Protokoll der Sitzung vom 26.01.2018

(Beifall CDU)

Daher haben wir diesen Aspekt auch in unserem Änderungsantrag im Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht, der leider keine Zustimmung fand. Ferner wollten wir das Sondervermögen weiter aufbauen. Dazu sollten Zinsersparnisse aus der Tilgung durch das neue Gesetz und Zinsersparnisse aus Tilgungsbeträgen für Kredite dem Fonds zugeführt werden. Doch damit nicht genug, wir wollten, dass der Haushaltsgesetzgeber dem Fonds Geld zuweisen kann und dass Erlöse, die aus Verkäufen von Landesvermögen resultieren, auch diesem Fonds zugeleitet werden können, sofern der Haushalts- und Finanzausschuss diesem zustimmt. Auch dieses fand im Ausschuss leider keine Mehrheit. Da wir dem Sondervermögen weiter Kapital zuführen wollen, ist der Verwaltungsrat auch weiterhin von Nöten. Wir wollen nicht, dass nur das Finanzministerium darüber wacht. Mir ist auch nicht ersichtlich, warum die Landesregierung sich hier einen schmalen Fuß machen will. Ich habe bisher nicht vernommen, dass es an der Arbeit des Verwaltungsrats etwas auszusetzen gibt. Auch der Thüringer Beamtenbund hat in seiner Zuschrift gefordert, den Verwaltungsrat zu erhalten. Wir sehen auch künftig die Notwendigkeit, daran festzuhalten. Überdies stärkt es die Transparenz des Finanzministeriums.

(Abg. Huster)

Durch unseren im Ausschuss gestellten Antrag würde eine verlässliche Beamtenversorgung gewährleistet. Auch in Spitzenzeiten können diese abgefedert werden. Die Ersparnisse fließen dann in die Versorgung hinein. Durch die vorgeschlagene Änderung würde das Geld in die Beamtenversorgung investiert und würde nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden, denn eines haben wir von Rot-Rot-Grün in diesen Tagen gelernt: Egal, wie viel Geld im Haushalt gerade zur Verfügung steht, es findet sich immer noch irgendwo ein ideologisches Projekt, für das Geld ausgegeben werden kann, anstatt sich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren, wie es die Beamtenversorgung nun mal ist. Daher geben wir der Koalition heute noch einmal die Chance, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und für eine verlässliche Beamtenversorgung auch in Zukunft zu sorgen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordneten Dr. Pidde von der Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute erhält Thüringen eine verbindliche Vorsorge für die Pensionsverpflichtungen, die das Land gegenüber den Beamten und Richtern hat. Das ist eine gute Nachricht für unseren Freistaat und für mich persönlich bedeutet es auch eine große Genugtuung. Unsere Anträge und Gesetzentwürfe zu diesem Thema sind viele Jahre alt und das Papier inzwischen vergilbt, und jetzt löst die Regierungskoalition ein ganz wichtiges Problem zur finanzpolitischen Nachhaltigkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich weiß nicht, wie viele Gespräche wir mit der CDU-Fraktion in der zurückliegenden Legislaturperiode zu diesem Thema geführt haben. Dort wurde immer gemauert, genauso wie in der vorletzten Legislaturperiode, als wir noch als Opposition eine entsprechende Forderung aufgemacht haben. Mit den Linken und Bündnis 90/Die Grünen konnten wir dann diese Vorsorge im Koalitionsvertrag vereinbaren und heute wird sie Realität. Es gab ausführliche Beratungen mit der Finanzministerin Heike Taubert, aber auch im Koalitionsarbeitskreis Haushalt und Finanzen mit den beiden Koalitionspartnern, und so wurde die einstige Grundidee, die die SPD-Fraktion hatte, fortentwickelt.

Ich muss natürlich auch sagen, dass sich die Ausgangsvoraussetzungen verändert haben. Wir haben jetzt schon lange eine Phase der niedrigen Zinsen, und eine Fondslösung, wie sie der Bund oder zehn andere Bundesländer praktizieren, bringt an

gesichts der Niedrigzinsphase keine Vorsorge. Selbst wenn die Zinsen steigen werden, werden wir so schnell nicht wieder 5 oder 7 Prozent für angelegtes Geld haben. Deshalb ist es gut, dass aus dem Finanzministerium heraus dieses Nachhaltigkeitsmodell entwickelt worden ist.

(Beifall SPD)

Es ist ein neuartiger und in der Fachöffentlichkeit viel beachteter Lösungsansatz.

