Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

Ich eröffne die Aussprache und als Erster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, nach dem langen Titel dieser Aktuellen Stunde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Hundert Thüringer haben seit Generationen ihren Urlaub, ihre Freizeit an der Hohenwartetalsperre verbracht in Bungalows, auf Grundstücken in der Nähe des Ufers und sie haben die Zeit sehr genossen und es hat ihnen viel bedeutet. Für viele Bungalows an der Hohenwartetalsperre soll zum 30.06. Schluss sein, soll zum 30.06. der Abriss erfolgen, und das, weil das Thüringer Landesverwaltungsamt das Überschwemmungsgebiet rund um diese Talsperre neu festgelegt hat und daraufhin die Firma Vattenfall, der dieses Gebiet gehört, die Kündigung vorgenommen hat gegenüber der Gemeinde Unterwellenborn, die diese Flächen von Vattenfall ge

(Minister Geibert)

pachtet hat. Die Gemeinde Unterwellenborn hat dann wiederum den Bungalowbesitzern gekündigt und die Abrissverfügung zum 30.06. ausgesprochen. Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat sich mit der Problematik befasst, er ist noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen. Aber dieses abschließende Ergebnis wird es wohl erst geben, wenn die Abrissverfügung durchgesetzt ist, es sei denn, es geschieht noch ein Wunder und ein Stück weit auf dieses Wunder wollen wir mit unserer heutigen Aktuellen Stunde hoffen.

Meine Damen und Herren, die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Talsperre Hohenwarte bedeutet, dass man davon ausgeht, im Gegensatz zu früheren Berechnungen, bei einem Starkregenereignis könnte der Wasserstand an der Talsperre einen halben Meter höher sein als bisher. Dieser halbe Meter höher hat seine entsprechende Wirkung. Ich möchte aus einem Schreiben von Betroffenen an das Thüringer Landesverwaltungsamt zitieren: „Die neue Grenze des Überschwemmungsgebiets, die sogenannte 306-Meter-Linie, hat vor allem nachhaltige Auswirkungen auf das Gesicht der Talsperre sowie auf die touristischen Aktivitäten und bringt viel Leid für die derzeitigen Nutzer im Uferbereich. Dies findet im oben genannten Entwurf der Verordnung überhaupt keine Berücksichtigung und wird nicht einmal erwähnt, ganz im Gegenteil. Denn wenn man den Entwurf der Verordnung liest, könnte man sogar annehmen, der Uferbereich der Talsperre würde ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.“ Etwas später schreiben sie: „Den Besitzern der Bungalows, die diese meist über mehrere Generationen nutzen und diese in den letzten Jahren mit viel Aufwand, Liebe und persönlichem Engagement renoviert und verschönert haben, werden ihrer touristischen und freizeitlichen Entfaltungsmöglichkeiten beraubt.“

Meine Damen und Herren, die Frage ist, ob das alles notwendig ist und ob hier angemessen gehandelt wird.

Ein weiteres Beispiel sind die Plothener Teiche. Sie sind im 11. bis 12. Jahrhundert von Mönchen errichtet worden als sogenannte Himmelsteiche und man hat heute festgestellt, 800 Jahre später, dass diese Stauanlagen alle keine ausreichende Hochwasserentlastung besitzen. Sie liegen in sogenannten Einzugsgebieten, wie man plötzlich festgestellt hat, und wären deshalb keine Himmelsteiche mehr, so dass also all diese Stauanlagen überarbeitet werden müssen und wie wir an anderen Beispielen lernen mussten, besteht hier die Gefahr, dass einige dieser Stauanlagen sicherlich nicht saniert werden können, weil das einfach zu teuer sein wird. Probleme, die es seit 800 Jahren nicht gegeben hat, soll es an diesen Talsperren geben. Die Frage wird sein: Wie gehen wir damit um?

Wenn wir von diesem Beispiel zurückkommen zur Hohenwartetalsperre, ist die Frage zu stellen: Gelingt es uns vielleicht bei aller notwendigen Betrachtung von Hochwasserschutz, ein Stück weit zu klären, wie wir damit leben können? Bis 2013, wo Vattenfall gekündigt hat, gibt es aus meiner Sicht noch eine Chance, hier über entsprechende Auflagen an die Bungalowbesitzer zu reden, ob man also mit Auflagen den Interessen des Hochwasserschutzes Genüge tun kann, statt mit Abriss. Denn viele andere Städte in Deutschland, die in Flussauen liegen, leben auch mit den Gefahren des Hochwasserschutzes und auch hier hat man Wege gefunden.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und mit den Folgen.)

Und mit den Folgen, richtig. Wenn man sich aber dessen bewusst ist, dann kann man Wege finden, Menschen nicht zu vertreiben, sondern mit dem Problem zu leben und dazu möchte ich hier einfach aufrufen.

