Protokoll der Sitzung vom 26.01.2018

Und die dritte Möglichkeit, die hat Dirk Adams gerade eben schon erwähnt, ist die in § 5 Abs. 5 formulierte Regelung, die es den Gemeinden ermöglicht, Hundehalterinnen, die einen Sachkundennachweis vorlegen, die Hundesteuer zu ermäßigen. Wir wissen, dass das eine Regelung ist, die die Gemeinden ganz freiwillig im Rahmen ihrer kommunalen

Selbstverwaltung machen, aber es ist einmal von uns als Gesetzgeber, finde ich, ein gutes Zeichen und ein Appell an die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter und eben auch ein Zeichen an die Gemeinden, dass sie in dieser Entscheidung frei sind und nicht ein Rechnungshof kommen kann und sagt, ihr hättet die Hundesteuer aber nicht ermäßigen dürfen.

Wir konnten uns nicht darauf einigen, die Sachkunde verbindlich für alle Hundehalterinnen und Hundehalter einzuführen. Das ist eine Forderung, die Hundeexperten auch äußern. Dazu konnten wir keinen Konsens finden. Ich persönlich finde das ein bisschen schade, aber so geht Demokratie. Aber dieser Mix aus den Maßnahmen ist meines Erachtens ein guter Mix von Reaktion und Prävention.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich bei allen bedanken, die sich jetzt mittlerweile über sieben Jahre lang um dieses Gesetz bemüht haben, darum gestritten und gekämpft haben, dass eben diese wissenschaftlich unsinnige Rasseliste aus dem Gesetz rauskommt und man Regelungen einführt, die auch tatsächlich geeignet sich, den Sinn und Zweck dieses Gesetzes zu erfüllen, nämlich Gefahren, die von Hunden ausgehen können, vorzubeugen. Herzlichen Dank an die Anzuhörenden, an die Expertinnen und Experten, an die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, auch an die Kollegen der CDU, die ich in den Debatten als sachlich sehr, sehr bemüht erlebt habe.

Letzte Woche hat eine Hundetrainerin aus dem Eichsfeld geschrieben, diese Entscheidung jetzt sei der Beweis dafür, dass sich kämpfen doch lohnt. Und ich finde, es ist ein ganz guter Beweis dafür, dass Demokratie funktioniert. Es ist nur so, dass man eben sehr, sehr viel Geduld haben muss. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt endlich an diesem Schritt sind. Ich bitte Sie alle, der Beschlussempfehlung und der Gesetzesänderung zuzustimmen. Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich nicht. Das bleibt auch dabei. Dann erhält Staatssekretär Götze für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 23. März 2017 haben Sie hier einen Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung beraten, der in der Tat eine Rasseliste enthielt. Herr Thamm, er beschränkte sich aber nicht nur auf das Beibehalten der Rasse

(Abg. Berninger)

liste, sondern hat die Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit zum Ziel gehabt, um den Notwendigkeiten aus der Praxis gerecht zu werden. Über Parteigrenzen hinweg hat sich der Innen- und Kommunalausschuss nun für die Abschaffung der Rasseliste ausgesprochen, ist also noch einen Schritt weitergegangen und hat stattdessen den Präventionsgedanken zur Abwehr von Gefahren durch Hunde für die öffentliche Sicherheit an entscheidenden Stellen gestärkt.

Die Kernpunkte des Gesetzes sind von meinen Vorrednern bereits benannt worden, zum einen, wie gesagt, die Streichung der Rasseliste. Für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt worden sind, besteht nunmehr in § 3 Abs. 4 die Möglichkeit, frühestens nach Ablauf von neun Monaten einen erneuten Wesenstest zu durchlaufen, bei dessen Bestehen die Gefährlichkeit wieder entfällt.

Im Weiteren, auch das wurde schon erwähnt, ist in § 5 Abs. 4 unter anderem nunmehr die Möglichkeit für die Ordnungsämter in Zusammenarbeit mit den unteren Tierschutzbehörden eröffnet, auch bei nicht artgerechter Haltung eines Hundes gegenüber dem Halter den Nachweis der Sachkunde abzuverlangen. Auch das ist eine ganz zentrale Norm dieses neuen Gesetzes. Letztlich wurden die Ordnungswidrigkeitentatbestände angepasst und maßvoll ergänzt, um den zuständigen Behörden den Vollzug dieses Gesetzes zu erleichtern.

