sehr lesenswert. Da wird im Übrigen noch mal der Hinweis darauf gebracht, welche Wachstumsimpulse kommen. Also diese drei Kriterien sind entscheidend, die aus diesen Bereichen kommen. Ich sage trotzdem, diese drei Kriterien sind entscheidend und das sind die einzigen Kriterien, die zugrunde gelegt werden. Es gibt keinen Branchenausschluss, es gibt auch keine Branchenprivilegierung im Einzelfall, sondern das Kriterium bzw. Zuschlagsystem ist entscheidend.
Summa summarum komme ich zu einer anderen Betrachtung und zu einer anderen Einschätzung, als sie hier vorgetragen worden ist. Thüringen - und ich empfehle das gerade der CDU -, wir sollten stärker über unsere Erfolge reden. Die Erfolge sind nämlich da beim Thema Ansiedlung, beim Thema Arbeitslosigkeit, beim Thema Fachkräfte und ähnlichen Punkten, und darüber sollten wir reden, denn ein Standort lebt auch davon, dass man gut über ihn kommuniziert und nicht Dinge verbreitet, die mit der Realität nichts zu tun haben. Ich verstehe eines, dass sich eine Opposition an einem Minister der Landesregierung reiben muss, aber dass die Koalitionsfraktionen - wir sitzen ja häufiger mal zusammen im Arbeitskreis, Herr Heym - dann sozusagen Argumente, die schon mehrfach zurückgewiesen werden, im Rahmen einer Aktuellen Stunde erneut vorträgt, dafür habe ich nur begrenzt Verständnis. Sie werden nicht besser dadurch. Durch Wiederholung werden falsche Argumente nicht besser.
Ja, genau, durch Wiederholungen werden falsche Argumente nicht besser. Nein, noch mal, ich habe Zahlen.
Jetzt der letzte Satz: Er kann mich noch nicht mal richtig zitieren, Herr Barth, weil auf der Tagung zur EU habe ich Folgendes gesagt: In der Tat muss es doch so sein, dass in den nächsten Jahren die GRW-Finanzierung wieder auf das zurückgeführt wird, wofür sie da ist, nämlich eine Anschubfinanzierung. Ich könnte Ihnen jetzt Unternehmen nennen, zum Teil auch mit parteipolitischer Zugehörigkeit, die 10-, 12-, 15-, 16-mal gefördert worden sind. Ich sage ganz offen, das ist keine Anschubfinanzierung, das ist ein Dauersubventionstatbestand und den werde ich nicht fortsetzen,
sondern es geht um Anschubfinanzierung. Das ist der Kern dessen, wofür die GRW da ist. Darauf werde ich achten. Ich glaube, dass das auch not
Ich finde, wir sollten über unsere Stärken und unsere Erfolge reden, auch darüber reden, wo wir noch besser werden können. Argumente, mit denen wir bei der Förderung noch zielgenauer werden können, bin ich gern bereit aufzunehmen. Ich glaube nur, nach all meinen Rückmeldungen, die ich bekomme - wir haben jeden Tag Kontakt auch mit den Unternehmen -, dass wir ein gutes System aufgebaut haben. Eines gelingt mir allerdings nicht, das gestehe ich auch zu. Ich habe nicht genügend Geld, um jeden Antrag zu bedienen, das ist wahr. Das sage ich auch. Deswegen ist es gut, eine kriterienorientierte Förderung zu machen und keine Zufallsförderung nach dem Prinzip, wer zuerst den Eingangsstempel auf dem Antrag hat, der bekommt eine Förderung, sondern wir machen das nach Kriterien. Ich glaube, dass das sinnvoll ist, dass das auch die Erwartung sein muss, wenn wir öffentliche Mittel einsetzen, und das am Ende des Tages auch die nachhaltigste und auch zukunftsträchtigste Form von Wirtschaftsförderung ist. Ich denke, von daher sollten wir gemeinsam daran arbeiten, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe den fünften Teil der Aktuellen Stunde und damit auch diesen Tagesordnungspunkt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4609 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne dazu die Aussprache und als Erste hat das Wort Abgeordnete Skibbe von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, in erster Lesung wurden zu unserem Gesetzentwurf bereits viele Argumente ausgetauscht. Ich möchte dem noch einiges hinzufügen und dabei auch auf einige Aussagen meiner Kollegen aus den anderen Fraktionen eingehen.
Aber kommen wir zuerst noch einmal zum derzeitigen Thüringer Sparkassengesetz vom 19. Juli 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Oktober 2007. Sie finden unter § 2 den Unter
nehmenszweck und den öffentlichen Auftrag. In Absatz 2 dieses Paragraphen heißt es: „Die Sparkassen betreiben ihre Geschäfte nach Maßgabe der Sparkassenverordnung im Interesse ihrer Kunden.“ In Absatz 3: „Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrags; die Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs.“ Das noch einmal zum Selbstverständnis.