(Beifall DIE LINKE)

Lassen Sie uns etwas tun, um die Schönheit unserer Welt zu erhalten, um Menschen ihre Nutzungsmöglichkeiten zu sichern am Beispiel der Plothener Teiche, um sinnvolle Lösungen zu finden und auch einfach mit den Problemen des Hochwasserschutzes zu leben. Es wäre dringend erforderlich. Wenn es Entschädigungen geben muss bei Abriss, dann sollten wir den Bund mit ins Boot holen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Egon Primas.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sachverhalt ist bei den Wochenendhäusern an der Hohenwartetalsperre und bei den Plothener Teichen völlig unterschiedlich. Insofern verstehe ich nicht, warum man das beides jetzt hier in einen Topf wirft. Lieber Herr Kummer, man hat doch vor allem durch den persönlichen Einsatz der Ministerpräsidentin, auch des Landeswirtschaftsministers und dessen Staatssekretärs vor allen Dingen geholfen, dort eine Lösung gefunden, mit der, denke ich, alle leben können.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Falsche Antwort.)

Klar war zunächst Bürgeraufbegehren erforderlich, aber es ist Einsicht erzielt worden und das ist doch schon einmal wichtig. Viel komplizierter ist es an der Hohenwartetalsperre. Auch wenn man meinen könnte, hier hat jeder nach Recht und Gesetz rich

(Abg. Kummer)

tig gehandelt, das Zwischenergebnis kann hier niemanden befriedigen, besonders die Bürger nicht, die hier seit Jahren und Jahrzehnten etwas aufgebaut haben, ihre Freizeit verbringen, ihrer Heimat verbunden sind, hier darf es nicht einfach sein, dass wir nur wegen Vorschriften eklatant an den Interessen der Menschen vorbei handeln. Ich will nicht dazu aufrufen, mögliche Schwarzbauten aus DDR-Zeiten zu legitimieren

(Zwischenruf Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klang aber so.)

oder behördliche Anordnungen zu ignorieren oder gar dagegen zu verstoßen, das kann nicht das Signal aus dem Landtag sein, aber das Signal muss sein, hier muss eine Lösung her, und zwar eine, die besser aussieht als die bisherige.

(Beifall DIE LINKE)

Ob man das mit Einzelfalllösung macht oder mit mehr Fingerspitzengefühl in den Behörden, das soll bitte die Landesregierung klären und regeln. Das Ergebnis darf jedenfalls nicht sein, Vertreibung der Bungalowbesitzer, wie es die Bürgerinitiative so formuliert hat. Wochenendhäuser abreißen für ein theoretisch mögliches Hochwasserereignis, das kann doch wirklich von keinem gewollt sein. Ich denke,

(Beifall DIE LINKE)

wir erwarten hier eine Regelung und ich bin auch optimistisch, dass wir da eine Lösung finden. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke schön. Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete Barth.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier über ein Thema, welches jetzt nicht ganz neu ist. Im Oktober, meine ich, letzten Jahres ist das das erste Mal auch in der Zeitung aufgerufen worden, in der OTZ, als über diese Angelegenheit - jedenfalls habe ich es da das erste Mal wahrgenommen - berichtet wurde. Jetzt ist es zwei Wochen vor dem Räumungstermin, der da wohl im Raum steht, und jetzt beschäftigen wir uns in der Aktuellen Stunde damit.

Es ist eine relativ komplizierte Gemengelage, um die es hier geht. Es geht, Kollege Primas hat es ja eben noch einmal dargelegt, um 66, wenn ich es genau weiß, an der Hohenwarte betroffene Grundstücke bzw. Dauercamper. Ich muss ehrlich sagen, ich fühle mich ein bisschen überfordert, das in einer Aktuellen Stunde umfassend zu beleuchten, weil ich schon mal gar nicht weiß, ob es in Unterwellen

