Protokoll der Sitzung vom 20.07.2012

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich freue mich auch schon auf die Diskussion im Ausschuss. Ich glaube, das ist auch der richtige Ort, wo man sich inhaltlich noch mal fachbezogen etwas deutlicher auseinandersetzen muss. Aber zwei, drei Stichpunkte habe ich mir jetzt bei den Beiträgen letztendlich gemacht. Ich will noch mal für alle Beteiligten klar und deutlich aussagen, das, was der Minister in seiner Pressemitteilung geäußert hat, bleibt auch dabei. Es wird keine Einleitgenehmigung geben und davon werden wir auch nicht abrücken und deswegen besteht sie auch weiterhin noch.

Ein Punkt war das Vertragsverletzungsverfahren. Da will ich, damit auch hier keine falschen Erwartungen geweckt werden, sagen, Vertragsverletzungsverfahren sind dann Vertragsverletzungsverfahren, wenn demjenigen, der Bundesrepublik Deutschland, die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird. Wenn die Stellungnahme bei der Europäischen Union vorliegt, dann wird sie das werten und wird dann eine Entscheidung treffen, ob es ein Vertragsverletzungsverfahren ist oder nicht. Solange sie es nicht hat, reden wir nicht darüber, damit man sich letztendlich sauber und korrekt in der Öffentlichkeit darstellt, da kenne ich mich ein Stück weit aus.

(Beifall CDU)

Zweitens: Ich glaube, dass wir alle wahrgenommen haben, dass es vielleicht auch - das ist jedenfalls meine Wahrnehmung gewesen - zwischen dem hessischen Ministerium und dem Regierungspräsidium in Hessen teilweise eine unterschiedliche Meinung in der Sache gab und ich glaube auch, dass der eine oder andere nicht ganz so glücklich war, Herr Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Dr. Augsten zu?

Ja.

Herr Augsten, bitte.

Jetzt habe ich ein bisschen gebraucht, bis ich ans Mikrofon gekommen bin. Noch mal einen Schritt zurück, Herr Staatssekretär, Sie haben ja gemerkt, dass wir diesen Vorgang der EU ziemlich würdigen. Sie haben richtig dargestellt, es gibt eine Androhung bzw. gibt man Deutschland die Gelegenheit,

darauf zu reagieren. Würden Sie denn noch mal darstellen, ob das nicht doch ein recht bemerkenswerter Vorgang ist, wenn die EU sich an Deutschland richtet bezüglich der Einhaltung von bestimmten Maßnahmen und Gesetzen, die die EU vorschreibt? Wie würdigen Sie denn diesen Vorgang?

Ich habe gesagt, das Vertragsverletzungsverfahren ist erst dann ein Vertragsverletzungsverfahren, wenn die Stellungnahme bei der EU vorliegt. Die Zuständigkeit - jedenfalls ist das mein Kenntnisstand - für die Erarbeitung der Stellungnahme für die Bundesrepublik Deutschland liegt beim Bundesumweltministerium, die werden dann auch die Stellungnahme machen. Ich habe mir die Unterlagen noch nicht angesehen, was da auf dem Tisch liegt, das würde ich auch erst mal gern lesen und danach würde ich mir eine Meinung darüber bilden. So ist nun mal der Geschäftsgang und so sollte man erst mal schauen, wie eigentlich der Schriftsatz ist und das würde ich dann machen. Da haben wir dann auch, Herr Dr. Augsten, Gelegenheit, noch mal sehr inhaltsreich im Ausschuss darüber zu reden.

Jetzt zu meinen einzelnen Stichpunkten zurück. Ich glaube, dass dieser Unterschied zwischen RP-Ebene und Ministerium Hessen nicht immer im Gleichklang war. Jedenfalls war das meine Meinung. Ob das Ministerium auf hessischer Seite immer glücklich war, was das Regierungspräsidium dann gemacht hat, will ich nur mal vage dahinstellen. Dann sind geäußert worden, Herr Dr. Augsten, Gespräche zwischen Hessen und Thüringen, die laufen. Ganz klar, Gespräche zwischen Hessen und Thüringen laufen auf Ministerebene. Frau Ministerin Puttrich und Herr Reinholz haben viele Gelegenheiten, über viele Themen und auch über dieses Thema zu sprechen. Deswegen bedarf es da keines sonderlichen Hinweises.