Meine Damen und Herren, nach diesem Modell wird für jeden neuen Beamten und Richter ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 5.500 Euro für die Vorsorge für auflaufende Pensionsverpflichtungen verwendet, und das als verbindliche Tilgung. Der Vorteil dieses Modells ist, dass es sofort einen Entlastungseffekt für den Landeshaushalt in Form von Zinseinsparungen geben wird.

Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung ausführlich beraten, haben eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Von den Anzuhörenden haben wir grundsätzliche Zustimmung erfahren, es wurde aber auch die Frage aufgeworfen, wie das Land mit dem durch Gehaltsverzichte der aktiven Beamten und Pensionäre erwirtschafteten bisherigen Zuführungsbetrag an den bestehenden Pensionsfonds des Landes umgehen will. Diesen Punkt haben wir in der Koalition aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag im Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht und beschlossen, der Grundlage der Beschlussempfehlung ist, die heute hier zur Abstimmung steht. Der aus Gehaltsverzichten resultierende bisherige Zuführungsbetrag an den Pensionsfonds in Höhe von 27 Millionen Euro wird danach als jährliche Basistilgung zusätzlich festgeschrieben. Damit erhöht sich die regelgebundene Tilgung im Jahr 2018 auf 52 Millionen Euro und im Jahr 2019 auf 62 Millionen Euro. Das sind Beträge, die sich sehen lassen können und die nachhaltige Wirkungen entfalten werden.

Die CDU-Fraktion schlägt nun selbst eine Fondslösung vor, eine Lösung, die sie jahrelang bekämpft und verhindert hat. Die eigenen Argumente, die von Herrn Kowalleck und auch von Vorgängern von ihm vorgebracht wurden, nämlich, dass eine Zuführung zu einem Fonds keinen Sinn macht, solange man noch Schulden hat, die in der Regel höher verzinst sind als Geldanlagen, werden jetzt in den Wind geschlagen. Ich frage mich: Warum?

Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist noch zu sagen, dass wir einen wichtigen Begleiteffekt haben. Tarifbeschäftigte und Beamte werden jetzt vergleichbar. Wenn wir zurückdenken, wie es früher von der CDU praktiziert worden ist, dass Verbeamtung genutzt wurde, um kurzfristig Geld zu sparen –

(Abg. Floßmann)

langfristig sind die Beamten dann in ihrer Pensionszeit wesentlich teurer, aber das ist einfach ausgeblendet worden –: Diese Praxis, Verbeamtung einfach als Sparpotenzial zu benutzen, wird es jetzt nicht mehr geben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für mich und für meine Fraktion war das überhaupt die Voraussetzung, einer grundsätzlichen Verbeamtung von Lehrern in Thüringen zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, das Nachhaltigkeitsmodell ist ein Meilenstein der finanziellen Vorsorge für zukünftige Generationen. Heute haben wir diesen in einem Gesetzentwurf und werden ihn gleich verabschieden. Und darauf können wir wirklich stolz sein. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer, die Problematik der steigenden Ausgaben für die Beamtenversorgung hat uns schon intensiv beschäftigt. Die Beschäftigung ist wichtig und notwendig, denn was wir bis jetzt gehört oder gelesen haben, ist, dass in den kommenden 20 Jahren ein erheblicher Anstieg der Ausgaben für die Versorgung von Beamten und Richtern auf den Freistaat zukommt. Von etwa 870 Millionen Euro im Jahr 2030 ist zu lesen. In der Begründung des Gesetzentwurfs lesen wir bereits im ersten Satz, dass die Konsolidierungsanstrengungen unerlässlich seien, um auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können und um Handlungsspielräume zu gewinnen. Das können wir von der AfD-Fraktion definitiv unterschreiben, meine Damen und Herren.

Doch was hat Rot-Rot-Grün entgegen vollmundiger Ankündigung gestern getan? Die Haushaltsrücklagen wurden bereits ausgegeben, Ausgabenverpflichtungen wurden in astronomischen Höhen ausgelobt. So, meine Damen und Herren, kann man Handlungsspielräume langfristig eben gerade nicht gewinnen. Rot-Rot-Grün spricht von einem deutschlandweit einzigartigen Projekt, Herr Dr. Pidde hat es ja eben noch mal ausgeführt. Von gesetzlich garantierter Schuldentilgung usw. ist zu hören und zu lesen. Doch was lesen wir in § 4 Tilgungsaussetzung – Zitat aus dem Gesetzentwurf –: „Ist der Haushaltsplan nur mit Einnahmen aus Krediten ausgeglichen, wird die Tilgung für dieses Haushaltsjahr ausgesetzt.“ Weiter lesen wir in dem Arti

kel: „Eine rückwirkende Tilgung erfolgt nicht.“ Das bedeutet wohl, dass dieses Gesetz eine echte und konsequente Verpflichtung zur Schuldentilgung gerade nicht im Blick hat. Auch die CDU-Fraktion hat es eben kritisiert, so wie wir von der AfD-Fraktion es auch kritisieren.

