Protokoll der Sitzung vom 03.05.2012

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Stellenangebot steht nicht im Widerspruch zum „Jahr der guten Arbeit“. Acht Studierende sollen bei einem Bruttostundenlohn von 8,50 € relativ einfache Tätigkeiten der Verwendungsnachweisprüfung ausführen und erhalten dadurch die Möglichkeit eines Studentenjobs bzw. zur Finanzierung ihres Studiums. Auch für geringfügig Beschäftigte gelten die üblichen Arbeitsnehmerrechte. Arbeitsverhältnisse in der GFAW werden hier nicht verdrängt, da es lediglich um den Abbau von Spitzen bei der Verwendungsnachweisprüfung und zeitlich befristete Stellen für sechs Monate geht.

Zu Frage 2: Im Anforderungsprofil wird ein möglichst abgeschlossenes Betriebs-, Verwaltungsoder rechtswissenschaftliches Grundstudium gefordert. Hier geht es also nicht um ein abgeschlossenes komplettes Studium, sondern die Ausschreibung richtet sich gerade an Studierende im Fachstudium, die das Grundstudium bereits absolviert haben. Insofern gibt es den in der Frage skizzierten Widerspruch nicht.

Zu Frage 3: Die Einstellung erfolgt auf sechs Monate befristet, um Spitzen in der Verwendungsnachweisprüfung abzubauen. Wenn die Spitzen abgebaut worden sind, werden die Beschäftigungsverhältnisse beendet. Die GFAW hat dafür einen Zeitraum von etwa 6 Monaten kalkuliert.

Zu Frage 4: Der Einsatz der geringfügig beschäftigt Studierenden erfolgt bei der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern bezüglich der Förderung von Existenzgründerpässen. Derzeit gibt es 1.362 ungeprüfte Verwendungsnachweise zur Förderung von Existenzgründerpässen. Diese relativ hohe Zahl hat sich aufgebaut, weil sich die Bewilligungszahlen deutlich erhöht haben und deshalb nunmehr auch deutlich mehr zu prüfende Verwendungsnachweise vorliegen. Die GFAW geht davon aus, dass nach dem Abbau der zurzeit erhöhten Zahl ungeprüfter Verwendungsnachweise der vor

her genannten Richtlinie das weitere Prüfverfahren wieder im Rahmen der bestehenden Personalkapazität erfolgen kann.

Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch Abgeordnete Leukefeld.

Herr Staatssekretär, heißt das im Klartext, nach sechs Monaten wird es diese Form der Beschäftigung nicht mehr geben?

Ich kann Ihnen sagen, wir haben hier eine ganz konkrete Aufgabe, dass wir gewisse Spitzen abbauen wollen, insbesondere bei diesen Gründerpässengeschichten und dazu haben die gesagt, da bräuchten wir Studenten oder können das Studenten für ca. ein halbes Jahr anbieten. Das ist ein Studentenjob für 8,50 €. Dann geht die GFAW davon aus, dass es dann abgebaut ist, und ich gehe davon aus, dass dann für diese Sache keine Studentenjobs - müssen wir vielleicht sogar sagen, leider im Angebot sind. Ich kann mich als Student auch noch sehr gut erinnern, dass ich immer mal wieder auf der Suche war nach Jobs für einen bestimmten Zeitraum, wo man zusätzlich nebenher Geld verdient hat. Ich finde nichts Schlechtes daran.

Es gibt eine zweite Nachfrage durch Abgeordnete Leukefeld.

Sie haben jetzt auch nur noch von Studentenjobs gesprochen, aber in der Ausschreibung waren tatsächlich eben auch 400-Euro-Jobs. Entspricht es der Tatsache, dass nur Studenten eingestellt wurden für diese ausgeschriebenen Jobs?

Die Ausschreibung war dafür gedacht, dass man Leuten mit einem abgeschlossenen Grundstudium, das sind in der Regel Studierende, die während des Studiums, also in einer Phase des abgeschlossenen Grundstudiums sind, dann da auch für solche Studentenjobs geeignet sind. In der Ausschreibung wird auch noch mal extra darauf hingewiesen, dass es Studentenjobs in erster Linie sind, aber wer genau eingestellt worden ist, muss ich jetzt nachfragen, weiß ich jetzt nicht, ob es da schon eine Entscheidung gibt. Würde ich gerne machen und Ihnen dann nachliefern.

(Abg. Hausold)

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4326.

Gesetzentwurf der Landesregierung zur energetischen Sanierung im Wohnungsbereich

In der „Ostthüringer Zeitung“ vom 18. April 2012 kündigt die Landesregierung an, dass diese beabsichtigt, ein neues Wohnraumförderungsgesetz in den Landtag einzubringen. Die Schwerpunkte sollen die energetische Sanierung und Barrierefreiheit sein. Bereits im Rahmen der Sitzung vom 15. Februar 2012 des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr legte die Landesregierung diese Idee vor und führte aus, dass sie auch bestrebt sei, die Thüringer Aufbaubank in die Lage zu versetzen, KfW-Programme stärker mitzufinanzieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stand hat die vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr angekündigte Förderinitiative zum energetischen Stadtumbau und wann wird der Gesetzentwurf vorgelegt?

