Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Renner, ich bin noch einmal vorgegangen, weil ich auf Ihre Reaktion zu meinem Zwischenruf noch etwas sagen will. Sie haben von der emanzipatorischen LINKEN gesprochen. Was das genau ist, ich weiß gar nicht, ob ich das wirklich wissen will. Was mir aber auffällt, ist, Sie werfen gern auch anderen politischen Richtungen in dieser Debatte vor, auf gewissen Augen blind zu sein. Wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf anschaue, Sie normieren sehr genau, was Neonazismus ist, was Rassismus ist, usw. Aber es ist schon auffällig, dass die Begriffe Linksextremismus und auch religiös motivierter Extremismus in Ihren Ausführungen und Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht auftauchen.
Ich will noch einmal sagen, die Bundeszentrale für politische Bildung hält den Linksextremismus ausdrücklich für unterforscht. Wo da die Grenzen verlaufen, da sind wir sicherlich ganz unterschiedlicher Auffassung. Aber was den religiös motivierten Extremismus betrifft, da mögen die aktuellen Vorgänge und die aktuellen Debatten über die Aktivitäten der Salafisten nicht nur in Köln, sondern auch hier in Erfurt, in Weimar, in Jena, glaube ich, hinreichend als Indiz dafür dienen, dass man diese Bestrebungen keineswegs aus dem Auge verlieren sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, das geht ganz gut auch aus öffentlich zugänglichen Quellen. Auch zu diesem Punkt will ich noch etwas sagen. Sie machen in § 7 Ihres Gesetzes Aussagen dazu und sagen, dass die von Ihnen ge
wünschte Informations- und Dokumentationsstelle über keine nachrichtendienstlichen Befugnisse verfügen soll und dass sie nur aus öffentlichen Quellen, wissenschaftlichen Studien und so weiter und so fort entsprechend ihre Informationen und Erkenntnisse ziehen sollen. Das entspricht ohnehin ich habe das beim Innenminister, weil das nicht so mein Metier ist, eben noch einmal nachgefragt - der vorwiegenden Verfahrensweise, zumindest ohne spezielle Beauftragung des Verfassungsschutzes.
Dann will ich noch einmal sagen, dass mein Eindruck in der Summe ein bisschen der ist, dass Sie diesen Landesbeauftragten, den Sie hier installieren wollen, schon als politisch ausgerichtetes Instrument wollen. Den Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen.
Gegen eine Sammlung von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, die über Ihren Fraktionsvorsitzenden stattgefunden hat, hat er sich gerichtlich gewehrt.
Er wehrt sich immer noch, weil das seiner Meinung nach eine unanständige Angelegenheit ist, usw. Hier wollen Sie ein Gremium schaffen, welches genau diese Aufgabe hat. Liebe Kollegen, ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie hier einen Landesbeauftragten schaffen wollen, der vor allem mit dem erhobenen Zeigefinger in eine bestimmte Richtung zeigen soll und implizit damit, glaube ich, vor allem in bestimmte Richtungen nicht zeigen soll, nämlich vor allem in Ihre Richtung. Das ist für mich der Hauptgrund, weshalb ich diesen Gesetzentwurf ablehne. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine Redeanmeldungen seitens der Fraktionen mehr vor. Für die Landesregierung Herr Innenminister, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Thema hat die Landesregierung bereits in der Plenarsitzung im März dieses Jahres ausführlich Stellung genommen. Ich möchte dennoch die Gelegenheit nutzen, ein paar Worte an Sie zu richten. Die verschiedenen Redebeiträge in der März-Sitzung haben gezeigt, dass überwiegend Konsens besteht, den Verfassungsschutz nicht aufzulösen.
