Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zur Frage des Abgeordneten Untermann in der Drucksache 5/4953. Herr Untermann, einen Augenblick noch. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir nach der Fragestunde - und die ist in 5 Minuten beendet - den Tagesordnungspunkt 21 a und b aufrufen. Nur noch mal zur Orientierung, weil wir heute ein bisschen im Switchen waren. Bitte, Herr Abgeordneter Untermann.
Nach Veröffentlichung der Pressemitteilung in der Thüringischen Landeszeitung am 7. September 2012 „Millionen-Desaster am Tunnel“ informierten uns Leser darüber, dass durch den Bau des „Jagdbergtunnels“ die Eigentümer Bauwerksschäden an ihren Häusern feststellten.
1. Welche bautechnischen Schäden an Häusern und sonstigen Bauwerken infolge der Baumaßnahme Jagdbergtunnel sind aufgetreten? (Bitte benen- nen Sie die Art der aufgetretenen Bauwerksschä- den, die Städte und Gemeinden [Schadensorte] und die Schadenshöhe.)
4. Werden oder wurden Entschädigungen an die Eigentümer für die bautechnisch entstandenen Schäden geleistet, wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, welche Verfahrensweisen sind für die Beseitigung der Schäden geplant?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Untermann, die Mündliche Anfrage von Ihnen beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
me Jagdbergtunnel sind nach Information der DEGES weder vorhanden noch bestätigt. Die bislang angemeldeten Schäden vor allem von Einwohnern der Gemeinde Bucha des Ortsteils Oßmaritz konnten bislang gutachterlich nicht auf die Baumaßnahme Jagdbergtunnel zurückgeführt werden. Während der Sprengarbeiten bei den Vortriebsmaßnahmen wurden durch die beauftragte Baufirma kontinuierlich Erschütterungsmessungen an den Gebäuden in dem definierten 100 m breiten Korridor über dem Tunnel in Oßmaritz durchgeführt. Alle Messergebnisse lagen wesentlich unter den zulässigen Toleranzwerten.
Zu Frage 2: Die Erfassung und Bewertung der angemeldeten Bauschäden erfolgte durch eine von der Baufirma beauftragte Bausachverständige.
Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 4: Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass bislang keine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wurden bislang auch keine Entschädigungen gezahlt. Aus diesem Grund sind auch keine weiteren Verfahrensweisen zur Beseitigung von Schäden geplant.
Herzlichen Dank, Herr Minister. Ich schließe an dieser Stelle die Fragestunde. Das heißt, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde
b) Unverzügliche Vorlage des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes mit Haushaltsplan und des Entwurfs eines Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2013 oder für die Jahre 2013 und 2014 Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4900
Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Dann hat Herr Abgeordneter Huster das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung konnte bisher ihre Hausaufgaben nicht bewältigen und dem Landtag nicht wie vorgesehen im September einen Haushaltsentwurf vorlegen. Wir haben deshalb dem Parlament heute einen Vorschlag unterbreitet, wie wir als Thüringer Landtag die Landesregierung bei der Kompromissfindung unterstützen können. Unser Antrag sieht vor, dass die Landesregierung den Entwurf des Landeshaushalts zusammen mit dem Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes so rechtzeitig vorzulegen hat, dass wir spätestens am 18. Oktober hier im Plenum in erster Lesung beraten können und damit dann auch spätestens Ende Januar beide Werke miteinander verabschieden können. Wir haben uns nicht angemaßt, als Fraktion die Diskussion in der Koalition entscheiden zu wollen, ob nun ein Einjahres- oder ein Doppelhaushalt sinnvoller ist. Das haben wir bewusst offengelassen. Wir haben nur Wert darauf gelegt, dass die Entwürfe zeitnah vorzuliegen haben und das FAG gemeinsam mit dem Haushalt vorzulegen ist.
Insbesondere werte Kollegen der Koalition, also SPD- und CDU-Fraktion, wenn Sie nächste Woche auf der Messe von den Bürgermeistern unseres Freistaats gefragt werden, was Sie denn nun getan haben, damit die Koalition zu einem Entwurf kommt, dann würde ich Ihnen wünschen, Sie könnten sagen, Sie haben am Freitag im Plenum einen Antrag unterstützt, damit wenigstens im Oktober ein Entwurf vorliegt. Ich glaube, es wäre für Sie wirklich
nicht schön, wenn Sie sagen müssten, Sie hätten zwar ein Instrument gehabt, die Dinge zu beschleunigen, aber Sie haben darauf verzichtet, indem Sie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt haben.
