde ich, vertan, wenn Sie eine oberste Landesbehörde als Anstalt des öffentlichen Rechts - das ist etwas, was nicht zusammenpasst, und das werden wir heute noch mal diskutieren müssen. Insofern staune ich darüber, dass Sie da in der Debatte keine Änderung vorgenommen haben oder das verbessert haben. Und, Sie haben weiterhin eine Anordnung der finanziellen Mittel in einem Einzelplan vorgesehen und nicht, was das Signifikante für eine absolut unabhängige Behörde wäre, einen eigenen Einzelplan vorzusehen, um diese Unabhängigkeit auch wirklich darzulegen. Wir GRÜNEN werden uns deshalb zu diesem Gesetzentwurf enthalten, sagen aber ganz deutlich, das ist eine wichtige Aufgabe, die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten zu erwirken und wirklich diese Persönlichkeit auch stark zu machen. Dahinter stehen wir, das wollen wir gemeinsam mit allen hier im Landtag, die sich dazu bekennen, auch erreichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht eine Sache noch mal in Richtung der CDU. Einen Datenschutzbeauftragten zu haben, der alleinig die gesetzlichen Regelungen erfüllt, das ist heute nicht mehr genug. Die Frage der Gesellschaft im Netz, wie will diese Netzgesellschaft organisieren, wie wir die Bürgerinnen im Netz schützen und sich aus dem Netz ergebende Gefahren schützend uns vor die Bürger stellen? Diese Sache ist nicht mehr nur damit getan, dass man Paragraphen erfüllt, sondern wir brauchen hier Landesdatenschutzbeauftragte, die wie der Chef des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in SchleswigHolstein das machen kann, pointiert und stark sich auch einmal mit so einem Konzern, mit so einer Riesenmacht wie Facebook anlegen kann, um hier für die Bürgerinnen und Bürger etwas zu erreichen. Da sind wir in Thüringen noch lange nicht, da müssen wir hinkommen. Deshalb hoffe ich, dass wir bald einen Gesetzentwurf haben, der diese Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten wirklich herstellt und dem dann auch eine Mehrheit hier im Haus folgen kann. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx auf.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist keine entscheidende qualitative Verbesserung der Diskussion in diesem Haus. Das haben wir das letzte Mal hier leider schon konstatieren müssen. Er war ein relativer Schnellschuss im Rahmen der in der letzten Plenarsitzung erfolgten Wahl des neuen Landesdatenschutzbeauftragten. Die Institution Landeszentrum für Datenschutz, wie auch immer, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts oder oberste Landesbehörde in Schleswig-Holstein ist vorbildlich, das habe ich das letzte Mal schon gesagt, wir finden die schön. Die hat allerdings auch Aufgaben mittlerweile, die sie für andere Datenschutzbehörden der Länder mit erfüllt. Jetzt ist es aber so, das hatte ich das letzte Mal schon gesagt, als wir gesagt haben, wir überweisen das nicht an den Ausschuss, weil wir im Moment die EU-Datenschutz-Grundverordnung haben, die die Rechtsgrundlagen für das Datenschutzrecht auch bei uns umfassend beeinflussen wird und dann müssen wir abwarten, was da für Vorgaben gemacht werden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann machen wir es doch.)

Kollegen Gumprecht muss ich jetzt gleich mal, mit seinem Einverständnis, leicht korrigieren. Die Rüge, die Subsidiaritätsrüge wurde im Innenausschuss erhoben, dem der Kollege Gumprecht angehört. Der federführende Europaausschuss hat sich allerdings dann auf Bedenken geeinigt, also eine etwas niedrigere Rüge. Generell wird das Datenschutzniveau mit der europäischen Grundverordnung europaweit massiv erhöht, die Bedenken beziehen sich darauf, dass wir an einigen Teilen auch im nationalen Recht noch besser sind und das behalten wollen und auch die Kohärenzregelung, auf die ich gleich noch mal zurückkomme. Eine neue Behördenstruktur zu schaffen, ist mit den Anforderungen der EUDatenschutz-Grundverordnung nicht vereinbar bzw. ist viel zu kurz gesprungen, denn ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, in den letzten Wochen die 113 Seiten des Verordnungsentwurfs wirklich mal durchzulesen. Da finden sich in den Artikeln 46 bis 63, das sind einzelne Vorschriften mit mehreren Abschnitten, eine Vielzahl detaillierter Regelungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit nationaler Aufsichtsbehörden, die Rechtsform spielt da eigentlich eine untergeordnete Rolle. In Artikel 46 gibt es eine Zusammenarbeitsverpflichtung mit anderen Aufsichtsbehörden und der Kommission. Das ist teilweise noch streitig und war deswegen auch ein

