Protokoll der Sitzung vom 26.01.2018

Ferner ist ein sachkundiger Halter aufgrund seiner Erfahrung auch in der Lage, das Verhalten seines Tieres richtig zu deuten und bei eskalierenden Situationen präventiv einzugreifen. Somit wird offensichtlich, dass gerade hierdurch der Gesetzeszweck, nämlich die Vorbeugung und Abwehr von Gefahren, welche sich aus dem Halten und Führen von gefährlichen Tieren ergeben, am Besten verwirklicht wird.

Aber eben jener Gesetzeszweck der Gefahrenprävention kommt an anderer Stelle so gut wie gar nicht zum Tragen. So werden in § 3 Abs. 2 des Änderungsantrags zwar mehrere Fälle normiert, wann ein Hund als gefährlich gelten soll, jedoch greifen diese Tatbestände größtenteils zu spät. Denn hiernach wird die Gefährlichkeit des Hundes erst dann festgestellt, wenn er bereits einen Menschen oder ein anderes Tier angegriffen hat.

Daher sollte nach unserem Dafürhalten an dieser Stelle zum Schutz der Bevölkerung der Aspekt der Gefahrenprävention noch stärker herausgearbeitet werden.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Der steht drin!)

Ja, ich führe ja noch weiter aus, ich bin ja noch nicht fertig. Ein weiterer Kritikpunkt, den ich hier noch erwähnen möchte, betrifft die Möglichkeit zur Widerlegung der Gefährlichkeit eines Hundes durch einen erneuten Wesenstest. So ist zwar die Möglichkeit zur Wiederholung des Wesenstests an und für sich grundsätzlich zu begrüßen, jedoch wird ein entscheidender Aspekt hierbei völlig übersehen, nämlich die Frage nach der maximalen Anzahl von Wiederholungsmöglichkeiten für diesen Wesenstest. Man fragt sich doch, ob es nun möglich sein soll, diesen Test so oft zu wiederholen, bis man schließlich irgendwann das gewünschte Ergebnis hat.

Unserer Ansicht nach sollte daher eine Wiederholung des Wesenstests nur zwei- bis dreimal möglich sein, damit es nicht dazu kommt, dass ein in Wirklichkeit gefährlicher Hund durch unzählige Wesenstests irgendwann mal als ungefährlich eingestuft wird

(Beifall AfD)

und es zu einer Gefährdung der Bevölkerung kommt.

Abschließend möchte ich sagen: Das Gefahrenpotenzial beim Halten von Hunden ist immer am anderen Ende der Leine, der Umgang mit dem Tier und wie es untergebracht ist. Daher sollten wir uns darauf beziehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Adams, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Herr Henke, da habe ich noch ein Überstück von Ihrer Rede, aber ich bringe es Ihnen nachher gerne vorbei.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Schmeiß weg!)

So kommt es noch zu politischen Problematiken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Freunde und Hundehalterfreunde, die Rasseliste, das hat ein langjähriger Diskussionsprozess in diesem Landtag gezeigt, ist ungeeignet und deshalb wird sie auch heute abgeschafft.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf das gerade als Vertreter der Grünen-Fraktion auch sagen: Wir – auch unsere Fraktion – haben dafür einen langen Weg zurücklegen müssen. Wir haben viel gelernt in den vielen Gesprächen und das ist mir das wichtigste Anliegen: All denen, die da engagiert in Vereinen, aber auch als Einzelpersonen unterwegs waren, kann man nur gratulieren, kann man nur bekräftigen, daraus zu lernen.

Dieser Diskussionsprozess über dieses Gesetz, das erst beschlossen wurde und dann viel Kritik ausgelöst hat, ist mustergültig für eine gute Demokratie, nämlich dass ein Parlament auf der Grundlage der Rückmeldungen aus der Bevölkerung erkennt, dass man hier einen Fehler gemacht hat. Wir haben dann alle über eine gewisse Zeit – das hat etwas gedauert – Wege gesucht, um diesen Missstand wieder zu lösen. Wir Grüne hatten da

