schutz abzuschaffen, ich meine, die Hoffnung will ich Ihnen gleich nehmen. Nein, wir wollen nicht abschaffen, sondern wir müssen natürlich gucken, wie wir ihn besser kontrollieren können, wie wir mehr Einfluss nehmen können und wie die Arbeit des Verfassungsschutzes verbessert werden kann.
Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass wir dieses Instrument benötigen, um gegen Extremismus, aber auch gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können. Das bedarf natürlich auch der verdeckten Ermittlung, das bedarf natürlich auch einer Struktur, die die Möglichkeiten weitreichend nutzen kann, die sonst von der anderen Seite bereits genutzt werden. Also an der Stelle sollten wir nicht übereilt das Landesamt für Verfassungsschutz abschaffen, weil hier mit Sicherheit und zu Recht auch angemerkt und auch hier in Ihrer Begründung - Reglungsbedürfnis - darauf eingegangen ist, dass hier erhebliche Versäumnisse, ja, man kann ruhig sagen, auch Versagen stattgefunden hat. Aber aus dem Grund steht nicht die ganze Behörde infrage, das muss man auch sagen. Es sind überall Menschen, die da agieren, die Verantwortung tragen und wenn sie der nicht gerecht werden, müssen wir gegensteuern. Ich denke, das ist unsere Aufgabe und aus diesem Grund sollte man über dieses Thema aus meiner Sicht heute noch nicht diskutieren. Wir sind dabei, das Gesetz zu novellieren. Es soll letztendlich auch deutliche Verbesserungen beinhalten. Aus dem Grund sehen wir keine Notwendigkeit, über die Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz heute zu reden. Wir lehnen das ab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in der zweiten Beratung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes oder richtigerweise einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz von der Fraktion DIE LINKE. Ich will, meine Damen und Herren, gar nicht mehr so sehr viel zum Gesetzentwurf sagen, da meines Erachtens in der ersten Beratung schon das meiste gesagt wurde. Auch wenn zwischenzeitlich eine eigene Anhörung am 8. Juni durch die Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf erfolgt ist, hat sich aus meiner Sicht an den Argumenten, die wir im März hier schon ausgetauscht haben, nichts geändert.
Herr Kollege Kellner auch gerade zum Ausdruck gebracht - aus den gemachten Fehlern lernen. Dazu gehört als Erstes die Aufarbeitung und als Zweites, dass wir die richtigen Konsequenzen ziehen.
Der Schritt zwei sollte logischerweise natürlich auch erst nach Schritt eins erfolgen. DIE LINKE fängt mit ihrem Gesetzentwurf aber aus unserer Sicht mit dem Schritt zwei an, was früher oder später meistens zur Konsequenz haben muss, dass man auf die Nase fällt.
Das, meine Damen und Herren, sollten und können wir uns nicht noch einmal und gleich gar nicht bei diesem Thema erlauben. Das Vorgehen der LINKEN ist deshalb aus unserer Sicht nicht ehrlich und schon gar nicht vernünftig, es ist allein das Resultat der eigenen Ideologie, denn solche Experimente,
meine Damen und Herren, können wir uns nicht erlauben, wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger vor extremistischen Übergriffen schützen wollen. Ich glaube, das wollen wir alle gemeinsam. Deswegen halte ich den Ansatz für richtig, die Aufarbeitung zu forcieren und die festgestellten Mängel zu beheben. Hier geht es um Mängel bei der Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz beim Informationsfluss zwischen den Behörden und Ämtern und um Schlampereien bei der Erstellung von Dokumentationen und Akten. Hier, meine Damen und Herren, soll es und muss es Veränderungen geben. Genau deswegen befinden sich derzeit auch zwei Gesetzentwürfe im Anhörungsverfahren im Innenausschuss.
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass es nicht bei diesen Veränderungen bleibt, sondern dass es weitere Änderungen geben muss.
Meine Damen und Herren, dass die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz sehr kritisch zu beurteilen ist, möchte ich gar nicht in Abrede stellen, gerade auch was den NSU anbelangt. Aber das Landesamt für Verfassungsschutz einfach in einem Jahr dichtmachen zu wollen, halte ich für ein wirklich gefährliches Spiel. Eine Dokumentationsstelle, wie es DIE LINKE vorschlägt, wird es kaum ermöglichen, frühzeitig Pläne von Extremisten, die sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, aufzudecken und deren Umsetzung zu verhindern.