Fakt ist, dass die Versorgungsansprüche von Beamten und Richtern auf den Schultern zukünftiger Erwerbstätiger lasten. Mit anderen Worten: Unsere Kinder und Enkelkinder werden zahlen müssen, denn bei diesem Schuldenstand und der minimalen Tilgung werden wir wohl über 40 Jahre brauchen, um diese CDU-SPD-Altschulden abzubauen, meine Damen und Herren.

Dazu kommt, dass überaus ungewiss ist, ob die Steuerquellen weiter so sprudeln wie gegenwärtig. Wir hoffen es zwar, aber glauben es nicht. Manches spricht leider dagegen. Gerade wegen solcher Gründe ist es wichtig, sich heute mit den Problemen von morgen auseinanderzusetzen. Aber was haben wir eigentlich genau vor uns? Wir haben vor uns einen sicherlich gut gemeinten, aber zweifellos schlecht gemachten Versuch, die Sache in den Griff zu bekommen. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass pro auf Lebenszeit neu eingestellten Beamten 5.500 Euro Schulden getilgt werden sollen. Bei Beamten auf Widerruf wird hingegen erst mal nichts getilgt. Bekannt ist aber, diese Summe 5.500 Euro und die darauf später anfallenden Zinsen sind nicht annähernd ausreichend, um die kommenden Versorgungsverpflichtungen der Beamtenversorgung zu decken.

(Heiterkeit Abg. Wolf, DIE LINKE)

In diesem Zusammenhang noch ein paar Zahlen: Aktuell zahlen wir für die Versorgung der Beamten rund 160 Millionen Euro.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ist denn schon Fasching?)

In den nächsten zwölf Jahren wird sich diese Summe verfünffachen, nämlich auf mehr als 800 Millionen Euro im Jahr. Aus diesem Grund hat der Rechnungshof eine Empfehlung ausgesprochen: dass die Tilgung der Altschulden pro neu eingestelltem Beamten von den geplanten 5.500 Euro auf mindestens 7.500 Euro ansteigen müsste. Meine Fraktion hat bereits in der ersten Beratung darauf hingewiesen, dass wohl mindestens 8.000 Euro getilgt werden müssen, um die entstehenden Kosten verträglich aufzufangen.

Worauf basieren unsere Zahlen? Wir haben die Zahlen von Rot-Rot-Grün einmal der Realität angepasst. Anstatt der A13-Beamten und E13-Angestellten haben wir mit A9-Beamten mit der Erfahrungsstufe 4 und E9-Angestellten mit Erfahrungsstufe 4 gerechnet. Denn – das wissen Sie, meine Damen und Herren auch – es gibt natürlich wesentlich mehr Beamte im mittleren und gehobenen Dienst

(Abg. Dr. Pidde)

als im höheren Dienst. Damit kommt man auf einen Differenzbetrag von rund 9.200 Euro, der jährlich fällig wäre. Das aber sind gut 67 Prozent mehr als im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gestern erst den Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019 beschlossen. Bei einem genaueren Blick in den Haushalt – genauer bei der Schuldentilgung – stellen Sie fest, dass die Landesregierung neben der Summe, die sich rechnerisch aus diesem Gesetz ergibt, keine zusätzliche Schuldentilgung plant. Oder wurde uns da etwas verschwiegen?

Sie sehen also, dass das hier vorliegende Gesetz nicht mehr als ein Feigenblatt ist, um die Tilgung der Schulden auf ein gesetzlich verankertes Minimum zu drosseln. Von Haushaltskonsolidierung und kontinuierlicher Schuldentilgung kann somit nicht die Rede sein. Ich finde es unverantwortlich und schlecht für die Bürger des Freistaats, dass bei einem beschlossenen Haushaltsvolumen von 10,7 Milliarden Euro zunächst lediglich rund 26 Millionen Euro veranschlagt waren. Nach den gestrigen Änderungen kommen wir auf rund 51,7 Millionen Euro Schuldentilgung und das bei einem Schuldenstand in 2017 von 15,6 Milliarden Euro. Thüringen braucht bei einer solchen Haushaltspolitik also ungefähr 150 Jahre, um seine Schulden zu tilgen, wie wir heute auch in den Zeitungen lesen durften.

Das Sondervermögen Thüringer Pensionsfonds wird in das Gesetz mit einbezogen. Das ist vollkommen richtig und legitim, doch die erwirtschafteten Zinsen spielen bei der gegenwärtigen Nullzinspolitik, die wir der sogenannten Eurorettung zu verdanken haben, bei der aktuellen Anlagepolitik der Landesregierung keine Rolle.

