Protokoll der Sitzung vom 01.06.2012

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren bestimmt unter anderem, dass Bullterrier und deren Kreuzungen als gefährlich im Sinne des Gesetzes gelten. Beim Miniatur-Bullterrier handelt es sich um eine verkleinerte Ausgabe des Bullterriers. Der Miniatur-Bullterrier ist wie der Standard-Bullterrier sehr muskulös, hat einen kompakten Körperbau und ein kräftiges Gebiss, er wurde ebenfalls für Hundekämpfe gezüchtet. Die rechtliche Gleichstellung mit dem Standard-Bullterrier ist daher zum Schutz der Bevölkerung geboten.

Zu Frage 2: Nein.

(Staatssekretär Rieder)

Zu Frage 3: In Zweifelsfällen ist es die Obliegenheit des Halters eines Hundes, nachzuweisen, dass sein Hund keiner der aufgelisteten Rassen angehört. Den Nachweis kann er auch durch die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens führen.

Zu Frage 4: Nach Auffassung des Thüringer Innenministeriums wird der Begriff „Miniatur-Bullterrier“ vom Gesetzeswortlaut „Bullterrier“ sowie vom Sinn und Zweck des Gesetzes, die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu schützen, mit umfasst. Darüber hinaus handelt es sich beim Miniatur-Bullterrier allenfalls um eine Kreuzungsvariante des Bullterriers, die ebenfalls vom Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren erfasst wird. Ähnlich begründet das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt seine Ansicht. Die übrigen Bundesländer, die über eine sogenannte Rasseliste verfügen, stufen den Miniatur-Bullterrier nicht als gefährlich ein. Der Bund hingegen geht bei der Anwendung des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland auch davon aus, dass der Miniatur-Bullterrier keine eigenständige Rasse ist und daher vom Importverbot ebenfalls erfasst wird.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Damit hätten wir auch alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Zustimmung zum deutschschweizerischen Steuerabkommen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4434

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung?

(Zuruf Abg. Barth, FDP: Ja.)

Ja, Herr Abgeordneter Barth, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem vorliegenden Antrag geht es, wie der Titel schon vermuten lässt, um das deutschschweizerische Steuerabkommen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Welche Überraschung.)

Das ist für den einen überraschend, für den anderen ergibt es sich schon aus dem Titel, ich wollte es zu Beginn einfach noch mal sagen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie muss- ten es vorlesen.)

Es ist, das habe ich nicht gesagt, der Zwischenruf des Abgeordneten Bergemann, von dem ich mich ausdrücklich distanziere, hieß, für die die lesen können, hat es sich aus dem Titel ergeben. Meine Damen und Herren, das Steuerabkommen ist zu Ende verhandelt, ausverhandelt, es hat Nachverhandlungen gegeben und die deutsche Bundesregierung konnte auch in diesen Nachverhandlungen noch eine ganze Reihe von Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen erreichen. Das Abkommen ist in der Schweiz auch angenommen worden, vorgestern hat das Schweizer Parlament seine Zustimmung mehrheitlich zu diesem Abkommen gegeben. Am Mittwoch bereits oder am Tag davor, dass war dann am Dienstag bereits, hat der Ständerat, in dem die Kantone vertreten sind, dem Abkommen ebenfalls zugestimmt. Jetzt ist es an Deutschland, das Abkommen zu ratifizieren. Der Zeitplan, der dazu vorliegt, sieht vor, dass am 15. Juni die erste Beratung und am 23. November 2012 die zweite Beratung des Abkommens im Bundesrat stattfinden soll.

Das Abkommen sieht im Kern vor, dass das Schwarzgeld, welches in der Schweiz lagert, pauschal nachversteuert wird mit, je nachdem, um wie viel es sich handelt, Steuersätzen zwischen 21 und 41 Prozent auf die jeweilige Summe. Im ursprünglichen Entwurf war eine Spannweite von 19 bis 34 Prozent vorgesehen. Ich glaube, allein dieser Punkt zeigt, dass tatsächlich in den Verhandlungen Verbesserungen für den deutschen Fiskus erreicht worden sind.