Herr Adams, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass nach dem Gesetz natürlich die entsprechenden Ausführungsverordnungen durch das Thüringer Innenministerium anzupassen sind. Auch das war eine zentrale Frage, die im Anhörungsverfahren angesprochen wurde. Das Thüringer Innenministerium wird die Ausführungsverordnung in Gestalt der Verordnung über den Sachkundenachweis sowie die Wesenstestverordnung unverzüglich redaktionell an das neue Tiergefahrengesetz anpassen und nach Veröffentlichung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt im übernächsten Gesetz- und Verordnungsblatt gemeinsam mit der Thüringer Chippflichtverordnung veröffentlichen. Diese abgestufte Vorgehensweise ist aus gesetzestechnischen Gründen notwendig, weil erst nach Inkrafttreten des neuen Tiergefahrengesetzes gleichzeitig auch die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass bzw. die Änderung der Ausführungsverordnung geschaffen wurde. In der Zwischenzeit wird das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auch das vorgesehene Einvernehmen des TMASGFF sowie des Umweltministeriums für die Ausführungsvorschriften einholen. Um die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen, werden diese Verordnungen rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Tiergefahrengesetzes in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Maßgaben des Änderungsantrags in der Vorlage 6/3337 entspricht einem breiten gesellschaftlichen Konsens zur Aufhebung der sogenannten Rasseliste. Ich bitte daher den Landtag, den Gesetzentwurf mit den Maßgaben des Änderungsantrags, der Ihnen in der Vorlage 6/3337 vorliegt, zu verabschieden. Nunmehr ist es verstärkt Aufgabe der Hundehalter, ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Hunden gerecht zu werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich schließe dann die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/5131 in der korrigierten Fassung ab. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Niemand. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3570 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der soeben stattgefundenen Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt für diesen so weit veränderten Gesetzentwurf? Das sind wiederum die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in geänderter Fassung in zweiter Beratung angenommen.

Dann müssen wir jetzt noch über diesen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung abstimmen. Wer dafür ist, der erhebt sich jetzt bitte von seinem Platz. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die stei

(Staatssekretär Götze)

genden Ausgaben der Beamtenversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4356 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/5204

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5242

ZWEITE BERATUNG

Zunächst hat Frau Abgeordnete Floßmann aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort zur Berichterstattung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung ist unter der Drucksachennummer 6/4356 veröffentlicht und wurde am 1. September 2017 im Plenum das erste Mal beraten. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde der Entwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In seiner 43. Sitzung wurde durch den Ausschuss eine mündliche Anhörung, wie sie die CDU beantragte, abgelehnt. Hingegen wurde eine schriftliche Anhörung – wie es die Fraktionen von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragten – beschlossen.

Als Anzuhörende wurden der Thüringer Beamtenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bund der Steuerzahler Thüringen, das Ifo-Zentrum für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie, das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer, das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und die Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin beschlossen. Zuschriften an den Ausschuss erfolgten durch den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen, den Gemeindeund Städtebund, den Bund der Steuerzahler

Ich darf um mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin bitten!

danke, Frau Präsidentin –, den DGB und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer. Ebenso erfolgte eine Stellungnahme durch den Thüringer Rechnungshof.

Sowohl die regierungstragenden Fraktionen als auch die CDU-Fraktion reichten einen Änderungsantrag ein.

Neben der 43. Sitzung erfolgten Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses in der 50. und 53. Sitzung. In letztgenannter wurden der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der CDU-Änderungsantrag abgelehnt. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt mit der Drucksachennummer 6/5204 vor. Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/5242 eingereicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne dann die Beratung und erteile als Erstem Kollegen Huster von der Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist, wie Sie wissen, Teil der Modernisierungsstrategie der Landesregierung. Neben der Frage, wie wir künftig mit den Sondervermögen umgehen, stand natürlich auch die Frage, wie wir mit dem Pensionsfonds umgehen und der Tatsache, dass der Pensionsfonds nie in der Lage sein wird – dazu war er auch nicht gedacht –, die von nun an deutlich steigenden Pensionsverpflichtungen finanzieren zu können. Deshalb hat die Landesregierung sich Gedanken gemacht, wie diese finanzpolitische Vorsorge künftig besser zu regeln sein wird. Ergebnis war der Gesetzentwurf. Ich will das jetzt relativ kurz machen, weil zu den Positionen, die wir in der ersten Lesung und auch in der Grundsatzaussprache vorgetragen haben, es keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gibt.