Nun ist um die Diskussion zum Thema „Deckelung der Dispozinsen“ in den letzten Wochen so einiges in Bewegung gekommen. Noch in der vergangenen Plenarsitzung hatte sich die SPD hier in Thüringen gegen den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Deckelung des Dispozinses bei Sparkassen ausgesprochen. Zufällig einen Tag später kam Frau Bundesverbraucherministerin Aigner mit ihrem Vorschlag und forderte vom Prinzip her die Einführung dieses Mechanismus, auch wenn die Kappungsgrenze in ihrem Vorschlag höher angesetzt war. Nun haben die SPD-Länder, übrigens auch in Koalition mit den GRÜNEN, einen entsprechenden Antrag auf Einführung einer Kappungsgrenze im Rahmen der jüngst stattgefundenen Konferenz der Verbraucherministerin und Verbraucherminister gestellt. Sie sind leider damit gescheitert. In der öffentlichen Debatte hatte die SPD diesen Vorstoß auf Bundesebene als ihre ureigenste Erfindung verkauft. Ja, aber wer hat es denn nun erfunden? So ganz zufällig wurde dabei verschwiegen, dass DIE LINKE-Fraktionen, z.B. die im Saarland, bereits 2010 und auch DIE LINKE vor der Sommerpause in diesem Jahr solche Anträge zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher bereits gestellt haben, und diese wurden abgelehnt.
Selbst die Weiterdiskussion in den Fachausschüssen, wie hier in Thüringen erlebt, wurde auch abgelehnt. Kein SPD-Vertreter hat dies in der öffentlichen Diskussion zugegeben. Bleibt nur die Frage: Ist das miese Informationspolitik oder einem schlechten Gedächtnis geschuldet? Oder kann man dies schon als Heuchelei bezeichnen?
Zu den Einwänden der Gegenseite in der Sache nur so viel: Das Argument der Sparkassen und ihrer Verteidiger, es entstehe ein nicht akzeptabler Wettbewerbsnachteil, ist so nicht nachvollziehbar. Wenn die Sparkassen damit werben, dass sie keine spekulativen und risikobehafteten Geschäftsstrategien wie andere Banken verfolgen, wie vereinbart sich das mit derartig hohen Dispozinsen. Im Moment sind die bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland noch am niedrigsten mit 8,65 Prozent und am höchsten bei der Kreissparkasse in Hildburghausen und in der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau mit 13,45 Prozent. Im Übrigen wirbt derzeit die Volksbank Saaletal eG mit Dispozinsen von 6,95 Prozent. Ob das Kundenfang mit Kurzzeitwirkung ist, und sich die Dispozinsen im Dreimonatsrhythmus nach oben anpassen, wie das auf der Homepage
eigentlich angedeutet wird, oder ob wir eine gewisse Langzeitwirkung erreichen, das wird nicht zuletzt auch vom Willen der Politik abhängen.
Meine Damen und Herren, Sparkassen sind bodenständiger als andere Banken und regional verortet. Das ist, glaube ich, gut so. Wenn dem so ist, dann müssten die Sparkassen aber auch keine so hohen Dispozinsen von ihren Kunden bzw. Verbrauchern nehmen. Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand haben sich in den letzten Jahren wohl kaum erhöht. Das ist ein Märchen, dass Überziehungskredite die höchste Ausfallwahrscheinlichkeit haben, wie das der Abgeordnete aus der CDU-Fraktion, Kollege Kowalleck, in der ersten Lesung behauptet hatte. Die Ausfallquoten werden mit durchschnittlich 0,3 Prozent angegeben. Das ist im Vergleich zu beispielsweise Konsumentenkrediten nicht einmal ein Achtel. Dort beträgt nämlich die Ausfallquote 2,5 Prozent. Laut der Verbraucherbefragung des Forsa-Instituts würde immerhin jeder achte Bankkunde wegen eines deutlich günstigeren Dispozinses auch seine Bank wechseln. Das konterkariert auch die Aussage von Dr. Pidde aus der ersten Lesung, unser Gesetzentwurf wäre eine einseitige Bestrafung der Sparkassen. Ich meine, er könnte sich auch zum Wettbewerbsvorteil entwickeln.
