und für welche Verhaltensweise ich mich entschieden habe. Da muss ich auch schon sagen, irgendjemand hat hier von einem Skandal geredet; ich sehe das überhaupt nicht so.
Nein, es ist kein Skandal, es ist eine Wahrnehmung von Verantwortlichkeit, von der Sie mich nicht freisprechen können. So einfach ist das.
Herr Pidde, Ihre Wortwahl möchte ich jetzt auch mal aufgreifen. Sie sprachen von „weichen Knien“ und „zurückrudern“ - also jetzt mal vorsichtig. Wir haben uns im Kreis der Landesregierung geeinigt auf ein ganz bestimmtes Verfahren. Damit kann ich leben und ich wünsche uns allen nicht, dass die Steuerschätzung eventuell dann doch noch was anderes liefert, als momentan erwartet. Das wünsche ich nicht, denn dann haben wir die Debatte nämlich mit Sicherheit wieder. Aufgrund des Kompromisses der Landesregierung zu dieser Bewirtschaftungsreserve halte ich den Antrag eigentlich für erledigt. Ich sehe auch keinen Bedarf mehr, die Bewirtschaftungsreserve aufzuheben. Die Flexibilität ist gegeben und, ich denke, da wir die Probleme für jene, die davon betroffen sind, abgemildert haben, sollten wir einfach jetzt die Nerven haben und die Steuerschätzung abwarten. Es ist nicht mehr und nicht weniger als die Bitte meinerseits gewesen, über bestimmte Beträge jetzt noch nicht zu disponieren - mehr nicht. Insofern, denke ich, dass wir den Antrag ablehnen. Schönen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich möchte damit die Aussprache schließen. Ausschussüberweisung des Antrags ist nicht beantragt worden, so dass wir direkt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4106 abstimmen.
Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-, der CDU- und der FDP-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Für einen kooperativen, leistungsstarken und vertrauensvollen Bildungsföderalismus Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4174 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4216
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Wünscht die FDP-Fraktion das Wort zur Begründung Ihres Antrags? Dann stelle ich fest, dass wir zuallererst zu Nummer I des Antrags den Bericht des Ministers hören. Bitte, Herr Minister Matschie.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, seit Langem wird darüber diskutiert, wie Bund und Länder in Fragen von Bildung und Wissenschaft zusammenarbeiten können. Und ich will es gleich vorab sagen: Ich glaube auch, dass wir mit den bisherigen Regelungen dazu im Grundgesetz nicht dauerhaft bestehen können. Wir brauchen einen stärker kooperativ ausgerichteten Föderalismus, eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Frage von Bildung und Wissenschaft.
Es gibt aktuell drei Initiativen in diesem Zusammenhang. Es gibt zwei Anträge, die im Bundesrat vorliegen - einer von Schleswig-Holstein, einer von Hamburg -, und es gibt eine Initiative der Bundesregierung, von Frau Schavan. Jetzt ist ja in dem Antrag gefragt: Wie steht die Landesregierung zu diesen einzelnen Initiativen? Ich glaube, dass noch keine Initiative so klar formuliert worden ist, dass man sagen kann, hier stellen wir uns bedingungslos dahinter. Ich glaube auch, dass wir andersherum vorgehen sollten bei dieser Frage, nicht mit der Formulierung von konkreten Grundgesetzänderungen, sondern wir brauchen zunächst einmal eine Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern, eine Debatte, auf welchen Feldern und in welchem Umfang denn die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern Sinn macht. Erst wenn wir das definiert haben, was wir inhaltlich wollen, wo die Zusammenarbeit
stattfinden soll, wie sie organisiert werden soll, welchen Umfang sie haben soll, wenn wir uns darüber einig sind, dann sollte man darüber reden, wie das im Grundgesetz neu formuliert wird und in welchen Paragraphen des Grundgesetzes das geregelt wird. Ich glaube, wir müssen auch aufpassen, dass eine solche Initiative nicht endet mit einem Resultat, was dann „linke Tasche, rechte Tasche“ heißt. Ich will das am Beispiel deutlich machen. Wir haben aktuell, und das ist nach den bisherigen Grundgesetzregelungen ja möglich, einen Hochschulpakt, der bis 2020 gehen soll und der dazu da ist, die steigenden Studierendenzahlen aufzufangen, und der Bund unterstützt die Länder hier bei der Finanzierung der Schaffung entsprechender Studienplatzkapazitäten. In diesem Hochschulpakt 2020 gibt es einen Finanzierungsdeckel. Wenn dieser Finanzierungsdeckel bestehen bleibt, dann sieht es nach den bisherigen Berechnungen so aus, dass 2014 die Mittel ausgeschöpft sind, der Pakt soll aber bis 2020 die Finanzierung von Studienplätzen sicherstellen. Diese Frage wäre zuallererst einmal zu lösen.