Ich bin der festen Überzeugung - das müssen Sie aushalten, dass wir da unterschiedlicher Auffassung sind -, dass es eben nicht funktioniert, auf der einen Seite völlig richtig die Forderung aufzumachen, dass gerade rechtsradikale Umtriebe überwacht werden sollen, dass gerade diese Umtriebe auch möglichst frühzeitig den Betroffenen mitgeteilt werden sollen, gerade wenn ich an die Frage der Frühwarnung in Gemeinden denke, wo wir für meine Begriffe noch viel zu viele Defizite haben, und auf der anderen Seite aber zu sagen, nein, wir wollen dieses Amt abschaffen, das passt nicht zusammen, meine Damen und Herren.
Deswegen sollten wir uns genau überlegen, welche Änderungen wir vornehmen; die der Fraktion DIE LINKE sind aus meiner Sicht der falsche Weg. Deswegen, meine Damen und Herren, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, ich will Ihnen insoweit entgegenkommen, dass ich formuliere, dieses Landesamt für Verfassungsschutz will wohl sicherlich keiner. So weit kann man an dieser Stelle gehen. Es ist einfach unglaublich, was in den letzten Wochen und Monaten an Versagen,
persönlicher Unfähigkeit ans Tageslicht getreten ist. Aber wenn wir formulieren, dieses Landesamt wollen wir nicht, ist die Frage: Was wollen wir? Da sage ich Ihnen ganz offen, darauf kann ich und will ich im Augenblick noch keine Antwort geben. Es gibt einen Untersuchungsausschuss. Die Vorredner von mir haben das schon angesprochen. Ich finde es außerordentlich positiv, dass es dem Innenminister gelungen ist, Herrn Schäfer dafür zu gewinnen, Vorschläge zu machen, wie es in diesem Bereich weitergehen soll. Ich sage gleich vorab, da muss man am Ende nicht einer Meinung sein, da haben wir vielleicht eventuell auch etwas zu diskutieren, aber ich sage es selten genug, Abgeordneter Bergner hat da absolut recht, wir machen den ersten Schritt und dann machen wir den zweiten.
an den Bund weitergegeben werden, ob es eventuell eine gemeinsame Ländereinrichtung gibt oder ob es eine Abteilung im Innenministerium wird, das warten wir ab, wenn aufgeklärt ist und wenn klar ist. Klar bleibt aber auch, meine Fraktion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass es eine Behörde gibt, die die Möglichkeit hat, mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu arbeiten. Das gilt für den gesamten Bereich des politischen Extremismus von links bis rechts, das gilt aber auch z.B. für die organisierte Kriminalität. Wir halten das für ein Instrument, über das man verfügen muss, um - auch das ist schon gesagt worden - in diesem Bereich Waffengleichheit herzustellen. Denn die, die auf der anderen Seite stehen, sind keine Waisenknaben. Aber das muss ich alles nicht ausführen.
Deshalb will ich deutlich formulieren, wir lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab. Danke schön.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung selbst einmal gesagt sinngemäß, dass die Vorstellung eines Inlandsgeheimdienstes vor dem Hintergrund einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine unerträgliche Vorstellung ist.
Aber mit dem Blick auf schwere Gefahren für die Gesellschaft ist es eine Diskussion wert, diesen Geheimdienst zu haben auf der Bundesebene wie auch hier in Thüringen. DIE LINKE hat eine wichtige Debatte angestoßen, sie hat mutige Anregungen gegeben, hier noch mal vollkommen neu darüber nachzudenken. Wichtig ist mir, in der ganzen Debatte eines deutlich zu machen, was DIE LINKE selbst in ihrem Änderungsantrag sagt: Das alles hat erst einmal noch nichts mit der derzeitig geführten Debatte um die NSU zu tun. Sie ist vollkommen davon abgekoppelt. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir aufpassen, hier nicht immer Argumente aus dem derzeit zu diskutierenden Fall auf den Tisch zu legen, aber zu sagen, wenn sie gerade nicht passen, damit hat es gar nichts zu tun. Bleiben wir ganz nüchtern dabei, wir diskutieren ganz allgemein die Frage: Brauchen wir einen Verfassungsschutz?