(Abg. Adams)

Grund, die Bedenken anzumelden gegen die Subsidiarität oder auch Verletzung der Subsidiarität im Europaausschuss. Dann haben wir aber zum Beispiel den Artikel 48, über den habe ich mich persönlich gefreut, in dem bei den nationalen Aufsichtsbehörden auch die Auswahl von Personen verlangt wird, an deren Unabhängigkeit kein Zweifel besteht und die nachweislich über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erfahrung und Sachkunde, insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, verfügen müssen. Ich denke, wir haben dieses Kriterium mit unserem Personalvorschlag, den der Landtag ja auch mit der erforderlichen Mehrheit bestätigt hat, schon erfüllt und darüber freue ich mich, dass das jetzt auch EU-weit so ist, dass der Datenschutz und die nationalen Aufsichtsbehörden keine Honoratiorenaufgabe mehr sind, sondern dass da auch wirklich die erforderliche Sach- und Fachkunde bestehen muss.

In Artikel 53, nur mal als Beispiel für die ganzen detaillierten Regelungen künftiger nationaler Aufsichtsbehörden, werden den Datenschutzbehörden erheblich ausgeweitete eigene Anordnungs- und Ahndungsrechte zugesprochen, auch gerade im öffentlichen Bereich bis hin zu eigenen Klagerechten. Das sind alles Dinge, die sind in Schleswig-Holstein auch noch nicht da, weil das nationale Recht das bisher noch nicht hergegeben hat. Deswegen ist das Haus anders zu nennen und es anders als Behörde anzusiedeln einfach unzureichend.

In die Bestellung greifen auch Regelungen ein, die ich eben schon genannt habe, das Qualifikationsprofil zum Beispiel in Artikel 48, aber nicht nur in Artikel 48, wo es um die nationalen Datenschutzbehörden geht, Aufsichtsbehörden, sondern auch bei der Benennung von den behördlichen und Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen. Da werden die Qualifikationsanforderungen und die Aufgaben, die Verpflichtungen erheblich ausgeweitet.

Interessant ist, dass die EU-Grundverordnung dabei bleibt, dass Mitglieder der Aufsichtsbehörden das würde auch hier jetzt unsere Thüringer Behörde betreffen - entweder vom Parlament oder von der Regierung ernannt werden sollen. Also dieser Breit-nach-außen-Vorschlag durch Jedermann-Ausschreibung, das ist in der EU-Verordnung, die sehr datenschutzfreundlich eigentlich ist, nicht vorgesehen. Stattdessen entscheidet man sich eben dafür, an die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörden und die Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden ganz explizite Anforderungen zu stellen. Mit dem Vorschlagsrecht von außen bekommen sie das ja nicht gewährleistet, dass jemand vorgeschlagen wird, der der datenschutzerforderlichen Sachkenntnis auch tatsächlich unterliegt. Ich habe Ihnen das letzte Mal schon gesagt, wir als Parlament, wir kommen ja nicht irgendwie auf der Wurstsuppe her und sind vollkommen idiotisch, also wir haben ja auch hier die Aufgabe und

die Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, dass wir Leute aussuchen für so etwas, die über die entsprechende Sachkunde verfügen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird uns das künftig vorschreiben, dass solche Leute ein bestimmtes Profil haben müssen und - wie ich Ihnen gesagt habe - nicht nur für die Aufsichtsbehörden, sogar auch für die Datenschutzbeauftragten, die in Betrieben, die in Unternehmen oder die in Behörden zu bestellen sind. Wir hatten deswegen die Überweisung an den Ausschuss im letzten Plenum schon abgelehnt, weil wir nach wenigen Wochen keinen Nutzwert darin sehen konnten, das Gesetz in diesen zwei kleinen Fragen, also ein anderes Gebäude, auch wenn das eine größere Unabhängigkeit wäre, nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein eine Wahl mit Zweidrittelmehrheit, mit einem Vorschlagsrecht nach Ausschreibung für jeden im Lande, das ist nicht das, was wir jetzt als Novellierung brauchen.