(Abg. Henke)

zum Beispiel auch noch einen anderen Vorschlag, die Rasseliste bestehen zu lassen und die Gefährlichkeit widerlegen zu können. Am Ende haben alle Anhörungen gezeigt, dass das nicht wirklich zum Erfolg führt. Es kann nur einen Weg geben, nämlich das Abschaffen der Rasseliste. Und das tun wir heute an diesem Tag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wichtig ist natürlich auch, dann immer wieder die Frage zu stellen: Was regelt dieses Gesetz jetzt? Denn das werden uns auch die Menschen fragen, die werden sagen: Was habt ihr denn jetzt gemacht? Deshalb ist es mir ganz wichtig, deutlich zu sagen, dass über den § 9 festgehalten und normiert ist, dass Wesenstests immer dann angeordnet werden müssen, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass ein Tier, und das können wirklich nur Sachverständige feststellen, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriff zur Schärfe oder in anderer Form Gefährlichkeit ausdrückt, oder wenn ein Mensch gebissen wurde oder wenn ein anderes Tier gebissen wurde. All diese Punkte führen dazu, dass ein Wesenstest angeordnet werden kann und nur in diesem Wesenstest werden wir dann feststellen können, ob und inwiefern dieses Tier von großer Gefährlichkeit ist.

Für uns ist es auch wichtig, die Kritiker zu Wort kommen zu lassen. Der Städte- und Gemeindebund hat eines sehr deutlich gesagt. Er hat gesagt: Wenn man sich dieses Gesetz mit den Änderungen jetzt anschaut, dann ist der präventive Ansatz vollständig ins Gegenteil verkehrt worden. Es wundert niemanden, dass wir diese Kritik zwar diskutiert haben, aber eigentlich zu einem anderen Ergebnis kommen und sagen müssen: Wir sehen das nicht so. Ich verweise auf das, was ich eben schon vorgestellt habe, welche Maßnahmen schon möglich sind, und die sind auch alle schon vor einem Biss möglich.

Und wir haben eben auch den Sachkundenachweis für den Halter. Es ist viel – ich glaube, von allen Kollegen – darüber gesprochen worden, dass bei gefährlichen Tieren, hier speziell Hunden, das andere Ende der Leine oft eine große Verantwortung für diese Gefährlichkeit trägt, und deshalb ist der Sachkundenachweis für die Hundehalterinnen und Hundehalter uns ein wichtiges Anliegen gewesen. In § 5 haben wir damit die Möglichkeit geschaffen, ebenso eine Sachkundeprüfung anzuordnen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Art der Haltung geeignet ist, eine Gefährlichkeit des Hundes zu fördern. Man kann sich das so sehr deutlich machen: Hat jemand einen Hund in einer Wohnung, der für diese Wohnung viel zu groß ist, sodass es natürlich unter Aggressionsanreicherung dazu kommen muss, dass er irgendwann gefährlich werden kann, kann die Ordnungsbehörde hier frühzeitig eingreifen. Das ist unser Ziel, die Instrumente bereitzulegen, frühzeitig eingreifen zu können, und

zum Beispiel auch die Möglichkeit, Anreize zu geben auf der kommunalen Ebene, zu sagen, alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die eine ordentlich nachgewiesene Sachkunde vorlegen können, die können auch einen verminderten Hundesteuersatz zahlen. Das ist unserer Meinung nach Prävention pur, weil die Sachkunde des Hundehalters/der Hundehalterin für uns elementar für die Sicherheit ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb glaube ich, dass wir heute hier ein gutes Gesetz zur Debatte haben, ein gutes erstes Änderungsgesetz zum Gesetz zum Schutz vor Tiergefahren.

Allerdings habe ich noch eine Bitte in Richtung des Innenministeriums, was mir elementar erscheint. Ich möchte das Innenministerium sehr bitten, die notwendigen Verordnungen zur Sachkunde und zum Wesenstest möglichst zeitnah zur Veröffentlichung des Gesetzes vorzuhalten, weil danach werden die Menschen dann fragen. Sie werden dann sagen: Wie komme ich denn zur Sachkunde oder wie muss denn der Wesenstest ablaufen, wann habe ich den ordnungsgemäß absolviert?

Herr Abgeordneter Adams, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Grob?

Ja, das ist dann zwar eine Endfrage, aber sehr gern.

Vielen Dank. Ich habe Sie als Berichterstatter gehört und auch die anderen, die zu diesem Gesetz gesprochen haben. Dabei war immer wieder dieser Wesenstest ausschlaggebend bei der Erläuterung. Wer von Ihnen hat denn so einen Wesenstest schon mal – nicht als Person, sondern als Begleiter – mitgemacht?

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Ich!)