Sicher wird man noch abwarten müssen, zu welchen Ergebnissen die verschiedenen Ausschüsse und Kommissionen im Hinblick auf die künftige Arbeitsweise und die gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen werden. Dies wird auch in künftige Überlegungen mit einzubeziehen sein. Der Bericht der Schäfer-Kommission hat nicht nur grobe Fehler und Versäumnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz im letzten Jahrzehnt festgestellt, er hat auch festgestellt, dass der Verfassungsschutz als Institution notwendig ist. Die Informationswege der Sicherheitsbehörden untereinander stehen in der Kritik, insbesondere der Informationsfluss vom Verfassungsschutz zu Staatsanwaltschaft und Polizei. In dieser Hinsicht wird mit dem Koalitionsentwurf von CDU und SPD zum Verfassungsschutzgesetz ein offensichtliches Manko beseitigt, indem die Verpflichtung gesetzlich normiert wird, bei bestimmten Straftaten Informationen übermitteln zu müssen. Das ist ein erster Schritt, den im Übrigen auch die Schäfer-Kommission gefordert hat. Weitere Schritte werden sicherlich noch folgen. Hier gilt es aber, die besagten Berichte auszuwerten und sodann weitere Initiativen zu starten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist kein Vorgreifen der Ergebnisse, wenn ich an dieser Stelle sage, dass die Auflösung des Verfassungsschutzes zugunsten einer Informations- und Dokumentationsstelle ganz sicher nicht auf der Agenda der Überlegungen stehen wird. Dies ist eine weltfremde Forderung, die an den Realitäten komplett vorbeigeht. Einmal gesetzt den Fall, es würde dazu kommen, bleiben sowohl der Gesetzentwurf als auch die Ausführungen der Abgeordneten der LINKEN im Plenum den Nachweis schuldig, wie dies denn in der Praxis umgesetzt werden soll, worin der Nutzen und vor allem für wen dieser Nutzen bestehen soll. Die Forderung blendet zudem aus, dass der Verfassungsschutz eine wichtige Funktion zum Schutz des Landes vor extremistischen Bestrebungen hat. Ich bedaure, dass insoweit der objektive Blick für die Notwendigkeit fehlt, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen umfassend zu informieren. Die Verantwortung für unser Land verlangt, dass wir eine effektiv aufgestellte, schlagkräftige Behörde zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bilden und haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt noch eine Redeanmeldung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich muss jetzt mal schauen, Redezeit ist noch. Ja, Herr Adams.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Innenminister, das war jetzt sehr enttäuschend.
Ihre Wortmeldung war sehr enttäuschend, weil Sie selbst eben im Schlussabsatz von Verantwortung für unser Land gesprochen haben und ich frage Sie, welche Konsequenzen ziehen Sie denn aus den nun mittlerweile einen Monat lang vorliegenden Informationen aus dem Schäfer-Bericht? Welche Konsequenzen ziehen Sie denn aus dem, was Sie hoffentlich selbst ermittelt haben als Dienstaufsicht, was es an Fehlern in Ihrer Behörde, in Ihrem Wirkungskreis gegeben hat? Sie können sich doch nicht permanent um Ihre Verantwortung herumdrücken. Das finde ich unglaublich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe LINKE, zur Staatssicherheit warten Sie doch einfach auf den Freitag, auf den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wir geben Ihnen recht, wir brauchen - und das, denke ich, ist wirklich der Kern Ihrer Forderung in diesem Gesetz - ein Landesprogramm gegen Rechts, das ordentlich finanziert ist, das wissenschaftlich und Hand in Hand mit Legislative, Exekutive und Judikative arbeitet, um diesen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren. Das sehen wir auch so. Aber wenn Sie sich einfach Ihre Beispiele ansehen, Guthmannshausen oder die GFAW, was wäre denn besser, wenn wir den Verfassungsschutz nicht hätten? Das hätte an der Stelle nichts gebracht und Sie delegieren die Verantwortung an antifaschistische Rechercheteams, aber wo ist da die rechtsstaatliche Grenze? Wo ist da die rechtsstaatliche Führung dann für solche Sachen? Es kann nicht die Antwort „Schwarmintelligenz“ sein, das muss man ganz klar sagen.
Das würde ich liebend gerne tun, aber meine Zeit läuft und deshalb kann ich es nicht machen. Ich glaube, Sie haben noch ein wenig Redezeit. Stellen Sie mir die Frage dann einfach.