Noch einmal die Hinweise, was alles auf uns zukommen wird mit der Europäischen DatenschutzGrundverordnung, auch wenn die noch in der Diskussion ist und erst einmal nur ein Vorschlag. Das Wichtigste ist, dort wird überhaupt kein Unterschied mehr gemacht zwischen öffentlicher und privater Datenschutzverarbeitung. Bestimmte Grundsätze müssen überall gelten. Was wir zum Beispiel bisher in unserem Gesetz nicht haben hier in Thüringen oder auch auf Bundesebene, dem Bundesdatenschutzgesetz, das für die privaten Datenverarbeiter gilt, sind spezielle Schutzanforderungen zum Schutz von Kindern, die werden jetzt neu normiert in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Es gibt Sachen wie Fristen zur Bearbeitung und Abhilfe von Beschwerden, die Bürger haben, aber auch Angestellte von Unternehmen oder Mitarbeiter von Behörden, also nicht nur bei der Aufsichtsbehörde. Es gibt eine Ausweitung von Informationsverpflichtungen gegenüber den Bürgern, also was über sie weshalb gespeichert wird, und es gibt dann vor allen Dingen auch für die ganz „normalen“ Datenschützer in Betrieben, Unternehmen und Behörden die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde bis hin zur Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Übernahme von Kosten. Man muss sich das so ein bisschen vorstellen, dass die Aufsichtsbehörden künftig mit der Kompetenz quasi wie Betriebsprüfer ausgestattet werden. Es gibt dann, wie gesagt, extrem ausgeweitete Befugnisse, aber auch die Verpflichtungen der behördlichen Datenschutzbeauftragten. So wie für den Landesdatenschutzbeauftragten werden auch für die betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten Anforderungsprofile vorgeschrieben, nämlich auch Sachkunde. Also es kann dann nicht mehr sein, dass in der Behörde irgendeiner, weil sie keinen anderen Dummen gefunden haben, zwangsverpflichtet wird, das Metier des Datenschutzes zu übernehmen, von dem er vielleicht

nicht so viel Ahnung hat und das auch gar nicht sein persönliches Interesse ist. Analog gibt es dann die Möglichkeit, in der EU-Datenschutz-Grundverordnung oder dann vielleicht sogar auch die Pflicht, wenn ich jetzt durch interne Mitarbeiter meines Unternehmens oder meiner Behörde nicht die entsprechende Sachkunde bereitstellen kann, mir externen Sachverstand einzukaufen. Das ist auch ein Grund dafür, warum die Verpflichtung bei den Privaten auf Großunternehmen bisher liegt mit mehr als 250 Mitarbeitern. Es gibt dann auch die Möglichkeit, die haben wir bisher nicht, das wäre auch eine erforderliche Folgeänderung im Thüringer Datenschutzgesetz, dass mehrere Behörden zusammenarbeiten und dass die sich auch externen Sachverstand einkaufen.

Das alles hat zur Folge, dass in der EU-Grundverordnung jetzt ein systematischer Wechsel vorgesehen ist, der Datenschutz wird nämlich von unten aufgebaut. Es ist jetzt nicht mehr die große Aufsichtsbehörde, die überall guckt, wo mangelhaft gearbeitet wird und das Thema Datenschutz unbekannt ist mangels qualifizierten Unterbaus, sondern es sollen die Behörden und die Betriebe schon bereits verpflichtet sein, mit hoher Qualität und mit hohen Anforderungen an die eigenen Datenschutzbeauftragten die wichtigen Rechtsgrundsätze des Datenschutzes, ein wichtiges Grundrecht von allen auf Schutz der Privatsphäre, umzusetzen. Von daher gibt es eine Pyramide mit breitem Unterbau künftig nach der EU-Vorstellung und ganz oben drauf sitzt dann die Aufsichtsbehörde, die muss natürlich auch entsprechend schlagkräftig und gut ausgestattet sein und dafür werden wir uns auch noch weiterhin einsetzen. Deswegen sind die beiden Punkte Ihres Gesetzentwurfs, wie bereits in der ersten Lesung gesagt, jetzt hier nicht zielführend und wirklich nur ein Stückchenwerk an dem, was wir an Überarbeitung dann zu leisten haben, wenn diese EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, eine spannende Sache, 113 Seiten, ich empfehle Ihnen die Lektüre, ist Ihnen, glaube ich, auch allen zugegangen, zumindest den Mitgliedern des Europaausschusses, Innenausschusses, des Justiz- und Verfassungsausschusses, aber nachrichtlich auch den Fraktionen, sich damit genauer zu beschäftigen. Deswegen lehnen wir jetzt Ihren Stückchenwerkentwurf auch in der zweiten Lesung heute ab. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und

Besucher, es tut mir ja fast leid, dass ein so spannendes Thema, was ja eigentlich Leidenschaften wecken müsste, wie der Datenschutz, manchmal so sehr trocken rüberkommt.