Außerdem werden Lücken in der laufenden Besteuerung geschlossen. Das Abkommen sieht vor, dass zusätzlich zu der bereits geltenden Quellensteuer aus Zinserträgen nach dem EU-Zinsabkommen jetzt auch Erträge deutscher Kunden aus Dividenden und Veräußerungsgewinnen besteuert und dem deutschen Fiskus zugeleitet werden. Zudem ist im Abkommen festgelegt, dass in Zukunft auch auf in der Schweiz lagernde Vermögen Erbschaftsteuer gezahlt werden muss. Damit wird Steuergerechtigkeit hergestellt, und es wird ein lange Zeit schwelender Konflikt mit einem Nachbarn in Europa über das Thema Schwarzgeld endlich beigelegt.

Es geht um erhebliche Mehreinnahmen für den deutschen Fiskus, um einmalige erhebliche Mehreinnahmen, aber natürlich auch um laufende. Das gilt nicht nur für den Bund, sondern das gilt für die Länder und damit auch für Thüringen. Nicht durch Steuererhöhungen, sondern durch die Beilegung eines lange schwelenden Konflikts wird das erreicht. Ich finde, wir finden, das ist eine fast wunderbare Möglichkeit, die zu ergreifen wir wirklich die Gelegenheit auch nehmen sollten. Wir sollten uns hier auch eindeutig positionieren.

(Staatssekretär Rieder)

Ich bitte deshalb ausdrücklich um Zustimmung zu dem Antrag meiner Fraktion, dass die Landesregierung im Bundesrat diesem Abkommen zustimmen soll. Ich möchte die Gelegenheit auch durchaus nutzen, der Bundesregierung dafür zu danken, dass mit geschickten Verhandlungen dieses Ergebnis erzielt werden konnte,

(Beifall CDU)

denn es wurde in der Vergangenheit nichts Substanzielles erreicht in dieser Frage. Wir können in der Debatte gern noch ein bisschen Rückblick betreiben, was da so gewesen ist. Für uns ist es eine Chance, auch wieder Einnahmen zu generieren, die möglicherweise für die Schuldentilgung verwendet werden können, wenn keine anderen unabweisbaren Mehrausgaben dem entgegenstehen. Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter Barth, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Huster von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie man will, der Abgeordnete Barth ist entweder lernfähig und das in kurzer Zeit oder er ist ein großer Schlingel.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Beides!)

Beides ist unmöglich. Ob das politisch weiterhilft, müssen andere bewerten.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Je nachdem.)

Aber Ihr letzter Satz, der darauf abzielt, zu fragen, was passiert denn, wenn wir Mehreinnahmen infolge dieses Abkommens generieren könnten? Was passiert denn damit? Da haben Sie aus der vorhergehenden Debatte gelernt und haben gesagt: Nachdem unabwendbare Mehrausgaben finanziert sind, könnte natürlich auch ein Beitrag für die Schuldentilgung aufgewandt werden. Das steht aber nicht in Ihrem Antrag, denn in Ihrem Antrag steht das, was Sie im Tagesordnungspunkt vorher genauso apodiktisch formuliert haben: Mehreinnahmen sind ausschließlich zur Schuldentilgung einzusetzen. Das ist übrigens ein Grund, warum wir Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen können, weil Sie auch hier wieder ein Prinzip durchbrechen in unserem Haushalt, dass Einnahmen, allgemeine Deckungsmittel zur Bewirtschaftung des Haushalts zu verwenden sind. Wenn dann Mittel übrig bleiben, sind nach § 3 des Haushaltsgesetzes Fragen wie Schuldentilgung einzusetzen.

Herr Abgeordneter Huster, der Abgeordnete Barth möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Dem kann ich nicht widerstehen.

(Heiterkeit im Hause)

Das beruht ja durchaus auf Gegenseitigkeit. Lieber Herr Kollege Huster, da ich die Klarstellung in eine Frage kleiden muss, frage ich, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, mein letzter Satz in der Tat nur eine Reflexion auf die vorangegangene Debatte gewesen ist und inhaltlich natürlich genau, wie Sie es auch richtig erkannt haben mit Ihrer Eingangsvermutung, das gilt, was in dem Antrag steht?

Ich bin bereit, das zur Kenntnis zu nehmen, dass es von Ihnen zwar ein formuliertes Dazulernen gegeben hat, aber der Konflikt zu Ihrem Antragstext ja dennoch dann weiter besteht.

