Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat diese Bundesratsinitiative heute auf die Tagesordnung gesetzt. Es sollen die gestaffelten Höchstgeschwindigkeiten für schwere Lkws wegfallen. Als Ursachen wurden dazu die Behinderung des Verkehrsflusses und die Reduzierung der Fahrzeiten der Berufskraftfahrer angegeben. Es wirft natürlich eine Reihe von Fragen auf, wenn wir diesen Tagesordnungspunkt heute diskutieren sollen. Einmal ist es unzweifelhaft ein Bundesgesetz, das heißt also, die Frage erhebt sich, warum die FDP das nicht als Bestandteil der Bundesregierung diskutiert hat. Dann ist es eine Bundesratsinitiative, die beinhaltet, dass wir den § 2 a und b der Straßenverkehrsordnung, also eines Bundesgesetzes, ändern sollen. Das ist mir natürlich ein bisschen eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob wir jetzt dort anfangen sollen mit Änderungen oder ob es nicht wichtigere Diskussionen zur Straßenverkehrsordnung gibt. Es kann sein, dass es sich um die Egalisierung eines bestehenden Zustandes handelt, denn wer auf der Landstraße fährt, bemerkt des Häufigen, dass die Lkws die Richtgeschwindigkeit mit 60 km/h nicht einhalten. Aber ist auf der anderen Seite aus Sicht der Verkehrssicherheit wünschenswert, wenn schwere Lkws über 3,5 t mit 80 km/h auf der Landstraße unterwegs sind? Deswegen bedauere ich auch ein bisschen, dass das Wort Verkehrssicherheit in Ihrer Argumentation nicht vorkommt. Es gibt von der Deutschen Verkehrswacht die „Aktion Landstraße“. Dort werden Untersuchungen angestellt, warum gerade die Unfälle auf Landstraßen ganz besonders schwer sind. Ich will vielleicht nur ein kurzes Rechenbeispiel bringen: Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug überholt werden soll, dann muss das nach § 5 der Straßenverkehrsordnung mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit geschehen. Das

heißt, man muss schneller fahren als der zu Überholende. Nun ist die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen eigentlich mit 100 angegeben und jetzt an einem schweren Lkw, der mit 80 fährt, vorbeizukommen, ist natürlich ein großes Risiko, denn 20 km/h Differenzgeschwindigkeit ist so das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung. Darüber hinaus haben wir z.B. 2010 auf den Landstraßen 26 Prozent aller Unfälle gehabt, aber 60 Prozent aller tödlichen Unfälle zu verzeichnen. 30 Prozent davon starben durch Aufprall auf Bäume. Sie verloren die Kontrolle über das Fahrzeug, zum Teil aber aufgrund der Beschaffenheit der Landstraßen, das muss man dazu sagen, die kurvenreiche Strecke, die Gefälle und die Kreuzungen sind nicht für jeden einsehbar gewesen. Die Gefahren, die eine Landstraße mit sich bringt, wurden mehrfach unterschätzt. Deswegen hat die BASt auch zahlreiche Untersuchungen dazu angestellt und auch mal aufgeschlüsselt, wer auf der Landstraße hauptsächlich unter die Todesfälle zu rechnen ist. Das waren einmal die Pkw-Fahrer, die Motorrad-Fahrer und bedauerlicherweise vor allen Dingen viele junge Fahrer. Es ist klar, die meisten Probleme entstanden durch nicht angepasste Geschwindigkeit, durch Alkohol oder durch Unterschätzung der Verkehrsverhältnisse. Bei den Güterkraftfahrzeugen sind Zusammenstöße mit entgegenkommenden oder vorausfahrenden Fahrzeugen die Hauptursache gewesen, und zwar aufgrund falscher Straßenbenutzung bzw. eines zu geringen Sicherheitsabstands. Das lässt sich aber mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung nicht beheben.

Gut, es gibt unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen in Europa, aber Deutschland hat nun mal die höchste gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, nämlich 100 Stundenkilometer. Gerade die Unfallschwere und die Auffahrunfälle mit schweren Lkws sollten uns doch zu denken geben. Ich will noch einmal einen Verkehrsforscher zitieren, Siegfried Brockmann, den Leiter der Unfallforschung, der mitteilte, dass Tempo 100 auf Landstraßen generell zu hoch ist, bis auf ganz wenige, gut ausgebaute Abschnitte und dass er eine Initiative der neuen RL für die Errichtung von Landstraßen mit unterstützt, die per se schon beim Bau von Landstraßen verschiedene Höchstgeschwindigkeiten mit einbauen wird. Das heißt also, auch der zukünftige Straßenbau wird berücksichtigen, dass die Geschwindigkeiten auf Landstraßen sehr unterschiedlich stattfinden werden. Bei der Kategorie 3 setzt man z.B. voraus, dass man einen Lkw nur sicher überholen kann, wenn man mindestens 600 m Sichtweite hat. dann kann man sich ungefähr vorstellen, wie die Problematik ist.

