Protokoll der Sitzung vom 01.06.2012

Meine Damen und Herren, die Steuerschätzung vom Mai stellt allein für das laufende Haushaltsjahr für Thüringen noch einmal Mehreinnahmen von fast 100 Mio. €, 96 Mio. € sind es fast genau, in Aussicht. Für die nächsten beiden Haushaltsjahre Doppelhaushalt oder auch nicht, das weiß man noch nicht so genau -, sollen es in Summe sogar 320 Mio. € werden. Das sind gewaltige Summen. Das sind ausgesprochen gute Nachrichten. Wir sollten bei aller durchaus berechtigten Freude über diese zusätzlichen Steuereinnahmen aber nicht vergessen, dass sich eine gute Lage natürlich auch einmal wieder ändern kann, und sollten deswegen bei der konkreten Finanzplanung entsprechend Vorsicht walten lassen. Die Kollegin Lehmann hat hier im letzten Plenum bereits darauf hingewiesen und die Frage gestellt: Was passiert eigentlich, wenn sich die Steuereinnahmen einmal wieder ver

(Minister Dr. Voß)

ringern? Genau diese Frage müssen wir beantworten, denn die Erfahrung lehrt, dass es nach guten Jahren auch wieder schlechte gibt. Das sind nicht immer sieben und sieben, das macht die Sache komplizierter. Sonst wäre es in der Tat recht einfach. Wir dürfen uns also freuen, müssen aber gleichzeitig vorsorgen und wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass die zur Verfügung stehenden Mittel, heute 9 Mrd. im Jahr, im Jahr 2020 sich auf 7, vielleicht 7,5 Mrd. reduzieren werden, dass wir also im Haushalt 1,5 Mrd. strukturell, das heißt also dauerhaft jedes Jahr einsparen müssen. Wir müssen gerade deswegen endlich Schulden tilgen, damit wir die hohe Zinsbelastung, deren Anteil am Gesamthaushalt bei sinkendem Volumen natürlich prozentual immer weiter steigt, auch entsprechend senken. Jeder Euro, den wir für Zinsen ausgeben müssen, ist einer, der an anderer Stelle fehlt. Deswegen ist unsere Forderung, jeden Euro Steuermehreinnahmen in die Schuldentilgung zu stecken, und zwar ohne Wenn und Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Im Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 steht in § 3 in der Tat eine Formulierung, die heißt: Mehreinnahmen sind, soweit sie nicht zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben zur Gewährleistung des Haushaltsausgleichs benötigt werden, zur Tilgung von Schulden oder zur Bildung von Rücklagen oder zur Abfinanzierung von Rechtsverpflichtungen zu verwenden. Das klingt in der Tat zunächst ganz gut, Herr Kollege Mohring, aber da gibt es eben diese Formulierung mit den unabweisbaren Mehrausgaben und das ist gerade das Problem. Diese Landesregierung findet immer irgendwo unabweisbare Mehrausgaben, für die sie zusätzliche Einnahmen lieber ausgibt, als sie in die Schuldentilgung zu stecken.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nur die Sozialdemokraten.)

Bei verantwortungsvollem Umgang der Landesregierung mit dem Haushalt könnte ich diese Formulierung, die in dem Gesetz steht, durchaus akzeptieren. Aber bei einer Landesregierung, für die Betreuungsgeld, Gemeinschaftsschulen, 1.000-Dächer-Programme und vieles andere mehr bedenkenlos unabweisbare Mehrausgaben sind, bei so einer Landesregierung sehe ich den Missbrauch dieser Formulierung eben doch. Genau das ist das Problem. Dieser Umgang mit dem Geld der Steuerzahler ist alles andere als verantwortungsvoll. Das ist Steuerverschwendung. Genau deswegen ist trotz der Formulierung in dem genannten Gesetz, Herr Kollege Mohring, auf die Sie mich eingangs hingewiesen haben und die ich kenne, aber eben genauso bewerte, genau trotzdem, deswegen ist so

ein Antrag als Signal des Landtags an die Landesregierung doch nötig. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter für die Begründung. Ich eröffne jetzt die Aussprache und als Erster hat das Wort Abgeordneter Dr. Pidde von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sehen das natürlich ganz anders, als es Herr Barth gerade eben vorgeschlagen hat.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nur die Sozialdemokraten.)