Dann ist über den Rechtsrahmen gesprochen worden. Ich glaube, Herr Kummer war es. Da müssen wir der Fairness halber sagen, es sind viele Klagen gelaufen in der Vergangenheit. Aber ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass eine erfolgreich war. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Demzufolge muss man dann sagen, reicht das aus, was wir jetzt haben, oder reicht das nicht aus? Das ist die Quintessenz.

Bei dem Stichwort Werra-Naturschutzgebiete, ich glaube, das schiebe ich mal in den Ausschuss hinein. Das würde jetzt etwas überzeichnen. Zu dem Stichwort Halde Neuhof, damit wir auch hier keine Legendenbildung bekommen. Das ist ein Thema, bei dem Genehmigung auf hessischer Seite liegt und nicht bei uns. Weil das so herübergekommen ist, dass wir dafür zuständig sind. Also klar und deutlich, das liegt auf hessischer Seite und nicht bei

uns. Dann war generell zu hören - ich habe immer so den Eindruck, ich habe gehört, dass die ganzen Genehmigungen bei uns so laufen und wir immer zustimmen usw. Ich will nur mal klar sagen, mit der Meinung, die wir damals mit dem Landesverwaltungsamt zur Stellungnahme abgegeben haben. Ich glaube, da wird hier parteiübergreifend jeder mitgehen können und wird sagen, jawohl, das war eine klare Stellungnahme in die richtige Richtung. Das war auch unsere Meinung vom Ministerium, klar und deutlich, und ich glaube, da braucht man nichts hinzufügen.

Diese neue Einleitungsgenehmigung, die angesprochen wurde auf hessischer Seite - ich sage immer auf hessischer Seite, nicht dass irgendjemand dann wieder sagt, das wäre bei uns - da gibt es eine Stellungnahme, so ist mein Kenntnisstand, die vom Landesverwaltungsamt erarbeitet wurde und die muss vorliegen. Ich glaube, die wird genauso deutlich sein, wie die letzte, die wir in der Vergangenheit abgegeben haben. Die Entscheidung wird dann letzten Endes im Herbst getroffen.

Dann sind Aussagen zu den Grenzwerten getroffen worden. Ich gehe mal davon aus, dass diese Empfehlungen, die dann dort getroffen werden als Stellungnahme, dass man sich an den Grenzwerten orientieren wird, die am runden Tisch festgelegt worden sind. Das ist jedenfalls meine Erwartung, dass man diese Grenzwerte aufnimmt. Dann wären das auch die richtigen Entscheidungen.

Der letzte Punkt, den ich mir aufgeschrieben habe, das war die Sache mit Unterbreizbach. In Unterbreizbach gibt es keine Halde, weil diese festen Stoffe unter Tage gebracht werden. Das auch nur zur Richtigstellung. Ansonsten vielen Dank für die Aufmerksamkeit und ich freue mich auf die Gespräche im Ausschuss.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb kann ich die Aussprache schließen und ich gehe zunächst davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist. Widerspruch sehe ich nicht. Danke.

Dann habe ich vernommen, dass es den Wunsch gibt, die Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Alternativantrag der FDP an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu überweisen. Das würden wir jetzt auch so abstimmen. Deshalb frage ich zunächst, wer möchte die Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4619 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzei

(Abg. Dr. Augsten)

chen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Das gleiche Prozedere jetzt für den Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4746. Wer diesen Alternativantrag an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Ich frage noch einmal sicherheitshalber nach Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch dieser Alternativantrag, wie gewünscht, an den Ausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 40

Fragestunde

und wir beginnen, wie gestern schon einmal kurz erwähnt, mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4665.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Standortentscheidung für JVA-Neubau vertagt Hintergründe?