(Beifall FDP)

Auch in diesem Plenum begleitet uns das Thema Datenschutz aus gutem Grunde, aber eben nicht nur bei diesem Tagesordnungspunkt, sondern auch noch bei Tagesordnungspunkt 9, dem Antrag der FDP-Fraktion zum Bundestrojaner. Genau hier spielen der Datenschutz und die Eingriffe in die Freiheitsrechte eine große Rolle. Ich denke, dass es dem Thema Datenschutz angemessen ist, dass der Thüringer Landtag sich entsprechend oft damit beschäftigt.

(Beifall FDP)

Nun zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir hätten den Gesetzentwurf gern im Ausschuss diskutiert. Letztendlich haben es die Fraktionen von CDU und SPD im Februar-Plenum abgelehnt. Auch wenn wir nicht der Überzeugung sind, dass wir in Thüringen ein eigenes Landeszentrum für Datenschutz brauchen, die Errichtung eines solchen Landeszentrums wäre nur mit einem - aus unserer Sicht - unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren. Es braucht kein Landeszentrum, wenn der Thüringer Datenschutzbeauftragte ausreichende Mittel für personelle Kapazitäten und natürlich auch Sachmittel zur Verfügung gestellt bekommt.

(Beifall FDP)

Darüber hinaus kann der Thüringer Datenschutzbeauftragte auch ohne die Schaffung eines Landeszentrums völlig unabhängig seiner Aufgabe nachgehen. Dies, meine Damen und Herren, wäre möglich gewesen, wenn die Fraktionen von CDU und SPD dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion seinerzeit zugestimmt hätten.

(Beifall FDP)

Die Idee, ein unabhängiges Datenschutzzentrum zu schaffen, kommt deswegen zu spät und würde die Haushaltslage von Thüringen überfordern. Wir sind trotz allem weiterhin der Auffassung, dass im jetzigen Gesetz die Unabhängigkeit noch nicht in dem Umfang gewährleistet ist, wie es die EG-Richtlinie vorsieht, meine Damen und Herren. Dass die EU beim Datenschutz Druck macht, dürfte nach der letzten Ausschusswoche auch den meisten bekannt sein; wir durften hier eine Richtlinie und eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, wir sind gut beraten, nicht zu warten, bis uns von oben datenschutzrechtliche Bestimmungen auferlegt werden, sondern selber daran zu arbeiten, dass wir Transparenz und Datenschutz im ausreichenden Maße gewähren.

(Beifall FDP)

(Abg. Marx)

Wie schon erläutert, hätte ich gern noch über die Änderungen im Datenschutzrecht diskutiert. Die im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE enthaltenen Aussagen überzeugen mich aber insgesamt nicht, meine Damen und Herren. Deswegen werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Hauboldt das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Mehrheit es gewollt hätte, ich denke, darüber sind wir uns einig, wäre eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs möglich gewesen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Selbst die Fragen, die heute mehrfach aufgetaucht sind zu bestimmten Aspekten, zu neuen Verwaltungsstrukturen, die meine Fraktion vorgeschlagen hat, hätten im Ausschuss besprochen werden können und ebenfalls die Änderungsanträge gleichlautend bearbeitet werden können, wenn die Regierungskoalition gewollt hätte. Aber der politische Wille, meine Damen und Herren, war eben nicht da. Selbst bei diesem - Sie haben das Gesetz immer als Klein- und Stückwerk bezeichnet - überschaubaren Einstieg in die notwendige Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts ist das nicht gewollt. Das ärgert mich, meine Damen und Herren, das gebe ich gern zu.