Ich möchte noch einen letzten Satz sagen: Auch der Zustand des Thüringer Landesstraßennetzes trägt nicht unbedingt dazu bei, jetzt den Antrag mit zu unterstützen. Ich würde aber einen Vorschlag

(Abg. Untermann)

machen, dass wir das Thema Sicherheit auf Landstraßen und in dem Zusammenhang auch Ihren Antrag im Ausschuss diskutieren sollten. Insofern könnte ich sagen, dass wir die Geschwindigkeiten auf Landstraßen, Aktion Landstraße, was kann der Freistaat tun, um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer im Bereich der Landstraße zu erhöhen und in dem Zusammenhang Ihren Antrag diskutieren können. Aber ansonsten können wir dem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Lukin. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Scherer für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich den Antrag der FDP gelesen habe, war ich zunächst einmal erstaunt, weil, das gebe ich zu, ich gar nicht wusste, dass Lkw auf Landstraßen nur 60 fahren dürfen. Das ist mir deshalb auch gar nicht eingegangen, weil ich noch nie einen Lkw gesehen habe, es sei denn, er ist maßlos untermotorisiert gewesen, der tatsächlich nur 60 gefahren wäre. Ich fahre oft die Strecke Erfurt - Sondershausen, da fährt kein Lkw 60, die fahren alle mindestens 80, wenn nicht 100, in dem Bereich bewegen die sich. Das würde eigentlich ja dafür sprechen zu sagen, was schon angesprochen wurde, das könnten wir jetzt eigentlich mal legalisieren, wenn sich eh keiner daran hält. Also so eine Idee kann man jedenfalls mal haben.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So sind Sie bei der Einmes- sungspflicht auch vorgegangen, schon klar.)

Ja, ja. Es gibt in der Tat natürlich auch ein paar Argumente, die dafür sprechen, dass man tatsächlich auf der Landstraße als schwerer Lkw auch eine Geschwindigkeit von 80 zulässt. Der Deutsche Anwaltsverein hat sich im vorigen Jahr mit dem Thema beschäftigt und hat dann u.a. gesagt, fließender Verkehr wird gefördert, wenn die 80 fahren dürfen. Es provoziert gefährliche Überholmanöver, wenn ein Lkw so langsam in der Gegend rumfährt - das Argument kann man genau auch wieder umdrehen, dazu sage ich nachher noch mal einen Satz -, der Verkehrsfluss wird verbessert, dadurch würde letztlich mehr Sicherheit im Straßenverkehr eintreten. Den Antrag vom Arbeitskreis vom Deutschen Anwaltverein haben die voriges Jahr beim 49. Verkehrsgerichtstag in Goslar im Januar 2011 auch eingebracht. Da gab es eine extra Arbeitsgruppe, „Lkw - Motor der Wirtschaft oder rollende Bombe“ hieß dieser Arbeitskreis. Der hat sich intensiv mit