Hier kommt der Vorschlag, wir mögen beschließen: Erstens, jeden Morgen geht die Sonne auf und zweitens, jeden Abend geht die Sonne unter. Das sind Selbstverständlichkeiten, das steht in den Gesetzlichkeiten und deshalb ist der Antrag, den Sie vorgelegt haben, total überflüssig. Das, was Sie fordern, ist geltendes Recht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sie halten sich aber nicht dran und das ist das Pro- blem.)

Sie haben darauf hingewiesen zu Punkt 1, das steht im Haushaltsgesetz 2012, wir haben dort mehrheitlich beschlossen, wie mit Mehreinnahmen zu verfahren ist, nämlich zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben und dass das Geld dann zur Tilgung der Schulden und zur Bildung von Rücklagen oder Abfinanzierung von Rechtsverpflichtungen zu verwenden ist.

Was den Punkt 2 Ihres Antrags angeht, so ist das in der Landeshaushaltsordnung klipp und klar geregelt, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben durch Einsparung an anderer Stelle in demselben Einzelplan ausgeglichen werden sollen. Also beide Punkte sind erfüllt, Ihr Antrag ist überflüssig. Ich denke, wir sollten hier im Hohen Haus um die besten Ideen für die Zukunft Thüringens ringen und nicht uns Selbstbeschäftigung mit Schaufensteranträgen mit trivialen Aussagen hingeben. Danke schön.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Huster von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Pidde, ich lese den Antrag der

(Abg. Barth)

FDP etwas anders. Also ich interpretiere ihn nicht so, dass die FDP dort nur aufgeschrieben hat, was geltendes Recht ist, sondern ich interpretiere den Antrag der FDP so, dass er über das, was wir in § 3 des Haushaltsgesetzes beschlossen haben, hinausgeht. Mit anderen Worten, die FDP will den Spardruck verschärfen, deutlich verschärfen und das ist die Intention. Ich glaube, es gibt viele Gründe, warum wir den § 3 im Haushaltsgesetz so stehen haben wie er steht und eben nicht eine wie immer geartete Formulierung in der Intention der FDP drin haben. Der § 3 im Haushaltsgesetz sagt eindeutig: „Mehreinnahmen sind, soweit sie nicht zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben zur Gewährleistung des Haushaltsausgleichs benötigt werden, zur Tilgung von Schulden oder zur Bildung von Rücklagen … zu verwenden.“ Das meint doch nichts anderes, als dass der Finanzminister Dr. Voß unabweisbare Mehrausgaben zu finanzieren hat, u.a. durch Einsparung an anderer Stelle, aber auch durch Mehreinnahmen, die ihm im laufenden Haushaltsjahr zuteil werden. Unter Mehreinnahmen fallen natürlich auch Steuereinnahmen. Das meint er, wenn unter diesem Strich - also einer sorgsamen Bewirtschaftung des Haushalts, idealerweise unter Ausgleich von Minderausgaben, der Abfinanzierung von unabweisbaren Mehrausgaben, Verwendung von Steuermehreinnahmen, was auch immer - dann etwas übrig bleibt. Dann soll das zur Senkung bzw. zur Tilgung alter Kredite eingesetzt werden. Das ist der Geist, der in § 3 formuliert ist und der intendiert sowohl das Vorhandensein einer Schuldenbremse, der intendiert natürlich auch einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung. So weit, so gut.