Ein zweiter Punkt: Sie wissen, dass wir nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz Kompensationsmittel bekommen für eine Aufgabe, die vorher Bund und Länder gemeinsam getragen haben, nämlich den Hochschulbau. Jetzt ist vorgesehen, dass diese Entflechtungsmittel überprüft werden, und das erste Angebot des Bundes sieht so aus, dass diese Kompensationsmittel von jetzt 2,5 Mrd. € schrittweise abgesenkt werden sollen, bis sie 2020 auf null sind. Auch hier würden wir quasi eine Möglichkeit, die wir heute schon haben, finanzieller Unterstützung des Bundes, nämlich im Bereich des Hochschulbaus, verlieren. Auch das gehört dazu, wenn wir mit dem Bund reden, dass wir erst mal auch über solche Fragen reden, wie denn die bestehenden Instrumente ausreichend finanziert werden und wie der Bund zu der Unterstützung, die heute schon möglich ist vor einer Grundgesetzänderung, steht. Wir brauchen am Ende ein echtes Plus, sonst ist uns nicht gedient. Ich will noch einmal deutlich machen, welche Herausforderungen dabei zu bewältigen sind. Wir wissen aus den jüngsten Abschätzungen zu den Studierendenzahlen, dass die ursprüngliche Vorstellung, die viele hatten - es gibt ein Studentenwerk, das steigt jetzt an, jetzt sind wir auf dem Gipfel und dann fallen die Studierendenzahlen wieder -, dass diese Vorstellung falsch ist, sondern nach den aktuellen Prognosen müssen wir davon ausgehen, dass dieser Anstieg auf hohem Niveau bleibt, dass der Berg ein Plateau ist. Das heißt, dass wir dauerhaft höhere Studienplatzkapazitäten in den Ländern auch finanzieren müssen. Das wird ohne Hilfe des Bundes nicht möglich sein, schon gar nicht in den neuen Bundesländern bei sinkenden Landeshaushalten.
Ich sage auch ausdrücklich, ich will das, ich will diese Entwicklung hin zu mehr Ganztagsangeboten, weil sie uns die Chance gibt, Schüler besser individuell zu fördern, sie besser zu begleiten, die Leistungsfähigen stärker zu fordern, aber auch die Leistungsschwächeren stärker zu unterstützen. Eine solche Aufgabe kann aber auch bei sinkenden Landeshaushalten nicht bewältigt werden. Wo soll das Geld herkommen für die zusätzlichen Stellen, die wir für den Ausbau eines solchen Ganztagsangebots brauchen? Wir sind hier ja schon an die Grenzen gegangen. Thüringen hat ein hervorragendes Ganztagsangebot im Grundschulbereich, über 80 Prozent aller Grundschulkinder nutzen unser Hortangebot, aber wenn wir das weiter ausbauen wollen auch in den weiterführenden Schularten, brauchen wir entsprechend mehr Mittel. Also auch hier ist die Hilfe des Bundes gefragt.