DIE LINKE sucht nach Antworten für die Frage, den Grundrechtsschutz zu verbessern für die Menschen, die z.B. in den Fokus des Verfassungsschutzes gekommen sind und in so einem Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, damit stigmatisiert werden, damit an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Mit Dr. Rolf Gössner haben Sie einen sehr prominenten Vertreter auf Ihrer Anhörung gehabt, dem dies passiert war. Sie hatten noch weitere Referenten, die sehr interessante Ausführungen zu Ihrem Gesetz gemacht haben, z.B. den Rechtsanwalt des republikanischen Anwaltsvereins, der im Prinzip aber zusammen mit Herrn Gössner ausgeführt hat, dass bei allen Debatten, die wir hier führen müssen, verfassungsrechtliche Bedenken bleiben, wie das, was Sie sich wünschen, auch organisiert werden kann, z.B. das Erfordernis, in Thüringen eine Ansprechstelle für andere Verfassungsschutzbehörden anzubieten, anbieten zu müssen. Darauf geben Sie keine Antwort.
DIE LINKE argumentiert zu Recht, und wir schließen uns diesem Argument an - es war ja auch prominent in Ihrer Anhörung vertreten -, die Bürgerbündnisse gegen Rechts benötigen den Verfassungsschutz nicht. Das sehen wir ganz genauso. Wenn man gegen Rechts kämpfen will, braucht man den Verfassungsschutz nicht
als Bürgerbündnis, als Zivilgesellschaft. Hier ist vollkommen ausreichend, mit einem klaren Standpunkt den Rechten entgegenzutreten. Aber es zeigt natürlich auch, wie fokussiert, wie eingeengt Sie die Debatte führen. Es geht eben nicht nur um rechts, ohne in diese alberne Extremismusrethorik zu verfallen. Es geht eben nicht nur um politische Orientierung hier bei den Zielobjekten des Verfassungsschutzes, sondern um vieles, vieles mehr. Und da passt diese Argumentation eben nicht mehr. Ausdrücklich unterstützenswert finden wir den Ansatz, sich viel mehr wissenschaftlich mit den Gefahren, denen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ausgesetzt ist, auseinanderzusetzen. Oder so herum gesagt: Es ist wünschenswert, dass wir eine vermehrte wissenschaftliche Auseinandersetzung haben zugunsten oder auch zum Nachteil von nachrichtendienstlichen Mitteln, aber ein Abschaffen jeglicher nachrichtendienstlicher Mittel würde im Prinzip einer Selbstentwaffnung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entsprechen und nicht sinnvoll sein.
Zur parlamentarischen Kontrolle sagt die LINKE gar nichts. Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass die LINKE sagt, na ja, da, wo keine nachrichtendienstlichen Mittel mehr eingesetzt werden,
müssen wir ja parlamentarisch nicht kontrollieren. Aber Vorsicht, wenn Sie wissenschaftliche Berichte ablegen, in denen Sie informieren wollen über die rechte Szene, hier Ross und Reiter nennen wollen, werden Sie dieses staatliche Handeln natürlich auch einer Kontrolle unterziehen wollen. Wer soll denn den Auftrag schreiben für diese wissenschaftlichen Studien? Das wollen Sie doch nicht etwa diesem Innenministerium überlassen? Das kann man nicht wirklich machen, denn da kommt nämlich das heraus, was wir morgen früh hören werden, diese Gaga-Debatte um Extremismus, die vollkommen falsch ist und die dieses Land und die Sicherheitsbehörden in eine ganz falsche Richtung geführt hat
und damit schwere Verantwortung dafür trägt, dass zehn Morde in der Bundesrepublik geschehen konnten.
Meine sehr verehren Damen und Herren, für uns ist diese parlamentarische Kontrolle und das rechtsstaatliche Eingrenzen der Arbeit des Verfassungsschutzes das A und O, wenn man weiterhin über den Verfassungsschutz nachdenkt.