Sie sagen jetzt, Herr Barth, etwas ganz anderes. So wie ich das lese, sagen Sie, alle Steuermehreinnahmen sollen vorab sofort zur Tilgung eingesetzt werden. Mit anderen Worten, die 1,5 Mio., die im Landeshaushalt als - sagen wir es eher zunächst einmal - symbolischer, aber erstmals immerhin als Tilgungsbeitrag vorgesehen sind, die sollen sofort mit den noch nicht eingenommenen, aber vorausgesagten Steuereinnahmen für das Jahr 2012 zur Tilgung eingesetzt werden und unabweisbare Mehrausgaben durch Einsparungen bei anderen Haushaltstiteln finanziert werden. Das heißt nichts anderes, als dass Sie die Masse, die Dr. Voß zur Verfügung steht - seinen Haushalt im Geiste dessen, was das Parlament hier beschlossen hat, zu bewirtschaften -, verringern. Sie nehmen ihm die Einnahmen weg, aber die Mehrausgaben muss er trotzdem erbringen. Wo erbringt er die? Da erinnere ich Sie daran, was hier los war im Land, als wir über das Thema Bewirtschaftungsreserve geredet haben. Insofern ist natürlich Ihr Antrag konsequent, weil Sie sich damals sogar für weitergehende Regelungen bei der Bewirtschaftungsreserve ausgesprochen haben. Sie haben eine Verfassungsänderung zur Schuldenbremse vorgeschlagen, die in

wirtschaftlichen Krisenzeiten sogar infrage stellen würde, ob dieses Parlament noch handlungsfähig ist, ob de facto die Leute am Ende des Monats ihr Gehalt bekommen, von dem sie leben müssen. Insofern ist Ihr Antrag völlig logisch, aber er ist auch so gemeint, Herr Dr. Pidde, er ist nicht das, was wir im Geiste in § 3 haben, sondern er geht ganz deutlich darüber hinaus.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deshalb ist es keine Änderung des Paragraphen.)

Genau, das hätten Sie konsequenterweise machen können, die Änderung des Haushaltsgesetzes hier beantragen.

Ich will Ihnen nur aus dem vorläufigen Jahresabschluss, den Dr. Voß uns zur Verfügung gestellt hat, ein paar Beispiele nennen für unabweisbare Mehrausgaben, Herr Barth. Ich glaube, die Beispiele, die Sie genannt haben, 1.000-Dächer-Programm, fallen nun wirklich nicht darunter, denn die sind im Geiste dessen, was das Parlament hier beschlossen hat. Die sind dann problematisch, wenn der Wirtschaftsminister deutlich über die Etatansätze hinausgehen würde, als das Parlament hier beauftragt hat.

Aber ich sage Ihnen mal, um was es geht. Beispiele aus dem Jahr 2011: 17,7 Mio. € Modellversuch Hortpersonal bei Kommunen, 46,8 Mio. € Mehrausgaben bei Sonderund Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR, Sachen, die wir hier juristisch und finanziell gar nicht beeinflussen können, wo wir nur als Land die Rechnung bekommen und zahlen müssen. Das sind unabweisbare Mehrausgaben. Sie wollen sagen, die Mehreinnahmen, die Sie aufgrund der guten Konjunktur haben, ziehen wir zur Finanzierung dort nicht zusammen, sondern, das heißt mit anderen Worten, wenn ich das zusammenrechne, weit über 100 Mio. € müssten zusätzlich äquivalent zu den unabweisbaren Mehrausgaben durch zusätzliche Sparleistungen erbracht werden. Da kommt die nächste Gemeinheit, die Sie sich leisten. Sie sagen mit Ihrem Antrag, Voß spar das mal ein, aber Sie machen keinerlei Vorschlag, wo er das nun einsparen soll. Seien Sie dann so ehrlich, zu sagen, im Einzelplan 08, im Einzelplan 04 wollen wir die 100 Mio. rausquetschen. Das wäre seriös und das wäre auch entlang dessen, was man Ihnen politisch zutrauen kann, aber Sie machen es nicht, Sie verschleiern das und

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das haben wir bei den Haushaltsberatungen gemacht.)

wollen eine abstrakte Spardebatte führen nach dem Motto, alle anderen geben zu viel Geld aus und können mit Geld nicht umgehen.