Das Gleiche gilt für die zurzeit sehr intensiv diskutierte Frage, ein inklusives Schulsystem zu schaffen, nämlich Kinder mit Handicaps, mit sonderpädagogischem Förderbedarf stärker im normalen Schulsystem zu integrieren. Auch das erfordert natürlich personelle Kapazitäten in den Schulen, damit das umgesetzt werden kann. Wir sind jetzt in einem ersten Schritt dabei, stärker Personalressourcen aus den Förderzentren, aus den Förderschulen in die normalen Schulen zu bringen, um hier Unterstützung für inklusiven Unterricht zu leisten, aber das wird auf Dauer nicht ausreichen. Je weiter wir fortschreiten mit dieser Aufgabe, desto stärker steht auch die Frage, mit welchen personellen Ressourcen wir das insgesamt untersetzen können, denn wir sind uns auch einig, wir wollen Förderzentren und Förderschulen nicht abschaffen. Wir brauchen sie für bestimmte Aufgaben. Das heißt, uns wird nicht alles Personal, was jetzt dort ist, für den integrativen Unterricht zur Verfügung stehen.
Ich will ein drittes Beispiel neben Hochschule und Schule sagen. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel investiert in den Ausbau unserer Kindergärten und in ein hervorragendes Angebot. Auch hier müssen wir davon ausgehen, dass die Inanspruchnahme in den ersten Lebensjahren weiter steigt, so dass auch hier die Finanzierungsnotwendigkeiten noch weiter steigen, ganz zu schweigen von der Aufgabe, vor der die alten Bundesländer da stehen, die ein deutlich schlechteres Kindergartenangebot und einen riesigen Nachholbedarf haben.
Das sind drei Beispiele, an denen ich zeigen will, hier brauchen die Länder eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes. Es gibt prinzipiell zwei Wege, die man da beschreiten kann. Ein Weg ist seit Längerem eingefordert worden, und zwar einstimmig von allen Bundesländern, nämlich den Bund aufzufordern, mehr Mittel aus der Umsatzsteuer an die Länder zu geben, damit die Länder diese Bildungsaufgabe im erforderlichen Umfang wahrnehmen können. Die zweite Debatte, die statt
findet, bezieht sich darauf, die Möglichkeiten im Grundgesetz auch für eine dauerhafte finanzielle Zusammenarbeit von Bund und Ländern weiter zu öffnen. Ich bin sehr dafür, dass wir die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, weiter diskutieren, dass wir uns verständigen zwischen Bund und Ländern, auf welchen Feldern und in welchem Umfang die Zusammenarbeit gewünscht und sinnvoll möglich ist, und dass wir dann im Anschluss versuchen, gemeinsam eine Formulierung zu finden, wie das Grundgesetz geändert werden kann. Ich glaube, so können wir am Ende das Problem bewältigen. Deshalb gibt es heute auch noch keine Festlegung der Thüringer Landesregierung zu einzelnen Anträgen. Herzlichen Dank.
Die Aussprache zum Bericht wird offensichtlich von allen Fraktionen gewünscht, denn es sind von allen Fraktionen Redeanmeldungen da und die sind offensichtlich auch zu dieser Aussprache zum Bericht, so nehme ich das erst einmal auf. Gleichzeitig gibt es die Aussprache zu Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie zum Alternativantrag der FDP.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, was ich wirklich in dem Bericht des Ministers vermisst habe, ist die eigene Auffassung, was man überhaupt mit dem Bund diskutieren möchte.
Natürlich kann man kritisieren, dass die GRÜNEN einen ganz konkreten Vorschlag eingebracht haben, ich finde aber, ganz konkrete Vorschläge sind auch immer ein guter Anlass, um über das Generelle zu sprechen. Von daher sollten wir die Chance nutzen. Die zweite Frage wäre für mich, vielleicht können Sie das nachher einfach noch beantworten: Wann wollen Sie denn diese Debatte führen?
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ziemlich weich, kann man sagen, aber er geht aus unserer Sicht in eine richtige Richtung. Meine Fraktion wird der Ausschussüberweisung zustimmen und wir werden natürlich im Ausschuss noch weiter darüber diskutieren, denn die Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern ist in der Bildung längst überfällig.