Aus Medienberichten (Osterländer Volkszeitung vom 30. Juni 2012 und MDR-Radio Thüringen - on- line - vom 1. Juli 2012) ist zu entnehmen, dass der vom Thüringer Justizministerium ursprünglich benannte Termin des 1. Juli 2012 für die Standortentscheidung über den Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Ostthüringen bzw. Westsachsen nicht gehalten werden konnte. Der Termin für eine Entscheidung verzögere sich laut Auskunft einer Sprecherin des Justizministeriums „auf unbestimmte Zeit“. Die beiden noch im Entscheidungsverfahren befindlichen Thüringer Standorte sollen - so der MDR - bei den Ergebnissen der sogenannten Nutzwertanalyse sehr eng beieinander liegen. Der JVANeubau ist notwendig, da die JVAs Hohenleuben und Gera aktuell geltende Standards für den Strafvollzug nicht erfüllen. Der Neubau ist mit 940 Haftplätzen konzipiert, davon 80 im offenen Vollzug. Aus einem Artikel der Ostthüringer Zeitung (OTZ) vom 4. Juli 2012 ist zu entnehmen, dass eine Standortfestlegung mit Sachsen noch im Juli erfolgen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die Gründe für die Verzögerung der Standortentscheidung für den JVA-Neubau, insbesondere welche baufachlichen Gründe liegen diesbezüglich für die vier noch in der Auswahl befindlichen Standorte vor, namentlich die in Thüringen?

2. Inwiefern trägt noch ausstehender Abstimmungsbedarf mit anderen Ministerien - namentlich dem Finanz- und dem Innenministerium - in Thüringen und gegebenenfalls auch mit Sachsen zur Verzögerung bei, z.B. etwaig bestehende Finanzierungsunsicherheiten?

3. Welcher veränderte Zeitplan bzw. Verfahrensablauf ist derzeit für die Standortentscheidung avisiert und inwiefern stellt insbesondere der neue Zeitplan den bisher vorgesehenen Eröffnungstermin der Einrichtung infrage?

4. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung die gewählte Konzeption der geplanten Einrichtung mit Blick auf Prinzipien eines modernen, auf wirksame und dauerhafte Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzugs zu bewerten, z.B. hinsichtlich der Größe der Anstalt, dem Verhältnis von Haftplätzen im offenen und geschlossenen Vollzug bzw. von Einzel- und Mehrfachunterbringung oder der inhaltlichen Ausgestaltung des Vollzugskonzepts, einschließlich der personellen Untersetzung?

Für die Landesregierung antwortet Justizminister Dr. Poppenhäger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Baufachliche Gründe für die Verzögerung der Standortentscheidung liegen nicht vor. Nach dem baufachlichen Gutachten sind alle vier untersuchten Standorte grundsätzlich für den Bau einer Justizvollzugsanstalt geeignet. Die Erstellung der baufachlichen Gutachten für die Baugrunduntersuchung, die im Rahmen einer Ausschreibung an externe Ingenieurbüros vergeben wurde, die Aufbereitung der Ergebnisse für eine vergleichende Bewertung durch die Bauverwaltung beider Länder und der hierfür notwendige Abstimmungsbedarf haben einen nicht unerheblichen Zeitaufwand beansprucht. Anschließend mussten die Ergebnisse der Untersuchung im Rahmen einer Nutzwertanalyse bewertet werden. Darüber hinaus bestand zu einzelnen Feststellungen in den Gutachten Klärungsbedarf. Nach Ausräumung der Dissenspunkte und der Klärung der offenen Fragen, konnte zwischenzeitlich die Standortbewertung einvernehmlich am 13. Juli 2012 abgeschlossen werden.

(Vizepräsident Gentzel)

Zu Frage 2: Hinsichtlich des Staatsvertrags und der Verwaltungsvereinbarungen über die gemeinsame Baukommission und die gemeinsame Vollzugskommission konnte auf Arbeitsebene Konsens erzielt werden. Über die Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt, für die das Sächsische Staatsministerium der Finanzen federführend ist, konnte noch nicht abschließend Einvernehmen hergestellt werden. Bereits im August sollen jedoch die noch offenen Finanzierungsfragen des bereits vorliegenden ersten Entwurfs zwischen den Finanzministerien geklärt werden. Dies betrifft vor allem die Finanzierung des laufenden Betriebs der gemeinsamen Anstalt. Dieser Abstimmungsbedarf steht im Übrigen unabhängig von der Frage nach dem Standort.