2. Wann liegen die dazugehörigen überarbeiteten Förderrichtlinien vor?

3. Welche direkten Maßnahmen der energetischen Sanierungen sollen durch das angestrebte Gesetz begünstigt werden?

4. Welchen Stand haben die Verhandlungen in der Landesregierung zur angestrebten Mitfinanzierung durch die Thüringer Aufbaubank an KfW-Programmen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Sedlacik, Ihre Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ziel der vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr ins Leben gerufenen Initiative „Energetischer Stadtumbau 2025“ ist, den Energieverbrauch in Thüringen jährlich um 1 Prozent zu senken. Durch die Einbeziehung der betroffenen Akteure sollen effektive und effiziente Instrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz in den Thüringer Kommunen entwickelt und beste

hende Anreize und Förderinstrumentarien auf Bundes- und Landesebene bestmöglich genutzt werden. Hierzu gehören unter anderem auch die Förderprogramme wie z.B. die bestehenden KfW-Programme zur energetischen Gebäude- und zur energetischen Stadtsanierung. Im November 2011 startete die Pilotphase des neuen KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“. Mit diesem Programm sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, insbesondere zur Wärmeversorgung im Quartier entwickelt und umgesetzt werden. Bundesweit wurden 77 Pilotprojekte zur Erstellung integrierter Quartierskonzepte beantragt. Aus Thüringen kamen vier Anträge. Seit dem 1. Februar 2012 können für weitere Quartiere Fördermittel zur Aufstellung von energetischen Konzepten bei der KfW beantragt werden, sogenannte Breitenförderung. Darüber hinaus besteht seit dem 1. Februar 2012 die Möglichkeit der Förderung investiver Maßnahmen. Gefördert werden Investitionen in die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung mit zinsvergünstigten Darlehen. Im Rahmen des KfWProgramms „Energetische Gebäudesanierung“ werden durch die Thüringer Aufbaubank bereits seit dem Jahr 2009 Darlehenszusagen im Rahmen der hierzu zwischen der Aufbaubank und dem Freistaat jeweils abgeschlossenen Fördervereinbarungen für die Jahre 2009 bis 2010, 2011 bis 2013 erteilt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Thüringer Wohnraumfördergesetz befindet sich derzeit in der rechtsförmlichen Prüfung. Im Anschluss daran wird der zweite Kabinettsdurchgang erfolgen. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen.

Zu Frage 2: Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinien ist abhängig vom weiteren Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Zur Frage 3: Primäres Ziel des Wohnraumfördergesetzes ist es, solche Haushalte zu unterstützen, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Im Rahmen der Förderung sollen die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der demographischen Entwicklung maßgeblich berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll eine Optimierung des Wohnraumangebots unter Berücksichtigung der stadtentwicklungspolitischen Ziele eines urbanen flächensparenden Bauens und Wohnens erreicht werden. Daneben sollen zusätzliche Anreize für das gemeinschaftliche bzw. genossenschaftliche Wohnen und die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen geschaffen werden.

Zu Frage 4: Für die angestrebte Mitfinanzierung durch die Aufbaubank an KfW-Programmen wird eine Bürgschaft des Landes angestrebt. Hierzu finden derzeit noch Gespräche innerhalb der Landes

regierung statt. Wir gehen davon aus, dass die Gespräche zeitnah abgeschlossen werden können.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Minister, in welcher Höhe wird eine Gesamtfördersumme der TAB für die Förderung des energetischen Stadtumbaus angestrebt?

Jetzt weiß ich nicht genau, wonach Sie fragen. Es gibt den einen Teil, wo wir über eine Verstärkung von KfW-Darlehen reden, quasi über eine Bürgschaft. Da kann man über ein Volumen bis zu 30 Mio. € reden. Es gibt zum anderen die Förderung im Rahmen des Wohnraumfördergesetzes, dessen Leistungen wir im Grunde aus dem Wohnungsbauvermögen heraus finanzieren wollen. Da wissen Sie, dass wir ungefähr einen Rahmen von ca. 30 Mio. pro Jahr anstreben. Das entspricht ungefähr den Entflechtungszahlen, die wir vom Bund bekommen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4327.

Sanierung der Stauseen Haina und Roth

Für die Talsperren Haina und Roth wurden durch die Stauanlagenaufsicht im vergangenen Jahr Gefahrenabwehranordnungen erlassen. Die Landesregierung sagte zu, die finanziellen Mittel für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen. Für Haina sind 180.000 € und Roth 420.000 € im Landeshaushalt vorgesehen. Die Gemeinde Haina führte im Januar dieses Jahres einen Gemeinderatsbeschluss zur Übernahme der Stauanlagen nach der Instandsetzung der Anlagen herbei. Die Gemeinde Gleichamberg, auf deren Gebiet sich die Talsperre Roth befindet, macht diesen Beschluss noch von der Schätzung der Kosten für die Sanierung abhängig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher zeitliche Ablauf ist für die Sanierungsmaßnahmen an der Talsperre Haina vorgesehen?