Die Wege müssen von einem Kooperationsverbot weg zu einem Kooperationsgebot gehen, das meint natürlich die grundgesetzlich verankerte Verpflichtung zur Zusammenarbeit und natürlich die gemeinsame Finanzierung. Das Kooperationsverbot war natürlich nicht das Ende, das tatsächlich stattfindet, finanzielle Zuwendungen des Bundes an die Länder gab es natürlich nach wie vor. Allerdings wurden Umwege gesucht, der Minister hat es schon beschrieben, zum Beispiel mit dem Hochschulpakt 2020, was ich ein hervorragendes Beispiel dafür finde, dass die Hochschulen tatsächlich nichts davon haben, weil mit dem Hochschulpakt 2020 die Haushaltslöcher in Thüringen gestopft worden sind und die Mittel nicht in der Lehre angekommen sind. Um dies zu beenden, wurde nämlich der Artikel 104 b eingeführt, nach dem der Bund Unterstützung auf Gebieten gewähren darf, auf denen er auch Gesetzesbefugnisse hat. Wo allerdings wirklich Geld benötigt wurde, war die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zum Beispiel, die mit der Föderalismusreform II weggefallen ist. Für Thüringen bedeutet das ganz konkret, dass EU-Mittel, wenn sie denn wegfallen, oder anders herum, wenn die EU-Mittel wegfallen, dass wir für das ganze Problem Hochschulbau überhaupt kein Geld mehr haben.
Zum GRÜNEN-Antrag: Die Antworten auf die Nummer I Ihres Antrags sind durch die Landesregierung leider genauso leer ausgefallen wie auf unsere Mündlichen Anfragen zum Bildungsföderalismus. Die Aktivitäten im Bundesrat werden zwar vom Thüringer Minister begrüßt, aber ich habe das ja eben schon mal gesagt, es ist auch nicht ganz klar, wo der Minister hin will. Der geforderte Reformkonvent unter II bedarf aus unserer Sicht noch der Klärung. Eigentlich existiert ja ein solches Gremium bereits, die KMK. Dass diese ihre Aufgaben verfehlt, ist völlig klar. Wir hatten auch gestern schon mal einen Antrag dazu, was mit Behörden passiert, die ihre Aufträge nicht erfüllen. Darauf will ich heute gar nicht eingehen. Aber der geforderte Konvent bedarf allerdings auch genau definierter Aufgaben aus unserer Sicht bzw. muss man verhindern, dass es ein weiteres Plaudergremium wird, was keine Kompetenz an sich hat.
Die Kooperation zwischen den Ländern funktioniert nicht bzw. nicht richtig, da sind wir uns einig. Bei der Förderung von überregional bedeutsamen Vorhaben von Wissenschaft und Forschung kann man das sehr genau beobachten. Ein weiteres Problem ist, dass das allein an dem Veto eines einzigen Bundeslandes scheitern kann, wie die Förderung hier aussieht. Die GRÜNEN möchten in ihrem Antrag das über Zustimmungsregelungen mit einer Dreiviertelmehrheit der Bundesländer aufheben. Aus unserer Sicht kann das eine Möglichkeit sein, Probleme besser anzugehen. Ich bin mir aber selbst und persönlich noch nicht ganz einig, ob das
Aber auch der Zugang zu Hochschulen und die Abschlüsse müssen noch einmal in den Blick genommen werden. Wir haben hierbei große Probleme hinsichtlich der Anerkennung von Leistungen. Witzigerweise ist es durch die Bologna-Reform auch nachweisbar, dass die Mobilität zurückgeht, dass von Hochschule zu Hochschule Studiengänge unterschiedlich geregelt sind, dass an Hochschulen erbrachte Leistungen an anderen möglicherweise nicht anerkannt werden, so werden auch Studienabschlüsse von Lehrern und Lehrerinnen zwischen den Bundesländern nicht ohne Weiteres anerkannt. Das Problem haben wir auch mit dem Lehrerbildungsgesetz vor drei oder vier Jahren ausführlich diskutiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema „Bildungsföderalismus und Kooperationsverbot“ war bereits des Öfteren Gegenstand der Debatte in diesem Haus. Bereits 2006 hat meine Fraktion darauf hingewiesen, dass die Föderalismusreform in ihrer erfolgten Umsetzung Probleme eröffnen wird, und wir hatten leider recht. Selbst Bundesministerin Frau Schavan sieht im entstandenen Kooperationsverbot inzwischen einen Fehler. Minister Matschie sagte öffentlich im Plenum am 19.01.2011, dass für ihn der Beschluss der Föderalismuskommission in eine falsche Richtung ging, doch warten wir noch vergeblich auf ein Zeichen der Landesregierung, auch das sage ich wiederholend in meiner Rede, wohin die Reise gehen soll.
