Protokoll der Sitzung vom 20.09.2012

In den gesetzlich definierten örtlichen Beiräten möchte ich, wenn Sie mir erlauben, noch zwei, drei Sätze dazu sagen - sind u.a. ja die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege, Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie die Kammern und die berufsständischen Organisationen beteiligt. Die Beiräte beraten bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen, d.h., auch beim Einsatz von Instrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung. Vor diesem Hintergrund ist es auch aus fachlicher Sicht sinnvoll, auf einen allgemeinen Kriterien- oder Beispielkatalog für öffentlich geförderte Beschäftigung zu verzichten. Die Gestaltung und Entscheidungsfindung vor Ort ist nach Auffassung der Landesregierung passgenauer und zielführend.

Natürlich sind bei der Bewerberauswahl alle gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen und der Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen nach SGB VIII einzuhalten.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 5/4905 ist zurückgezogen worden. Wir machen deshalb weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4922.

Wird die Prüfstelle des Bundessortenamtes in Kalteneber geschlossen?

Pressemeldungen zufolge plant das Bundessortenamt die Schließung von fünf Prüfstellen bis zum Jahr 2015.

Von den zwei Thüringer Standorten soll Kalteneber bei Heiligenstadt betroffen sein. Im Zusammenhang mit den Schließungen wird in der Presse auch die Auslagerung von Aufgaben des Bundessortenamtes diskutiert. Bei den Wertprüfungen sei vorgesehen, weitgehend Dritte (Züchter oder Sortenförde- rungsgesellschaft, Länderdienststellen, private Dienstleister) einzubeziehen.

In Kalteneber wurden Getreide, Gräser, Klee, Ölund Faserpflanzen geprüft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum soll nach Kenntnis der Landesregierung die Prüfstelle Kalteneber geschlossen werden?

2. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung mit Blick auf die eigenen landwirtschaftlichen Zielsetzungen grundsätzlich den Thüringer Prüfstandorten bei?

3. Was soll nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Standort Kalteneber passieren und käme aus Sicht der Landesregierung eine Übernahme der Dienststelle in die Hoheit des Landes infrage?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur seitens des Bundessortenamtes beabsichtigten Abgabe von Prüfaufgaben an Dritte?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt- und Naturschutz und das macht, wie so meist, Herr Staatssekretär Richwien.

Damit haben Sie recht, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident.

Der Präsident hat immer recht.

Dem widerspreche ich auch nicht.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Scheringer-Wright beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Schließung der Prüfstelle Kalteneber ist Bestandteil eines mittelfristigen Umstrukturierungsprogramms des Bundessortenamtes.

Zu Frage 2: Der Hauptstandort des Bundessortenamtes in Thüringen befindet sich in Dachwig. Dieser Standort ist in einer typischen Lage des Thüringer Beckens und weist ein breites Prüfspektrum von landwirtschaftlichen Arten bis hin zu Gemüse-, Arznei- und Gewürzpflanzen auf. Er wird hinsichtlich seiner Aussagekraft als sehr wertvoll für den Ackerbau in Thüringen eingeschätzt. Der Standort in Kalteneber besitzt nur eine sehr geringe personelle Ausstattung. 1,5 VbE sind dort ständig in Arbeit. Die Außenstelle wird insgesamt von Dachwig geführt. Seine Bedeutung ist somit als begrenzt einzuschätzen. Gleichwohl verkörpert er die typischen Lagen des Eichsfeldes.

Zu Frage 3: Der Bund hat die Thüringer Landesregierung bis jetzt nicht offiziell - ich sage es noch einmal, nicht offiziell - über die Schließung des Standorts Kalteneber informiert. Insofern gibt es bislang auch keine Erkenntnisse über eine potenzielle Nachnutzung. Eine Übernahme der Station in die Hoheit des Landes ist nicht vorgesehen. Das

(Staatssekretär Staschewski)

vorhandene Netz an Versuchsstationen wird als ausreichend bewertet. Der räumlich nächstliegende Standort einer Station des Landes befindet sich in Kirchengel.

Zu Frage 4: Die Abgabe von Prüfaufgaben an Dritte ist angesichts eines zunehmenden Personalabbaus im öffentlichen Bereich ein Mittel, um wesentliche Aufgaben weiter abdecken zu können.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ja, danke. Kalteneber zeichnet sich durch besondere klimatische Bedingungen aus, auch weniger günstig als zum Beispiel das Erfurter Becken und gerade da werden Futterpflanzen, auch Eiweißfutterpflanzen, Kleearten geprüft. Der Landtag hat vor Kurzem eine Eiweißstrategie für Futtermittel hier in Thüringen beschlossen. Sieht die Landesregierung Chancen, genau diesen Standort in dieser Richtung weiter zu nutzen?

Erst würde ich mal abwarten, wie der Bund entscheidet. Ich habe gesagt, es liegt mir bis jetzt offiziell nichts vor. In dem Punkt - wichtiger Standort würde ich Ihnen beipflichten. Es sind klimatische Besonderheiten, die dort oben vorliegen, aber ich habe auch gesagt, wir haben Prüfstationen. Wir haben einige und wir müssen uns dann mit dem Thema beschäftigen, wenn der Bund sich bei uns offiziell gemeldet hat. Dann muss man sehen, inwieweit man Kalteneber in andere Prüfstationen integrieren kann. Da bin ich jetzt noch nicht in der Lage, Ihnen zu sagen, wie man dann mit diesem Ergebnis, was der Bund uns vorlegt, umgeht.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin.