Zu Frage 3: Ich bin mit meinem sächsischen Amtskollegen Herrn Minister Dr. Martens einig, dass wir anstreben, den Landesregierungen nach den Parlamentsferien eine gemeinsame Kabinettsvorlage zum Bau und Betrieb dieser Justizvollzugsanstalt vorzulegen. Diese soll neben den Entwürfen des Staatsvertrags und den entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen auch einen einvernehmlichen Vorschlag für den Standort der gemeinsamen JVA beinhalten. Nach einer Standortentscheidung folgt dann die konkrete Zeitplanung.

Zu Frage 4: Ausgangspunkt der beiderseitigen Überlegungen und der Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen zum Bau und Betrieb einer gemeinsamen JVA war immer ein modernes Strafvollzugskonzept, um den hohen Anforderungen eines modernen, auf umfassende Resozialisierung und Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft abzielenden Justizvollzugs Rechnung zu tragen. Die gemeinsame Anstalt soll baulich und organisatorisch so geplant werden, dass sie nach außen sicher und nach innen offen und aufgelockert gestaltet ist und ein hohes Maß an Differenzierung durch überschaubare Unterbringungs- und Behandlungseinheiten gewährleistet. Zu erwartende gesetzliche Regelungen eines neuen Strafvollzugsgesetzes, insbesondere solche, die aufgrund gestalterischer Vorgaben bauliche Auswirkungen haben, werden berücksichtigt. So soll unter anderem das Gebot der Einzelunterbringung der Gefangenen zur Ruhezeit, das auch im Musterentwurf zum neuen Strafvollzugsgesetz seinen Niederschlag gefunden hat, sowie die Vorgaben zum Wohngruppenvollzug umgesetzt werden. Die Anstalt soll ausreichende Möglichkeiten für umfassende Arbeits-, Ausbildungs-, Beschäftigungs-, Behandlungs- und Therapiemaßnahmen bieten, aber auch sinnvolle Freizeitgestaltung und Sportmöglichkeiten zulassen. Im Rahmen der konkreten Planung wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Anforderungen auch über die Anzahl der Haftplätze für den offenen Vollzug zu befinden sein. Im Gesetz gibt es keine explizite Regelung zum Verhältnis der Haftplätze im ge

schlossenen und offenen Vollzug. Unter Berücksichtigung des mit der Fertigstellung der neuen Justizvollzugsanstalt in den jeweiligen Ländern prognostizierten Gefangenenbestands und der insgesamt dann vorhandenen Haftplätze im offenen Vollzug werden momentan 80 Plätze für den offenen Vollzug als ausreichend angesehen. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ja, vielen Dank. Möglicherweise habe ich es ja überhört, Herr Dr. Poppenhäger, aber ich meine, Sie haben den zweiten Teil der Frage 3 nicht beantwortet, ob nämlich der bisher vorgesehene Eröffnungstermin infrage steht.

Vielleicht hatte ich es zu sibyllinisch beantwortet. Ich habe gesagt, zunächst müssen wir die Standortentscheidung treffen und dann den konkreten Zeitplan vorlegen. Ich hoffe natürlich, dass der Termin, dass wir in 2014 dort irgendwo in der Region auch einen Spaten stechen können, dass der gehalten werden kann.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer von der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/4704.

Unentgeltliche Abschüsse im Bereich der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst (Nachfrage auf die Kleine Anfrage - Drucksache 5/4629)

Die am 1. Januar 2012 gegründete Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst hat sich nach den Grundsätzen wirtschaftlicher und sparsamer Geschäftsführung zu richten. Dennoch gesteht sie weiterhin traditionelle, womöglich überholte Privilegien (sogenannte „Pensionshirsche“) ein.

Ich frage ich die Landesregierung:

1. Warum wird Forstbediensteten weiterhin das Privileg eingeräumt, kurz vor ihrem Eintritt in den Ruhestand jagdliche Abschiedsgeschenke in Form von unentgeltlichen Abschüssen („Trophäenjäger- Abschüssen“) wahrzunehmen?

2. In welchen Bereichen wurde dieses Privileg seit dem 1. Januar 2012 im Bereich der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst gewährt?