Deshalb werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Gesetz nicht Ja sagen. Wir werden uns in der Mehrheit zu einem klaren Nein damit positionieren und wir werden aber in einer differen
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Adams. Herr Adams, geben Sie mir recht, dass es möglich gewesen wäre, auf die Frage der GFWA, ob es sich bei Sebastian Reiche um einen NPD-Funktionär handelt, vor dem Hintergrund, dass er Mitglied des Kreisvorstandes der NPD, des Landesvorstandes war und kommunaler Mandatsträger der NPD ist, innerhalb von fünf Minuten eine klare und eindeutige Antwort geben zu können?
Das bei der GFAW an dieser Stelle - ja. Wir haben aber auch noch andere Sachen diskutiert, zum Beispiel bei den Immobilienkäufen, da kommen Sie um die antifaschistischen Rechercheteams nicht umhin. Daher haben wir die Informationen, die wir im Internet abrufen können. Das ist gut so, dass wir das haben, aber wir können nicht allein darauf setzen für staatliche Maßnahmen. Vielen Dank.
Ich habe jetzt eine weitere Redeanmeldung von der FDP. Hat die FDP-Fraktion noch Redezeit? Ja. Für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Barth.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will, Herr Minister, mich der Verwunderung, so will ich es vielleicht mal vorsichtig formulieren, die Kollege Adams hier eben geäußert hat, ausdrücklich anschließen.
Wir reden hier - die Landwirtschaftspolitiker mögen mir das verzeihen - nicht über die 25. Änderung der Futtermittelverordnung, sondern wir reden über nicht mehr und nicht weniger als über die Frage,...
Ich entschuldige mich ausdrücklich dafür und verspreche, beim nächsten Mal ein anderes Beispiel zu wählen. Im Ernst, wir reden hier über nicht mehr und nicht weniger als die Frage, wie wir von staatlicher Seite organisieren, dass Bestrebungen, die auf die Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung - verfassungsfeindliche Be
Da gibt es einen Gesetzentwurf, zu dem man ganz unterschiedlicher Meinung sein kann - das sind wir ja offenbar auch -, der aber nicht nur irgendwie so zwei, drei prosaische Ausführungen macht, sondern der ganz grundlegende Fragen behandelt, wie wir uns an dieser Stelle aufstellen. Da finde ich es schon sehr bemerkenswert, dass sich der Innenminister des Freistaats Thüringen zu nicht mehr hinreißen lassen oder zu nicht mehr bereit finden kann, als sich hier herzustellen und in zwei Minuten eine - ich sage es mal vorsichtig - lieblose,
wenn nicht sogar weitgehend inhaltsfreie Ausführung zu machen und einen Gesetzentwurf, der eine Begründung hat, wo sich Abgeordnete Gedanken gemacht haben,
die ich nicht teile, aber das ist die Aufgabe und die Hoheit dieses Parlaments, einen Gesetzentwurf herzulegen. Es ist Aufgabe der Landesregierung, sich damit ernsthaft und ausführlich zu befassen und dann hier auch eine Einschätzung von sich zu geben, die der Tragweite und dem Inhalt der Materie entsprechend gerecht wird.
Herr Minister, das Schuljahr geht so langsam zu Ende, es ist die Zeit, wo Prüfungen sind, wo Noten vergeben werden. Für die Befassung, ich will Ihren Mitarbeitern nicht zu nahe treten, ich weiß nicht, wie intensiv die sich damit befasst haben, aber zumindest für den Teil, den Sie hier vorgetragen haben, müsste man im Moment in der 3., 5. oder 7. Klasse sagen, Sie werden nicht versetzt, sondern Sie werden nur in das nächste Schuljahr irgendwie mitgeschleppt.
Das ist für das Verhältnis - wir kommen im Verlaufe dieses Plenums an anderer Stelle morgen noch mal darauf, wo es auch von derselben Fraktion wieder einen Antrag gibt -, das ist für die Frage, wie wir zwischen Regierung und Parlament den Umgang pflegen, wie wir unsere Aufgaben gegenseitig verstehen und wie wir auch mit Respekt miteinander umgehen, aus meiner Sicht völlig unangemessen, wenn man das hier in 3 Minuten 30 Sekunden oder irgend so etwas in der Größenordnung versucht abzufrühstücken. Das gehört sich nicht. Vielen Dank.