solchen Fragen beschäftigt, zwei Tage lang, und hat dann aber die Sache anders gesehen. Der hat dann verschiedene Empfehlungen gemacht, fünf an der Zahl, die aber nicht die Erhöhung von 60 auf 80 km/h beinhalten, sondern das geht eher in die andere Richtung. Der hat nämlich vorgeschlagen, vermehrt Fahrerassistenzsysteme einzuführen, was ein sehr sinnvoller Vorschlag ist, zum Beispiel Bremsassistenten und solche Sachen, weil Lkw ja auch oft ziemlich dicht hintereinander fahren, solche Bremsassistenten oder Abstandshalteassistenten würden das verhindern. Er hat vorgeschlagen, dass EU-weit die Geschwindigkeitsbegrenzer bei den Lkw konsequent auf 80 eingestellt werden, es gibt nämlich EU-Länder, bei denen sind die auf 90 eingestellt oder sogar noch höher, aber auf jeden Fall nicht auf 80, obwohl auch nur 80 erlaubt ist. Eine erhöhte Kontrolldichte und dann, ein ganz interessanter Vorschlag, bei schweren Verstößen im Lkw-Bereich sollte man bei demjenigen, der den Vorteil davon hat, auch mal an Gewinnabschöpfung und an einen Verfall, so wie man es ja im Strafrecht als Möglichkeiten hat, denken. Dann kam noch was mit Anpassung der Sozialvorschriften bis 3,5 Tonnen, das war vielleicht nicht so wichtig. Die haben sich damit beschäftigt und waren dann letztlich aber eher der Meinung, dass ein langsam fahrender Lkw vielleicht dann doch umgekehrt gefahrloser überholt werden kann als einer, der 20 km/h schneller fährt. Das lässt sich natürlich auch hören und ist ein gutes Argument. Vor allen Dingen das Argument, das von der anderen Seite kam, dass die Lkw technisch auf einem sehr hohen Stand seien und man deshalb auch eine schnellere Geschwindigkeit zulassen kann, stimmt natürlich so nicht, wenn man mal sieht, welche Arten von Lkw alles über unsere deutschen Straßen rollen. Da sind natürlich auch, ohne jetzt Ausländerdiskriminierung bei Fahrzeugen zu betreiben, Fahrzeuge dabei, die bei Weitem nicht dem üblichen technischen Standard entsprechen und die dann natürlich aber entsprechend auch schnell unterwegs wären. Auch unsere Landstraßen sind nicht alle in dem Zustand, dass man sagen könnte, da kann man ohne Weiteres auch schneller drauf fahren. Ja, da kommen wir - aber das ist ein anderes Thema, der ländliche Raum. Zudem hat der Bau- und Verkehrsminister gar nicht mehr so viel Geld, um die Landstraßen alle … Aber es gibt noch ein wichtiges Argument, das mich letztlich dann dazu bringt zu sagen, wir lassen es besser bei den 60 km/h, das ist nämlich die Unfallhäufigkeit und auch - das ist in dem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen in Heft 174 ausgeführt -, dass die Hauptunfallursache, wenn es um Tote und Lkw-Beteiligung im Straßenverkehr geht, überhöhte Geschwindigkeit des Lkw ist. Wenn man das dann so liest, dann neigt doch die Tendenz eher in die andere Richtung, obwohl ich von Hause aus eigentlich eher dafür bin, möglichst schnell zu fahren, aber in dem Fall bleibe ich dann auch dabei

(Abg. Dr. Lukin)

und sage, es sind mehr Argumente, die dafür sprechen, es bei 60 zu lassen, als Argumente, die in die andere Richtung sprechen. Da diese Argumente in Fachkreisen schon seit vielen Jahren ausgetauscht sind und werden, macht es aus meiner Sicht auch keinen Sinn, im Ausschuss dieselben Argumente noch mal auszutauschen. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Scherer. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe FDP-Fraktion, lieber Herr Untermann, wir sind uns an einem Punkt Ihres Antrags sogar einig, weil wir auch dafür sind, dass man versucht, den Verkehrsfluss zu verbessern, aber so, wie Sie es machen wollen, ist es der falsche Weg

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und es ist, das sage ich auch noch einmal, sehr bemerkenswert, dass das Wort Sicherheit an keiner Stelle in Ihrem Antrag vorkommt. Frau Lukin hat schon auf die Statistik hingewiesen. Ich möchte es noch einmal ausführen. Wir haben in Thüringen in 2011 20 Prozent mehr Verkehrstote gehabt als in 2010. 60 Prozent aller Verkehrstoten finden Sie auf Landstraßen, also nicht der Verkehrsunfälle, sondern alle Verkehrsunfälle mit Todesfolge passieren auf Landstraßen. Frau Lukin, wenn Sie sagen, es liegt auch daran, dass die Straßen zum Teil schlecht einsehbar sind, dann ist mal die Frage, was folgt daraus. Soll man sie umbauen oder macht es nicht Sinn, dann entsprechend ein Tempolimit zu verhängen, dass die Leute sich nicht totfahren. Ich glaube, da sind wir uns sogar einig. Die Hauptursache ist eben nicht nicht angepasste Geschwindigkeit, das beschönigt das meines Erachtens, sondern es ist überhöhte Geschwindigkeit. Die Begründung für die 1957 eingeführten unterschiedlichen Tempi ist ja auch stichhaltig. Herr Scherer hat es auch schon ausgeführt, schwerere Fahrzeuge haben eben einen längeren Bremsweg. Der Ansatz, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge anzugleichen, ist richtig, aber 80 und 100 ist nun mal auch ein Unterschied und Sie vergessen, dass Pkw gefährliche Überholmanöver vornehmen, egal ob die Lkw mit 60 oder mit 80 unterwegs sind und das ist das Problem dabei. Es gibt einen viel vernünftigeren Vorschlag vom Europäischen Verkehrssicherheitsrat und der lautet, dass auf allen Landstraßen Tempo 70 gelten soll und jetzt hören Sie noch einmal genau zu: Auf allen Landstraßen, wo die Fahrstreifen nicht getrennt sind. Das heißt, Land

straßen, die getrennte Fahrstreifen haben, da sollen auch Pkw 100 fahren können, aber da, wo es

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Nicht nur für Lkw.)

nicht der Fall ist und das sind ja diejenigen, wo die schweren Unfälle passieren, mit Tempo 70. Wäre sogar in Ihrem Sinne, weil dann die schweren Lkw 10 km/h mehr fahren könnten und es würde nämlich alle Verkehrsteilnehmer in ihrer Geschwindigkeit angleichen und genau das erreichen, was Sie wollen, nämlich einen besseren Verkehrsfluss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wäre auch endlich eine konkrete Maßnahme aus Ihrem Anspruch, Herr Carius, den Sie in Ihrem Verkehrssicherheitsprogramm formuliert haben, Vision Zero. Verbindliche Maßnahmen finden wir darin nicht. Nehmen Sie sich diese Empfehlung des Europäischen Verkehrssicherheitsrats zu Herzen und werden Sie auch auf der Bundesebene dazu aktiv. Das wäre dann dem Thema auch angemessen.

Der Europäische Verkehrssicherheitsrat schreibt in seinen Berichten auch noch andere interessante Punkte, zum Beispiel, dass in Europa 2.200 Menschen pro Jahr noch am Leben wären, wenn die Fahrzeuge durchschnittlich nur 1 km/h langsamer fahren würden und Deutschland gehört leider zu den wenigen Ländern, die die mittlere Geschwindigkeit nicht einmal messen. Also, liebe FDP-Fraktion, wenn Sie gewillt sind, Ihren Antrag unter dieses von mir angesprochene Thema zu stellen und in diesem Kontext zu diskutieren, dann bin ich sogar sehr dafür, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Ich möchte zum Schluss noch ein Zitat vortragen aus der Zeitschrift ACE, Autoclub Europa. Dort war ein interessanter Artikel genau über das Problem Verkehrssicherheit an Landstraßen, wo auch noch einmal sehr schön heraus kam, dass die Höchstgeschwindigkeit eben keine Richtgeschwindigkeit ist. Es gibt so viele Stellen, wo langsamer gefahren werden müsste und offensichtlich sind gerade die jungen Menschen überfordert, das zu erkennen und deswegen brauchen wir auch ein Tempolimit. Die Polizei Adenau sagt dazu: Angemessen ist ein Tempo zwischen 70 und 80 km/h auf Bundesstraßen. Die Schlussfolgerung aus dieser Einschätzung der Polizei habe ich Ihnen gerade genannt. Handeln Sie danach. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sabine Doht für die SPD-Fraktion.

(Abg. Scherer)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will es gleich vorwegnehmen: Die SPD-Fraktion hält nichts von dieser Bundesratsinitiative

(Beifall CDU)

und wir werden diesen Antrag auch ablehnen.

Die FDP möchte die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h für Lkw über 7,5 Tonnen auf 80 km/h erhöhen, ebenso für Omnibusse, wenn dort keine stehenden Passagiere mitfahren, sage ich mal so kurz.

Zu den Lkws: Es dürfte eigentlich jedem bekannt sein: Je höher die Geschwindigkeit, umso größer ist dann die kinetische Energie beim Aufprall. Wenn wir uns die Massen anschauen, die ein Lkw mit sich bringt, dann kann man sich ausrechnen, welche verheerenden Folgen das bei 80 km/h hat. Und dann Ihr Argument, dass oft die 60 km/h nicht eingehalten werden, dass man das deswegen legalisieren könnte. Ich sage da eher, dann sollten wir mehr kontrollieren, das würde vielleicht auch dem Landeshaushalt dann helfen.

Sie haben darauf hingewiesen, dass sich die Technik in vielen Lkws verbessert hätte in den letzten Jahren. Das ist richtig, aber es ist auch hier - ich glaube vom Kollegen Scherer - schon gesagt worden, wir sind ein Transitland in der Mitte Europas. Auf unseren Straßen fahren eben nicht nur deutsche Lkws mit einer modernen Technik, sondern auch Lkws aus osteuropäischen Ländern oder außerhalb Europas, die nicht diese moderne Technik haben. Auch so manche deutsche Spedition stellt ihre Fahrzeuge, die sie eigentlich längst ausmustern müsste, unter osteuropäische Flagge und lässt sie dann noch weiterfahren. Also da müssen wir uns auch nur mal etwas genauer auf deutschen Autobahnen umschauen. Deswegen sind wir der Auffassung, Tempo 60 sollte beibehalten werden.