Ich denke, das Thema Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz muss auch durchaus Raum geben für die eine oder andere grundsätzlichere Überlegung. Es ist auch eine hoch politische Situation mit dem Ausbrechen der Finanz- und Wirtschaftskrise entstanden und im Zuge dieser Entwicklung wurde offenbar, dass eine signifikante Zahl von deutschen Steuerbürgern ihr Geld nicht hier versteuert hat, wie das Recht und Gesetz ist, sondern das in der Schweiz geparkt haben mit Unterstützung der Schweizer Banken und man im Zuge dieser Krise nicht bloß zwischen Deutschland und Schweiz, sondern ich erinnere an die CDs aus Liechtenstein, ich erinnere an ein deutsch-österreichisches Doppelbesteuerungsabkommen im Zuge dieser CD-Ankäufe durch verschiedene Bundesländer. Also insgesamt ist in diese Frage Bewegung gekommen. Herr Barth, wissen Sie, was mir da von Ihrer Seite, von Ihrer Partei bisher grundsätzlich in all diesen Fragen gefehlt hat? Ein klares Bekenntnis dafür, dass in diesem Land Recht und Gesetz einzuhalten sind, dass hier Steuern zu zahlen sind und dass demzufolge auch die CD-Einkäufe der Bundesländer legitim waren, um Leuten auf die Schlichte zu kommen, die diese Gesellschaft betrogen haben, systematisch über Jahre betrogen haben,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wo zum großen Teil Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt behandelt wurde. Das ist doch nicht hinnehmbar. Ihre Partei, vertreten gerade in den Bundesländern, ich denke damals an Baden-Württem

(Abg. Barth)

berg, hat sich da nie klar positioniert, dass sie mit dieser Duldung letztlich brechen will.

Das Steuerabkommen, das jetzt in Rede steht, beschäftigt uns im Haushaltsausschuss seit Längerem. Ich denke, Herr Minister, seit fast einem Jahr lassen wir uns von Ihnen regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. Insofern überrascht Ihr Antrag, Herr Barth, dann doch etwas, weil der Zeitplan, den wir jetzt in der letzten Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung dazu beraten haben, ja vorsieht, dass eine endgültige Entscheidung über die zweite Lesung im Bundesrat voraussichtlich erst am Ende des Jahres 2012 gefällt werden wird.

Ich glaube, da noch viele offene Fragen nicht nur in Deutschland, nicht nur im Bundestag, sondern auch auf Schweizer Seite stehen, sollte ein Votum der Landesregierung jetzt zumindest noch nicht von Ihrer Seite so klar eingeschränkt werden, indem Sie auffordern, die Landesregierung soll diesem Gesetz zustimmen. Denn Sie haben richtig erwähnt, es gibt auf Schweizer Seite entsprechende Gesetzgebungsverfahren und Beschlüsse, aber das Umsetzungsgesetz ist beispielsweise in der Schweiz noch nicht beschlossen worden. Es wird diskutiert, ob es legitim ist, ob es richtig ist, diese Altfälle, also sprich das Bunkern von Schwarzgeld in der Schweiz, mit diesem Abkommen zu legalisieren. Auch eine zweite Frage spielt eine Rolle, ob das Abkommen geeignet ist für die Zukunft, künftige Schlupflöcher auszuschließen. Auch da, wenn Sie sich das mal in der Schweiz genauer betrachten, wird von Schweizer Seite sogar diskutiert, ob nicht in einem neuen Text wieder Schlupflöcher drin sind, die es wiederum in Zukunft auch ermöglichen, dass unversteuertes Geld, zu gering versteuertes Geld hier abwandert. Das kann ja nicht Sinn und Zweck der ganzen Sache sein. Das Ziel, Herr Barth, am Ende aus Schwarzgeld Weißgeld zu machen, das steht über dem allen und wenn ich mich in Ihre Lage hineinzuversetzen versuche, da könnte man nach Doyle sagen: „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.“ Mit anderen Worten, wir machen einen Haken an die Altfälle dran, das ist alles nicht sauber gelaufen und suchen aber für die Zukunft eine Chance, dass das in Zukunft sauber läuft und freuen uns daneben noch über die Einnahmen, die wir unter dem Strich dann auch im Landeshaushalt haben. Ich denke, ich habe aber deutlich gemacht, wo man grundsätzlich in dieser Frage diskutieren muss. Wir sind skeptisch, dass die Vergangenheitsbewältigung so richtig ist. Wir sind auch skeptisch, ob mit diesem Entwurf oder mit diesem deutschschweizerischen Abkommen in der jetzigen Form tatsächlich alle Schlupflöcher für die Zukunft verborgen sind. Ich halte auch aus der Erwägung heraus, was den Zeitplan betrifft, jetzt eine Festlegung der Landesregierung auf ein Votum im Bundesrat, zum jetzigen Zeitpunkt zuzustimmen, für falsch. Wir sollten uns weiter über die Selbstbefassung, wie