Mit Reflexion auf meine Redner möchte ich natürlich noch eines kundtun, Herr Gumprecht. Sie haben darauf abgehoben, dass wir ein Scheingesetz eingebracht hätten. Das waren natürlich Scheinargumente, das möchte ich gleich wieder an Sie zurückgeben, was Sie hier zur Ablehnung vorgetragen haben. Sie wissen das ganz genau und das haben Sie zwischen den Zeilen auch noch einmal durchblicken lassen hinsichtlich der ganzen Abfolge der Neubesetzung oder Neubenennung des Datenschutzbeauftragten. Natürlich war es für uns im Rahmen dieser Zeitschiene ein Argument, genau darauf hinzuweisen, dass es aus der Sicht, wie mit dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten umgegangen wurde, hinsichtlich seiner Ablehnung oder wie der Koalitionsstreit zur Neubesetzung, wie da sehr deutlich artikuliert worden ist, wie sich Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten geäußert haben bezüglich ihrer Kündigung. Das war letztendlich Anlass für uns zu hinterfragen, ob das jetzt bestehende Gesetz nicht durchaus Schwächen und Lücken aufweist, die es zu beseitigen gilt. Daraus machen wir doch gar keinen Hehl. Ich denke, wenn

man sich dieses Schauspiel anschaut, war es geradezu wichtig, das auch zu diesem Zeitpunkt an entsprechender Stelle hier auch einzubringen.

Frau Marx, auch in Ihre Richtung sei gesagt, ich hätte mich natürlich sehr gefreut, Ihr Leseexemplar oder Ihre 13 Seiten, die Sie studiert haben, und den Exkurs und den Gewinn, den Sie daraus gezogen haben, im Ausschuss zu diskutieren. Dazu wären wir jederzeit gerne bereit gewesen. Herr Adams, natürlich haben wir die eine oder andere Schwäche erkannt, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, es wäre keine Majestätsbeleidigung gewesen, wenn man im Ausschuss den einen oder anderen Rückzug an der Stelle, dort, wo es notwendig gewesen wäre, angetreten hätte, keine Frage, da sind wir offen. Aber der Grundsatz im Gesetz hat zumindest gestimmt und das Anliegen, denke ich, ist auch okay. Was mich ein bisschen enttäuscht hat, ist das Argument, nein, es war eigentlich keins, aber der Hinweis, den der Kollege Bergner hier gegeben hat, bisher waren wir uns zumindest immer in der Frage Datenschutz fast einig. Heute haben Sie mich enttäuscht; das war nichts, was von Ihnen hier in der Richtung gekommen ist. Ich hätte mir, wie gesagt, auch in Richtung der Überzeugung eines Datenschutzzentrums zumindest mehr Intensität von Ihnen gewünscht. Die Frage ist natürlich heute: Wo ist der Datenschutzbeauftragte? Jetzt will ich nicht meckern, ich habe gehört, der ist in Berlin beim Bund, der hat dort wichtige Aufgaben. Aber es wäre natürlich auch nicht schlecht gewesen, gerade zu solchen Themen hier im Landtag anwesend zu sein. Ich hoffe, das wird sich ändern. Kein Vorwurf, wie gesagt, ich habe recherchiert, wir wissen, er ist beim Bundesbeauftragten, um dort diese Themen zu recherchieren.

Meine Damen und Herren, aber ich mache auch keinen Hehl daraus, steter Tropfen höhlt den Stein, deshalb möchte ich nochmals ein paar Argumente hier ins Feld führen. Wie Sie wissen, die Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfs haben wir ja aus verschiedenen Gründen, aus der Brisanz und Aktualität heraus, so formuliert. Ich möchte darauf Bezug nehmen, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. März 2010 der Datenschutz tatsächlich unabhängig von anderer staatlicher Kontrolle, Aufsicht bzw. Anbindung sein wird und sein soll. Wir als LINKE-Fraktion gehen davon aus, dass der Vorschlag zum Aufbau eines unabhängigen Datenschutzzentrums, wie es schon in Schleswig-Holstein erfolgreich arbeitet, für Thüringen ebenfalls sehr sinnvoll wäre, gerade mit Blick auf die europäischen Vorgaben. Hinzu kommt, dass die in der Diskussion befindliche, wie es Frau Marx auch schon benannt hat, EU-Datenschutz-Grundverordnung ebenfalls die umfassende Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Strukturen betont. Wenn man hier wirklich eine Modernisierung und eine Stärkung der Unabhängigkeit der Daten