Wissen Sie, wie der funktioniert und was der für Inhalte hat? Dass man auch sagen kann, wenn man das begründet: Jawohl, das ist genau das, was wir brauchen.

Ich persönlich bin im Augenblick kein Hundehalter, deswegen habe ich so einen Wesenstest nicht abgelegt. Als ich Hundehalter war, war dieses Land noch ein anderes Land und da gab es eine Organisation, die hieß SDG, Sektion Dienst- und Gebrauchshundewesen; dort war ich organisiert und

da hat man von älteren Sportfreunden gelernt und ich glaube, dass dieses Wissen um Hunde, das gemeinsame Trainieren einen sehr weit bringen kann. Mir hat das zumindest geholfen, viel Verständnis für Hunde zu haben. Insofern, glaube ich, bin ich durch mein Leben gekommen, weil ich damals noch sehr jung war, ohne jemals eine gefährliche Situation mit einem Hund zu haben. Weil ich glaube, das vorher einschätzen zu können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Herr Grob, ich habe schon mal so einen Wesenstest mit meinem Hund Bella, die jetzt leider nicht mehr da ist, durchgeführt. Anlass war der damalige Gesetzentwurf von Innenminister Huber, der auch große und schwere Hunde zu gefährlichen Hunden erklären lassen wollte. Meines Wissens 2012 hat dann das damals noch CDU-geführte Innenministerium eine Wesenstestverordnung herausgegeben. Also es gibt eine richtige Verordnung, wo drin steht, wie so ein Wesenstest durchgeführt werden soll. Das Ergebnis des Wesenstests mit meiner Bella war damals, dass die eigentlich ein Schaf ist.

Herr Thamm – ist er noch da? – hat uns ja unterstellt, wir hätten des Änderungsantrags der CDUFraktion vom 20.09. bedurft, um unsere Regelung aufzuschreiben, dass wir die Rasseliste abschaffen. Ein bisschen stöbern in der Parlamentsdokumentation hätte vielleicht geholfen, Herr Thamm, am 24.09.2010 hat die Fraktion Die Linke bereits hier im Thüringer Landtag einen Antrag vorgelegt, der Eckpunkte für ein Gesetz zum Schutz der Thüringer Bevölkerung vor Tiergefahren vorsah und in dem wir schon damals Hunde für gefährlich erklären wollten, die gefährliche Verhaltensweisen an den Tag legen. Als das Gesetz galt – im Juni 2011 ist das Tiergefahrengesetz verabschiedet worden, im September in Kraft getreten –, haben wir am 6. August 2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vorgelegt, in dem wir auch wieder die Gefährlichkeit von Hunden an ihrem Verhalten festmachen wollten. Also wir waren nicht auf Ihren Änderungsantrag angewiesen, um aufzuschreiben, wie wir das jetzige Gesetz verändern wollen.

Meine Damen und Herren, was lange währt, wird endlich gut.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist jetzt fast acht Jahre her, dass dieser schlimme Vorfall in Oldisleben passiert ist, bei dem ein dreijähriges Mädchen von vier Hunden totgebissen wurde. Das hat ganz großes Erschrecken hervorgerufen und hat dann auch zu einer Debatte um die Gefahren, die von Hunden ausgehen können, geführt, die nicht immer von Objektivität geprägt war. Also es war sehr viel Angst, sehr viel Unkenntnis, sehr viel Entsetzen, was diese Debatte geprägt hat, und zwar nicht nur in der politischen Landschaft, auch in den Medien, muss man sagen. Das hat zu einer Stimmung geführt, die dann quasi dazu geführt hat, dass ein solches Gesetz auf den Weg gebracht wurde, wie wir es jetzt seit 2011 hatten.

Wir haben 2010 und 2011 auch umfangreiche Anhörungsverfahren zu den vorliegenden Gesetzentwürfen durchgeführt. Damals hatte ja die CDUFraktion schon das von Minister Huber vorgelegte Gesetz nach der ersten Anhörung in einer veränderten Variante vorgelegt. Dazu gab es dann wieder eine mündliche und schriftliche Anhörung. Schon damals, 2010 und 2011, waren sich nahezu alle Expertinnen und Experten einig, dass eine Halterkunde der bessere Weg ist, um Gefahren vorzubeugen, die von Hunden ausgehen können. „Halterkunde statt Rasseliste“ ist seit mehreren Jahren der Slogan, den zum Beispiel auch die SOKA Freunde Thüringen haben, weil die meinen: Erst den Hund kennenlernen und dann urteilen, und wenn man sich einen Hund hält, dann muss man den eben auch kundig ausbilden, erziehen und halten.