Bleibt noch die Frage der Lenkungsfunktion. Das heißt, bestimmte Kunden sollen nicht zu leichtfertig im Umgang mit Geld angetrieben werden. Hier gibt es sicher auch andere Möglichkeiten der Bonitätsabsicherung für Banken und Sparkassen als ein deutlich zu hoher Dispokredit, zum Beispiel Frühwarnsysteme und Umschuldungsangebote. Verbrauchern, die sich gezwungen sehen, ihr Konto auf längere Zeit zu überziehen, wird geraten, ihren Bankberater zu kontaktieren und eine Umschuldung auf einen günstigeren Ratenkredit zu prüfen. Diese Frühwarnsysteme und Umschuldungsangebote sind noch ausbaufähig. In den meisten Banken und Sparkassen besteht zwar ein internes Alarmsystem, wenn Kunden ihre Konten über einen längeren Zeitraum überziehen, aber diese Warnung wird häufig nicht an diese weitergegeben. Hier könnten die Banken aktiver werden und ihren Kunden die Umschuldung in einen Ratenkredit oder eine Restschuldversicherung anbieten. Im Zweifelsfall könnte auch der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle empfohlen werden, denn die Banken haben eine Verantwortung gegenüber ihren Kunden und sollten diese angemessen betreuen. Mit einer wichtigen Hilfestellung könnte somit einkommensschwachen Haushalten geholfen und es könnten dauerhafte Schuldenfallen vermieden werden. Damit würden Banken und Sparkassen ihre Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge auch für den normalen Kunden als Verbraucher erfüllen.
Der Gesetzgeber muss dort regulieren, wo Zinsen und Zinssätze von berechtigter Risikoabsicherung einer Dienstleistung zur Abzocke entgleisen. Ein
weiteres Argument von Dr. Pidde - ebenfalls aus der ersten Lesung - war, die Sparkassen würden auch Ausschüttungen sowie sonstige Finanzleistungen für die Region leisten, das weiß ich und wissen meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion DIE LINKE selbstverständlich auch. Ich antworte an dieser Stelle: Natürlich ist es schön, wenn die Sparkassen Jahr für Jahr einen Teil ihrer Überschüsse für gemeinnützige Zwecke ausschütten können und damit die Landkreise und kreisfreien Städte bei freiwilligen Aufgaben wie Kultur und Sport unterstützen, aber hier heiligt eben der Zweck nicht die Mittel.
Zu unterstreichen ist auch noch einmal, dass die Fraktion DIE LINKE in Thüringen natürlich für die Einführung einer bundesweiten einheitlichen Dispokappungsgrenze, bezogen auf alle Geldinstitute, eintritt. Der Gesetzentwurf, bezogen auf die Thüringer Sparkassen, hat damit die Funktion eines politischen Signals im Sinne des ersten Schritts vor der eigenen Haustür. Da mit den Vorschlägen der Bundesverbraucherministerin und der aktuellen Diskussion in der Verbraucherministerkonferenz weiter Bewegung in das Thema gekommen ist, hält die Fraktion DIE LINKE noch immer eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Justiz- und Verfassungsausschuss zum Zwecke der notwendigen vertiefenden Diskussion des Themas für geboten.
Springen Sie über Ihren Schatten, nehmen Sie sich und die Argumente Ihrer Parteikollegen im Bund ernst und stimmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der Ausschussüberweisung zu. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich lade Sie ein, mit uns in den Ausschüssen über den Sinn oder Unsinn von Freiwilligkeit einer Kappungsgrenze von Dispozinsen, wie Sie Verbraucherministerin Aigner vorschlägt, zu streiten. Danke.
Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben tatsächlich zu diesem Thema bei der ersten Lesung bereits unsere Meinung genannt, und um es gleich vorwegzunehmen, die hat sich nicht wesentlich geändert. Frau Skibbe, auch wenn Ihre Argumente durchaus beachtenswert sind, aber an dem zentralen Problem, dass wir den Zweck richtig finden, aber die Mittel nicht, daran hat sich nichts geändert. Der Zweck, dafür zu sorgen,
dass Menschen, die unverschuldet, oder auch manchmal verschuldet in Not geraten, nicht übermäßig belastet werden, ist richtig. Deshalb ist es auch richtig, wenn versucht wird, bundesweit Initiativen dazu zu machen. Da überlasse ich Ihnen sehr gern das Prä, nach dem Motto, Sie haben es erfunden und nicht die SPD. Das interessiert dabei nicht wirklich, denn ich weiß, dass auch die GRÜNEN in Baden-Württemberg entsprechende Initiativen gemacht haben.