Ich will letztens noch etwas anderes sagen, was möglicherweise dann in der Fragestunde noch klarer beantwortet wird. Aufgrund unserer geltenden Schuldenbremse haben wir ein anderes Problem,

nämlich dann, wenn trotz guter Konjunktur und trotz Steuermehreinnahmen erhebliche Mindereinnahmen an anderer Stelle zu verbuchen sind, so dass der Finanzminister seinen Haushaltsabschluss nicht mit einer Null hinbekommt. Wir nehmen dann in dem Fall neue Schulden auf - mögen sie auch geringer sein als im Haushaltsplan veranschlagt -, aber wenn das im Jahr 2011 passiert ist, bedeutet es zwingend für die Jahre ab 2011 einen verbindlichen Tilgungsplan über die nächsten fünf Jahre. Wenn uns das im Jahr 2012 noch mal passieren würde, aus welchen Gründen auch immer, dann würde für die Jahre ab 2013 und die nächsten fünf Jahre dasselbe gelten. Das heißt, wir würden einen Rucksack schon mitschleppen und den mit Steinen beschweren für die Folgejahre, obwohl wir noch gar nicht wissen, wie das konjunkturelle Umfeld in den Jahren ab 2013/14 sich gestaltet. Das alles zu dem zusätzlichen Einspardruck aufgrund des Rückgangs der Solidarpaktmittel und der EUMittel sowieso.

Das sind die Schwierigkeiten, Herr Barth, mit dem sich ein Haushaltsvollzug im Jahr 2012 darstellt für den Finanzminister aus meiner Sicht. Oder, Herr Dr. Voß, Sie sagen was anderes. Aber die Ratio müsste ja sein, insofern wir im Jahr 2012 vergleichsweise gutes konjunkturelles Umfeld haben, vergleichsweise gute Steuereinnahmen haben, diese Mehreinnahmen natürlich, nachdem wir auch die unabweisbaren Mehrausgaben finanziert haben, aber natürlich einzusetzen zur Tilgung, damit der Rucksack für die Jahre 2013/14 ff. nicht allzu groß wird. Ich denke, in diesem Bewusstsein wäre das eine seriöse Debatte. Herr Barth, Sie werden verstehen, nach dem Gesagten, dass wir Ihren Antrag nur ablehnen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Lehmann von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, alle möglichen Steuermehreinnahmen, mit denen nun nach der Mai-Steuerschätzung zu rechnen ist, im laufenden Haushaltsjahr für eine zusätzliche Schuldentilgung zu verwenden und die unabweisbaren Mehrausgaben durch Einsparungen ausschließlich bei anderen Ausgabetiteln zu finanzieren.

Ich muss voranstellen, mit dem Antrag verfolgt die FDP-Fraktion grundsätzlich das gleiche Ziel der Haushaltskonsolidierung und der Schuldentilgung wie die Landesregierung und die CDU-Fraktion. Werte Kollegen der FDP, aber Ihr Antrag ist nicht

erforderlich, um den eingeschlagenen Konsolidierungskurs auch erfolgreich fortzusetzen. Denn auch ich hatte es mir ins Manuskript geschrieben, was vorhin schon mal gesagt wurde. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Als ich Ihren Antrag gesehen habe, hatte ich schon befürchtet, Sie hätten vergessen, was der Landtag beschlossen hat. Nachlesbar im Landtagsprotokoll der 73. Sitzung am 15.12.2011, da wurde auch der § 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes beschlossen, der hier auch schon zitiert wurde. Deswegen kann ich mir das jetzt sparen. Die FDP hat nicht zugestimmt damals, ich habe das auch extra noch mal nachgesehen, es gab ja namentliche Abstimmung. Deswegen hätte ich es ansonsten jetzt auch noch zur Erinnerung vorgetragen.

Werte Kollegen der FDP, Sie wollen mit Ihrem Antrag weitergehen als das, was in § 3 beschlossen wurde. Das kann ich durchaus nachvollziehen, aber es gibt eben diesen Beschluss, mehrheitlich vom Landtag gefasst, und das sollten Sie auch respektieren. Dieser Beschluss, sehr geehrter Kollege Barth, schließt ja auch das nicht aus, dass bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Mehrausgaben an anderer Stelle im Haushalt weniger ausgegeben wird, um die Steuermehreinnahmen nicht dafür verwenden zu müssen. Das ist ja auch gar nicht ausgeschlossen. Das würde eben auch der Intention meiner Fraktion zum Thema Haushaltsvollzug entsprechen.