Werte Kollegen, in diesem Sinne wünsche ich uns eine angenehme Debatte und Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Huster. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der FDP und ich erteile Herrn Minister Dr. Voß das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die vorliegenden Anträge von FDP und DIE LINKE fordern gemeinsam, dass die Landesregierung unverzüglich den Regierungsentwurf zum Haushalt 2013 und 2014 vorlegen möge. Wir hatten bereits am Mittwoch die Möglichkeit, im Rahmen der Aktuellen Stunde dieses Thema ausführlich zu beraten. Insofern noch einige folgende Ausführungen von mir.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 99 der Thüringer Verfassung ist es allgemeines Recht, allerdings dann auch die Pflicht der Landesregierung, den Entwurf des Haushaltsgesetzes vorzulegen. § 30 der Landeshaushaltsordnung konkretisiert diese Pflicht unter zeitlichem Aspekt dahin gehend, dass eine Zuleitung zum 1. September erfolgen soll. Die Absicht, dies einzuhalten, haben wir bereits mit dem Aufstellungserlass vom 19. Dezember 2011 und dem darin enthaltenen Zeitplan zum Ausdruck gebracht. In Konsequenz dessen, nämlich des Haushaltsaufstellungsrundschreibens, habe ich in Erfüllung der Verpflichtung des Finanzministers nach § 28 der Landeshaushaltsordnung dem Kabinett mit Datum vom 14. Juli 2012 einen bis auf einige Punkte einvernehmlich verhandelten Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 und das Jahr 2014 zur Beschlussfassung vor der Sommerpause vorgelegt. Dass ein solcher Beschluss bislang nicht erfolgt ist, liegt insbesondere in der Tatsache begründet, dass die Koalitionspartner aus CDU und SPD für den Abwägungsprozess zur Frage Einzel- oder Doppelhaushalt noch Zeit benötigen. Ich hatte dieses am Mittwoch ausgeführt und ich denke, dass damit die Fragen 1 und 2 des Antrags der FDP bereits beantwortet sind.
Bereits im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungspartner darauf verständigt, zum Verfahren von Doppelhaushalten zurückzukehren, wenn die finanzpolitischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Unterschiedliche Einschätzungen bestehen inner
halb der Regierung zu der Frage, ob die finanzpolitischen Rahmenbedingungen einen Doppelhaushalt zulassen. Hier geht es aus Sicht der SPD-Minister insbesondere um die Fragen, wie sich die Konjunktur in Deutschland, Europa und der Welt entwickelt, was mit dem Euro-Raum passiert und welche Auswirkungen dies auf die Steuereinnahmen und Ausgabeverpflichtungen der öffentlichen Haushalte haben könnte, während ich nach allen mir zur Verfügung stehenden Informationen sage, wir werden auch mit der Steuerschätzung Ende Oktober aller Voraussicht nach keine deutlich negative Überraschung erleben.
Was nun die Punkte 5 und 6 des Antrags der FDP angeht, ist Folgendes anzumerken: Wir haben den Haushalt nicht auf Kante genäht.
Ja, ich gebe ja, hochverehrter Herr Ramelow, einen Sofortbericht für die Landesregierung ab und da habe ich es Ihnen jetzt gesagt. Jetzt sind Sie einfach schlauer. Jetzt sind Sie einfach schlauer geworden.
Übrigens, das Wort kommt nicht von mir, das wissen Sie, sondern der ehemalige Bundesfinanzminister Eichel - übrigens kommt der auch aus Kassel - hat das in die Welt gesetzt. Allerdings, die Kante ist dann auch geplatzt. Unsere Kante wird hoffentlich nicht platzen.
Gut, zum Ernst zurück. Wir haben also konservativ veranschlagt und insofern eben nicht am oberen Rand konservativ und ich denke, auch risikosensibel etatisiert. Sie fragen, wie man eine zusätzliche Risikovorsorge einbauen könnte. Ich denke, das ist im Haushaltsaufstellungsverfahren schlechterdings nicht möglich. Sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Folgen ist man erst dann zu begegnen, wenn sie eintreten, nämlich im Haushaltsvollzug. Dort haben wir natürlich die Möglichkeit der Sperre, wir haben die Möglichkeit des Nachtragshaushalts, wenn es elementare Veränderungen geben sollte. Diese Möglichkeiten, die das Haushaltsrecht bereithält, gibt es übrigens unabhängig ob Einzel- oder Doppelhaushalt.
Meine Damen und Herren, nun zum Kernanliegen der beiden Anträge. Die Landesregierung bedauert - das sage ich auch noch einmal als Wiederholung vom Mittwoch -, dass eine Vorlage des Haushaltsentwurfs bislang nicht eingereicht werden konnte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehe ich davon aus und beziehe mich hier auf den Punkt 8 des Antrags der FDP, dass eine Einbringung sowohl des Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes als auch des
Haushaltsplans im Oktober-Plenum erfolgen wird. Sofern die Beschlussfassung im Landtag nicht vor Beginn des neuen Haushaltsjahrs erfolgen kann, gilt Artikel 100 der Thüringer Verfassung, nämlich die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung. Auch hier möchte ich noch mal erwähnen, sie gibt uns die Möglichkeit, alle Ausgaben und Verpflichtungen zu tätigen bzw. einzugehen, die nötig sind, um gesetzliche Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, rechtlich begründete Verpflichtungen zu erfüllen sowie Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diesen Zweck zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan des Vorjahres hierfür bereits Beträge bewilligt wurden. Das heißt, die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung stellt sicher, dass es keine Investruinen gibt und dass die Verpflichtungen, die das Land eingegangen ist, abfinanziert werden können. Das ist natürlich ein ganz klarer Rahmen, wenngleich ich auch an dieser Stelle noch mal erwähnen möchte, wünschenswert ist dieses nicht und wir sollten uns auch den Ausnahmecharakter dieser Maßnahmen immer wieder vor Augen führen.
Meine Damen und Herren, wir werden unsere verfassungsrechtliche Verpflichtung erfüllen, sobald es möglich ist. Den Zeitpunkt hatte ich gesagt, ansonsten bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Voß. Ist die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Ich sehe allgemeines Nicken. Vielen Dank. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich also die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der FDP, gleichzeitig zu Nummer II des Antrags der FDP und zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Mir liegt eine Rednerliste vor und das Wort hat als erster Redner Herr Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion.