Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Diese Ausstellung - hat dann das Ratsgymnasium in Erfurt gesagt - wollen wir gern haben. Mit den Lehrern, Schülern, Eltern ist das alles besprochen worden und dann ist die Ausstellung im Ratsgymnasium gezeigt worden. Dann hat es dort Proteste gegeben. Ich will mich jetzt nicht noch mal, das haben wir das letzte Mal gehabt, dass keine Schülerproteste in Wahrheit gewesen sind, dass auch zwei Schüler von 600 dort demonstriert haben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht. Woher nehmen Sie nur Ihr Wissen?)

Das stimmt, Frau Rothe-Beinlich, da müssen Sie sich mal mit den Eltern, den Lehrern und den Schülern in dieser Schule unterhalten.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich bin Elternteil an dieser Schule und ich habe mit Lehrern und Schü- lern gesprochen!)

Frau Rothe-Beinlich, dann ist es so, dass es gut ist. Ich finde es ausdrücklich gut, dass auch Schüler hergehen. Ich finde es nicht gut, dass der DGB aus Gera anreist, um dort zu demonstrieren, aber wenn auch Schüler dort sagen, wir wollen diese Ausstellung nicht. Wir hätten diese kontroverse Diskussion, auch diese offensive Diskussion nie gehabt, wenn es diese Ausstellung nicht gegeben hätte. Trotzdem - und das ist die Wahrheit - ist diese Ausstel

lung kein Angebot der politischen Bildung, sondern eine Information, die sich aus dem Landesprogramm ergibt. Politische Bildung ist etwas ganz anderes, die macht unter anderem die Bundeswehr mit ihren Jugendoffizieren. Die ist notwendig und richtig, weil die Jugendlichen auch über die Zusammenhänge und die Probleme, die in der Welt außerhalb Deutschlands unter anderem durch Einsätze der Bundeswehr, durch sicherheits- und verteidigungspolitische Erkenntnisse weitergegeben und vermittelt werden müssen. Dass das richtig ist und dass das notwendig ist, davon bin ich, davon sind wir fest überzeugt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lesen Sie doch mal den Antrag!)

Es gibt einen Kriterienkatalog, nach dem das erfolgt, und der heißt Beutelsbacher Konsens. Da steht das genau drin, wie das zu machen ist. Das heißt, es steht nicht Schritt für Schritt drin, aber da, muss ich ehrlich sagen, und dann eben im Gegensatz zu den Kollegen von den GRÜNEN habe ich, haben wir als FDP ein großes Grundvertrauen in viele gut ausgebildete Pädagogen in diesem Land, dass die mit diesem Kriterienkatalog - Kollege Metz hat es gesagt - Kontroversitätsgebot, Überwältigungsverbot, dass die damit sehr gut umgehen können und gemeinsam mit Schülern und Eltern ganz verantwortungsbewusst entscheiden können, was und wie an Bildungsangeboten in die Schule kommt. Allein die Tatsache, liebe Frau Rothe-Beinlich, dass die Bundeswehr das macht, schließt überhaupt nicht aus, dass sich NGOs, dass sich viele andere gesellschaftliche Gruppen dort ebenso in der politischen Bildungsarbeit betätigen. Das findet an vielen Schulen statt. Sie werden staunen, ich bin auch Elternteil. Ich war mal Schulelternsprecher an einer Schule. Das findet alles statt. Da können wir ein großes Vertrauen haben, dass auch Eltern ein sehr großes Interesse daran haben, dass ihre Kinder ausgewogen informiert und gebildet werden.

(Beifall FDP)

Ich bin, wir sind nicht mit allem einverstanden, was bildungspolitisch in unserem Land in den letzten drei Jahren entschieden worden ist, aber an der Stelle bin ich ausdrücklich der Überzeugung, dass das Ministerium auch richtig handelt, wenn es sich verweigert, solche Handlungsempfehlungen herauszugeben, Lehrer an die Kandare zu nehmen. Die haben eine Ausbildung, dafür bilden wir sie aus.

Jetzt höre ich auf an dieser Stelle, um noch Luft zu lassen für die Beantwortung der Frage, wenn der Bedarf noch besteht.

(Beifall FDP)

Frau Rothe-Beinlich, bitte schön.

Wenn ich darf, sind es inzwischen zwei geworden. Die erste Frage ist ganz kurz: Ist Ihnen bewusst, dass wir das Landesprogramm eben nicht hier im Thüringer Landtag beschlossen haben? Und die zweite Frage: Haben Sie die Ausstellung gesehen und wie bewerten Sie sie?

Auf die Frage 1: Das habe ich ja gesagt, wir haben nicht das Landesprogramm beschlossen, aber wir haben einen Antrag beschlossen, einstimmig,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht den von Ihnen vor- gelesenen Text, den haben wir nie beschlos- sen.)

in dem der Auftrag erteilt wurde, so ein Landesprogramm zu beschließen. Ich kann mich, liebe Frau Rothe-Beinlich, an Pressemitteilungen erinnern, auch aus Ihrer Fraktion, in denen sich alle sehr erfreut darüber gezeigt haben, dass Thüringen nun endlich ein solches Landesprogramm hat.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht dieses Pro- gramm.)

Ich kann mich insbesondere nicht daran erinnern, dass Sie sich damals nach der Verabschiedung über diesen Punkt 3.3.2 - Ziele und Strategien im Bereich des Verfassungsschutzes - in irgendeiner Weise ablehnend geäußert hätten.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir nicht verab- schiedet.)

Punkt 2: Ich habe diese Ausstellung gesehen, liebe Frau Rothe-Beinlich, und ich halte sie für interessant. Ob sie den Bedingungen einer politischen Bildungsmaßnahme genügt, brauche ich gar nicht zu bewerten, weil es ausdrücklich kein Angebot der politischen Bildung ist, sondern eines der Information. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie kennen sie nämlich nicht. Er kennt die Ausstellung überhaupt nicht, aber er weiß alles besser.)

Ich sehe keine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Matschie. Bitte schön.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, da wir das Ganze schon einmal ausführlich hier diskutiert haben, möchte ich es kurz machen. Der Kollege Metz hat vorgetragen, dass der Ausschuss am 14. Juni beraten hat und die Nummer II des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt hat. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand:

1. Die Aufgaben und Befugnisse der Schulleitungen sind im Schulgesetz detailliert und transparent geregelt. Deshalb brauchen wir für die Schulleitungen keine weiteren verbindlichen Kriterienkataloge oder Handlungsanweisungen.

2. Der Beutelsbacher Konsens ist im Sozialkundeunterricht durchgängiges didaktisches Prinzip und in den Lehrplänen fest verankert.

3. Die Schulkonferenz entscheidet über die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen. Deshalb bedarf es keiner Gesetzesänderung.

Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es wird abgestimmt direkt über die Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4357. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Das sind die Gegenstimmen aus der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Nummer II aus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Sicherheit hat höchste Priorität - gegen unkonventionelle Erdgasförderung in Thüringen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4507

Wünscht jemand aus der Fraktion die Begründung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Primas.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten steht nicht nur in Thüringen

seit einiger Zeit im Fokus der Öffentlichkeit. Innerhalb der Bevölkerung bestehen gegenüber dem Erdgasförderverfahren, die sogenannte FrackingTechnologie, starke Vorbehalte. CDU und SPD haben für Transparenz gesorgt und das Unternehmen BNK Deutschland GmbH, das über die Aufsuchungserlaubnis verfügt, im Umweltausschuss Rede und Antwort zu seinen Planungen für die Erkundung von Erdgasvorkommen im Thüringer Gebiet stehen lassen. Zu den Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt haben das Umweltbundesamt und das Land Nordrhein-Westfalen Untersuchungen in Auftrag gegeben. Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über Risiken der Gewinnung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten liegen also derzeit noch nicht vor. In erster Linie haben aber die Bürger das Recht darauf, dass mögliche Auswirkungen und negative Einflüsse auf die Umwelt und die Trinkwasserqualität durch die Gewinnung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten geprüft und gegebenenfalls verhindert werden. Aus diesen Gründen schaffen die Koalitionsfraktionen klare Verhältnisse und beantragen, dass sich der Thüringer Landtag zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas aus Thüringen ausspricht und die Landesregierung um Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten gebeten wird, im geltenden Zulassungsverfahren Vorhaben der unkonventionellen Gasgewinnung in Thüringen zu untersagen. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Tilo Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Antrag der Koalition gegen Fracking. Das hätten wir wohl vor einiger Zeit alles nicht so erwartet, aber ich sage vielen Dank dafür. Ich sage auch vielen Dank, dass offensichtlich alle Fraktionen hier im Hohen Haus diese Technologie als Risikotechnologie sehen und sich ablehnend dazu äußern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gut, bei der FDP bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube auch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen hier nichts un- terstellen.)

Das werden wir dann hören, Frau Hitzing, genau. Die Frage ist, was kann der Antrag, der uns heute vorliegt, bewirken. Die andere Frage, die sich ebenfalls stellt, ist, warum hat unser zuständiges Fach

ministerium, als es die Erlaubnis zur Aufsuchung verkaufte, nicht im Vorfeld geprüft und überlegt, ob man eine solche Erlaubnis vielleicht vermeiden könnte. Spielten Geldfragen eine Rolle oder Unwissenheit oder war man einfach gezwungen, weil die Rechtslage in Deutschland so ist? Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung uns nachher noch einige Worte dazu sagen wird. Ich glaube, es war ein großer Fehler.

(Beifall Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LIN- KE)

Ich glaube auch, dass es die Möglichkeiten des Bundesberggesetzes erlaubt hätten, dass Thüringen eine solche Erlaubnis nicht erteilt, auch wenn sie von einem Konzern beantragt wird.

Meine Damen und Herren, die Diskussion um Fracking hat einiges in Bewegung gebracht. Es gibt in Thüringen mehrere Bürgerinitiativen, viele Menschen, viele Parlamente auf Kreisebene, viele Gemeinde- und Stadträte, die sich inzwischen mit der Frage beschäftigt haben. Es gibt einen Austausch über Ländergrenzen hinweg, über Kontinentgrenzen hinweg. Man hat sich dadurch sehr intensiv mit der Frage beschäftigt und auch festgestellt, welche Probleme Fracking mit sich bringt. Ich finde es sehr gut, wie sich Bürger in die Diskussion einbringen, wie sich Bürger informieren. Das Internet gibt da viele Möglichkeiten. Es ist wichtig, dass diese Fragen nicht einfach abgetan werden. Sicherlich sind einige Dinge, die man sich im Internet ansehen kann, nicht immer auf Fracking zurückzuführen. Aber man muss klar feststellen, dass in den USA, dort, wo Fracking angewandt wird - dort gibt es die längsten Erfahrungen mit dieser Technologie zur unkonventionellen Erdgasförderung -, zum Beispiel die Häufigkeit von Erdbeben wesentlich erhöht ist. Das ist klar auf diese Technologie zurückzuführen. Was das in einem dicht besiedelten Raum wie Thüringen zur Folge haben könnte, sollte uns allen klar sein. Es ist auch nach wie vor eine große Ungewissheit, inwieweit durch dieses Aufsprengen von Gestein in großer Tiefe nicht Wege für das dort vorhandene Gas, Wege für die dort eingebrachten Chemikalien nach oben entstehen können und inwieweit es dadurch zu negativen Beeinträchtigungen von Grundwasser kommen kann oder aber zum Gasaustritt an Stellen, wo man es nicht erwartet, zum Austritt vielleicht auch von Chemikalien an die Oberfläche. Herr Primas ging vorhin darauf ein, dass die Firma BNK uns im Ausschuss einige Sachen gesagt hat, uns vorgestellt hat, wie ihr Konzept ist - das ist richtig -; das war sicherlich eine sehr offene Diskussion. Was ich bei dieser Diskussion aber auch feststellen musste, ist, dass uns ein Stück weit die Augen verkleistert wurden über die zum Einsatz kommenden Chemikalien. Es ist dort klar gesagt worden, drei Chemikalien kämen nur zum Einsatz, obwohl man überall im Internet findet, dass es dort einen großen Chemikaliencocktail gibt,

(Abg. Primas)

der in den Untergrund verpresst wird, um eben das Gestein aufspalten und Gas entnehmen zu können. Wenn man dann mal nachverfolgt, wo diese Chemikalien, diese nur drei Chemikalien, bei Fracprozessen in den Einsatz kommen, dann kommt man auf ein Feld in Polen, wo die Firma BNK mit der Gasausbeute durchaus nicht zufrieden ist, obwohl sie von dem Feld sehr viel erwartet. Deshalb denke ich, wird es bei diesen drei Chemikalien, wenn denn in Thüringen die Genehmigungsanträge gestellt werden, auch nicht bleiben. Unklar ist auch noch, wie diese Chemikalien aufbereitet werden können. All das sind Risiken der Technologie, die ernst genommen werden müssen und weshalb Fracking in Deutschland nicht zum Einsatz kommen sollte.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wenn wir aber zu dieser Überzeugung kommen, Fracking soll in Deutschland nicht eingesetzt werden, dann braucht es hierfür eine klare rechtliche Festlegung. Wir haben schon oft genug erleben müssen, dass wir für Thüringen Sachen abwehren wollten, die aber nach Bundesrecht festgelegt waren und dass dann Firmen daherkamen und nach Bundesrecht Anträge gestellt haben und unsere Genehmigungsbehörden gezwungen waren, diese Anträge entsprechend zu genehmigen, da sie ja nach Bundesrecht auch korrekt waren. Wenn wir das bei Fracking vermeiden wollen, brauchen wir eine Änderung des Bundesbergrechts.