Wir haben also viel zu diskutieren, ich würde gern die Debatte im Ausschuss weiterführen. Ich hoffe, dass die anderen Fraktionen diesem Ansinnen der GRÜNEN-Fraktion, dass möglicherweise ihr Antrag in den Ausschuss geht, zustimmen, damit wir auch tatsächlich als Thüringer ein Zeichen setzen, dass das Kooperationsverbot der Vergangenheit angehört.
Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Emde das Wort. Mir müsste dann im Laufe der Debatte noch mitgeteilt werden, ob es Ausschussüberweisung und Fortberatung des Berichts im Ausschuss geben soll oder nur eine Variante.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, je näher die zuständige Macht dem zu regelnden Gefüge steht, umso sachkundiger und verantwortungsvoller ist sie. Ich sage, deswegen ist die Bil
dungskompetenz beim Land richtig angesiedelt. Es muss aber auch noch die Verantwortlichkeit für Bildungsfragen auf kommunaler Ebene gestärkt werden. Das will ich mal meinen Ausführungen voranstellen und will gleich sagen, Frau Präsidentin, wir lehnen beide Anträge ab. Ich hoffe, wir haben die Mehrheit, dann stellt sich auch die Frage nach der Überweisung nicht. Ich will auch sagen, warum wir diese beiden Anträge ablehnen.
Ich denke, es ist gar nicht so sehr die Analyse in der Sache, die uns unterscheidet, sondern wir stellen eben schon Defizite in der Finanzierung von Bildungsausgaben fest. Ich will das ausdrücklich sagen: Das soll nicht nur für die Länderebene gelten, sondern, ich denke, das betrifft auch die kommunale Ebene, vielleicht zunehmend die kommunale Ebene. Vielleicht ist es dann eher so, dass wir unterschiedliche Lösungswege vorschlagen. Ich lehne den Vorschlag von Olaf Scholz aus Hamburg ab, der das Grundgesetz ändern will mit einem neuen § 104 c. Denn aus meiner Sicht ist es nicht so, dass wir dauerhafte Hilfen des Bundes als Ziel haben sollten, sondern wir sollten darum kämpfen, dass aufgabengerecht und sachgerecht die finanzielle Ausstattung der Länder und der Kommunen erfolgt. Im Bildungsbereich ist es doch so. Ich stelle mir einen starken Athleten vor, der hat einen 50-kgSandsack auf den Schultern. Dann können Sie dem, wenn er stark ist, noch einen Sack draufpacken mit 20 kg, noch einen Sack mit 20 kg. Da steht der immer noch. Aber wenn sie ihm immer mehr Aufgaben auflasten, immer mehr Säcke draufpacken, dann wird der irgendwann in die Knie gehen. So ähnlich sehe ich das in diesem Bereich auch. Wenn Sie einfach mal über die letzten Jahre schauen, nicht nur in unserem Land, bundesweit, dann hat sich die Aufgabe Kindergarten deutlich ausgeweitet. Wir sind ja Vorbild in Deutschland, vielleicht sogar in Europa in dieser Sache, aber damit stemmen wir einen mächtigen Finanzaufwand und die alten Länder sind auf dem Weg dorthin. Die haben noch einen weiten Weg zu stemmen. Es ist eben auch eine gewaltige finanzielle Aufgabe neben der gewaltigen fachlichen Aufgabe. Oder die Frage von mehr Ganztagsschule oder die Frage von mehr Inklusion oder die Frage, haben wir immer mehr junge Menschen, die sich durch Studium bilden wollen, oder die Fragen der zunehmenden Notwendigkeit von Sprachförderung, die Einführung neuer Medien usw. - alles riesige Kostenblöcke unter anderem auch. Das sind Aufgaben, die den Ländern und Kommunen immer mehr zugekommen sind, aber die Finanzzuweisungen des Bundes obwohl man meint, man will 10 Prozent Bruttoinlandsprodukt in diese Aufgabe hineinstecken - an die Länder, an die Kommunen sind in keinster Weise adäquat mitgewachsen. Daraus ergibt sich logischerweise eine Schere.