Im Frühjahr 2017 hat dann – als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag – nach Befassung mit der Sache im Innenministerium und im Ergebnis dessen die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rasseliste zwar noch vorsah, allerdings die Widerlegung der Gefährlichkeit per Wesenstest ermöglichen sollte.

Ich habe in der Debatte damals schon – also im April 2017 war das, glaube ich – unter anderem anhand der aktuellen Beißstatistik nachgewiesen, dass statistische Zahlen nicht dazu führen, dass man zu der Erkenntnis kommt, vier bestimmte Hunderassen seien die per se besonders gefährlichen. Ich habe das damals ein bisschen überspitzt dargestellt: Der Schäferhund hatte in 2015 achtmal so oft leichte oder schwere Verletzungen hervorgerufen wie alle Hunde – 659 waren das 2015 – der als gefährlich verrufenen Rassen.

Ich bin sehr dankbar, dass es mit den Koalitionsfraktionen gelungen ist, diesen Prozess noch mal in Gang zu setzen, den Herr Adams in der Berichterstattung beschrieben hat, dass wir uns eben noch mal sehr ausführlich mit Expertinnen und Experten unterhalten haben, nicht nur in den Innenausschusssitzungen, sondern auch daneben noch bei Beratungsgesprächen usw.

(Abg. Adams)

Das Ergebnis, das uns jetzt vorliegt, ist eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss, die das Gesetz dergestalt ändern will, dass die Rasseliste endlich gestrichen wird und dass wir die Gefährlichkeit von Hunden anhand ihres Verhaltens festmachen wollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir finden diese veränderte Regelung in § 3 Abs. 2. Wir haben da, das können wir ganz freimütig zugeben, auch ein bisschen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgeschrieben, denn warum soll man neue Formulierungen erfinden, wenn sie woanders schon gut stehen. Ich habe auch nach diesem Entschluss im Innenausschuss noch mit Leuten gesprochen. Ich spreche ja nicht nur mit Hundehalterinnen und Hundefreundinnen, sondern auch mit Menschen, die skeptisch gegenüber Hunden sind. Natürlich wird dort die Sorge geäußert, dass man jetzt warten muss, bis etwas passiert ist.

Wir haben das natürlich auch in unseren innenpolitischen Runden diskutiert, und wir haben dafür präventive Regelungen in das Gesetz reingeschrieben. Dass der AfD-Abgeordnete hier sagt, das sei nicht ausreichend und gäbe es nicht, belegt ganz eindeutig, dass er sich quasi an den Debatten nicht beteiligt hat. Noch am 24. August zur mündlichen Anhörung hat der Abgeordnete Henke für die AfD erklärt, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes sei überflüssig wie ein Kropf und er wolle das Gesetz mit der Rasseliste beibehalten. Dass sich jetzt der Wind gedreht hat, das merkt man an der Rede, die er heute gehalten hat, aber inhaltlich war da nicht viel zu holen.

Wir haben nun einen Mix, die Gefährlichkeit eines Hundes wird an seinem Verhalten festgemacht, und wir haben natürlich auch vorbeugende Regelungen drin, einmal in § 5 Abs. 4. Dort steht, dass die Behörde tätig werden kann, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Haltung des Hundes geeignet ist, ihn gefährlich werden zu lassen. Dann hat die Behörde die Möglichkeit, einen Sachkundenachweis anzuordnen.

Darüber hinaus steht in § 8 Abs. 1, und das war in der Regelung des vorherigen, des bis jetzt geltenden Gesetzes auch schon ähnlich, wenn es Anhaltspunkte für die Behörde gibt, dass ein Hund Verhaltensweisen an den Tag legt, die den Verdacht nahelegen, dass er gefährlich ist, kann die Behörde einen Wesenstest anordnen.

Und die dritte Möglichkeit, die hat Dirk Adams gerade eben schon erwähnt, ist die in § 5 Abs. 5 formulierte Regelung, die es den Gemeinden ermöglicht, Hundehalterinnen, die einen Sachkundennachweis vorlegen, die Hundesteuer zu ermäßigen. Wir wissen, dass das eine Regelung ist, die die Gemeinden ganz freiwillig im Rahmen ihrer kommunalen