Mit dem Gesetz haben wir einerseits die Möglichkeit, heute reagieren zu können auf den verstärkten Wettbewerb um junge Menschen für den öffentlichen Dienst im Lehrerbereich, im Polizeibereich und andererseits haushalterisch Vorsorge zu treffen für die Jahre, in denen sehr hohe Pensionsausgaben zu erwarten sein werden. Das Nachhaltigkeitsmodell, das uns heute vorliegt, leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Wir steigen ein in einen verstetigten Schuldenabbau – wie ich finde, sehr moderat –, zwar so, dass wir im Haushaltsplan eher vorsichtig an die Sache herangehen können, und wenn uns das gelingt über eine längere Zeitachse, was uns jetzt mit den letzten Haushalten immer gelungen ist, mit einem guten konjunkturellen Umfeld im Rücken am Jahresende auch signifikante Überschüsse im Haushalt zu erzielen, dann ist es natür

(Vizepräsidentin Marx)

lich auch immer möglich und auch beabsichtigt, höhere Beiträge zur Tilgung alter Schulden zu liefern.

Nichtsdestotrotz, denke ich, ist deutlich geworden, was mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt ist. Wir können besten Herzens nur Zustimmung zu diesem Gesetz empfehlen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Als Nächster erteile ich Kollegin Floßmann von der Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und hier am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Marathonsitzung über den Landeshaushalt kommen wir nun zu einem weiteren haushaltspolitischen Thema – der Beamtenversorgung für Landesbeamte. Ich möchte mich dabei meinem CDUKollegen Maik Kowalleck anschließen. Der hat in der ersten Lesung davon gesprochen, nicht von Pensionslasten zu reden, verbunden mit dem Dank an unsere Beamtinnen und Beamten, in allen Bereichen des Landes dafür Sorge zu tragen, dass unser Gemeinwesen aufrechterhalten wird. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Die Landesregierung hat einen Vorschlag in Form eines Gesetzentwurfs in den Landtag eingebracht, der zum Ziel hat, den bisherigen Pensionsfonds nicht weiter zu füttern. Stattdessen soll für jeden neuen Beamten, der seit dem 1. Januar 2017 in den Landesdienst getreten ist, und für alle neuen Beamten ein fester Tilgungsbetrag in Höhe von 5.500 Euro jährlich geleistet werden. Wir als CDU sind im Gegensatz zur rot-rot-grünen Landesregierung an einer aktiven Schuldentilgung sehr interessiert.

(Heiterkeit Abg. Harzer, DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Guter Witz!)

Wer die Zahlen und die Änderungsanträge der Regierungskoalition zum Haushalt verfolgt hat, kann kaum nachvollziehen, dass die Koalition wirklich Schulden abbauen will. Wir sind der Meinung, dass mit dem verabschiedeten Landeshaushalt eine große Chance vertan wurde, etwas für den Landeshaushalt zu tun. Wer in finanzpolitisch günstigen Gelegenheiten die Rücklage antastet, wer den Haushalt aufbläht, der leistet keinen Beitrag zu einem sicheren, zukunftsfesten Haushalt.

Bereits in der Haushaltsberatung haben wir einen Änderungsantrag in der Drucksache 6/4978 einge

bracht, den Rot-Rot-Grün abgelehnt hat. Wir wollten dem Pensionsfonds jeweils 118 Millionen Euro zuführen. Dass das Geld ordnungsgemäß nach geltendem Haushaltsgesetz erst verbucht werden muss, ist natürlich klar. Natürlich wird das überschüssige Geld in die Rücklage überführt oder Kredite entsprechend nicht in Anspruch genommen, wie es das Haushaltsgesetz in § 2 Abs. 2 entsprechend vorsieht. Aber allein nach dem Verständnis können wir nicht alle Einsparungen erst in die Rücklage überführen, bevor wir sie dann in unsere Titel und unsere Anträge neu zuführen. Diese Argumentation, Frau Finanzministerin, ist eine Nebelkerze und keine sachliche Auseinandersetzung. Seit wann klären wir hier Buchungsfragen, in welchen Einnahmetiteln bestimmte Sachverhalte verbucht werden? Da wir an einer Schuldentilgung passé Interesse haben, unterstützen wir durchaus das Ansehen, für jeden neuen Beamten Schulden zu tilgen, aber da darf es keine Ausnahme geben, wie es im Gesetzentwurf heißt. Im Artikel 1 § 4 wird die Möglichkeit gegeben, die Tilgung auszusetzen, wenn der Haushalt ohne Kredite nicht ausgeglichen werden kann. Prinzipiell ist eine Ausnahmeregelung sinnvoll, damit das Gesetz auch vollzogen werden kann, wenn es einmal hakt. Aber wir fordern, dass der ausgesetzte Betrag dann später nachzuzahlen ist, denn die Pensionsforderungen bleiben trotzdem erhalten. Auch diese können wir nicht ein Jahr aussetzen.

(Beifall CDU)