Aus den von mir dargelegten Erwägungen heraus ist es unvermeidlich, dass die AfD dem Gesetzentwurf dieser zukunftsfeindlichen und unseriösen Politik keine Stimme geben wird. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Der Abgeordnete Müller hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die dritte starke finanzpolitische Säule dieser rot-rot-grünen Landesregierung ist die Änderung zur finanzpolitischen Vorsorge bei den Beamtenpensionen. Ich freue mich, dass wir dieses

Gesetz nach intensiver Diskussion im Haushaltsund Finanzausschuss und den hilfreichen Stellungnahmen der Verbände und Institutionen nun zur Abstimmung vorliegen haben.

Leider haben wir auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass die CDU trotz der intensiven Diskussion im Ausschuss das Instrument der Schuldentilgung zur finanzpolitischen Vorsorge bei den Beamtenpensionen nicht anwenden will, es möglicherweise vielleicht auch nicht verstanden hat. Das ist besonders bedauerlich, weil es eigentlich eine recht einfache Regelung ist und damit auch vergleichsweise einfach nachvollziehbar ist. Wir reduzieren die Schulden, sparen uns dadurch die Zinsen aus diesen Einsparungen und können in der Zukunft Spitzen in der Beamtenpensionierung abfangen – ein wirklich einfaches und nachvollziehbares Konzept.

Aus dem Kreis der Anzuhörenden haben wir als Regierungskoalition zu Recht hierfür viel Zustimmung erfahren. Das System erspart uns darüber hinaus viel überflüssigen Verwaltungsaufwand, der bei einem Pensionsfonds zwangsweise anfällt und wie wir ihn in der Vergangenheit auch schon erfahren haben. Gerade deshalb ist es eben auch nicht zielführend, parallel zusätzlich noch weiteres Geld in einen Fonds einzustellen oder innerhalb dieses Fonds weitere Gelder anzusparen. In diesem Pensionsfonds würde Geld gesammelt und angelegt werden. Der Fonds unterliegt damit den normalen Marktzinsschwankungen. Um überhaupt eine Dividende oberhalb der Inflationsrate zu erzielen und nicht ständig Geld zu verlieren, müssten diese Gelder mit einem deutlich höheren Risiko als bisher angelegt werden. Festverzinsliche Papiere wie in der Vergangenheit sind dafür leider Gottes nicht mehr einsetzbar. Das heißt, hier wären Aktienkäufe bei der Möglichkeit des Totalverlustes erforderlich. Denn das Risiko, das man damit eingeht, kann auch den Verlust der Einlage bedeuten. Dass ein solcher Verlust nicht ganz unwahrscheinlich ist, musste Bayern in der jüngsten Vergangenheit mit seinem Fonds tatsächlich auch schon erfahren.

Wir umgehen mit unserem System jegliches Anlagerisiko und tilgen Schulden unabhängig von der Inflationsrate und anderen Faktoren. Ein weiteres Risiko eines Fonds besteht in der Halbwertszeit. Es gibt genügend Beispiele aus anderen Bundesländern, wo Pensionsfonds mehr oder weniger geplündert wurden, um Haushaltsdefizite zu stopfen. Unser System ist unangreifbar in diesem Punkt, da eben kein Geld angespart wird, sondern dauerhaft und nachhaltig die Schuldenlast reduziert und dadurch Zinsen gespart werden. Dadurch ist die Schuldentilgung auch transparent, was wiederum einen weiteren Vorteil gegenüber dem Fondsmodell darstellt.

Der zweite Punkt, den die CDU leider immer noch nicht verinnerlicht hat, ist der Sinn und Zweck der

(Abg. Kießling)

Tilgung. Wir wollen mit den Zinsersparnissen nicht die kompletten Pensionszahlungen aus den ersparten Zinsen zahlen, sondern wir müssen die Spitzen der Pensionierungswelle abfangen. Das ist notwendig, damit wir auch weiterhin finanzpolitisch handlungsfähig bleiben. Dass wir die Pensionen für die Landesbeamten als Freistaat Thüringen zahlen, steht überhaupt nicht infrage, sondern ist selbstverständlich. Hierzu haben wir eine Verpflichtung. Denn die Pensionen stehen den Beamten zu und daran wollen wir auch nicht ansatzweise rütteln.

Thüringen ist nun auch nicht akut in den nächsten drei bis fünf Jahren von einer massiven Pensionierungswelle bedroht, wie das beispielsweise in den westdeutschen Bundesländern ansteht. Bei uns wird diese Welle zeitverzögert eintreffen und deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt etwas tun.