Ich halte nichts davon, hier einen neuen Paragraphen einzuführen, sondern ich denke, es muss grundsätzlich darum gehen, wie die Länder und die Kommunen mit ihren Finanzen die Aufgaben, die ihnen originär zustehen und wo sie auch Kompetenz haben, finanzieren können.
Nun noch ein Wort zu der Materie des Änderungsvorschlags in Artikel 91 b Grundgesetz. Zunächst einmal, denke ich, Frau Rothe-Beinlich, ist es so, dass unser Landtag schon einen Beschluss gefasst hat. Der Beschluss heißt ja - das war so ziemlich vor einem Jahr -, dass wir die Landesregierung beauftragen, in der Sache des vermeintlichen Kooperationsverbots nachzuverhandeln und dort natürlich zu verifizieren, wo denn tatsächlich die Hemmnisse liegen, und dann zu verhandeln: Wie kann man am besten aus dieser Nummer herauskommen? Genau das hat Herr Minister Matschie angedeutet. Es ist ja nicht so, Frau Berninger, dass hier nichts passieren würde, sondern die Dinge liegen im Bundesrat und man ist im Bundesrat mit den Bundesländern und auch mit der Bundesregierung im Gespräch, wie man diese Dinge lösen kann.
Also ich weiß nicht, ob Sie nicht gewillt sind, hier zuzuhören. Ich habe sehr wohl eine Haltung von Minister Matschie vernommen, auch haben sich die Fraktionen von SPD und CDU hier geäußert auch in diesem Plenum zu diesem Thema. Natürlich haben wir eine Haltung dazu. Deswegen ist es doch richtig, dass jetzt versucht wird, mit den anderen Bundesländern zusammen um eine vernünftige, mehrheitsfähige Formulierung zu ringen und diese zu finden.
Ich will nur noch ein Wort sagen, wo es vielleicht einen Dissens gibt zwischen unserer Fraktion und anderen Fraktionen und Parteien in diesem Lande. Ich denke nicht, dass es der richtige Weg ist, dass wir eine Mitfinanzierung des Bundes in verschiedenen Projekten, die den Bildungsbereich betreffen, haben sollten, weil ich nämlich glaube, dass der Bund dann versuchen wird, in die Inhalte hineinzudirigieren. Ich habe nicht für umsonst dieses Zitat zur Subsidiarität an den Anfang meiner Rede gestellt. Ich denke, die Aufgabe von schulischer Bildung, Bildung auch von Kindern im frühkindlichen Bereich, die ist richtig angesiedelt auf der Länderebene, auf der kommunalen Ebene. Ich plädiere für bessere Finanzausstattung dieser Ebenen und halte nichts davon zum Beispiel in der Frage der Definierung von Bildungsstandards, was die Bundesländer ja übrigens seit vielen Jahren schon tun und wo es Vereinbarungen gibt in der KMK, die gelten, wo wir vielleicht noch nicht am Ziel angelangt sind, aber wo man dran arbeitet. Nun sehe ich nicht, warum wir den Bund dort mit der Finanzierung