Sie führen an, es käme aufgrund der Differenz von 40 km/h - weil ein PKW ja 100 km/h fahren kann auf der Landstraße - zu riskanten Überholmanövern. Nur wenn die Differenz dann um die Hälfte verringert wird, nämlich nur noch 20 km/h ist - erzählen Sie mir doch nicht, dass der PKW-Fahrer mit 80 hinter dem LKW herfährt. Der wird auch irgendwann die Möglichkeit suchen zu überholen. Dann sind die Überholmanöver viel riskanter.

Was die Omnibusse betrifft: Ich halte die Trennung schon für schlichtweg unmöglich, die Sie hier vorschlagen - wenn nicht genügend Sitzplätze vorhanden sind, dann darf er nur noch 60 fahren. Wie soll das in der Praxis funktionieren, wie wollen sie das kontrollieren? Sie waren ja auch am Dienstagabend beim Sommerfest der Busunternehmer dabei, als es um die Diskussion Anschnallpflicht in Schülerbussen ging. Herr Steinbrück sagte, wir haben kei

ne Schülerbusse mehr, wir haben nur noch Linienbusse, also brauchen wir die Anschnallpflicht nicht. Dann halte ich das für viel zu gefährlich, einen Bus, der mit Kindern besetzt ist, mit 80 km/h fahren zu lassen. Wenn der eine Vollbremsung machen muss, überlegen Sie mal, wie ein kleines Kind dann in dem Bus herumfliegt. Das geht nicht.

Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Und Frau Dr. Lukin, Sie hatten hier vorgeschlagen, ihn an den Ausschuss zu überweisen und über Verkehrssicherheit zu diskutieren. Wir haben über Verkehrssicherheit diskutiert. Das Ministerium hat das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm 2020 vorgelegt, das haben wir im Ausschuss gehabt und haben darüber diskutiert. Dann müssen wir das jetzt nicht im kurzen Abstand schon wieder anhand dieses FDP-Antrags tun.

Frau Doht, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Untermann?

Danke. Frau Doht, wissen Sie, dass das mit den Bussen eigentlich jetzt schon so drinsteht, wie wir das eigentlich gesehen haben. Wir haben das nur noch mal als Hinweis dafür genommen, dass das dann mit den Bussen ähnlich ist. Die dürfen 60 km/ h fahren, wenn sie Stehplätze haben, also wenn Leute stehen. Das verändert sich im Prinzip mit der Sache gar nicht. Und die dürfen jetzt schon 80 km/h fahren.

Sie wollen sie ja 80 km/h fahren lassen.

Ja, die dürfen doch jetzt schon 80 km/h fahren.

Ihre Frage hatte sich erledigt, Frau Lukin?

(Zwischenruf Abg. Lukin, DIE LINKE: Das ist das gleiche Problem. Das ist jetzt schon in der StVO drin.)

Dann vielen herzlichen Dank. Frau Doht hatte das Wort, vielen Dank für Ihren Beitrag.

(Beifall SPD)

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Untermann für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bevor ich beginne, ein Wort noch zu Herrn Scherer wegen dem Punkt, der ihn dazu gebracht hat, das abzulehnen. Wir können uns gern noch mal über diese überhöhte Geschwindigkeit - Ihrer Meinung nach -, die ist ja nicht überhöht, unterhalten. Sie wissen ja selber, dass alle 80 km/h fahren. Also das Argument scheint mir nicht dazu beizutragen, hier die Entscheidung zu fällen - für oder gegen die 80 km/ h.

Einige Gründe für unseren Antrag habe ich bereits eingebracht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen beträgt, wie ich vorhin schon gesagt habe, 100 Kilometer und die über 7,5 Tonnen 60 km/h. Aufgrund der Differenzgeschwindigkeit von 40 km/h kommt es häufig zu Überholmanövern. Kein Pkw bleibt hinter einem 60 fahrenden Lkw. Wird dem Lkw eine Geschwindigkeit von 80 km/h eingeräumt, so verringert sich diese Differenzgeschwindigkeit auf 20 km/h, das ist richtig. Mit der Anhebung der Geschwindigkeit für Fahrzeuge über 7,5 t auf 80 km/h ist ein zügiger Verkehrsfluss gewährleistet. Das habe ich nicht erfunden, das sagen alle Experten, die auch mit Lkw zu tun haben.

(Beifall FDP)