Ich glaube auch, dass es auf Bundesebene ein Mittel sein könnte, weil ich glaube, wenn wir alle Banken und Sparkassen in Deutschland dazu bringen könnten, eine solche Obergrenze einzuführen, dass die Wechselbereitschaft gerade für solche Konsumenten und Überziehungsproblematiken ins Ausland sehr gering ist, insofern es auch wirklich alle treffen wird. Aber konkret an diesem Punkt: Wenn Sie die Sparkassen nur in Thüringen meinen, klappt es eben nicht. Etwas kurz gesprochen, die Reichweite Ihres Antrags ist zu gering. Sich nur auf die Sparkassen zu konzentrieren, ist einfach zu gering und es ist selbst immanent offensichtlich nicht funktional, das haben Sie gerade mit Ihren Zahlen sehr schön selber deutlich gemacht.
Wir haben - wenn Ihre Zahlen stimmen und ich gehe davon aus, dass Sie das gut recherchiert haben - bei den Sparkassen folgende Situation, dass es dort sehr unterschiedliche Dispositionszinsen gibt. Nun fragt man sich doch, warum nicht alle Menschen von der Bank mit den hohen Dispositionszinsen zu der Bank mit den geringen gehen - alle die, die einen brauchen oder meinen einen zu brauchen. Das tun sie nicht. Warum nicht? Das nennt man Transaktionskosten, habe ich mal gelernt. Das hat damit zu tun, dass es einen Unterschied macht, ob die Sparkasse vor Ort bei mir ist in - sagen wir mal - Ilmenau, oder ich - sagen wir mal - in Pößneck zwar 5 Prozent weniger zahlen muss, aber dafür alle meine Konten umstellen muss. Das kostet mich Geld, Zeit, Nerven und möglicherweise den Hinweis der Sparkasse in Pößneck, tut mir leid, aber mit deinen Kontowerten, die du bisher gehabt hast, mit dem Eingang deiner Zahlungen haben wir ein Problem, dich überhaupt aufnehmen zu wollen. Eine Sparkasse muss aufnehmen, nicht jede.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn Sie sagen, dass einerseits die Sparkassen sehr hohe Dispositionszinsdifferenzen haben, und zeigen, dass der Wettbewerb funktioniert auch mit den Volksbanken, aber wenn Sie gleichzeitig auch feststellen, dass der Wettbewerb dafür sorgt, dass jeder Achte wechseln würde, dann können Sie auch feststellen, sieben von acht wollen nicht wechseln. Ob jeder Achte, der wechseln würde, gerade der ist, der es auch braucht, oder nur der Vorsorgende, der sowieso 10.000 € auf dem Girokonto liegen hat, das können Sie nicht genau wissen, dafür gibt es schließlich das Bankgeheimnis. Lange Rede, kurzer Sinn:
Die, die es eigentlich betrifft, haben wenig faktische Wechselmöglichkeiten, und wenn, dann in Privatbanken oder Volksbanken vor Ort. Real wechseln die nämlich nicht per Internetbanking aus Mangel an Gelegenheit oder Transaktionskosten in andere Sparkassen. Das ist der Grund, warum wir weiterhin diesem Antrag nicht einfach zustimmen können. Selbstverständlich haben wir nichts dagegen, dieses Thema im Ausschuss weiterzuberaten und wir unterstützen natürlich auf diese Art und Weise dann auch die Überweisung an die Ausschüsse, die Sie genannt haben.
Herr Meyer, würden Sie mir recht geben, dass auch Unterschiede im Rahmen der Beratungsleistungen und der Netzdichte von den Sparkassen zu anderen Banken durchaus festzustellen sind und dass das Kosten sind, die auch vorgehalten werden müssen und dass eine hohe Beratungsleistung auch Kosten verursacht diesbezüglich?
Ich würde Ihnen zustimmen und das macht ja die Sache wieder so zweischneidig, dass man einerseits feststellen muss, dass nur noch die Sparkassen und die Volksbanken flächendeckend überhaupt vor Ort sind und dass das natürlich wiederum Geld kostet. Aber man könnte es auch als Geschäftsmodell bezeichnen, das dafür sorgt, dass 70 Prozent der Thüringer meines Wissens immer noch bei den Sparkassen und Volksbanken sind.
Danke. Herr Abgeordneter, könnten Sie meine Frage nachvollziehen, dass man solchen zusätzlichen Kosten, die wahrscheinlich durch Beratung etc. anstehen, andere Möglichkeiten gibt, die nicht zwingend durch Dispozinsen geregelt werden müssen, sondern dass es sicherlich bei einer Sparkasse auch noch andere Möglichkeiten gibt?
Da kann ich Ihnen zustimmen, die Debatte hatten wir bei der ersten Beratung bereits, dass die Frage ist, wo diese Kosten dann versteckt werden. Das wäre ein Thema für die Beratung im Ausschuss.