born einen Bebauungsplan gibt dort für das Gebiet. Ich weiß nicht, ob es da mal einen Aufstellungsbeschluss gegeben hat. Ich habe großes Verständnis für die Verärgerung. Das ist ganz klar, wenn da jemand 30, 40 Jahre viel Zeit, viel Geld, viel Liebe, viel Aufwand in so ein Grundstück gesteckt hat, da bin ich sehr nahe bei dem, was Egon Primas hier geäußert hat. Auf der anderen Seite sage ich aber, es wäre natürlich auch recht fahrlässig, wenn es denn jetzt so ist, dass ein Überschwemmungsgebiet neu festgelegt wird, weil sich die Berechnungsgrundlagen, weil sich die Erkenntnisse geändert haben, wenn man das einfach durchlaufen lässt und sagt, wir machen nichts, obwohl wir es wissen, und dann passiert etwas. Dann kommen dieselben Leute - natürlich zu Recht - und sagen, Landesregierung, du hast gewusst, dass da eine Hochwassergefahr besteht und hast uns nichts gesagt und jetzt schwimmen unsere Häuschen weg. Das ist vielleicht der unkritischste Fall, der passieren kann. Auch das, denke ich, muss man in die Bewertung einbeziehen. Sich tot zu stellen ist an der Stelle mit Sicherheit der falsche Weg. Es geht ja hier um diesen sogenannten unbeherrschbaren Hochwasserschutzraum, wo ich sage, dass natürlich der Eigentümer auch eine Verantwortung hat, ganz klar, an dem bleibt es am Ende hängen, wenn irgendetwas passiert. Was ich nicht ganz verstehe, ist die Darstellung, die ich in der OTZ gelesen habe, wo es heißt, die Bungalows müssen weg, aber das Gelände darf nur einer uneingeschränkten touristischen Nutzung zugeführt werden. Wenn also die Bungalows weggemacht werden, damit ein schickes Feriendorf hingebaut wird, ist das mit Sicherheit nicht die Lösung, die an der Stelle gewollt sein kann, dass man Leuten ihr Grundstück wegnimmt, um eine großrentierliche Anlage hinzubauen,

(Beifall FDP; Abg. Kummer, DIE LINKE)

das kann ganz bestimmt nicht der Weg sein, den wir als Landtag auch im Interesse der dort Betroffenen gehen wollen. Ich glaube, dass es hier keine Generallösung geben kann, und will mich der Forderung, dem Gedanken von Kollegen Primas ausdrücklich anschließen und sagen: Fingerspitzengefühl. Wie weit die Landesregierung hier einen Spielraum hat, weiß ich nicht, ich glaube aber, dass die Behörden vor Ort, gerade was die Fragen Entschädigung, was vielleicht auch die Frage Baurecht, alternative Angebote betrifft, bestimmt Möglichkeiten hat, die auch für die Betroffenen weniger kritisch sind als eine schlichte Abrissverfügung, wo ich am Ende vielleicht vor den Scherben von 30 oder 40 Jahren Wochenendeinsätzen stehe, die ja auch immer damit verbunden sind. Die Ministerpräsidentin ist mal als Teichgräfin bezeichnet worden, ich finde es ausdrücklich gut, dass die Zeiten vorbei sind, wo die Teichgräfin vorbeikommt und sagt, dass machen wir so, das machen wir so. Recht und Gesetz müssen wir schon einhalten und auch den damit

(Abg. Primas)

verbundenen Schutzgedanken, meine Damen und Herren. Trotzdem, glaube ich - wenn auch das Landesverwaltungsamt, dessen Präsident nicht ganz unbewandert ist -, auch vor Ort dort in der Gegend, sollte es gelingen, Lösungen zu finden, die auch den einzelnen Gegebenheiten dort entsprechend angepasst sind. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Weber das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch meine Fraktion hat natürlich Verständnis für diejenigen, die betroffen sind durch die Hochwasserschutzmaßnahmen, für diejenigen, die seit vielen Jahren und Jahrzehnten sowohl im Bereich der Plothener Teiche als auch der Hohen Warte ihre Freizeit verbringen, hier Einrichtungen, feste Einrichtungen teilweise, errichtet haben, um im Naherholungsgebiet unterwegs zu sein. Ich setze darauf, dass es tatsächlich Lösungen sind, die die Ministerpräsidentin - das will ich an der Stelle auch loben - und der Landwirtschaftminister dort in der Diskussion, im Dialog angesprochen haben. Ob das letztendlich schon gelöst ist, wie der Kollege Primas das bezeichnet hat, entzieht sich momentan meiner Kenntnis, aber ich denke, wir sind da auf einem guten Weg. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit, an der Hohen Warte in den Dialog mit den Betroffenen zu gehen, um nach Möglichkeiten zu suchen, wie man es nun mal lösen mag. Allein das sich Auf-die-Seite-derer-Stellen, die betroffen sind von diesen Maßnahmen und die natürlich sehr erbost sind, dass sie jetzt Bescheide bekommen, wo von Räumungen und ähnlichen Maßnahmen gesprochen wird, ist ja nachvollziehbar, aber letztendlich muss dazwischen ein Dialog stattfinden, was passiert denn da und was sind die möglichen Auswirkungen, wie der Kollege Barth von der FDP schon gesagt hat, wenn man da nichts tut und das einfach ignoriert. Es gibt ja Gründe, warum das so ist. Vielleicht müssen wir auch im Dialog mit den Menschen dort vor Ort mal Fragen stellen, wie erreichen wir, dass die Allgemeinheit an mehr als nur einer Stelle einen Zugang zu den Bademöglichkeiten hat. Auch das ist immer ein Problem, das in der Region natürlich auch eine Rolle spielt.