gehabt, im Haushalts- und Finanzausschuss über den Fortgang der Beratung durch das Finanzministerium unterrichten lassen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dr. Zeh von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass die CDU-Fraktion natürlich hier mit der FDPFraktion im Grundsatz übereinstimmt. Wir sind der Meinung, das ist gut verhandelt worden. Das muss gut sein, das war auch ein CDU-Minister, Herr Schäuble hat es verhandelt. Ich denke, es ist klug, wenn wir ab 2013 alle deutschen Kapitalanleger, die in der Schweiz ihr Kapital anlegen, genauso behandeln, wie es in Deutschland üblich ist. Damit haben wir Rechtsgleichheit, wir haben Rechtssicherheit. Wir haben auch ein Stück weit die Kapitalanleger, die sich bisher in der Schweiz verstecken konnten, mit ihren Geldern für unseren Fiskus in der Pflicht.

Ich denke, dass das in der Zukunft mehr Steuereinnahmen bringen wird, und das ist in jedem Fall erst einmal vernünftig. Im eigentlichen Streit geht es um die Altfälle. Da ist in der Tat die Frage, ob das gerecht ist oder nicht. Herr Huster hat das breit dargelegt. Ich bin auch der Meinung, dass das, wenn man das nach rechtsstaatlichen Kriterien bewertet, nicht einfach ist, aber was sollen wir denn machen? Wenn wir einen Vertrag abschließen, der anders nicht zu fassen ist, dann ist es mit der Nachverhandlung schwierig. Ich kann mich erinnern, es gab mal einen Vergleich von dem Finanzminister Peer Steinbrück, der etwa gesagt hat, die Schweizer sind wie Indianer, wenn man denen die Kavallerie zeigt, dann machen die, was wir wollen. So ähnlich, ich habe das nicht ganz genau im Gedächtnis, wie das Zitat war. Das war schon eine Methode, der kann man sich sehr schlecht meines Erachtens jetzt wieder anschließen. Das funktioniert nicht. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Wenn die über bestimmte Hürden nicht gehen, dann können wir nicht darüber springen. Es ist die Frage wiederum, die man sich stellen muss: Ist hier der berühmte Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach? Ich muss sagen, langfristig gesehen, ist mir der Spatz lieber. Allerdings - und da ist jetzt unsere Meinung anders - ob wir nun heute zustimmen oder ablehnen, es gibt eine lange Zeitleiste, die bis Ende des Jahres, bis Dezember 2012 ist und das wird im Bundesrat behandelt. Soweit ich es jetzt beurteilen kann, sind die Anzeichen darauf gestellt, dass es keine Einigung geben wird, das wird im Vermittlungsausschuss landen und dann werden wir eine

(Abg. Huster)

andere Vorlage haben als jetzt. Insofern macht es keinen Sinn, wenn wir heute dem einfach schon zustimmen. Deswegen, glaube ich, dass wir gut beraten sind, wenn wir es noch mal im November aufrufen, wo ich dann wahrscheinlich nicht mehr hier sein werde, aber dass dann hier die Diskussion stattfindet, ist sicherlich sehr sinnvoll. Ich rate hier noch einmal, das so zurückzustellen, dass wir das im November/Dezember beraten können. Es macht auch keinen Sinn, das in den Ausschuss hineinzutragen, denn dann beraten wir über etwas, was es so in der Form noch nicht gibt. Auf Wiedervorlage legen und dann noch mal im November bereden, ist unsere Empfehlung. Vielen Dank.