Herr Kollege Barth, es gibt in jedem Jahr auch unabweisbare Mehrausgaben und bei einem Haushalt, der ca. 9 Mrd. € umfasst, ist das auch so. Das ist sogar in vielen kleinen Dörfern so, wo es Mehrausgaben unabweisbarer Art und Weise gibt, und das ist eben auch bei dem Landeshaushalt in dieser Größenordnung so und gar nicht zu verhindern. Deswegen weise ich das auch zurück, dass das hier so ein bisschen anklang, das sei böser Wille der Landesregierung. Das ist es mit Sicherheit nicht. Das war mir vorhin bei Ihrem Redebeitrag so aufgefallen. Wir können uns ja im Haushalts- und Finanzausschuss am Jahresende noch mal diese Dinge genau anschauen, wo unabweisbare Mehrausgaben gewesen sind und werden dann sicherlich feststellen, dass das wirklich Dinge sind, die man nicht immer bei der Haushaltsaufstellung vorhersehen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vollzug des vom Parlament beschlossenen Haushalts liegt in der Ressortkompetenz des Finanzministers und dieser ist auch durch die Thüringer Verfassung und die im Freistaat geltenden Gesetze gebunden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den § 25 Abs. 2 Satz 1 in der Landeshaushaltsordnung hinweisen, in dem es heißt: „Ein Überschuss ist insbesondere zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung von Schulden zu verwenden oder Rücklagen zuzuführen. Wird der Überschuss

(Abg. Huster)

zur Schuldentilgung verwendet oder Rücklagen zugeführt, ist er in den nächsten festzustellenden Haushaltsplan einzustellen.“ Auch das klärt noch mal den Umgang mit den Steuermehreinnahmen.

Hinsichtlich des zweiten Teils Ihres Antrags, Herr Kollege Barth, zum Thema, unabweisbare Mehrausgaben durch Einsparungen bei anderen Ausgabetiteln zu finanzieren, bedarf es Ihres Antrags auch nicht. Ich habe das immer in den vielen Jahren hier so gesehen und so auch erlebt, dass im Haushaltsvollzug es auch selbstverständlich ist, dass man zunächst versucht, diese Mehrausgaben bei anderen Ausgabetiteln zu akquirieren, bevor man dann die Steuermehreinnahmen dafür - in Jahren, in denen es sie gibt; die gab es ja auch nicht immer - verwendet.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden für das Jahr 2012 nach der regionalisierten Steuerschätzung über Mehreinnahmen für das Land in Höhe von ca. 96 Mio. €. Für die Jahre 2013 und 2014 wurden 136 Mio. € bzw. 184 Mio. € mehr als bisher eingeplant angezeigt. Das sind sehr erfreuliche Zahlen und Einnahmen, die wir auch dringend benötigen. Wenn ich an die voraussichtlichen Tarifsteigerungen im nächsten Jahr im öffentlichen Dienst des Landes und auch an die Schuldentilgung gemäß Thüringer Landeshaushaltsordnung denke - das hat ja mein Vorredner eben auch schon angesprochen -, ist das Geld, diese prognostizierte Mehreinnahme für 2013, im Prinzip schon weg, bevor es hier angekommen ist.

Man sieht also deutlich, dass es auch kein zusätzliches Geld im nächsten Haushalt für eine neue Wunsch- und Ausgabenliste oder irgendwelche neuen Programme oder Stellen geben wird. Und dabei denke ich gerade an die jüngste Diskussion im Gleichstellungsausschuss, wo die Fraktion der LINKEN einen neuen Antidiskriminierungsbeauftragten nebst natürlich Verwaltung, die dann auch dazugehört, eingefordert hat. Solche Dinge werden wir uns trotz dieser erfreulicherweise prognostizierten Mehreinnahmen nicht leisten können. Nein, wir müssen und wollen unseren Konsolidierungskurs fortsetzen und das habe ich ja auch bereits vorgestern in der Aktuellen Stunde anhand des Fiskalpakts erläutert und begründet. Davon darf es kein Abweichen und keine Ausnahmen geben. Wir wollen und müssen den Konsolidierungskurs für unser Bundesland fortsetzen und dabei helfen uns auch diese Steuer- bzw. steuerindizierten Mehreinnahmen. Sie sind mit insgesamt 6,055 Mrd. € in diesem Jahr so hoch wie noch nie und auch höher als in den zeitlich betrachteten guten Jahren 2007 und 2008.

Erinnern möchte ich an der Stelle auch daran, dass wir es damals als CDU in der Alleinregierung geschafft haben, von diesen Steuereinnahmen Rücklagen zu bilden, immerhin insgesamt in beiden Jah

ren 451 Mio. €. Deswegen sagen wir, es muss uns auch jetzt gelingen, mit den Steuermehreinnahmen natürlich Schulden zu tilgen oder Rücklagen auch zu bilden. Denn ich frage Sie alle: Wann soll das gelingen, wenn nicht jetzt, in Jahren, in denen die Steuereinnahmen gut fließen, wann soll das sonst passieren?

Dass wir in den nächsten Jahren den Rückgang der Einnahmen aus Solidarpaktmitteln, Länderfinanzausgleich und EU verkraften müssen, ist nichts Neues. Herr Kollege Huster hat auch darauf zu Recht schon hingewiesen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass jeder Euro jetzt mehr in die Schuldentilgung oder in Rücklagen gesteckt werden muss. Mit dem Zinsniveau hatten wir bis jetzt Glück, das wird aber auch sicherlich nicht dauerhaft so bleiben. Jeder Euro, den wir künftig weniger für die Zinsen ausgeben müssen, verhilft uns dann auch zu mehr Möglichkeiten im Haushalt. Von Spielräumen will ich gar nicht erst reden, die werden wir so nicht wieder bekommen.

Das Prinzip der Tilgung gilt im Übrigen auch schon immer bei den Kommunen. Auch für diese wurden Steuermehreinnahmen prognostiziert - das kam mir bisher in der Diskussion etwas zu kurz -, immerhin 55 Mio. € für das Jahr 2012 und auch weitere Mehreinnahmen für die Folgejahre. Wir hoffen, dass das auch alles so eintreten wird, auch in den Jahren 2013 und 2014, für die diese Steuerschätzung ja auch Aussagen getroffen hat. Das alles freut uns natürlich und nach unserem Willen sollen diese Steuermehreinnahmen auch für die Kommunen nicht mehr der Spitzabrechnung unterliegen, sondern für wichtige Investitionen in den Kommunen verbleiben, für die wir auch eine Planungssicherheit mit einer Finanzgarantie beim KFA bis in die nächsten Jahre, voraussichtlich bis zum Jahr 2020 auch anstreben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der Einnahmeprognose steht auch der Umsetzung der entsprechenden Regelung unseres Koalitionsvertrages nichts mehr im Wege. Wir halten an der Vereinbarung an der Aufstellung eins Doppelhaushalts für die Jahre 2013 und 2014 fest. Wir hatten hier in Thüringen bereits mehrere Doppelhaushalte und das hat sich aus unserer Sicht auch bewährt, zumal auch Zuwendungsempfänger oder Fördermittelempfänger wie auch die Kommunen dann etwas längere Planungssicherheit haben und über ein Jahr hinaus planen können und auch ihre eigenen Haushalte rechtzeitig damit aufstellen können.

Bundesländer wie Brandenburg oder Sachsen haben auch Doppelhaushalte und die gleichen Rahmenbedingungen wie wir. Das will ich nur noch mit erklärt haben bei diesem Tagesordnungspunkt, weil es ja auch immer mal diskutiert wird, nicht nur hier im Plenum, auch außerhalb.