Generell setze ich darauf, dass der Minister und vielleicht auch an der Stelle die Ministerpräsidentin im Dialog mit den Betroffenen ebenso wie bei den Plothener Teichen eine Lösung findet. Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Augsten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, schöne Schlagzeile LINKE und CDU gemeinsam gegen den Hochwasserschutz, wer hätte das gedacht, denn, Kollege Kummer, Sie haben natürlich nicht recht. Nicht das böse Landesverwaltungsamt geht da gegen Leute vor, die am Hohenwarte-Stausee ihre Bungalows haben, sondern es gibt natürlich eine Genese zu dieser Aktuellen Stunde. Es fängt bei einer EU-Richtlinie an, die die Bundesregierung umzusetzen hat. Es geht weiter dabei, dass CDU und SPD sich nicht einigen konnten im Jahr 2009, was nämlich eigentlich auch angestanden hat, den Umgang mit Wasser, mit Hochwasser, mit Oberflächengewässern angesichts dessen, was uns klimapolitisch droht, als Bestandteil des Umweltrechts in ein einheitliches Umweltgesetzbuch niederzuschreiben. Das ist gescheitert am Widerstand der CDU, deshalb dann im Vorfeld der Bundestagswahl dann wenigstens dieses aus unserer Sicht liederliche Gesetz - Bundeswasserhaushaltsgesetz -, um wenigstens einigermaßen der EU-Richtlinie Genüge zu tun. Das ist die Vorgeschichte dazu.

Das heißt, nicht das Landesverwaltungsamt hat sich da etwas ausgedacht, sondern es gibt Handlungsbedarf in Thüringen. Das wissen Sie besser als ich, es gibt im Prinzip heftige Kritik von unserer Seite, dass seit 2009 letzten Endes Handlungsbedarf in Thüringen besteht. Ihre Aktuelle Stunde macht hier nur noch mal deutlich, dass eine ganze Reihe von offenen Fragen besteht. Die Tatsache, dass man uns jetzt ein Vorschaltgesetz vorlegt und glaubt,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass man damit jetzt die Probleme löst, spricht auch für sich.

(Beifall Abg. Kummer, DIE LINKE)

Insofern, meine Damen und Herren, die beiden Beispiele - und da gebe ich dem Kollegen Primas recht - haben zunächst einmal wenig miteinander zu tun, weil die Sachlagen völlig unterschiedlich sind. Hohenwarte bedeutet einfach, dass dort keiner weiß, ob zu Recht oder zu Unrecht gebaut wurde an einer Stelle, wo wir in Zukunft mit höheren Wasserständen zu rechnen haben. Da kann man jetzt darüber reden, was passiert im Falle des Falles, wenn da etwas passiert bzw. wenn dort etwas weggeschwemmt wird. Wir kennen viele Beispiele in Thüringen, wo nachher die Menschen, wenn etwas passiert ist, um Hilfe rufen und eine Unterstützung einfordern. Aber die Plothener Seenplatte - ich kenne die sehr gut, weil ich dort mehrmals Urlaub ge

(Abg. Barth)

macht habe - ist auch der Werdegang ein etwas anderer gewesen. Sie, Herr Kummer, gehen selbst durch die Medien und bringen da Zahlen hervor mit dreistelligen Millionenbeträgen, die aufzubringen sind, um den Anforderungen, die zum Beispiel, indem man von einem Jahrhunderthochwasser zu einem Jahrtausendhochwasser kommt, aufzuwenden wären, um alle unsere Bauwerke tüchtig zu machen. Bei den Plothener Teichen, Seen oder bei diesem Gebiet dort hat natürlich der Umweltminister zunächst einmal angekündigt - deswegen, Herr Primas, noch mal eine Korrektur -, dass dort eine ganze Reihe von Dingen einfach geschliffen werden soll, weil man sie finanziell nicht halten kann. Die Ministerpräsidentin hat sicher angesichts der Wahlkämpfe - das macht sie ja gelegentlich, dass sie immer irgendwohin fährt und sagt, Leute beruhigt euch, wir sind gar nicht so schlimm, wie das die Verwaltung tut - dort quasi ein Machtwort gesprochen und gesagt hat, sie kümmert sich darum, dass dort ein Konzept entwickelt wird. Sicher um Zeit zu gewinnen, aber natürlich auch, um letzten Endes einen Kompromiss herbeizuführen, um die Umsetzung des Gesetzes - und das steht uns noch bevor - und die finanziellen Belastungen, die auf den Freistaat zukommen, letzten Endes unter einen Hut zu bekommen.

Insofern, meine Damen und Herren, für uns besteht auch kein Zweifel - und mir tut es um die Leute, die dort ihren Urlaub verbracht haben und ihre Kinder dort aufgezogen haben auch leid - aber an Hochwasserschutz geht für unsere Fraktion kein Weg vorbei - eindeutig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)