Genau da anschließend, Herr Richwien, Sie sagen, offiziell hat Sie der Bund noch nicht informiert, das bedeutet eigentlich inoffiziell schon. Wann gehen Sie denn davon aus, dass Sie sich dann mit der Frage beschäftigen?

Das war jetzt so leicht unterstellt. Wir haben uns natürlich sachkundig gemacht, nachdem so eine Anfrage vorliegt. Man muss aber auch mal sagen, Frau Abgeordnete, wir sind da noch in der glücklichen Lage, dass wir in Dachwig diesen Kernstand

ort haben. Es gibt andere Länder, wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, welche ihren Standort verloren haben. Also da sind wir noch in einer besseren Lage. Wenn es uns gelingt nach meinem Dafürhalten, Dachwig zu halten, dann haben wir eigentlich auch was erreicht. Inwieweit wir dann Kalteneber in anderer Konstellation mit einbeziehen, da, glaube ich, ist der jetzige Zeitpunkt zu früh.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4937.

Danke, Herr Präsident.

Rundfunkbeitrag für Hostels

Ab Januar 2013 wird das neue Rundfunkgebührenmodell in der Bundesrepublik zur Geltung kommen. Dabei ändern sich auch die Gebühren für Hotelund/oder Hostelzimmer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Hostels gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Freistaat Thüringen und wie viele Zimmer sowie Betten werden durch diese angeboten?

2. Wie ist die Ausstattung (Rundfunk- und Fernseh- geräte sowie Computer) nach Kenntnis der Landesregierung in diesen Einrichtungen?

3. Wie gestaltet sich die gegenwärtige Rundfunkgebühr für einen Hostelbetreiber mit 20 Zimmern, keinen Rundfunkgeräten, aber einem Computeranschluss?

4. Welche Rundfunkbeiträge werden ab 1. Januar 2013 für eine solche Einrichtung (vgl. Frage 3) fällig?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Zimmermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt wie folgt:

Durch das Thüringer Landesamt für Statistik wird die Zahl der Beherbergungsstätten im Freistaat Thüringen in verschiedene Betriebsarten unterteilt erhoben. Hierzu gehören unter anderem die Betriebsarten Hotel, Hostel, Garni, Gasthöfe, Pensionen und Jugendherbergen. Die Betriebsart Hostel

(Staatssekretär Richwien)

wird nicht gesondert erhoben, da im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Erhebung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr eine gesonderte Definition für Hostels nicht besteht. Insofern ist bezüglich der vorliegenden Anfrage keine belastbare Aussage möglich.

Zu Frage 2: Kurzfristige Recherchen des Landesamts für Statistik haben ergeben, dass eine Reihe von Betrieben den Begriff Hostel zwar in ihrem Namen führt, die tatsächliche Einordnung der Betriebe im Sinne der Beherbergungsstatistik dieser Betriebe aber fast über das gesamte Spektrum der Betriebsarten hinweg - also Jugendherberge, Hotel, Pensionen, Hotel Garni - erfolgt. Insofern ist bezüglich der vorliegenden Anfrage auch hier keine tiefergehende belastbare Aussage möglich.

Zu Frage 3: Derzeit wird die Rundfunkgebühr am Gerät festgemacht. Das heißt, dass für vorgenanntes Beispiel für den Computeranschluss eine geräteabhängige Gebühr in Höhe von 5,76 € gezahlt werden muss. Ergänzend sei vermerkt, dass bei einer solchen Fallkonstellation zu erwarten ist, dass auch ein Betriebs-Kfz vorhanden ist in der entsprechenden Beherbergungsstätte. Für diesen Fall müssten dann noch einmal 5,76 € hinzukommen. Die Gebühr betrüge in diesem Fall also insgesamt 11,52 € für das Hostel.

Zu Frage 4: Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur vorübergehenden Beherbergung Dritter regelt § 5 Abs. 2 Nummer 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags die Beitragspflicht. Ab 2013 wird für die Betriebsstätte ein Drittel Beitrag vom vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,89 €, also ein Beitrag in Höhe von 5,99 € fällig. Das erste Zimmer im Hostel ist beitragsfrei, so dass sich für die folgenden 19 Zimmer ein Rundfunkbeitrag von 113,81 € errechnet. Somit beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag insgesamt 119,80 € für das Hostel.

Ich will ergänzend noch hinzufügen, dass es für Hostels zu einer Erhöhung der Beiträge kommen wird. Es ist schade, dass diese nachvollziehbare Unzufriedenheit der Hostel-Betreiber nicht im Rahmen der Anhörung schon so vorgetragen worden ist. Die Interessenverbände des Übernachtungsgewerbes hatten sich vielmehr positiv geäußert, da mit dem Modellwechsel erhebliche Vergünstigungen eintreten werden im Vergleich zum bisherigen Beitragsmodell. Es gibt aber eine gewisse Sensibilität auf Länderebene. Also auch auf der Ebene der Rundfunkkommission wird sich bereits damit befasst, ob im Zuge einer Evaluierung wegen entsprechender Auslegungsfragen auch in Einzelfällen geprüft werden kann, inwieweit es künftig Entlastungen geben kann. Die dafür zuständige Rundfunkkommission hat bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe mit der Prüfung beauftragt. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich würde mal sagen, anderthalb Fragen, das eine ist eine Bemerkung. In Antwort auf Frage 4 müsste theoretisch, nachdem Sie die Zimmer aufgeschlüsselt haben, dann gegebenenfalls auch noch die Unterstellung eines betriebseigenen Fahrzeugs vielleicht auch noch reingehören, dann würde noch mal Geld dazukommen.

Nein, Entschuldigung, wenn ich Ihnen da widersprechen darf. Das erste Kfz ist bei einer solchen Betriebsstätte frei.