2. Falls aus Sicht der Landesregierung noch Entscheidungen als Voraussetzung für die Ausreichung der zugesagten Landesmittel für die Talsper

re Haina ausstehen, um welche handelt es sich und von wem wären diese zu fällen?

3. Unter welchen Bedingungen und mit welchem finanziellen Aufwand für Sanierungsmaßnahmen ist der Erhalt der Talsperre Roth möglich?

4. Wovon macht die Landesregierung die Ausreichung der Landesmittel für die Talsperre Roth abhängig?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Lassen Sie mich bitte zunächst die Aussage in den einleitenden Bemerkungen der Anfrage, es gäbe Finanzierungszusagen der Landesregierung und es wären bereits feste Summen in den Landeshaushalt eingestellt, konkretisieren.

Bei den Stauseen Haina und Roth handelt es sich um Stauanlagen im Eigentum und in der Entscheidungskompetenz der rechtlich selbstständigen Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Fernwasserversorgung. Die Finanzierung aller mit den Talsperren verbundenen Aufgaben erfolgt auf Grundlage des § 17 Thüringer Gesetz über die Fernwasserversorgung durch das Land in Form von Aufwandsentschädigungen und Zuschüssen zu Investitionen.

Im Falle von Haina und Roth ist das Land verpflichtet, 100 Prozent der Kosten zu tragen. Die TFW wird im Hinblick auf eine wirtschaftliche Mittelverwendung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurde der TFW aufgegeben, zunächst an den Stauanlagen, an denen für einen Erhalt größere Investitionen erforderlich sind, zu überprüfen, inwiefern der Erhalt dieser Stauanlagen für das Land überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Abgewogen werden hier die Ziele im Landesinteresse mit den Kosten der Anlage, abzüglich der erzielten Erträge. In diesem Zusammenhang kam die TFW für die Anlagen Haina und Roth zu dem Schluss, dass die Kosten für einen Erhalt der Anlagen den Nutzen im Landesinteresse nicht rechtfertigen. Diesem Schluss stimmte das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu.

Im nächsten Prüfschritt wurde untersucht, inwiefern ein lokales Interesse am Erhalt der Anlagen besteht. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass für den Speicher Haina ein Interesse der Kommune zur

(Minister Carius)

Übernahme besteht. Für den Speicher Roth besteht dieses Interesse bis jetzt noch nicht. Mit der TFW wurde in diesem Zusammenhang abgestimmt, maximal die Summe zum Erhalt der Stauanlagen einzusetzen, die ein Rückbau gekostet hätte. Nichts anderes lässt der Grundsatz des § 7 der Landeshaushaltsordnung - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - zu. Mögliche Mehrkosten wären durch die Gemeinde zu tragen. Eine Zusage erfolgte also nicht pauschal für die Finanzierung der Instandsetzung, sondern nur in dem geschilderten Umfang. Die Kosten der Anlagen können auch nicht dem Haushaltsgesetz entnommen werden, sondern sind Teil der Aufwandsentschädigung und Zuschüsse für Investitionen. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierzu und zur Übernahme der Unterhaltung nach Abschluss einer Sanierung ist Voraussetzung für die Sanierung.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Studie zur Wiederherstellung der Überflutungssicherheit liegt vor und wurde am 14. Dezember 2011 im Landratsamt Hildburghausen vorgestellt. Das Land Thüringen übernimmt - wie von mir eingangs erwähnt - nur die Kosten für die kostengünstigste Variante. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Haina die Stauanlage und die zukünftigen Unterhaltskosten übernimmt, wurde dort jedoch die Variante 1, also Sanierung des Speichers, als Vorzugsvariante festgelegt, allerdings unter den entscheidenden Bedingungen, dass auch hier nur die Kosten des Rückbaus entstehen. Dieser scheint durch den Verzicht bzw. kostengünstigste Gestaltung einiger Teilmaßnahmen, die möglich werden, wenn die Kommune den Speicher übernimmt, durchführbar.

Der Gemeinderat Haina fasste am 25.01. dieses Jahres den Beschluss zur Übernahme der Talsperre. Der Verwaltungsrat der TFW hat der Übertragung der Talsperre Haina an die Gemeinde Haina am 30. März 2012 zugestimmt. Die TFW befindet sich gegenwärtig in der Endredaktion des Übertragungsvertrags sowie des Kaufvertrags für das Grundstück der TFW. Der Übertragungsvertrag liegt der Gemeinde Haina im ersten Entwurf vor. Das endgültige Vertragswerk soll bis zum 15. Mai in diesem Jahr an die Gemeinde ausgereicht werden. Nach Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien und notarieller Beglaubigung werden die Planung der Sanierungsmaßnahmen beauftragt, der Zuverlässigkeitsnachweis geführt, der Bauantrag gestellt und ein Vergabeverfahren durchgeführt. Es ist damit zu rechnen, dass die Planung im Jahr 2012 abgeschlossen werden kann. Die Baumaßnahme ist nicht im Winterhalbjahr durchführbar, so dass eine Realisierung erst im Jahr 2013 realistisch ist.